Datum des Eingangs: 16.02.2015 / Ausgegeben: 23.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/638 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 191 der Abgeordneten Danny Eichelbaum, Björn Lakenmacher und Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/442 Tele- und Internetkommunikationsüberwachung in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 191 vom 19.01.2015: Das Abhören der Tele- und Internetkommunikation fällt in den Anwendungsbereich der Strafprozessordnung. Diese Maßnahmen sind ständig erweitert worden und werden nach den Terroranschlägen in Frankreich wieder verstärkt in Blick genommen. Trotz dieser Ereignisse ist es weiterhin notwendig, dass jeder Eingriff in Grundrechte so gering wie möglich bleiben muss und strenge rechtsstaatliche Verfahrens- und Kontrollmöglichkeiten garantiert werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Tele- und Internetkommunikationsüberwachungen wurden in Brandenburg seit dem Jahr 2010 in wie vielen Verfahren gerichtlich beantragt bzw. gerichtlich angeordnet und durch welche Behörden vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Behörden, betroffenen Personengruppen, Straftatbeständen und nach den unterschiedlichen Maßnahmen der Tele- und Internetkommunikationsüberwachung) 2. Wie viele Abgeordnete und Journalisten waren seit dem Jahr 2010 von Tele- und Internetkommunikationsüberwachung in Brandenburg betroffen? 3. Wie viele Funkzellenabfragen wurden in Brandenburg seit dem Jahr 2010 in wie vielen Verfahren gerichtlich beantragt bzw. gerichtlich angeordnet und durch welche Behörden vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, betroffenen Personengruppen und Behörden) 4. Welche Funkzellen wurden bei den verschiedenen Funkzellenabfragen genutzt? Wo befinden sich diese Funkzellen (u. a. LAC und Cell-ID)? 5. Welche Landesbehörden sind rechtlich und technisch in der Lage die Ermittlungsmethode der stillen SMS zu nutzen und wie oft hat welche dieser Behörden seit dem Jahr 2010 Gebrauch davon gemacht? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden, Jahren, betroffenen Personengruppen und Anzahl der stillen SMS) 6. Mit welchen Anwendungen (Hard- oder Software) welcher Hersteller wer-den die stillen SMS gegenwärtig versandt? 7. Benutzen Landesbehörden W-LAN-Catcher? Wenn ja, welche Landesbehörden sind rechtlich und technisch in der Lage W-LAN-Catcher zu nutzen und wie oft hat welche dieser Behörden seit dem Jahr 2010 Gebrauch davon gemacht? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden, Jahren, betroffenen Personengruppen und Anzahl der Einsätze) 8. Welche Technik welcher Hersteller von W-LAN-Catchern wird gegenwärtig genutzt? 9. In wie vielen Fällen haben die Brandenburger Ermittlungsbehörden seit dem Jahr 2010 IMSI- Catcher zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Behörden, betroffenen Personengruppen und Einsatzanlass) 10. Welche Technik welcher Hersteller von IMSI-Catchern wird gegenwärtig genutzt? 11. Wie viele Anschlüsse waren von den jeweils zuvor genannten Maßnahmen betroffen? Wie viele Telefonnummern wurden von der Überwachung miterfasst? (Bitte aufschlüsseln nach den unterschiedlichen Maßnahmen der Telekommunikations- und Internetkommunikationsüberwachung bei dieser und den folgenden Fragen) 12. Wie viele Anschlussinhaberfeststellungen wurden jeweils vorgenommen? 13. In wie vielen Verfahren konnten durch diese Maßnahmen neue Ermittlungsansätze gewonnen werden? 14. Zu welchem Zweck sind die diese Maßnahmen jeweils im Einzelnen angeordnet worden? (Bitte Auflistung nach Zeitraum der Maßnahme und dem dazugehörigen Zweck) 15. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage findet der Gebrauch dieser Maßnahmen statt? 16. Aufgrund welcher Straftaten wurden diese Maßnahmen angewandt? (Bitte aufschlüsseln nach Straftaten und Häufigkeit) 17. Mit welchen Kosten waren diese Maßnahmen seit dem Jahr 2010 in Brandenburg verbunden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Behörde) 18. Wurden die durch diese Maßnahmen erhobenen Verkehrsdaten mit anderen Daten abgeglichen? Wenn ja, wie oft und mit welchen Daten aus welchen Datenbanken? 