Landtag Brandenburg Drucksache 6/6453 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.04.2017 / Ausgegeben: 25.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2544 der Abgeordneten Rainer Genilke (CDU-Fraktion), Raik Nowka (CDU-Fraktion) und Prof. Dr. Michael Schierack (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6207 Bundesfernstraßen in der Lausitz Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Für die Lausitz sind im Bundesverkehrswegeplan 2030 im Bereich der Bundesfernstraßen wichtige Projekte enthalten, insbesondere entlang der B 169, der B 97 sowie der B 112. Die Bauprojekte entlang dieser drei Bundesstraßen werden die Verkehrssituation für viele Menschen im Süden des Landes Brandenburg deutlich verbessern. Daher ist eine zeitnahe Realisierung von besonderer Bedeutung. Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand für die einzelnen Projekte an den genannten Bundesfernstraßen? Frage 2: Welche Planungs-, Prüfungs- und Genehmigungsverfahren wurden in welchem Zeitraum in den einzelnen Bauabschnitten der Projekte durchlaufen? zu Fragen 1 und 2: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Anlage verwiesen. Frage 3: Durch wen werden die Planungsleistungen für die jeweiligen Projekte erbracht? zu Frage 3: Die Planungsleistungen der oben aufgeführten Maßnahmen werden durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs - und -bau GmbH erbracht. Frage 4: Wie viel Personal wird für die Planung der einzelnen Projekte jeweils eingesetzt? zu Frage 4: Die Projekte befinden sich in unterschiedlichen Planungsphasen. Der Personaleinsatz ist abhängig vom Aufwand für das jeweilige Projekt sowie dem Verfahrensablauf bei der Baurechtschaffung. Insofern ist eine projektscharfe Zuordnung von Personal nicht möglich. Frage 5: Wie ist der weitere Zeitrahmen für die einzelnen Bauabschnitte? zu Frage 5: Siehe Antwort auf Fragen 1 und 2. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6453 - 2 - Frage 6: Wann ist für die einzelnen Bauabschnitte der Beginn von Baumaßnahmen geplant ? zu Frage 6: Der Baubeginn für die einzelnen Bedarfsplanmaßnahmen ist abhängig von der Baurechtschaffung. Die Baurechtschaffung ist unter anderem abhängig vom Verfahrensablauf (Einwendungen) und von möglichen Klagen nach Abschluss der Baurechtsverfahren. Frage 7: Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bauausführung in den einzelnen Bauabschnitten veranschlagt beziehungsweise bereits angefallen? Wie setzen sich diese Kosten in den einzelnen Bauabschnitten zusammen (bitte erläutern) und wer trägt diese Kosten? zu Frage 7: Für die Vorhaben sind gemäß Bundesverkehrswegeplan 2030 nachfolgende Baukosten veranschlagt. Der Kostenträger für die Baukosten ist die Bundesrepublik Deutschland, die Planungskosten trägt der Landeshaushalt. B-Str. Maßnahmen Planungskosten bis 2016 Planungskosten bis Fertigstellung Baukosten Mio.€ Mio.€ Mio.€ B 97 OU Groß Oßnig 1,4 7,9 B 97 OU Cottbus, 2. VA 0,2 2,75 30,2 B 97 OU Cottbus, 3. VA 3,3 18,3 B 101 OU Elsterwerda 0,2 2,99 17,1 B 112 OU Neuzelle/Eisenhüttenstadt 3,1 7,88 61,0 B 112 OU Forst 2,63 14,6 B 169 OU Schwarzheide-Ost 1,67 9,3 B 169 OU Lindchen 1,15 6,5 B 169 OU Allmosen 0,13 1,1 7,7 B 169 OU Neupetershain-Nord 1,43 8,2 B 169 OU Klein Oßnig 2,01 13,4 B 169 OU Plessa 0,31 2,75 16,2 B 169 OU Elsterwerda 0,32 3,4 19,7 Anlage/n: 1. Anlage 1