Landtag Brandenburg Drucksache 6/6458 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.04.2017 / Ausgegeben: 25.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2555 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6240 Benotung Brandenburger Grundschüler: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In ihrem Entwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes (Drs.6/6045) schlägt die Landesregierung dem Landtag unter anderem vor, Ziffernnoten in der Jahrgangsstufe 2 verpflichtend durch eine schriftliche Information zu ersetzen. Gegenwärtig entscheiden darüber die Klassenkonferenz und die Elternversammlung nach freiem Ermessen. Die Landesregierung begründet gegenüber dem Landtag diesen Vorschlag damit, dass die derzeitige Wahlmöglichkeit „regelmäßig ... zu Verständnis- und Akzeptanzproblemen“ führe. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 2473 „Benotung Brandenburger Grundschüler“ erklärt die Landesregierung nun überraschend, dass ihr keine Daten darüber vorlägen, in wie vielen Grundschulklassen Ziffernnoten erteilt bzw. die Noten durch schriftliche Informationen ersetzt werden. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Landesregierung eine vermeintliche Lösung für ein vermeintliches Problem vorschlägt, das sie nach eigener Auskunft nicht nachweisen kann. Dieser Eindruck erhärtet sich auch dadurch, dass die Regierung in der Begründung des Gesetzentwurfs insbesondere auf die Flex-Klassen verweist, die aber, wie der Antwort der Regierung zu entnehmen ist, nur eine deutliche Minderheit aller Klassen darstellen. Frage 1: Warum ist es der Landesregierung unmöglich, durch eine Abfrage an den Schulämtern zu ermitteln, in wie vielen Grundschulklassen Ziffernnoten erteilt werden bzw. in wie vielen Grundschulklassen Klassenkonferenz und Elternversammlung etwas anderes beschlossen haben? Vorbemerkung der Landesregierung: Der Vorwurf, dass für ein vermeintliches Problem eine vermeintliche Lösung durch die Landesregierung vorgeschlagen wird, ist klar zurückzuweisen. Seit der Inkraftsetzung der derzeit geltenden Fassung zu § 57 Abs. 1 BbgSchulG (2007) treten immer wieder Schulleitungen und Lehrkräfte an das für Schule zuständige Ministerium mit der Forderung heran, dass die Ungleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler einer Flex-Klasse in Bezug auf die Form der abschließenden Leistungsbewertung durch den Gesetzgeber aufzuheben ist. Die Forderung basiert auf der Grundlage, dass jeweils mit dem Beginn eines Schuljahres die umfängliche Diskussion in Landtag Brandenburg Drucksache 6/6458 - 2 - der Elternversammlung in jeder der 413 Flex-Klassen1 (ihr gehören alle Eltern der Schülerinnen und Schüler aus dem 1. und 2. [3.] Lernjahr an) zu einer einheitlichen abschließenden Leistungsbewertung und Rückmeldung durch die jeweilige Klassenlehrkraft zu führen ist. Dabei steht im Fokus, dass gerade durch den hier praktizierten und bewährten jahrgangsübergreifenden Unterricht die Individualität jeder Schülerin und jedes Schülers im Rahmen der individuellen Leistungsrückmeldung berücksichtigt werden soll. zu Frage 1: Das Interesse einer validierten Datenlage hinsichtlich der Ausschöpfung der Rechtsgrundlagen des § 57 Absatz 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes ist verständlich. Um eine entsprechende Datenlage zu erzeugen, beabsichtigt das für Schule zuständige Ministerium, mit der Zeugniserteilung zum Ende des Schuljahres 2016/2017 eine entsprechende Datenerhebung an allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft durchzuführen. Die Erhebung soll es ermöglichen, Aussagen darüber zu treffen, in wie vielen Schulen, in welchen Jahrgangsstufen und davon in wie vielen Klassen aufgrund der Beschlusslage in der jeweiligen Elternversammlung und der zuständigen Klassenkonferenz an die Stelle der Note schriftliche Informationen zur Lernentwicklung treten oder Noten erteilt werden. Um die Schulen bei der Einführung der neuen Datenerhebung weitestgehend zu entlasten, soll eine automatisierte Schnittstelle im Schulverwaltungsprogramm weBBschule eingebaut werden. Die Schulen müssen dann nur noch den Transfer zum Erhebungsportal ZENSOS in weBBschule anstoßen und noch einmal kontrollieren. 1 Schuldatenerhebung des MBJS 2016/2017 mit Stichtag 04.10.2016 (Grundschulen, einschl. Grundschulen an Ober- und Gesamtschulen in öffentlicher Trägerschaft)