Landtag Brandenburg Drucksache 6/6445 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.04.2017 / Ausgegeben: 24.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2548 des Abgeordneten Marco Büchel (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/6216 Schulverpflegung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Eine qualitativ hochwertige Tagesverpflegung von Schülerinnen und Schülern ist ein wichtiger Baustein für eine gesunde Ernährung und für die Entwicklung eines bewussten Ernährungsverhaltens. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung arbeitet mit Förderung des Landes an einer Verbesserung des Essensangebotes an den Schulen. Mit der Qualitätsoffensive Schulverpflegung und der Einberufung von „Tafelrunden“ hat die Landesregierung weitere Initiativen in dieser Richtung ergriffen. Dabei wurden auch Daten zum derzeitigen Status der Schulverpflegung erhoben. Frage 1: Wie viele Schülerinnen und Schüler gibt es derzeit in Brandenburg an Grundschulen und an weiterführenden Schulen? zu Frage 1: Im Schuljahr 2016/2017 beträgt die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen 227.610. Im Hinblick auf den Themenbereich „Schulverpflegung“ kann jedoch auch die Betrachtung von Förderschulen relevant sein (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Trägerschaft Grundschule Oberschule 1 Gesamtschule Gymnasium Förderschule insgesamt öffentlich 104.348 38.356 15.683 45.873 7.413 211.673 frei 9.057 3.208 3.396 7.689 1.174 24.524 insgesamt 113.405 41.564 19.0791 53.562 8.587 236.197 Quelle: Schuldatenerhebung 2016/2017, Stichtag: 04.10.2016 für allgemeinbildende Schulen Zu beachten ist hierbei die Schülerschaft der Sekundarstufe II, die in der Erfassung der 1 einschließlich Grundschulklassen an Oberschulen bzw. Gesamtschulen Landtag Brandenburg Drucksache 6/6445 - 2 - Gesamtschulen und Gymnasien nicht explizit herausgenommen wurde, obwohl die Essenversorgung durch den Schulträger nur bis Jahrgangsstufe 10 zu gewährleisten ist. Berufsschulen und Oberstufenzentren (OSZ) sind nicht berücksichtigt Frage 2: Wie hoch sind die Teilnahmequoten an den Mittagessen an Grundschulen und an weiterführenden Schulen? zu Frage 2: Es liegt dazu keine amtliche Statistik vor. Die letzte planmäßige Schulleiterumfrage der Vernetzungsstelle Schulverpflegung für das Schuljahr 2016/2017 ergab eine Beteiligung am täglichen Mittagessen von 68 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und 22 Prozent der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen (Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, OSZ). Frage 3: Wie hoch belaufen sich die Essenspreise für die Schülerinnen und Schüler (Durchschnitt und Spannen) an Grundschulen und weiterführenden Schulen? Hält die Landesregierung die Preise für angemessen im Sinne des Schulgesetzes? zu Frage 3: Dazu liegt ebenfalls keine amtliche Statistik vor. Eine Umfrage der Vernetzungsstelle Schulverpflegung, die von den u. g. Schulen beantwortet wurde, ergab folgende Ergebnisse: Schuljahr 2013/2014 Schuljahr 2016/2017 Durchschnitt Spanne Durchschnitt Spanne Grundschulen (Elternanteil) 2,16 EUR 1,50 – 3,13 EUR 2,53 EUR weiterführende Schulen (Oberschulen, Gesamtschulen , Gymnasien, OSZ) 2,51 EUR 1,56 – 3,60 EUR 2,90 EUR Die genauen Daten zur Spanne im Schuljahr 2016/2017 konnten durch die Vernetzungsstelle nicht vorgelegt werden, da die Auswertungsphase noch nicht abgeschlossen ist. Die Verantwortung für die Schulverpflegung liegt nach § 113 des Brandenburgischen Schulgesetzes bei dem Schulträger. Dies schließt auch die Preisgestaltung ein. Es liegen der Landesregierung keine Informationen darüber vor, dass die gesetzlichen Vorgaben zu den Preisen für die Schulverpflegung nicht eingehalten werden. Frage 4: Zu welchem Anteil und in welcher Höhe gewähren Schulträger in Brandenburg Zuschüsse zum Mittagessen? zu Frage 4: Auch hierzu liegt keine amtliche Statistik vor. Die Schulträgerbefragung der Vernetzungsstelle aus dem Schuljahr 2015/2016 hatte eine Rücklaufquote von 38 Prozent (117 Träger von insgesamt 306 Schulträgern) und verwaltet etwa die Hälfte aller brandenburgischen Schulen. Es zeigte sich, dass - 45 % (53 von 117) der brandenburgischen Schulträger das Schulessen direkt/monetär (80 Cent im Durchschnitt) und - 74 % (87 von 117) der Schulträger zudem indirekt das Schulessen, z. B. durch Mobiliar, Betriebskosten, Küchenpersonal und Reinigung, bezuschussen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6445 - 3 - Frage 5: In welchem Umfang werden von den Schulträgern bei der Ausschreibung der Verpflegungsleistungen Qualitätsstandards vorgegeben? Welche Qualitätsanforderungen sind das üblicherweise? zu Frage 5: Die Schulträger, Schulleitungen und Essenanbieter sind über den Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) durch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung informiert. Hierzu steht allen Beteiligten die Broschüre DGE- Qualitätsstandard von der Deutschen Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung „in form“ zur Verfügung. Die Schulträger können diesen Qualitätsstandard zur Ausgestaltung der Caterer-Verträge nutzen. Verbindliche Vorgaben der Landesregierung zur Schulverpflegung nach DGE-Qualitätsstandard existieren wegen der schulgesetzlichen grundsätzlichen Zuständigkeit des Schulträgers laut §113 BbgSchulG für diesen Aufgabenbereich nicht. Frage 6: Zu welchem Anteil erfüllen die in Brandenburg ausgegebenen Mittagessen die Qualitätsanforderungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung? zu Frage 6: Da es sich um eine Empfehlung handelt und keine Daten erhoben werden, ist eine Aussage zum Anteil der Berücksichtigung der Qualitätsanforderungen nicht möglich. Laut Angaben der Schulträger werden die Schulen bzw. Eltern bereits zu 79 Prozent bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses einbezogen. Die Kontrolle der Leistungsvereinbarungen erfolgt laut Aussage der Schulträger mehrheitlich intern, meist ohne festgelegte Prüfkriterien und Turnus. Frage 7: Wie viele Schulen beteiligen sich in Brandenburg am EU-Schulmilchprogramm? In welchen Klassenstufen wird wie häufig Schulmilch ausgegeben? zu Frage 7: Für das Schuljahr 2017/2018 schließen die Schulen bzw. Schulträger mit den Lieferanten erst noch Verträge nach dem neuen EU-Schulmilchprogramm ab. Es waren überwiegend Grundschulen (Jgst. 1 bis 6), aber auch erweiterte Schulen beteiligt, wobei eine Differenzierung nach Jahrgangsstufen nicht möglich ist. Im Schuljahr 2014/2015 beteiligten sich 236 Schulen und im Schuljahr 2015/2016 216 Schulen. Die Anlieferung von Schulmilchprodukten erfolgte jeweils an den Schultagen.2 2 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft