Landtag Brandenburg Drucksache 6/6475 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.04.2017 / Ausgegeben: 26.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2585 der Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) und Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/6303 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem “Politisch motivierte Kriminalität - rechts” (PMK-rechts) – Februar 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu er-kennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Februar 2017 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: • Gewalttaten, • terroristischen Straftaten, • Störungen der Totenruhe, • Bildung einer Kriminellen Vereinigung und • sonstige Straftaten? zu Frage 1: Im Monat Februar 2017 (Stand: 28.03.2017) wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD- PMK) 90 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen für den Monat Februar 2017 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung aufgrund von Nachmeldungen /Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Februar 2017 Gewaltdelikte 4 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6475 - 2 - Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 86 Gesamt 90 Frage 2: Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen ? zu Frage 2: Für den Monat Februar wurden 4 politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten erfasst. Diese sind als extremistisch bewertet worden. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den Monat Februar 2017 wurden keine terroristischen Straftaten gemeldet, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fallen. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft , die hinter der Tat / den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für den Monat Februar 2017 wurde keine Straftat gemäß § 168 StGB (Störung der Totenruhe) im Phänomenbereich PMK –rechts- registriert. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK- rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o.ä.? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen im Phänomenbereich PMK -rechts- keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bildung bzw. Existenz von terroristischen und/oder kriminellen Vereinigungen im Land BB für den Monat Februar 2017 vor. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Februar 2017? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung zur Frage 1 aufgeführten 86 „sonstigen Straftaten“. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6475 - 3 - Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 65 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB 1 Volksverhetzung § 130 StGB 7 Beleidigung § 185 StGB 4 Nötigung § 240 StGB 1 Bedrohung § 241 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 2 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB 1 Hausfriedensbruch § 123 StGB 1 Verstrickungsbruch, Siegelbruch § 136 StGB 1 Waffengesetz 1 Straßenverkehrsgesetz 1 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 86 Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 31. Januar für das Jahr 2017? zu Frage 7: Es wurden bis zum Zeitpunkt dieser Erhebung für den Monat Januar 2017 insgesamt vier Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den in der Antwort zur Frage 7 aufgeführten nachgemeldeten Straftaten handelt es sich in keinem Fall um eine Gewaltstraftat. Darüber hinaus wurde eine Gewaltstraftat (KA Nr. 2493, Anlage, lfd. Nr. 4) gelöscht, da sich ein politisch motivierter Tathintergrund nicht bestätigt hat. Anlage/n: 1. Anlage 1 Stand: 28.03.2017 Anlage lfd. Nr. Tatzeit Delikt Tatort Landkreis / Kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 11.02.2017 § 224 StGB Senftenberg, Stadt (01968) Oberspreewald-Lausitz (Landkreis) gegen Asylbewerber/Flüchtlinge; fremdenfeindlich 1 1 Iran 2 11.02.2017 § 224 StGB Bremsdorf (15890) Oder-Spree (Landkreis) Verherrlichung / Propaganda; gegen sonstige politische Gegner 2 2 Deutschland 3 15.02.2017 § 223 StGB Perleberg, Stadt (19348) Prignitz (Landkreis) gegen Asylbewerber/Flüchtlinge; fremdenfeindlich 1 1 Syrien 4 25.02.2017 § 224 StGB Cottbus, Stadt (03046) Cottbus, Stadt (03046) gegen Asylbewerber/Flüchtlinge; fremdenfeindlich 2 1 Syrien Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts-