Datum des Eingangs: 04.04.2017 / Ausgegeben: 10.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6375 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2545 der Abgeordneten Anita Tack der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/6208 Pilotprojekt e-Mobilität im ländlichen Raum Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Auf der Reise des Landtagsausschusses nach Wien und Niederösterreich vom 14.-16. September 2016 wurde uns in der Marktgemeinde Eichgraben das kommunale Projekt e-Mobilität vorgestellt. Das Projekt wird mit Landesmitteln finanziell unterstützt und verbindet Carshering und die Tätigkeit eines Fahrvereins im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger mit Elektroautos und befördert zugleich das soziale Miteinander in der Gemeinde. Das kostenfreie Tanken mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt an einer Tankstelle der Kommune. Das Projekt wurde in engem Zusammenwirken vom Ministerien und einer Hochschule entwickelt und die Umsetzung begleitet. Frage 1: Gibt es Überlegungen seitens der Landesregierung, diese modellhaften Erfahrungen auch in Brandenburg zu nutzen und zu kommunizieren? Frage 2: Gibt es Planungen seitens der Landesregierung in Brandenburg ein vergleichbares Projekt als Pilotprojekt umzusetzen? Frage 3: Gibt es dazu bereits Kontakte bzw. Projekte mit wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes? zu den Fragen 1, 2 und 3: Die Landesregierung überarbeitet aktuell die Energiestrategie 2030. In diesem Rahmen werden Aussagen zur Nutzung der Elektromobilität formuliert werden. Am 7. Februar 2017 hat die Landesregierung darüber hinaus die Mobilitätsstrategie 2030 verabschiedet, die unter dem Ziel 4.2 - Mobilität in allen Landesteilen, in Stadt und Land bedarfsgerecht sichern als eine Umsetzungsmaßnahme die Stärkung innovativer und alternativer Bedienformen des öffentlichen und kooperativen Verkehrs beinhaltet. Die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie werden zurzeit priorisiert. Auf Grund des vorgenannten Bearbeitungsstandes sind noch keine konkreten Schritte wie die Beteiligung Externer erfolgt. Frage 4.: Welche Förder- und welche Unterstützungsmöglichkeiten können konkret angeboten werden? zu Frage 4: Die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten hängen vom konkreten Projekt ab. Über die Richtlinie Mobilität können beispielsweise Mobilitätskonzepte aber auch die Mehrkosten für alternative Antriebe im ÖPNV einschließlich der notwendigen Infrastruktur gefördert werden. Frage 5: Gibt es Vorstellungen, wie Investitionen für kommunale Ladestationen unterstützt werden können? zu Frage 5: Das Bundesministerium für Digitale Infrastruktur und Verkehr hat im Februar 2017 den ersten Förderaufruf zum Aufbau der Ladeinfrastruktur veröffentlicht. Das Programm hat insgesamt ein Volumen von 300 Mio. EURO und läuft bis zum Jahr 2020. Adressaten des Förderprogramms sind private Investoren sowie Städte und Gemeinden. Im Vorgriff dieses Programms hat das MIL am 9. Dezember 2016 gemeinsam mit Berlin eine Veranstaltung mit Kommunen zu den Anforderungen an den Aufbau von Ladeinfrastruktur durchgeführt. Über die Richtlinie Mobilität besteht die Möglichkeit, Ladeinfrastruktur im Zusammenhang mit Verknüpfungsstellen zum ÖPNV zu fördern.