Landtag Brandenburg Drucksache 6/6452 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.04.2017 / Ausgegeben: 25.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2573 des Abgeordneten Peter Vida (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6279 Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2388 (Zustand der Ortsdurchfahrt Groß Gottschow; Drucksache 6/5864; Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/5988) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2388 ist in der zusammengefassten Antwort zu meinen Fragen 2 und 3 u. a. die Straßenverkehrszählung an der L 101 aus dem Jahre 2010 erwähnt. Nach Rücksprache mit den dortigen Kommunalvertretern werden diese doch sehr niedrigen Zahlen in Frage gestellt. Wie bekannt gibt es die L 101 nicht nur im Raum Groß Gottschow, sondern sie führt zwischen Spiegelhagen und Sigrön durch viele Ortschaften und hat auch Querungen mit anderen Straßen, die Zufluss bzw. Abfluss an Verkehrsaufkommen hervorrufen können. D. h. das Verkehrsaufkommen auf der L 101 kann örtlich sehr unterschiedlich sein und die 2010 ermittelten Werte müssen für den Bereich Groß Gottschow nicht unbedingt relevant sein. Frage 1: In welchen Bereichen bzw. Ortslagen der L 101 wurden 2010 diese Verkehrszählungen vorgenommen? zu Frage 1: Die Verkehrszählungen wurden im Zuge der L 101 an 2 Zählstellen vorgenommen . Eine Zählstelle (Nr. 29373150) befindet sich im Abschnitt 050, km 0,700 (Bereich zwischen Groß Gottschow und Rosenhagen). Die andere Zählstelle (Nr. 29383100) befindet sich im Abschnitt 020, km 1,500 (Bereich zwischen der B 5 und Grube). Im Rahmen der Straßenverkehrszählung 2015 wurden 219 Kfz/24 h mit einem SV-Anteil von 13 Kfz/24 h (Zählstelle zwischen Groß Gottschow und Rosenhagen) bzw. 528 Kfz/24 h mit einem SV-Anteil von 28 Kfz/24 h (Zählstelle zwischen der B 5 und Grube) gezählt. Frage 2: An welchen Tagen und Uhrzeiten wurde diese Verkehrszählung vorgenommen? Frage 3: Falls an verschiedenen Tagen an unterschiedlichen Kontrollpunkten gezählt worden ist, das bitte genau darstellen. zu Fragen 2 und 3: Die Verkehrszählungen erfolgten im Rahmen der bundesweiten Straßenverkehrszählung 2010. Hier wurde an je einem Werktag und einem Sonntag im ersten Landtag Brandenburg Drucksache 6/6452 - 2 - Halbjahr zwischen April und Juni und im zweiten Halbjahr im September sowie an zwei Ferienwerktagen im Juli und August jeweils von 15:00 bis 18:00 Uhr gezählt. Die Zählungen erfolgten an den in der Antwort zu Frage 1 genannten Zählstellen. Frage 4: Wurde diese Verkehrszählung manuell durch Beobachter oder automatisch (elektronisch) vorgenommen? zu Frage 4: An diesen Zählstellen wurde die Zählung manuell durch Zählpersonal durchgeführt .