Landtag Brandenburg Drucksache 6/6449 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.04.2017 / Ausgegeben: 25.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2557 des Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6242 Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Land Brandenburg profitiert ganz erheblich vom Investitionshochlauf der Bundesregierung im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. In der Vergangenheit hat der Bund für die vom Land zur Baureife geführten Maßnahmen stets zeitnah die Mittel freigegeben. Die Erlangung der Baureife ist ganz maßgeblich davon abhängig , wie schnell das Land die Planungen für die einzelnen Maßnahmen voran bringt. Frage 1: Gibt es eine Konzeption des Landes zur Umsetzung der auf den BVWP aufsetzenden Bedarfsplanmaßnahmen im Bereich Schiene, Straße und Wasserstraße? zu Frage 1: In den Bereichen Schiene und Wasserstraße gibt es - anders als im Bereich Straße - keine Bundesauftragsverwaltung. Insofern sind die Möglichkeiten der Einflussnahme seitens des Landes Brandenburg auf die Priorisierung und Umsetzung der Projekte begrenzt. Das Land Brandenburg hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Bundesverkehrswegeplan auf die erhebliche verkehrspolitische Bedeutung der Maßnahmen hingewiesen. Durch den Abschluss von Planungsvereinbarungen mit der DB AG sollen die Planung, Bewertung und Abarbeitung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans unterstützt werden. Die Realisierung der Projekte obliegt für den Bereich der Schiene der DB und für die Wasserstraßen dem Bund. Der Bedarfsplan Bundesfernstraße weist für das Land Brandenburg insgesamt 57 Einzelvorhaben mit Planungsrecht mit den Dringlichkeiten „Laufend und fest disponiert“, „Vordringlicher Bedarf“ sowie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und darüber hinaus 18 Vorhaben im „Weiteren Bedarf“ aus, für die derzeit kein Planungsrecht besteht. Unter Beachtung des Planungsstandes sowie der verkehrlichen, raumordnerischen und städtebaulichen Bedeutung inklusive wirtschaftlicher Aspekte wurden die 57 Vorhaben mit Planungsrecht durch die Straßenbauverwaltung bewertet. Sie werden sukzessive entsprechend ihrer Dringlichkeit abgearbeitet. Vorrang haben Vorhaben, die bereits einen fortgeschrittenen Planungs- bzw. Realisierungsstand erreicht haben sowie Vorhaben des vordringlichen Bedarfs in einem frühen Planungsstadium in den Streckenzügen des Blauen Netzes mit sehr hohem Verkehrsaufkommen sowie Maßnahmen im Grundnetz mit sehr großem ortsunverträglichen Verkehrsaufkommen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6449 - 2 - Frage 2: In welchem Planungsstadium befinden sich die einzelnen Projekte des BVWP 2030 im Land Brandenburg? Frage 3: Wann erwartet die Landesregierung für die einzelnen Projekte des BVWP 2030 die Erlangung der Baureife? zu den Fragen 2 und 3: Im aktuellen Planungsprogramm sind 31 Maßnahmen disponiert. Davon befinden sich derzeit: - 1 Vorhaben in Ausfinanzierung - 7 Vorhaben in Realisierung - 6 Vorhaben in Planfeststellung - 13 Vorhaben in unterschiedlichen Planungsphasen Die disponierten Vorhaben sind der Anlage zu entnehmen. Die Einordnung der weiteren Maßnahmen erfolgt in Abhängigkeit von der Abarbeitung des Planungsprogramms. Die konkrete Erlangung der Baureife der in Planung befindlichen Projekte ist wesentlich abhängig vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens inklusive der gerichtlichen Klärung strittiger Punkte. Die Nennung eines festen Termins ist daher nicht möglich. Frage 4: Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Projekte innerhalb der verschiedenen Dringlichkeitsstufen des BVWP vom Land zuerst geplant bzw. umgesetzt werden ? Frage 5: Welche Reihenfolge gibt es dementsprechend für die Planung und Umsetzung der einzelnen Projekte der Bundesverkehrswegeplans? zu Fragen 4 und 5: Siehe Antwort zu Frage 1. Anlage/n: 1. Anlage 1 Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 2557, zu Fragen 2 und 3 Bedarfsplan Bundesfernstraßen, disponierte Maßnahmen 1 2 3 4 lfd. Nummer Nr. nach BPL Maßnahme Bearbeitungsstand Dringlichkeit I 1 468 B112 OU Brieskow-Finkenheerd/ Wiesenau Bau 2 441 B 1 OU Herzfelde Ausfinanzierung 3 490 B 183 OU Bad Liebenwerda Bau 4 433 A 10, AD Barnim- Weißensee, km 191,9-193,7 (8. BA) Bau 5 453 B 96 OU Teschendorf/Löwenberg Planfeststellung B 167 OU Finowfurt/Eberswalde (L 220 - L 200), 1. PA Planfeststellung B 167 OU Finowfurt/Eberswalde (L 200 - B 167), Abstieg 2. PA Entwurfsplanung 7 463 B 102 OU Schmerzke Genehmigungssplanung 8 467 B 112 OU Frankfurt (Oder), 3. VA Planfeststellung 9 457 B 97 OU Cottbus, 2. VA Planfeststellung 10 462 B 102 OU Premnitz Genehmigungssplanung 11 469 B 158 OU Ahrensfelde Planfeststellung 12 491 B 189 OU Heiligengrabe Entwurfsplanung 13 488 B 169 OU Allmosen Vorplanung 14 453 B 96 OU Fürstenberg und Freie Strecke bis Landesgrenze Entwurfsplanung 15 438 A 14, LG MV/BB - AS Gr. Warnow ; Bau AV MV) Bau 16 437 A 14, VKE 5 AS Gr. Warnow - AS Karstädt Bau A 14, VKE 3.2 b A 14, VKE 4 (inkl. VKE 5 südlich AS Karstädt) 18 461 B 101 Trebbin - s Kerzendorf (OU Thyrow) Bau 19 432 A 10 8-streifiger Ausbau (VDE Direktfinanzierung BMVI) Bau 20 431 A 10/A 24 (ÖPP), konventionell Vergabeverfahren ÖPP 21 448 B 87 OU Lübben (WB*) Entwurfsplanung 22 466 B 112 A 12 - Güldendorf Vorplanung 23 465 B 112 OU Neuzelle/Eisenhüttenstadt Vorplanung 24 489 B 169 OU Elsterwerda Vorplanung 25 458 B 101 OU Elsterwerda (Nordumfahrung) Vorplanung 26 486 B 169 OU Plessa Vorplanung 27 478 B 167 OU Bad Freienwalde (West) Vorplanung Dringlichkeit II 28 488 B 169 OU Lindchen Planungsvorbereitung 29 488 B 169 OU Neupetershain Nord Planungsvorbereitung 30 451 B 87 OU Markendorf Planungsvorbereitung 31 488 B 169 OU Klein Oßnig und OU Annahof/Klein Gaglow Planungsvorbereitung 17 436 Planfeststellung 6 477