19. Wie viele der Verfahren mit diesen Maßnahmen sind aufgeklärt worden? 20. In wie vielen Fällen dieser Maßnahmen sind die erhobenen Daten gelöscht worden und nach welcher Zeitdauer? (Bitte auch durchschnittliche Speicherdauer angeben) 21. Wurden die Betroffenen im Nachhinein jeweils über diese Maßnahmen informiert? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Tele- und Internetkommunikationsüberwachungen wurden in Brandenburg seit dem Jahr 2010 in wie vielen Verfahren gerichtlich beantragt bzw. gerichtlich angeordnet und durch welche Behörden vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Behörden, betroffenen Personengruppen, Straftatbeständen und nach den unterschiedlichen Maßnahmen der Tele- und Internetkommunikationsüberwachung) Frage 11: Wie viele Anschlüsse waren von den jeweils zuvor genannten Maßnahmen betroffen? Wie viele Telefonnummern wurden von der Überwachung miterfasst? (Bitte aufschlüsseln nach den unterschiedlichen Maßnahmen der Telekommunikations- und Internetkommunikationsüberwachung bei dieser und den folgenden Fragen) Frage 14: Zu welchem Zweck sind diese Maßnahmen jeweils im Einzelnen angeordnet worden? (Bitte Auflistung nach Zeitraum der Maßnahme und dem dazugehörigen Zweck) Frage 16: Aufgrund welcher Straftaten wurden diese Maßnahmen angewandt? (Bitte aufschlüsseln nach Straftaten und Häufigkeit) zu den Fragen 1, 11, 14 und 16: Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung1 zum 1. Januar 2008 ist in § 100b Abs. 5 StPO eine gesetzliche Regelung zur statistischen Erhebung von Daten zu Maßnahmen nach §§ 100a, 100g StPO eingeführt worden. Die Daten werden jährlich durch das Bundesamt für Justiz veröffentlicht2. In den Jahren 2010 bis 2014 sind bei den Staatsanwaltschaften (StA) des Landes Brandenburg in folgender Anzahl von Verfahren Maßnahmen der Fernmeldeüberwachung gemäß § 100a StPO angeordnet worden: Jahr StA Cottbus StA Frankfurt (Oder) StA Neuruppin StA Potsdam Gesamt 2010 37 40 25 39 141 2011 34 44 30 16 124 2012 26 31 27 7 91 2013 43 34 22 5 104 2014 41 20 26 39 126 Für Maßnahmen nach § 100g StPO ergeben sich für die einzelnen Staatsanwaltschaften folgende Zahlen: Jahr StA Cottbus StA Frankfurt (Oder) StA Neuruppin StA Potsdam Gesamt 2010 30 44 12 24 110 2011 30 31 14 15 90 2012 53 32 9 25 119 2013 160 58 27 5 250 2014 36 20 27 27 110 Die Anzahl der Überwachungsanordnungen, unterschieden nach der Art der zu überwachenden Kommunikation, beläuft sich bei den einzelnen Staatsanwaltschaften auf folgende Zahlen (wobei eine Mehrfachnennung einzelner Überwachungsanordnungen möglich ist): 2010 Festnetz- telekommunikation Mobilfunknetz- telekommunikation Internet- telekommunikation StA Cottbus 32 154 18 StA Frankfurt (Oder) 19 85 1 1 veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 70 vom 21. Dezember 2007 2 https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Telekommunikation/Telekommunikationsueberwa chung.html StA Neuruppin 3 38 0 StA Potsdam 13 91 1 2011 Festnetz- telekommunikation Mobilfunknetz- telekommunikation Internet- telekommunikation StA Cottbus 25 176 11 StA Frankfurt (Oder) 71 192 2 StA Neuruppin 7 51 0 StA Potsdam 5 31 0 2012 Festnetz- telekommunikation Mobilfunknetz- telekommunikation Internet- telekommunikation StA Cottbus 9 100 1 StA Frankfurt (Oder) 9 62 0 StA Neuruppin 9 34 1 StA Potsdam 11 24 2 2013 Festnetz- telekommunikation Mobilfunknetz- telekommunikation Internet- telekommunikation StA Cottbus 18 153 0 StA Frankfurt (Oder) 14 73 0 StA Neuruppin 10 37 2 StA Potsdam 2 5 0 2014 Festnetz- telekommunikation Mobilfunknetz- telekommunikation Internet- telekommunikation StA Cottbus 1 99 0 StA Frankfurt (Oder) 10 60 3 StA Neuruppin 7 44 0 StA Potsdam 39 251 5 Hinsichtlich der Aufteilung auf die einzelnen Anlassstraftaten nach Maßgabe der Unterteilung in § 100a Abs. 2 StPO ergibt sich für die einzelnen Staatsanwaltschaften folgendes Bild (wobei Mehrfachnennungen möglich sind): StA Cottbus 2010 2011 2012 2013 2014 Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 