Landtag Brandenburg Drucksache 6/6454 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.04.2017 / Ausgegeben: 25.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2574 des Abgeordneten Peter Vida (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6280 Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2268 (Fehlender Lückenschlussausbau ; Drucksache 6/5469; Antwort der Landesregierung in Drucksache 6/5717) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2268 zum Thema Lückenschluss ergeben sich einige Nachfragen. Bekanntlich unterscheidet man bei den öffentlichen Verkehrsangeboten zwischen eigenwirtschaftlichen und allgemeinwirtschaftlichen Verkehren. Der Fernverkehr ist vor allem nach dem ersteren Prinzip gestaltet und der Nahverkehr nach dem zweiten Prinzip. Die Lückenschlussproblematik steht im Kontext beider Verkehre. Ohne die Teilung Deutschlands und Berlins wäre die Auflassung der Streckenbereich nie eingetreten. Die heutige Interessenlage die Auflassungen wieder zu schließen, differenziert sich aber in den Verkehrsprinzipien. Der Bund ist alleiniger Gesellschafter der DBAG und die DBAG versucht den Fernverkehr eigenwirtschaftlich zu gestalten . Dort, wo viel Fernverkehr zu erwarten war und sich inzwischen auch eingestellt hat sind die Lückenschlüsse auch schnell hergestellt worden, weil DBAG – Infrastruktur und DBAG –Fernverkehr unter dem gemeinsamen Dach DBAG gut miteinander korrelierten. Das kann man für die Streckenverbindungen, die besonders dem Nahverkehr dienen, leider nicht sagen. Betroffen sind dadurch vor allem die Verkehre von und nach Brandenburg mit Berlin als Verkehrsachsenmittelpunkt. Sie schreiben als Antwort, das Land Brandenburg hat kontinuierlich auf die Realisierung gedrängt. Frage 1: Gibt es über dieses Drängen Belege, d.h. über Anfragen an das Bundesverkehrsministerium , an die DBAG, an das mitbetroffene Land Berlin, an das Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde bzw. war es u.a. im Bundesrat je ein Thema? Gibt es belegte Antworten auf entsprechende Initiativen? zu Frage 1: Bei den Bemühungen des Landes hinsichtlich der Wiederherstellungen der unterbrochenen Schienenwege gegenüber dem Bund und der Abstimmung mit Berlin handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der nicht an Hand einzelner Gespräche festgemacht werden kann. Die Landesnahverkehrspläne belegen ebenfalls die Ziele und Schwerpunkte der Nahverkehrspolitik der Landesregierung. Im Übrigen wird beispielhaft hinsichtlich der Positionierung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung ge- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6454 - 2 - genüber dem Bund auch auf die Stellungnahme zum Bundesverkehrswegeplan verwiesen http://www.mil.brandenburg.de/media_fast/4055/BVWP_Stellungnahme.pdf. Frage 2: Zu den Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage Nr. 2268 erfolgte die Antwort, dass keine Erkenntnisse vorlägen. Das ist in dieser Sache als Antwort von der obersten Landesbehörde nicht befriedigend. Es bedarf keines großen Aufwandes, um die Fragen zu beantworten. Ich erwarte nachvollziehbare Antworten auf die Fragen. zu Frage 2: Bei den Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage 2268 handelt es sich um hypothetische Fragestellungen, zu denen dem Land keine Erkenntnisse vorliegen. Frage 3: Die DBAG (Deutsche BeteiligungsAG) kennt oft nur standardisierte Ausbaulösungen . Ist bei der Nordbahn je über einen kostengünstigeren eingleisigen Wiederaufbau, auch nur als Personenzugstrecke zwischen Berlin (Schönholz) und Birkenwerder, gesprochen worden, um eine zeitnahe Wiedernutzung in Aussicht zu bekommen? zu Frage 3: Für den Ausbau der Schienenwege ist die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Bahn AG, konkret die DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber, zuständig. Ausbaumaßnahmen des Bundes werden im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bzw. des Bundesschienenwegeausbaugesetzes festgelegt. Für die konkrete Ausgestaltung sind weitere, vertiefende Planungen erforderlich. Ein Streckenausbau muss zudem eine diskriminierungsfreie Nutzung ermöglichen, d. h. es können nur spezifische Parameter in Form von Grenzwerten (z. B. Emission, Achslast oder sicherungstechnischer Standard) festgelegt werden. Im Rahmen der aktuellen Korridoruntersuchungen 2030 wurde von Seiten der Länder Berlin und Brandenburg auch die Nordbahn zwischen Berlin Gesundbrunnen und Birkenwerder betrachtet. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass ein eingleisiger Neubau der Nordbahn für das aktuelle Betriebskonzept nicht ausreichend wäre. Zur Führung der Linie RE 5 über die Nordbahn wäre zumindest ein zweigleisiger Abschnitt im Bereich Wittenau erforderlich, was jedoch mit einem Fahrzeitverlust für die erforderliche Zugkreuzung verbunden wäre. Da die Einführung einer zusätzlichen IC-Linie Berlin-Rostock ab 2019 geplant ist, wäre ein weitgehend zweigleisiger Ausbau der Nordbahn zur Abwicklung des vorgesehenen Betriebes erforderlich.