Landtag Brandenburg Drucksache 6/6423 6. Wahlperiode Eingegangen: 11.04.2017 / Ausgegeben: 18.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2539 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) und Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6182 Zielverfehlende und unsoziale Energiewende Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte , dass die Energiewende „nachhaltig und sicher, bezahlbar und planbar, verlässlich und intelligent“ sei. Aus dem „Energiewende-Index“ der Beratungsgesellschaft McKinsey & Company geht jedoch hervor, dass die Kosten weiter steigen, kein Ende der Subventionszahlungen abzusehen ist, die Zielerreichung, insbesondere hinsichtlich des CO2- Ausstoßes immer unrealistischer wird, der Verbrauch von Primärenergie und Strom weiter steigt und die Beschäftigtenzahl im Sektor Erneuerbare Energien sinkt. Darüber hinaus gibt es mit dem Arbeitsplatzrückgang 2016 nun einen Indikator für eine Deindustrialisierung im Energiesektor. Ferner haben die Strompreise einen Höchststand erreicht: „Mittlerweile liegt das Preisniveau für deutschen Haushaltsstrom 47,3 Prozent über dem europäischen Durchschnitt.“ Vorbemerkungen der Landesregierung: Dass ein Jahrhundertprojekt wie die Energiewende Kosten verursacht, ist unbestreitbar. Richtig ist aber auch, dass jegliche Form der Energieversorgung in Deutschland bisher hohe Kosten verursacht hat und mit Hilfe von staatlichen Maßnahmen (Steuern, Umlagen, Subventionen) finanziert bzw. refinanziert wurde. Beispielweise wurde die Erforschung der Atomenergie und die Errichtung der Kernkraftwerke in Deutschland mit staatlichen Mitteln unterstützt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung ging in einer Studie bis zum Jahr 2007 von rund 54 Mrd. EUR aus, andere Studien errechneten sogar deutlich höhere Beträge. Auch die Gesamtsubventionen im Rahmen der deutschen Steinkohlewirtschaft werden auf 80 – 100 Mrd. EUR geschätzt . Klar ist jedoch: Die Energiewende in Deutschland ist bezüglich ihrer Ziele ein gesamtgesellschaftlicher Konsens, den es gilt, in einem demokratischen Prozess umzusetzen . Frage 1: Wie beurteilt die Landesregierung die o. g. gemachten Aussagen zur negativen Entwicklung der Energiewende und ihrer Zielerreichung? zu Frage 1: Die Landesregierung ist nicht dafür zuständig, Bewertungen zu kommentieren, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Landesregierung abgegeben werden. Frage 2: Sind die o. g. Aussagen für die Landesregierung ein Grund, ihre Energiestrategie Landtag Brandenburg Drucksache 6/6423 - 2 - 2030 zu ändern und wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 2: Die im Februar 2012 von der Landesregierung verabschiedete Energiestrategie 2030 sieht vor, dass die Strategie – u.a. vor dem Hintergrund sich ändernder europäischer und bundespolitischer Rahmenbedingungen – stetig angepasst wird (ca. alle fünf Jahre). Die Landesregierung führt gegenwärtig eine Evaluierung mit dem Ziel der Anpassung der Energiestrategie 2030 durch. Frage 3: Wie steht die Landesregierung zur Erhöhung der Rechnungsbeträge je Kilowattstunde für die Verbraucher, wenn die mit der Energiewende verbundenen Kosten weiter steigen? zu Frage 3: Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass die Stromkosten für Haushalte und Industrie bezahlbar bleiben. Eine Hauptursache für die Strompreisentwicklung in Deutschland ist der anhaltende Anstieg der staatlich veranlassten Strompreisbestandteile, unter denen die EEG-Umlage den größten Einzelposten darstellt. Hier ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie von der Wirtschaftsministerkonferenz gebeten worden , ein Gesamtkonzept für eine Begrenzung des Strompreises unter Berücksichtigung der EEG-Umlage zu erarbeiten. Frage 4: Welche Konsequenz zieht die Landesregierung aus den gescheiterten Verhandlungen zur Umlage der Netzentgelte mit dem Bund? zu Frage 4: Die Verhandlungen zur Umlage der Netzentgelte sind nicht gescheitert. Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz, dessen Entwurf am 10. März 2017 im Bundesrat im 1. Durchgang auf der Tagesordnung stand, werden die vermiedenen Netzentgelte stufenweise abgeschafft. Für volatile Erzeugungsanlagen bewirkt dies eine bundesweite Verteilung der Netzkosten über die EEG-Umlage und insoweit werden Kosten der Energiewende im Wege des Solidarprinzips auf alle Letztverbraucher umgeschichtet werden. Hiervon profitieren insbesondere Regionen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien, wie dies in Ostdeutschland der Fall ist. Bezüglich der Schaffung eines bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgeltes hat in der o.g. Bundesratssitzung ein Antrag eine Mehrheit erhalten, mit dem eine Verordnungsermächtigung zur Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte ab dem Jahr 2018 (wieder) in das Gesetz aufzunehmen ist. Die Rechtsverordnung soll hiernach spätestens bis zum 31. August 2017 erlassen werden. Dazu müssen sich nunmehr Bundesregierung und Bundestag verhalten.