Datum des Eingangs: 05.04.2017 / Ausgegeben: 10.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6381 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2527 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/6169 Zuwanderung mit Fernbussen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr 6.309 Personen aufgegriffen, die mit Fernbussen illegal in die Bundesrepublik einreisen wollten. Das berichtete "Bild" (06.02.2017) unter Berufung auf Zahlen des Bundesinnenministeriums . Danach waren unter den aufgegriffenen Personen 5.933 "unerlaubt eingereiste" und 376 "unerlaubt aufhältige" Zuwanderer. In Österreich sollen Busund Bahnunternehmen sowie Taxifahrer künftig verpflichtet werden, selbst zu kontrollieren , wer mit ihnen nach Österreich einreist. Frage 1: In welcher Art und Weise finden an Busbahnhöfen im Land Brandenburg Kontrollen statt? zu Frage 1: Kontrollen von Reise- und Fernbussen an Busbahnhöfen/-haltestellen erfolgen durch die Polizei Brandenburg stets anlassbezogen bei Vorliegen sachbezogener Hinweise. Frage 2: Werden diese Kontrollen täglich durchgeführt? zu Frage 2: Nein, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 3: Halten dort Busse von Fernbuslinien aus dem Ausland und werden diese verstärkt kontrolliert? zu Frage 3: Konkrete Busfahrpläne, die Ankünfte aus dem Ausland betreffen, sind der Polizei des Landes Brandenburg nicht bekannt. Die Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehrs durch die Polizei des Landes Brandenburg erfolgt zum überwiegenden Teil in Form von unvorhersehbaren Unterwegskontrollen im Fernstraßennetz. Frage 4: Wie viele Personen sind mit Fernbussen und Taxis 2016 illegal nach Brandenburg eingereist? zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 5: Was unternimmt die Landesregierung, um die Straftaten in dem Bereich zu minimieren? zu Frage 5: Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (Unerlaubter Aufenthalt) und § 95 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz (Unerlaubte Einreise) werden im Rahmen der allgemeinen polizeilichen Aufgabenerfüllung sowie gezielt bei Vorliegen konkreter Hinweise verfolgt. Frage 6: Gibt es auch in Brandenburg Überlegungen, Busfahrern und Taxifahrern die Kontrolle ihrer Fahrgäste aufzuerlegen? zu Frage 6: Derzeit gibt es keine derartigen Überlegungen.