a StPO) - - - 2 - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 d StPO) 8 17 - - - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 f StPO) - - - 3 - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 g StPO) 1 - - - - Mord und Totschlag (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 h StPO) 10 - - 1 - Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§100a Abs. 1 Nr. 1 i StPO) 5 - - - 1 Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 j StPO) - - 2 29 9 Straftaten des Raubes und der Erpressung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 k StPO) 17 - 9 39 4 Betrug und Computerbetrug (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 n StPO) - 1 - 1 - Gemeingefährliche Straftaten (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 s StPO) 1 - - - - Steuerhinterziehung (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 a StPO) - 8 - - - Steuerhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 c StPO) 36 58 28 - - Einschleusen von Ausländern (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 a StPO) - 11 6 - - Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 b StPO) - - 5 - - Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz in Bezug genommenen Vorschrift und den dort genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 a StPO) 4 - - - - Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b Betäubungsmittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 b StPO) 91 115 55 92 86 StA Frankfurt (Oder) 2010 2011 2012 2013 2014 Abgeordnetenbestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 b StPO) - 1 - - - Geld- oder Wertzeichenfälschung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 e StPO) - - - 2 - Mord und Totschlag (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 h StPO) - - 4 - - Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§100a Abs. 1 Nr. 1 i StPO) 2 - - - - Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 j StPO) - 5 16 8 4 Straftaten des Raubes und der Erpressung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 k StPO) 15 1 2 1 1 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 l StPO) - - - 2 - Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 m StPO) - - - - 6 Betrug und Computerbetrug (§100a Abs. 2 Nr. 1 n StPO) 4 - - - - Gemeingefährliche Straftaten (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 s StPO) 2 - - - - Bestechlichkeit und Bestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 t StPO) 12 2 - - - Steuerhinterziehung (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 a StPO) 10 37 1 3 15 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 b StPO) 7 42 - - - Steuerhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 c StPO) - 3 1 - - Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 3 StPO) 1 - - - - Einschleusen von Ausländern (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 a StPO) 4 5 - 2 - Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 b StPO) - 1 - 4 - Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz in Bezug genommenen Vorschrift und den dort genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 a StPO) - - - 3 6 Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b Betäubungsmittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 b StPO) 41 111 43 55 32 Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 a StPO) - 1 - - - StA Neuruppin 2010 2011 2012 2013 2014 Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 a StPO) 3 - 6 - - Mord und Totschlag (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 h StPO) - 1 2 - - Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 j StPO) 4 - - 5 2 Straftaten des Raubes und der Erpressung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 k StPO) - 1 1 1 2 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 l StPO) - - - 2 - Gemeingefährliche Straftaten (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 s StPO) 1 1 2 1 4 Bestechlichkeit und Bestechung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 t StPO) 1 - - - - Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz