Datum des Eingangs: 05.04.2017 / Ausgegeben: 10.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6383 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2530 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/6172 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung DS 6/5865 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Kampf gegen Sozialbetrug durch Scheinidentitäten hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Ausländerbehörden der Kommunen aufgefordert, von allen Migranten und Flüchtlingen Fingerabdrücke zu nehmen. Die Ausländerbehörden in den Ländern seien in der Pflicht. Sie müssen die Fingerabdrücke von allen Personen nehmen, die sich bei ihnen melden und die Daten mit dem Zentralregister abgleichen, forderte die neue BAMF-Chefin Jutta Cordt. Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hatte Anfang Januar in einem Interview von Sozialgeldern in „großer Millionenhöhe“ gesprochen, die durch „Mehrfachregistrierung“ von Asylbewerbern „abgegriffen“ worden seien. Frage 1: Wie viele Flüchtlinge wurden in Brandenburg 2016 und bisher in 2017 per Fingerabdruck registriert (in absoluten Zahlen und in Prozent)? zu Frage 1: Entsprechend § 16 Absatz 1 Satz 2 Asylgesetz und § 49 Absatz 8 Satz 3 Aufenthaltsgesetz dürfen zur Überprüfung, Feststellung und Sicherung der Identität eines Ausländers Fingerabdrücke aufgenommen werden, soweit eine Ausländerin bzw. ein Ausländer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten über die Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer vor, die per Fingerabdruck registriert wurden. Im Hinblick auf die Registrierung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor – siehe auch Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 1605. Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) registriert alle bei ihr zugegangenen Personen. Seit Mai 2016 wird mit Hilfe der so genannten Personalisierungsinfrastrukturkomponente (PIK) im neu geschaffenen gemeinsamen Ankunftszentrum des BAMF und der ZABH in Eisenhüttenstadt registriert – siehe auch Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 2426. Die Statistik der ZABH unterscheidet nicht nach Registrierung mit oder ohne Fingerabdrücke. Von der ZABH registrierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber: - Jahr 2016: siehe Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage Nr. 2426 - Jahr 2017 (Stand 28. Februar): 853 Personen Eine Angabe in Prozent ist aufgrund oben genannter Bemerkungen nicht möglich. Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren gibt es diesbezüglich seit 2015 bei der Brandenburger Staatsanwaltschaft? zu Frage 2: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) überprüft derzeit 18.000 offene Datensätze von eingereisten Personen, die anschließend dem Land Brandenburg zugewiesen wurden. Bislang sind im Rahmen dieser Überprüfung rund 2.000 Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise nach § 95 Absatz 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz eingeleitet worden. Dabei wird auch überprüft, ob es Hinweise auf Mehrfachregistrierungen bzw. Hinweise auf weitere Straftaten gibt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage Nr. 2426 Bezug genommen. Frage 3: Was unternimmt die Landesregierung gegen den Sozialbetrug durch Mehrfachregistrierung von Migranten und Flüchtlingen? zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage Nr. 2426 verwiesen. Darüber hinaus wird in der ZABH - der Versuch des Sozialleistungsbetrugs grundsätzlich zur Anzeige gebracht und bereits erbrachte Leistungen werden zurückgefordert, - der Geldbetrag zur Deckung des so genannten Taschengelds in Teilbeträgen im Abstand von zehn Tagen ausgezahlt.