Landtag Brandenburg Drucksache 6/6456 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.04.2017 / Ausgegeben: 25.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2591 der Abgeordneten Gabriele Theiss (SPD-Fraktion) Drucksache 6/6327 Entwurf des Landesentwicklungsplanes für die Hauptstadtregion Berlin- Brandenburg (LEP HR) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) wurden bis 15.12.2016 umfangreiche Stellungnahmen und Hinweise insbesondere zur landesplanerischen Zielkategorie „Freiraumverbund“, den großräumigen bzw. transnationalen Verbindungsachsen und auch zur Aktualität der Bevölkerungsprognosen abgegeben. Nach Auskunft der Landesregierung werden diese Hinweise aktuell ausgewertet in dessen Ergebnis voraussichtlich ein zweites Beteiligungsverfahren durchgeführt. Frage 1: Wann wird die nächste Bevölkerungsprognose für die Region Brandenburg und Berlin vorliegen und werden diese dann aktuellen Daten zur Siedlungsstrukturentwicklung in den LEP HR einbezogen? zu Frage 1: Aufgrund eine bundesweiten Systemumstellung werden die erforderlichen Basisdaten der amtlichen Statistik für eine neue Bevölkerungsprognose verspätet bereitgestellt . Die nächste Bevölkerungsprognose für das Land Brandenburg wird daher erst in 2018 vorgelegt werden. Im Land Berlin gibt es keinen regelmäßigen Prognosezyklus. Das Vorliegen von Bevölkerungsprognosen ist keine zwingende Voraussetzung für die Erarbeitung von Landesentwicklungsplänen. Frage 2: Innerhalb der landesplanerischen Zielkategorie "Freiraumverbund" befinden sich auch die Überschwemmungsgebiete. Im Freiraumverbund sind Maßnahmen der Bebauung regelmäßig auszuschließen. Für festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten nach Paragraph 78 WHG besondere Schutzvorschriften und damit verbundenes Planungs- und Bauverbot. Allerdings kann die untere Wasserbehörde abweichend von Paragraph 78 WHG unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zulassen. Werden die hier in der Praxis möglichen Ausnahmegenehmigungen durch die untere Wasserbehörde weiterhin Anwendung finden? zu Frage 2: Die zahlreichen Anregungen und Bedenken, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des LEP HR eingegangen sind, werden zurzeit ausgewertet. Erst Landtag Brandenburg Drucksache 6/6456 - 2 - nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens durch die Landesregierungen wird die Frage zur Steuerungswirkung des Freiraumverbundes zu beantworten sein. Frage 3: Wie berücksichtigt die Landesregierung in der künftigen Landesplanung die Tatsache , dass für einzelne Regionen im Land Brandenburg überwiegende Entwicklungsimpulse nicht von Berlin, sondern von anderen Metropolenräumen ausgehen (z.B. Dresden oder Stettin)? zu Frage 3: Der Landesentwicklungsplan ist ein Raumordnungsplan, der mögliche Raumnutzungskonflikte identifiziert und Lösungen herbeiführt. Die Tatsache, dass Entwicklungen in unterschiedlichen Teilräumen der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg auch durch benachbarte Metropolen beeinflusst werden können, wurde im Entwurf des Landesentwicklungsplanes berücksichtigt. Frage 4: Wann wird die Auswertung des ersten Beteiligungsverfahrens abgeschlossen und die Stellungnahme als Abwägungsdatenbank verfügbar sein? zu Frage 4: Die Auswertung des ersten Beteiligungsverfahrens zum LEP HR-Entwurf durch die Landesregierungen wird voraussichtlich Ende 2017 abgeschlossen sein. Sollte sich aus der Auswertung und Abwägung die Notwendigkeit ergeben, ein 2. Beteiligungsverfahren durchzuführen, würde die Auswertung mit der Vorlage eines 2. Entwurfs des Landesentwicklungsplanes enden. Nach Abschluss des (ggf. zweiten) Beteiligungsverfahrens werden die Landesregierungen den zuständigen Parlamentsausschüssen mit dem dann festzusetzenden überarbeiteten Planentwurf einen Bericht über das Erarbeitungsverfahren zur Unterrichtung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme vorlegen (vgl. Landesplanungsvertrag Art. 8 Abs. 3). Es ist vorgesehen, dass dieser Bericht über das Internet zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt wird.