Landtag Brandenburg Drucksache 6/6422 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.04.2017 / Ausgegeben: 18.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2560 der Abgeordneten Sven Schröder (AfD-Fraktion) und Franz Josef Wiese (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6245 Auswirkungen der Geflügelpest im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Nach Angaben des Landesbauernverbandes sind in Brandenburg bisher 9 positive Nachweise der Geflügelpest in Nutztierbeständen festgestellt worden. Das hat zur Tötung von 99.000 Puten und 56.000 Enten geführt. Große Probleme sind infolge des flächendeckenden und unbefristeten Aufstallungsgebotes für die Haltung von Legehennen im Freiland, die Haltung von Freilandgänsen und -enten sowie für das Rassegeflügel entstanden. Die Halter von Legehennen dürfen die Eier nach Ablauf der Frist von 12 Wochen nicht mehr als Freilandeier vermarkten. Das hat Mindereinnahmen von bis zu 30% zur Folge. Frage 1: Seit wann werden in Brandenburg Totfunde von Wildvögeln erfasst, die an der Geflügelpest verendet sind? zu Frage 1: Totfunde von Wildvögeln, die an Geflügelpest verendet sind, werden im Land Brandenburg seit 2006 erfasst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bis 2015 Geflügelpest bei einem Wildvogel nur dann vorlag, wenn hochpathogenes aviäres Influenzavirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen worden ist. Seit 2016 gilt Geflügelpest bei einem Wildvogel als festgestellt, wenn hochpathogenes aviäres Influenzavirus der Subtypen H5 oder H7 nachgewiesen wird. Frage 2: Wie gestaltet sich der zeitliche Verlauf des jährlichen Auftretens der Geflügelpest bei Wildvögeln (Monat des Erstauftritts bei Wildvögeln, Monat der letzten Registrierung der Geflügelpest bei Wildvögeln im Jahresverlauf, Gesamtanzahl der registrierten Fälle bei Wildvögeln im Verlauf eines Jahres)? zu Frage 2: Im Jahr 2006 gestaltete sich der zeitliche Ablauf des Auftretens von Geflügelpest (H5N1) bei Wildvögeln in Brandenburg wie folgt: - Monat des Erstauftritts bei Wildvögeln: Februar 2006 - Monat der letzten Registrierung der Geflügelpest bei Wildvögeln: Mai 2006 - Gesamtzahl der registrierten Fälle bei Wildvögeln: 16 Für den Zeitraum 2016/2017 gestaltet sich der zeitliche Ablauf des Auftretens von Geflügelpest bei Wildvögeln in Brandenburg wie folgt: Landtag Brandenburg Drucksache 6/6422 - 2 - - Monat des Erstauftritts bei Wildvögeln: November 2016 - Monat der letzten Registrierung der Geflügelpest bei Wildvögeln: bisher März 2017 - Gesamtzahl der registrierten Fälle bei Wildvögeln: bisher 48 In den übrigen Jahren wurde in Brandenburg keine Geflügelpest bei Wildvögeln nach den jeweils geltenden Begriffsbestimmungen der Geflügelpest-Verordnung festgestellt. Frage 3: Wie wird der zeitliche Verlauf der Geflügelpest bei Nutzgeflügel in den letzten fünf Jahren charakterisiert (Geflügelart, Anzahl der registrierten Fälle und Anzahl der betroffenen Bestände/ je Monat)? zu Frage 3: Im Zeitraum 2012 - 2016 wurde keine Geflügelpest bei Nutzgeflügel festgestellt . Frage 4: Wie viele Tiere je Geflügelart wurden in den letzten fünf Jahren je Jahr getötet? zu Frage 4: Im Zeitraum 2012 – 2016 wurden keine Tiere wegen Geflügelpest getötet. Frage 5: Wie ist der zeitliche Ablauf von der Erstregistrierung bis zur Tötung ganzer Geflügelbestände nach positivem Befund auf Geflügelpest? zu Frage 5: Nach amtlicher Feststellung der Geflügelpest in einem Bestand sind alle Tiere dieses Bestandes unverzüglich zu töten und unschädlich zu beseitigen. Frage 6: In welchem Umfang wurde für ganze Landkreise bzw. größere Teile von Landkreisen eine Stallpflicht in den letzten fünf Jahren angeordnet (bitte Landkreise und Anzahl nach Monaten aufschlüsseln)? zu Frage 6: Im Zusammenhang mit einem Geflügelpestausbruch in Mecklenburg- Vorpommern wurde ab November 2014 in den Kreisen, Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Uckermark die Aufstallung von Geflügel für das gesamte Kreisgebiet angeordnet – Die Anordnung wurde im Januar 2015 aufgehoben. Wegen Geflügelpestfällen bei Wildvögeln in Brandenburg wurde ab November 2016 die Aufstallung von Geflügel für das gesamte Land Brandenburg angeordnet. Diese Anordnung wurde im März 2017 aufgehoben. Frage 7: Für welche Dauer wird Stallpflicht für alle Bestände in betroffenen Gebieten in der Regel angeordnet? zu Frage 7: Die bisherige Dauer der Anordnung einer Stallpflicht für alle Bestände in betroffenen Gebieten betrug zwischen 2 und 4 Monate. Frage 8: Wann wurde erstmals für das gesamte Land Stallpflicht abgeordnet? zu Frage 8: Die Stallpflicht für das gesamte Land Brandenburg wurde erstmals im Jahr 2016 angeordnet. Frage 9: Für welche Dauer wurde dabei die Stallpflicht angeordnet? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6422 - 3 - zu Frage 9: Die Dauer der Stallpflicht für das gesamte Land Brandenburg betrug 4 Monate . Frage 10: Welche Sonderregelungen zur Umsetzung der Stallpflicht bestehen für kleine Bestände von Rassegeflügel? zu Frage 10: Ausnahmen von der Stallpflicht können unter den Voraussetzungen des § 13 Abs. 3 der Geflügelpest-Verordnung und den Bedingungen des § 13 Abs. 4 der Geflügelpest -Verordnung zugelassen werden. Die Größe eines Bestandes oder die Geflügelart sind kein Kriterium für die Genehmigung von Ausnahmen von der Stallpflicht. Frage 11: In welcher Anzahl waren private Bestände der Hobbyzüchter von Rassegeflügel von der Stallpflicht bzw. der Tötung des gesamten Bestandes in den letzten fünf Jahren betroffen? zu Frage 11: Bei der Erfassung der von der Stallpflicht betroffenen Geflügelbestände werden private Bestände von Hobbyzüchtern nicht separat erfasst. Insoweit kann zu der Anzahl der von der Stallpflicht betroffenen privaten Bestände der Hobbyzüchter von Rassegeflügel keine Angabe gemacht werden. In den Jahren 2012 - 2016 wurde kein Bestand wegen Geflügelpest getötet. Frage 12: Kann ein Zusammenhang zwischen dem Eintreffen der Zugvögel im Land Brandenburg und dem Auftreten der Geflügelpest im Land Brandenburg hergestellt werden? zu Frage 12: Es besteht ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Vogelzug im Herbst - Frühjahr und dem Auftreten von Geflügelpest im Winter und Frühjahr. Frage 13: Bestehen begründete Annahmen, dass die jährliche Anzahl der Fälle von Geflügelpest im Land Brandenburg wieder zurückgehen wird? Wenn nein, ist mit einer jährlichen Zunahme der Fälle von Geflügelpest bei Nutzgeflügel zu rechnen? zu Frage 13: Eine Vorhersage der zukünftigen Entwicklung der Zahl von Geflügelpestfällen im Land Brandenburg ist nicht möglich.