in Bezug genommenen Vorschrift und den dort genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 a StPO) 3 4 5 3 4 Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b Betäubungsmittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 b StPO) 27 45 19 25 32 StA Potsdam 2010 2011 2012 2013 2014 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung § 100a Abs. 2 Nr. 1 f StPO) 1 - - - 1 Mord und Totschlag (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 h StPO) 2 - - 1 2 Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§100a Abs. 1 Nr. 1 i StPO) - - 1 - 5 Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 j StPO) 11 4 - - 5 Straftaten des Raubes und der Erpressung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 k StPO) 8 4 11 - 11 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 l StPO) - 3 - - - Betrug und Computerbetrug (§100a Abs. 2 Nr. 1 n StPO) 2 - - - - Gemeingefährliche Straftaten (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 s StPO) 2 - - - 1 Steuerhinterziehung unter den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 Abgabenordnung genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 a StPO) - - - - 150 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel nach § 373 Abgabenordnung (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 b StPO) - - - - 1 Steuerhehlerei (§ 100a Abs. 2 Nr. 2 c StPO) 8 - 8 65 Einschleusen mit Todesfolge und gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen (§ 100a Abs. 2 Nr. 5 b StPO) 1 - - - - Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz in Bezug genommenen Vorschrift und den dort genannten Voraussetzungen (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 a StPO) 4 2 - - 3 Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b Betäubungsmittelgesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 7 b StPO) 61 19 12 4 21 Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3 aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (§ 100a Abs. 2 Nr. 9 b StPO) - - - - 12 Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6 Waffengesetz (§ 100a Abs. 2 Nr. 11 b) - - - - 3 Weitere Daten werden statistisch nicht erfasst. Frage 2: Wie viele Abgeordnete und Journalisten waren seit dem Jahr 2010 von Tele- und Internetkommunikationsüberwachung in Brandenburg betroffen? zu Frage 2: Vorstehende Fragestellung war, in abgewandelter Form, bereits Gegenstand der Kleine Anfrage 1520 - Telekommunikationsüberwachungen und Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Diebstahl des Laptops des ehemaligen Brandenburger Innenministers Rainer Speer - vom 3. August 2011 und ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Danny Eichelbaum, Fraktion der CDU, Drucksache 5/3741 beantwortet worden. Der Landesregierung liegen weiterhin keine Erkenntnisse entsprechend der Fragestellung vor. Frage 3: Wie viele Funkzellenabfragen wurden in Brandenburg seit dem Jahr 2010 in wie vielen Verfahren gerichtlich beantragt bzw. gerichtlich angeordnet und durch welche Behörden vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, betroffenen Personengruppen und Behörden) zu Frage 3: Eine gesonderte Erfassung von Verfahren, in denen eine Funkzellenabfrage nach § 100g Abs. 1 in Verbindung mit § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO durchgeführt wurde, erfolgt bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg nicht. Hinsichtlich der insgesamt gemäß § 100g StPO durchgeführten Maßnahmen wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Im Weiteren wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2539 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 3. Januar 2013, Drucksache 5/6395 - Funkzellenabfragen im Land Brandenburg - hingewiesen. Frage 4: Welche Funkzellen wurden bei den verschiedenen Funkzellenabfragen genutzt? Wo befinden sich diese Funkzellen (u. a. LAC und Cell-ID)? zu Frage 4: Statistisch werden im Polizeipräsidium keine Daten vorgehalten, die Auskunft über die abgefragten Funkzellen geben. Frage 5: Welche Landesbehörden sind rechtlich und technisch in der Lage die Ermittlungsmethode der stillen SMS zu nutzen und wie oft hat welche dieser Behörden seit dem Jahr 2010 Gebrauch davon gemacht? