Landtag Brandenburg Drucksache 6/6414 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.04.2017 / Ausgegeben: 18.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2551 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) und Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6226 Fehlerhafte Stromzähler Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragsteller: Eine Studie der Universität Twente in den Niederlanden legt den Verdacht nahe, dass verbaute digitale Stromzähler falsche Werte angeben. Mehr als die Hälfte der Stromzähler sollen Werte ausgewiesen haben, die weit über dem tatsächlichen Verbrauch lagen, teilweise um bis zu 582 Prozent. Die Ursachen könnten lt „Spiegel online“ in einer veränderten Stromaufnahme liegen. Diese würde nicht mehr in Wellenform, sondern nach einem "abrupteren Muster" erfolgen. Niederländische Verbraucherschützer fordern, dass die Geräte flächendeckend überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden. Auch in Deutschland seien 6 Mio. dieser Zähler verbaut. Frage 1: Ist der Landesregierung diese Studie bekannt? zu Frage 1: Die oben erwähnte Studie liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 2: Wie viele der o. g. digitalen Zähler sind in Brandenburg verbaut? zu Frage 2: Diese Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor, da die Messsysteme Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verbrauchern/Kunden und Netzbetreibern bzw. grundzuständigen Messstellenbetreibern sind. Frage 3: Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf und wenn ja, welchen? Frage 4: Sind die Prozesse zur Zulassung der Zähler aus Sicht der Landesregierung geeignet , den Anforderungen des Verbraucherschutzes entsprechend Rechnung zu tragen? zu den Fragen 3 und 4: Nach der Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 13. März 2017 sind die Stellen, die Zulassungsprüfungen für Zähler durchführen , und die zuständigen Marktüberwachungsbehörden bereits seit 2010 für die Thematik sensibilisiert und richten ihr Handeln darauf aus. Vor diesem Hintergrund wird kein Grund gesehen, die bestehenden Zulassungsverfahren für die digitalen Stromzähler in Frage zu stellen.