Landtag Brandenburg Drucksache 6/6487 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.04.2017 / Ausgegeben: 02.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2568 der Abgeordneten Andreas Galau (AfD-Fraktion) und Dr. Alexander Gauland (AfD- Fraktion) Drucksache 6/6266 Kosten der Verwaltungsstrukturreform im Bereich Denkmalschutz Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Anmerkungen der Antragsteller: Entsprechend des Beschlusses des Landtags Brandenburg vom 13. Juli 2016 soll die Führung der Denkmalliste vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalschutz und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM) auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen werden. Die fachliche Entscheidung über die Aufnahme eines Denkmals in die Liste soll jedoch weiterhin beim BLDAM verbleiben. Frage 1: Wie viele Vollzeiteinheiten (VZE) fallen momentan für das Führen der Denkmalliste auf Landesebene und Kreisebene an? zu Frage 1: Beim Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM) sind derzeit 0,5 VZE mit der Führung der Denkmalliste betraut. Da die Landkreise und kreisfreien Städte die Denkmalliste für ihr jeweiliges Gebiet nicht führen müssen, sind hierfür auch keine VZE erforderlich. Frage 2: Wie viele Vollzeiteinheiten (VZE) fallen nach Umsetzung des Beschlusses vom 13. Juli 2016 für das Führen der Denkmalliste auf Landesebene und Kreisebene an? zu Frage 2: Beim BLDAM werden auch künftig voraussichtlich 0,5 VZE mit der Aktualisierung der Denkmalfachdatenbank sowie der Zusammenführung der dezentral geführten Listen zu einer Landesdenkmalliste betraut sein. Auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte werden mit der Führung der dezentralen Denkmallisten ebenfalls geschätzt insgesamt 0,5 VZE anfallen. Frage 3: Mit welchen zusätzlichen Kosten bzw. Einsparungen sind jeweils in den Landkreisen und auf Landesebene zu rechnen? zu Frage 3: Für die Landkreise und kreisfreien Städte belaufen sich die entstehenden Mehrkosten voraussichtlich auf insgesamt 34.300 € jährlich. Auf Landesebene entstehen keine Einsparungen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6487 - 2 - Frage 4: Welche Standpunkte haben zu dieser Reform jeweils das Ministerium für Wissenschaft , Forschung und Kultur, das Ministerium des Inneren sowie das Finanzministerium ? zu Frage 4: Die drei genannten Ressorts sind sich darin einig, das mitzutragen, was landesregierungsintern vereinbart wurde.