Landtag Brandenburg Drucksache 6/6455 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.04.2017 / Ausgegeben: 25.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2567 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6265 Wildunfälle in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In Brandenburg ist jährlich eine erhebliche Anzahl von Wildunfällen zu verzeichnen. Beispielsweise kommt es auf der Landstraße L 191 von Nassenheide nach Kremmen öfters zu Wildunfällen insbesondere am Streckenabschnitt bei Teerofen. Frage 1: Wie viele Wildunfälle gab es a) in Brandenburg insgesamt, b) auf der L 191 zwischen Nassenheide und Kremmen insbesondere auf dem Streckenabschnitt bei Teerofen und c) von Germendorf bis Teerofen jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 und welche Tierarten waren daran beteiligt (bitte nach Unfallorten aufschlüsseln)? zu Frage 1: a) Im Land Brandenburg wurden zwischen 2010 und 2017 (Stand 27.03.2017) 113.605 Wildunfälle im Straßenverkehr registriert. Die beteiligten Tierarten werden im Rahmen der polizeilichen Verkehrsunfallaufnahme nicht statistisch erfasst. Die Unfälle verteilen sich auf die einzelnen Jahre wie folgt: Jahr Wildunfälle 2010 15.969 2011 14.951 2012 16.161 2013 15.772 2014 14.792 2015 15.971 2016 16.495 Bis 27.03.2017 3.494 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6455 - 2 - b) Die L 191 verläuft im erfragten Bereich zwischen Luisenhof und Sommerfeld. Nassenheide und Kremmen werden nicht durch die L 191 tangiert. Insofern beziehen sich die folgenden Unfallzahlen auf den Bereich der L 191 zwischen Luisenhof und Sommerfeld. Der Streckenabschnitt bei Teerofen umfasst den Abschnitt der L 191 zwischen Luisenhof und dem Abzweig zur L 172. Folgende Unfallzahlen wurden auf den Streckenabschnitten polizeilich registriert: Wildunfälle L 191 zwischen Luisenhof und Sommerfeld 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (Stand 27.03.) 33 22 23 42 20 35 38 6 Wildunfälle L 191 Streckenabschnitt bei Teerofen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (Stand 27.03.) 8 4 13 10 8 11 6 1 c) Die Strecke von Germendorf bis Teerofen umfasst einen Abschnitt der L 172 sowie ein Teilstück der L 191. Folgende Unfallzahlen wurden polizeilich registriert: Wildunfälle von Germendorf bis Teerofen 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 (Stand 27.03.) 6 8 10 11 11 19 6 4 Frage 2: Welche Schäden sind jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 a) in Brandenburg insgesamt, b) auf der L 191 zwischen Nassenheide und Kremmen insbesondere im Streckenabschnitt bei Teerofen und c) von Germendorf bis Teerofen durch die Wildunfälle entstanden (bitte die Schäden aufschlüsseln insbesondere auch nach Wildschäden an den jeweiligen Unfallorten)? zu Frage 2: Daten zu Wildschäden sowie zu tatsächlich entstandenen Schadenshöhen liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 3: Welche Kosten sind jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 a) in Brandenburg insgesamt, b) auf der L 191 zwischen Nassenheide und Kremmen insbesondere im Streckenabschnitt bei Teerofen und c) von Germendorf bis Teerofen durch die Entsorgung der getöteten Tiere entstanden (bitte auch die Kosten aufschlüsseln an den jeweiligen Unfallorten)? zu Frage 3: Soweit es sich bei den verunfallten Tieren um Arten handelt, die dem Jagdrecht unterliegen, obliegt allein dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten das Aneignungsrecht . Allerdings begründet das alleinige Aneignungsrecht nicht eine Beseitigungspflicht . Gleichwohl zeigt die Erfahrung, dass die Entsorgung verunfallter Tiere in aller Regel durch den Jagdausübungsberechtigten erfolgt. In den übrigen Fällen werden die Tiere Landtag Brandenburg Drucksache 6/6455 - 3 - durch die Straßenbaulastträger entsorgt. Die Kosten für die Beseitigung von Wildtieren werden nicht erfasst. