Landtag Brandenburg Drucksache 6/6420 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.04.2017 / Ausgegeben: 18.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2546 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6209 Zuwendungen an Gefährder und sog. „relevante Personen“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In Düsseldorf haben deutsche Ermittler einen Syrer festgenommen, der in seiner Heimat 36 Menschen getötet haben soll. Offenbar war der 35-Jährige Mitglied der Terrormiliz „Al-Nusra-Front“. Abdalfatah H. A., der im Oktober 2015 mit seiner Familie nach Plauen in Sachsen gekommen war, soll zuletzt 2.400 Euro monatlich an Leistungen erhalten haben. Der Mann soll zusammen mit seiner schwangeren Frau und drei Kindern im Alter von sieben, fünf und drei Jahren als sog. Flüchtling nach Deutschland gekommen sein. Das vierte Kind sei dann zweieinhalb Monate später in Deutschland geboren worden. Frage 1: Wie viele Gefährder bzw. sog. „relevante Personen“ und ihre Familien in Brandenburg erhalten Zuwendungen, u.a. Leistungen nach SGB II und SGB XII, Leistungen für medizinische Versorgung, seit 2015? (Gefährder im Sinne der Drucksache 6/5393) zu Frage 1: Ansprüche auf Leistungen der Existenzsicherung nach dem SGB II und dem SGB XII sind grundsätzlich nicht an Kriterien wie ein straffreies Verhalten oder eine polizeiliche Einstufung darüber, dass bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung , insbesondere solche im Sinne des § 100a StPO, begehen wird, gekoppelt. Die Prüfung der Eigenschaft als sog. „Gefährder“ bzw. „relevante Person“ wäre daher im Rahmen der Bearbeitung entsprechender Anträge nach dem SGB II und dem SGB XII unzulässig. Der Landesregierung liegen deshalb keine Erkenntnisse zum Leistungsbezug von „Gefährdern “ bzw. sog. „relevanten Personen“ und ihren Familien vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 2496 verwiesen. Frage 2: In welcher Höhe werden in Brandenburg Mitgliedern der kurdischen PKK o. g. Zuwendungen gewährt? (Bitte nach Anzahl der Personen und Höhe der Zuwendungen aufschlüsseln) zu Frage 2: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da diese Daten statistisch nicht gesondert erfasst werden. Frage 3: Wird in Brandenburg überprüft, ob ein Zuwendungsempfänger Mitglied in einer Landtag Brandenburg Drucksache 6/6420 - 2 - terroristischen Vereinigung oder Gefährder bzw. sog. „relevante Person“ ist? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Was tut die Landesregierung, um die o. g. Zuwendungen an Gefährder bzw. „relevante Personen“ und potenzielle Terroristen vor Zweckentfremdung (z. B. Finanzierung terroristischer Aktivitäten) zu schützen? zu Fragen 3. und 4: Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 2519 verwiesen.