Datum des Eingangs: 04.04.2017 / Ausgegeben: 10.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6373 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2522 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/6161 Freitagsgebete in Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 16.02.2017 berichtete die PNN (Potsdamer Neuesten Nachrichten) über den folgenden Sachverhalt: "Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Freitagsgebete der Muslime in der Orangerie der Biosphärenhalle im vergangenen Jahr mit mehr als 19.500 Euro unterstützt. Das hat das Rathaus jetzt auf Anfrage des Stadtverordneten Dennis Hohloch (AfD) mitgeteilt. Die Freitagsgebete waren Anfang Oktober in die Biosphäre verlegt worden, weil die bis dahin genutzten Räume der Al-Farouk-Moschee in der Ladenpassage Am Kanal für die regelmäßig bis zu 500 Gläubigen viel zu klein waren. Laut Rathaus gab es in der Orangerie 2016 insgesamt 13 Freitagsgebete mit jeweils rund 400 Teilnehmern. Pro Veranstaltung sei ein Aufwand von 1515 Euro für Miete und Nebenkosten wie Raumherrichtung und Reinigung angefallen. Die Stadt habe 'die Kosten für diese Maßnahme für das Jahr 2016 getragen'." Frage 1: Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob an mindestens einem der Freitagsgebete in der Biosphäre eine oder mehrere Personen teilgenommen haben, die als islamistische Gefährder bekannt sind? Falls ja, sind der Landesregierung weitere Besuche der Freitagsgebete von demselben oder weiteren islamistischen Gefährdern bekannt? Bitte für jeden einzelnen Fall aufschlüsseln nach Tag des Besuchs und Anzahl der islamistischen Gefährder. Frage 2: Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob an mindestens einem der Freitagsgebete in der Biosphäre eine oder mehrere Personen teilgenommen haben, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde? Falls ja, aufgrund welcher Tatbestandsverwirklichung wurde jeweils das Ermittlungsverfahren eröffnet? Wie viele dieser Ermittlungsverfahren wurden eingestellt und nach welcher Norm? Frage 3: Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, ob an mindestens einem der Freitagsgebete in der Biosphäre eine oder mehrere Personen teilgenommen haben, die bereits vorbestraft oder zu unter 90 Tagessätzen verurteilt worden sind? Falls ja, sind der Landesregierung weitere Besuche der Freitagsgebete von demselben Straf- täter oder weiteren Straftätern bekannt? Bitte jeden einzelnen Fall aufschlüsseln nach Tag des Besuchs und der Straftat, weswegen eine Verurteilung erfolgte. zu den Fragen 1 bis 3: Nein. Frage 4: Falls mindestens ein islamistischer Gefährder oder Straftäter an mindestens einem Freitagsgebet in der Biosphäre teilgenommen hat, welche konkreten Schritte unternimmt die Landesregierung gegenwärtig, um eine Radikalisierung unter den Teilnehmern der Freitagsgebete zu verhindern? zu Frage 4:Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Inhalte, die bei den bislang durchgeführten Freitagsgebeten in der Biosphäre gepredigt wurden? zu Frage 5: Zu den Inhalten der Freitagsgebete liegen keine Erkenntnisse vor. Frage 6: Wie kann die Landesregierung ausschließen, dass die Freitagsgebete in der Biosphäre inhaltlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung bzw. Gesetze verstoßen? zu Frage 6: Die Freitagsgebete unterliegen der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit . Das Grundgesetz (GG) gewährleistet die ungestörte Religionsausübung (Artikel 4 Absatz 2 GG). Sollten tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bekannt werden, dann werden die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ergriffen. Frage 7: Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, dass eine größere Zahl der Teilnehmer an den Freitagsgebete in der Biosphäre eigens aus Berlin anreist? Falls ja, wie hoch ist dieser Anteil? zu Frage 7: Nein. Frage 8: Sind unter den bisherigen Teilnehmern der Freitagsgebete in der Biosphäre auch solche, die zuvor mindestens einmal auch an den Freitagsgebeten des jetzt in Berlin verbotenen Moscheevereins "Fussilet 33" teilgenommen haben? Falls ja, wann gab es solche Teilnahmen an den Freitagsgebeten und um wie viele Personen handelte es sich jeweils? Frage 9: Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, dass auch der tunesische Attentäter Anis Amri an mindestens einem der Freitagsgebete in der Biosphäre teilgenommen hat? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung im Detail vor? Frage 10: Ist die Landesregierung an den Kosten beteiligt, die aus der eingangs zitierten Antwort der Landeshauptstadt Potsdam auf die Anfrage des Stadtverordneten Dennis Hohloch (AfD) hervorgeht? Falls ja, in welcher Höhe? zu den Fragen 8 bis 10: Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.