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die Lage bei den Wildunfällen a) in Brandenburg insgesamt, b) auf der L 191 zwischen Nassenheide und Kremmen insbesondere im Streckenabschnitt bei Teerofen und c) von Germendorf bis Teerofen? zu Frage 4: Im Land Brandenburg ereignen sich mit geringen Schwankungen ca. 16.000 Wildunfälle pro Jahr. Damit sind Wildunfälle ein nennenswerter Teil des Gesamtunfallgeschehens auf Brandenburgs Straßen. Diese Einschätzung gilt prinzipiell auch für die betroffenen Strecken. Frage 5: Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um die Anzahl der Wildunfälle a) in Brandenburg insgesamt, b) auf der L 191 zwischen Nassenheide und Kremmen insbesondere im Streckenabschnitt bei Teerofen und c) von Germendorf bis Teerofen zu reduzieren? zu Frage 5: a) Ziel der Landesregierung ist es, die Anzahl der Wildunfälle insgesamt zu reduzieren. Dafür hat die Landesregierung seit Jahren zahlreiche Projekte durchgeführt. Wildquerungsbrücken , die z. B. über Autobahnen gebaut werden, sind im Zusammenspiel mit Wildschutzzäunen sehr wirksam, aber auch sehr teuer. Wildschutzzäune sind effektiv an Autobahnen und Bundesstraßen im Einsatz, verhindern aber aus Sicht der Wildbiologen die genetische Durchmischung der Wildbestände. So werden z. B. bei längeren Abschnitten mit Wildschutzzäunen an Bundesstraßen Abschnitte freigelassen, um die Querung der Tiere zu ermöglichen. Im letzten Jahr hat die Landesregierung gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme (IVI) Dresden ein Projekt zum Verhalten von Wildtieren bei der nächtlichen Querung von außerörtlichen Landstraßen durchgeführt. Dadurch wird es möglich, das Verhalten der Tiere tiefer zu analysieren und dies bei der Entwicklung neuer Maßnahmen berücksichtigen. b) und c) Auf dem Streckenabschnitt bei Teerofen sind bereits Plantafeln mit dem Gefahrenzeichen "Wildwechsel" aufgestellt. Die benannten Straßenabschnitte werden durch die Unfallkommission des Landkreises Oberhavel dennoch nicht als Unfallhäufungslinie geführt . Allerdings wird die zuständige Unfallkommission im Rahmen der kommenden Verkehrsschauen das Unfallgeschehen auf der L 191 hinsichtlich Wildunfällen gesondert prüfen . Frage 6: Sieht die Landesregierung Geschwindigkeitsbegrenzungen und Wildwarnsysteme als geeignete Maßnahmen an? Wenn ja, an welchen Unfallorten? Wie bewertet die Landesregierung diese Maßnahmen im Hinblick auf die L 191 zwischen Nassenheide und Kremmen insbesondere im Streckenabschnitt bei Teerofen sowie auf der Strecke von Germendorf bis Teerofen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6455 - 4 - zu Frage 6: Gefahrenzeichen und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind bisher die am häufigsten angewandte Maßnahme für die Verkehrsunfallkommissionen im Land Brandenburg , um Unfallhäufungsstellen auf Strecken mit vielen Wildunfällen zu bekämpfen. Geschwindigkeitsbegrenzungen an Unfallschwerpunkten können dazu beitragen, die Anzahl von Wildunfällen zu reduzieren und deren Auswirkungen zu vermindern. Parallel dazu wird in ganz Deutschland weiter an der Entwicklung von Wildwarnsystemen gearbeitet, die darauf gerichtet sind, durch Vergrämung des Wildes Unfälle zu verhindern oder dem Kraftfahrer zu ermöglichen, frühzeitig schadensmindernd zu reagieren. Vorliegende wissenschaftliche Bewertungen von Wildwarnsystemen kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen . Unabhängig davon wirkt die Landesregierung daraufhin, vielerorts überhöhte Schalenwildbestände an die Erfordernisse von Land- und Forstwirtschaft anzupassen. Eine insoweit angestrebte Reduzierung der Wilddichte dürfte auch in Hinblick auf das Wildunfallgeschehen schadensmindernd wirken. Der Einsatz von Wildwarnsystemen, z. B. variable Verkehrszeichen StVO Zeichen 142 Wildwechsel, die nur bei Wildwechsel aufleuchten , wird im Land Brandenburg geprüft.