Landtag Brandenburg Drucksache 6/6416 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.04.2017 / Ausgegeben: 18.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2537 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6180 Brandenburgs Anteil an den Schallschutzkosten für den Flughafen Tegel Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Wird der Flughafen Tegel nicht 2017 geschlossen, hätten Anwohner laut Presseberichten ein Recht auf zusätzlichen Schallschutz. Die Kosten eines Schallschutzprogrammes für die Anwohner des Flughafens Tegel werden auf mehrere hundert Millionen Euro beziffert. Diese Kosten hätten die FBB-GmbH bzw. ihre Anteilseigner , zu denen Brandenburg zählt zu tragen. Frage 1: Haben die Anwohner des Flughafens Tegel, sofern dieser nicht geschlossen wird, ein Anrecht auf zusätzlichen Schallschutz? Frage 2: Welche Rechtsnorm greift in diesem Fall? Zu Fragen 1 und 2: Eine Anspruchsberechtigung der Anwohner des Flughafens Tegel ergibt sich aus dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der seit dem 07.06.2007 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31.10.2007, BGBL I S. 2550. Ob eine solche Verpflichtung allerdings bereits ab dem 01.01.2018 eintritt, wie im Vorspann der Kleinen Anfrage unterstellt, ist nicht eindeutig. Frage 3: Wie viele Anwohner hätten ein Anrecht auf zusätzlichen Schallschutz? Zu Frage 3: Auf der Grundlage von Bevölkerungsdaten aus dem Jahr 2015, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt der Flughafengesellschaft zur Verfügung gestellt hat, würden in dem prognostizierten neu festzulegen Lärmschutzbereich insgesamt ca. 137.000 Einwohner in etwa 75.000 Wohneinheiten leben. Frage 4: Mit welchen Kosten wäre ein zusätzlicher Schallschutz für die Anwohner des Flughafens Tegel verbunden? Zu Frage 4: Die Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG), die den Flughafen Berlin- Tegel betreibt, hat unter Zugrundelegung bestimmter Annahmen im Jahr 2016 eine grobe Schätzung vorgenommen und ist dabei auf Gesamtkosten in Höhe von 380 Mio. € gelangt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6416 - 2 - Frage 5: Wer müsste für diese Kosten aufkommen? Frage 6: Welche Kosten würden auf das Land Brandenburg zu kommen? Zu Fragen 5 und 6: Für die Kosten müsste die BFG aufkommen.