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden, Jahren, betroffenen Personengruppen und Anzahl der stillen SMS) zu Frage 5: Die Dienststellen des Polizeipräsidiums sind rechtlich und technisch in der Lage „stille SMS“ zu versenden. Statistisch auswertbare Erhebungen liegen für den angefragten Zeitraum nicht vor. Frage 6: Mit welchen Anwendungen (Hard- oder Software) welcher Hersteller werden die stillen SMS gegenwärtig versandt? Frage 10: Welche Technik welcher Hersteller von IMSI-Catchern wird gegenwärtig genutzt? zu den Fragen 6 und 10: Vor dem Hintergrund, dass es sich um verdeckte Eingriffsmaßnahmen handelt, können unter Bezugnahme auf § 8 Absatz 4 Nr. 2 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zur Gewährleistung der Sicherheit des Verfahrens hierzu keine Auskünfte erteilt werden. Frage 7: Benutzen Landesbehörden W-LAN-Catcher? Wenn ja, welche Landesbehörden sind rechtlich und technisch in der Lage W-LAN-Catcher zu nutzen und wie oft hat welche dieser Behörden seit dem Jahr 2010 Gebrauch davon gemacht? (Bitte aufschlüsseln nach Behörden, Jahren, betroffenen Personengruppen und Anzahl der Einsätze) Frage 8: Welche Technik welcher Hersteller von W-LAN-Catchern wird gegenwärtig genutzt? zu den Fragen 7 und 8: Im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg wird kein W-LAN-Catcher benutzt. Konkrete Angaben zur Durchführung dieser Maßnahmen durch die Verfassungsschutzbehörde Brandenburg sind nicht für die Veröffentlichung geeignet und der Parlamentarischen Kontrollkommission sowie der G 10-Kommission des Landtages vorbehalten. Frage 9: In wie vielen Fällen haben die Brandenburger Ermittlungsbehörden seit dem Jahr 2010 IMSI-Catcher zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Behörden, betroffenen Personengruppen und Einsatzanlass) zu Frage 9: Zur Erfüllung eigener Aufgaben wurde der IMSI-Catcher in den Jahren 2010 bis 2014 durch das Polizeipräsidium wie folgt eingesetzt: Maßnahmen Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Anzahl der Verfahren gesamt (StPO) 38 33 32 39 24 davon Anzahl der Verfahren „Identifizierung“ 31 29 26 35 20 davon Anzahl der Verfahren „Lokalisierung“ 7 4 6 4 4 Frage 12: Wie viele Anschlussinhaberfeststellungen wurden jeweils vorgenommen? Frage 13: In wie vielen Verfahren konnten durch diese Maßnahmen neue Ermittlungsansätze gewonnen werden? Frage 17: Mit welchen Kosten waren diese Maßnahmen seit dem Jahr 2010 in Brandenburg verbunden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Behörde) Frage 18: Wurden die durch diese Maßnahmen erhobenen Verkehrsdaten mit anderen Daten abgeglichen? Wenn ja, wie oft und mit welchen Daten aus welchen Datenbanken? Frage 19: Wie viele der Verfahren mit diesen Maßnahmen sind aufgeklärt worden? Frage 20: In wie vielen Fällen dieser Maßnahmen sind die erhobenen Daten gelöscht worden und nach welcher Zeitdauer? (Bitte auch durchschnittliche Speicherdauer angeben) zu den Fragen 12, 13, 17, 18, 19 und 20: Hierzu liegen der Landesregierung keine Statistiken vor. Frage 15: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage findet der Gebrauch dieser Maßnahmen statt? zu Frage 15: Rechtsgrundlage für die Überwachung der Telekommunikation im Rahmen der Strafverfolgung ist §100a Abs. 1 StPO, für die Funkzellenabfrage § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO und für die Anschlussinhaberermittlung § 100j Abs. 1 Satz 1 StPO. Die Verfassungsschutzbehörde Brandenburg führt Maßnahmen zur Überwachung der Tele- und Internetkommunikation auf der Grundlage des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) und des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes durch. Frage 21: Wurden die Betroffenen im Nachhinein jeweils über diese Maßnahmen informiert? zu Frage 21. Hinweise darauf, dass die Staatsanwaltschaften sich nicht an die gesetzliche Benachrichtigungspflicht des § 101 Abs. 4 StPO halten, liegen der Landesregierung nicht vor.