Landtag Brandenburg Drucksache 6/6448 6. Wahlperiode Eingegangen: 18.04.2017 / Ausgegeben: 24.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2561 der Abgeordneten Prof. Dr. Ulrike Liedtke (SPD-Fraktion) Drucksache 6/6254 Langfristige Auswirkungen der Vogelgrippe für Tierparks und zoologische Gärten in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Seit einigen Jahren grassiert in Europa regelmäßig die Aviäre Influenza, die landläufig als Vogelgrippe bezeichnet wird. Derzeit sind laut Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Vögel bzw. Geflügelbestände in 26 europäische Staaten von der Viruserkrankung betroffen – erstmals auch Wildvögel in drei Tierparks in Brandenburg zu denen u. a. der Tierpark Kunsterspring bei Neuruppin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gehört. Mit dem Auftreten des aktuellen Vogelgrippe-Erregers H5N8 besteht seit Dezember 2016 in ganz Brandenburg die Stallpflicht für alle Geflügelarten und den Wildvogelarten in den betroffenen zoologischen Einrichtungen des Landes. Experten zufolge wird sich die Erkrankung auch in den kommenden Jahren immer wieder drastisch ausbreiten. Damit werden zukünftig auch Zoos und Tierparks bauliche Maßnahmen zu treffen haben, um den Spagat zwischen artgerechter Haltung der Wildvögel und einer Stallpflicht im Sinne des Tierschutzes zu leisten. Nun sind Tierparks und Zoos wirtschaftlich anders zu bewerten als landwirtschaftliche Unternehmen oder Großmastbetriebe. Als öffentliche Kultur- und Bildungseinrichtungen mit einem klaren Bildungsauftrag in Bezug auf Natur-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung, der sich an alle Bevölkerungs- und Altersgruppen richtet, sind zoologische Gärten und Tierparks in dieser besonderen Situation auf Landeshilfe angewiesen. Frage 1: Liegen der Landesregierung Kenntnisse über das diesjährige Ausmaß der Vogelgrippe in Tierparks und zoologischen Gärten vor? zu Frage 1: Im Land Brandenburg wurden im Tierpark Kunsterspring (Landkreis Ostprignitz -Ruppin) und im Tierpark Cottbus der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Durch die für die zoologischen Einrichtungen zuständigen Veterinärämter wurden die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung eingeleitet. Dazu zählen unter anderem die Sperre und Untersuchung des Vogelbestandes sowie die Tötung und unschädliche Beseitigung der betroffenen Vögel. Für das auf amtliche Anordnung getötete Geflügel kann nach § 16 des Tiergesundheitsgesetzes durch die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg eine Entschädigung erfolgen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Betrei- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6448 - 2 - ber des Tierparks Cottbus und des Tierparks Kunsterspring haben vorübergehend den Tierpark für den Besucherverkehr geschlossen. In den von der Geflügelpest betroffenen zoologischen Einrichtungen konnten die Restriktionsmaßnahmen zwischenzeitlich wieder aufgehoben werden. Frage 2: Tierparks und zoologische Gärten sind Kultureinrichtungen, erfüllen einen Bildungsauftrag , arbeiten wirtschaftlich als Unternehmen und unterliegen hinsichtlich der Tierseuchen den Auflagen des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft . Welchem Landesministerium sind Tierparks und zoologische Gärten hinsichtlich ihrer Probleme in der konkreten Situation der Vogelgrippe zugeordnet? zu Frage 2: Tierparks und Zoos sind keinem Landesministerium zugeordnet. Für Fragen der Vogelgrippe ist das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zuständig. Für Fragen der Genehmigung von Zoos nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie für Fragen der Anzeige einer Errichtung, Erweiterung, wesentlichen Änderung und des Betriebes eines Tierparkes nach § 43 Bundesnaturschutzgesetz sind die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Frage 3: Inwieweit hat sich die Landesregierung bereits mit der Thematik der langfristigen Auswirkungen der Vogelgrippe für Tierparks und zoologische Gärten befasst? zu Frage 3: Mit den langfristigen Auswirkungen der Vogelgrippe für Tierparks und zoologische Gärten hat sich die Landesregierung bislang nicht befasst. Frage 4: Mit welchen Maßnahmen seitens der Landesregierung können Tierparks und zoologische Gärten hinsichtlich zukünftiger Krankheitsausbrüche der Vogelgrippe rechnen? zu Frage 4: Die Aufstallung von Geflügel ist eine von mehreren Biosicherheitsmaßnamen zur Verhinderung der Einschleppung des Geflügelpesterregers in Bestände gehaltener Vögel durch Wildvögel. Die Aufstallung soll den unmittelbaren Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenen Vögeln unterbinden. Bezüglich künftiger Seuchengeschehen sollte jeder Tierhalter, auch jede zoologische Einrichtung, Vorbereitungen treffen, um bei erforderlichen Aufstallungsanordnungen ausreichend Möglichkeiten zur Aufstallung der gehaltenen Vögel vorzuhalten. Frage 5: Über welche Förderprogramme des Landes können bauliche Maßnahmen in Tierparks und zoologischen Gärten, die der artgerechten Haltung der Wildvögel in Phasen der Einstallpflicht dienen, realisiert werden? zu Frage 5: Für bauliche Maßnahmen in Tierparks und zoologischen Gärten werden keine Zuschüsse gewährt. Frage 6: Welche Landes-Maßnahmen greifen als Ausgleich für ausbleibende Einnahmen in einer Komplett-Schließzeit des Tierparks oder zoologischen Gartens wie gegenwärtig für den Tierpark Kunsterspring verordnet? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6448 - 3 - zu Frage 6: Die mögliche Schließung eines Tierparks oder Zoos unterliegt dem unternehmerischen Risiko des Betreibers dieser Einrichtung. Ein Ausgleich für ausbleibende Einnahmen durch eine Maßnahme zur Abwehr von Tierseuchen ist seitens der Landesregierung nicht vorgesehen.