Landtag Brandenburg Drucksache 6/6450 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.04.2017 / Ausgegeben: 25.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2570 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion) und Prof. Dr. Michael Schierack (CDU- Fraktion) Drucksache 6/6269 Bundesverkehrswegeplan – Projekt 2. Verkehrsabschnitt Ortsumgehung Cottbus Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Ortsumgehung Cottbus (B 168/B 97) wird bereits seit 1993 in drei Verkehrsabschnitten (VA) geplant. Der erste Verkehrsabschnitt wurde im September 2012 für den Verkehr freigegeben. Für den 2. Verkehrsabschnitt hat der Bund am 13.07.2015 den Gesehenvermerk erteilt und die Übergabe der Planfeststellungsunterlagen an die Anhörungsbehörde war für das 2. Halbjahr 2016 vorgesehen. Frage 1: Wie ist der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens zum 2. VA der Ortsumgehung Cottbus? zu Frage 1: Am 23.12.2016 sind die Antragsunterlagen vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg beim Landesamt für Bauen und Verkehr als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde eingegangen. Die Bearbeitung des Anhörungsverfahrens wurde umgehend begonnen und die eingereichten Unterlagen geprüft. Im April 2017 erfolgen die Bekanntmachungen und im Zeitraum von Mai bis Juni 2017 die Auslegungen in den fünf betroffenen Gemeinden. Frage 2: Mit welchem Personaleinsatz wird an den Planfeststellungsunterlagen gearbeitet und wann wird das Planfeststellungsverfahren voraussichtlich beendet sein? zu Frage 2: Planfeststellungsverfahren werden in Teams erarbeitet, insofern ist die gewünschte Kapazitätsaussage nicht möglich. Aussagen zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses können zum jetzigen Stand des Verfahrens nicht getroffen werden. In der Regel ist für ein Planfeststellungsverfahren ein Zeitraum von rund 2 Jahren anzusetzen. Frage 3: Ist bereits ein Zeitpunkt abzusehen, wann mit einer Ausschreibung der Bauleistungen begonnen werden kann bzw. zu welchem Zeitpunkt ist mit einem Baubeginn des 2. VA zu rechnen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6450 - 2 - zu Frage 3: Der Baubeginn für die Bedarfsplanmaßnahme ist abhängig von der Baurechtschaffung . Die Baurechtschaffung ist unter anderem abhängig vom Verfahrensablauf (Einwendungen) und von möglichen Klagen nach Abschluss des Baurechtsverfahrens. Erst mit einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann die Ausführungsplanung für die Maßnahme begonnen werden.