Landtag Brandenburg Drucksache 6/6490 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.04.2017 / Ausgegeben: 02.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2584 des Abgeordneten Peter Vida (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6299 Abfallproblem in Falkenberg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Gewerbegebiet 10 der Gemeinde Falkenberg (Mark) existiert eine Abfalldeponie, deren Genehmigung nach BImSchG im Jahre 1993 erfolgt ist. Nach einem Betreiber- bzw. Eigentümerwechsel (jetzt Karakurt Abbruch- und Entsorgung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) vor einiger Zeit hat sich auch das Betriebsgeschehen dort erheblich geändert. Es werden offensichtlich unkontrollierte Baumischabfälle in Größenordnungen angefahren und unsachgemäß im Freien gelagert. Folien und leichte Isoliermaterialien sind oft vom Wind aus dem Betriebsgelände heraus verweht worden, die geschätzte Lagermenge beträgt schon ca. 1.500 t Baumischabfälle. Angeblich will der neue Betreiber mit den angefahrenen Materialien dort eine Geländenivellierung vornehmen, um dann auf einer dann ebenen Fläche Bürocontainer, Maschinen u. ä. aufzustellen. Das käme dann auch einer dauerhaften Deponie der kritischen Materialien gleich und die Deponieverordnung käme zum Tragen, wofür sicher keine Genehmigung vorliegt. Dem Amt Falkenberg-Höhe und dem Landkreis MOL ist dieser Zustand schon seit längerem bekannt. Doch das sich für zuständig erklärte LfU unternimmt nichts. Frage 1: Gilt die Genehmigung aus 1993 für diese Anlage auch nach dem Betreiberwechsel weiter? zu Frage 1: Bei der Anlage der Karakurt Abbruch- und Entsorgung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (KARAKURT) handelt es sich nicht um eine Abfalldeponie, sondern um eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Bauschuttrecyclinganlage mit Ein- und Ausgangslager (Recyclinganlage mit Zwischenlager ). Die Genehmigung der Bauschuttrecyclinganlage erfolgte am 01.10.1993 durch das seinerzeit zuständige Amt für Immissionsschutz Schwedt an die Wörheide GmbH. Genehmigungen nach dem BImSchG sind anlagenbezogene Realkonzessionen und gelten betreiberunabhängig fort, so lange der Betrieb nicht für einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren unterbrochen worden und die Genehmigung damit erloschen ist. Der vorgehende Betreiber, die Zech Baustoffrecycling, hat einen lückenlosen Betrieb der Anlage bis zur Übernahme durch KARAKURT nachgewiesen. Am 13.11.2015 erfolgte die Anzeige über den Betreiberwechsel zum 06.10.2015 beim Landesamt für Umwelt (LfU). Die Genehmigung gilt mithin fort. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6490 - 2 - Frage 2: Ist seinerzeit oder später eine Sicherheitsleistung hinterlegt worden für den Fall der Insolvenz des Betreibers? zu Frage 2: Das Verwaltungsverfahren zur Festlegung der Sicherheitsleistung gegenüber dem neuen Betreiber dauert noch an. Frage 3: Welche Schritte hat das LfU geplant oder vorgenommen, um Schaden für die Kommune abzuwenden und einen gesetzeskonformen Zustand wieder herzustellen? Zu Frage 3: Seit der letzten Regelkontrolle bei der Firma Zech Baustoffrecycling und dem Bekanntwerden der Übernahme des Anlagengeländes durch die Firma KARAKURT fanden Anlagenkontrollen bzw. Ortsbegehungen an folgenden Tagen statt: Datum Kontroll-Art Kontroll-Inhalt 10.02.2015 Regelkontrolle Sachstand 07.12.2015 Anlasskontrolle Betreiberwechsel der Bauschuttrecyclinganlage Gegenstand der Kontrolle: Sachstand bezüglich Betreiberwechsel Abgleich vorhandener Unterlagen /Angaben/Sicherheitsleistung Ziel der Kontrolle: Überprüfung hinsichtlich Übernahme 12.07.2016 Anlasskontrolle Hinweis zu unkontrollierter Abfallablagerung 06.09.2016 Anlasskontrolle Hinweis zu unkontrollierter Abfallablagerung 25.10.2016 Anlasskontrolle Hinweis zu unkontrollierter Abfallablagerung 07.02.2017 Anlasskontrolle Hinweis zu unkontrollierter Abfallablagerung 07.03.2017 Anlasskontrolle Hinweis zu unkontrollierter Abfallablagerung Zu den erfolgten Anlagenkontrollen erfolgte eine schriftliche Information/Auswertung an die Firma KARAKURT mit der Forderung, den gegenwärtigen Zustand abzustellen. Es erfolgten auch Informationen an die Gemeinde Falkenberg (Mark). Nach mehrmaligen erfolglosen Aufforderungen wurde durch das LfU am 07.12.2016 ein Verfahren zur Anordnung der Beseitigung der ungenehmigten Abfälle, verbunden mit einem Anlieferungsstopp und mit Androhung von Zwangsmitteln, eröffnet. Am 11.01.2017 erfolgte die Erwiderung der Firma KARAKURT dazu. Gegenwärtig wird die Beseitigungsanordnung erarbeitet. Frage 4: Gibt es einen Nachweis, dass die dort zwischengelagerten Baumischabfälle keine schädlichen oder nicht zugelassenen Bestandteile enthalten und möglicherweise schon eine Bodenkontamination erfolgt ist? Zu Frage 4: Im Ergebnis der durchgeführten Anlagenkontrollen der Firma KARAKURT am Standort Falkenberg (Mark) konnten bisher keine relevanten Mengen an schädlichen /gefährlichen Bestandteilen festgestellt werden. Damit ist der angelieferte Abfall nach dem Erlass Nr. 5/1/16 des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft - Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung (VH Spiegeleinträge) vom 08.04.2016 als nicht gefährlicher Abfall zu betrachten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6490 - 3 - Der Betreiber versicherte mit Schreiben vom 10.02.2017, dass seit Oktober 2016 die Abfallannahme eingestellt wurde. Er vermutet, dass Fremdfirmen zwischenzeitlich Abfälle auf die Anlage transportierten, und wollte das unterbinden. Bei der Anlagenkontrolle am 07.03.2017 waren jedoch keine durchgeführten Maßnahmen erkennbar, die eine unkontrollierte Befahrung und Verkippung von Abfällen auf dem Gelände verhindern könnten. Die Sicherung des Anlagengeländes ist auch Gegenstand der geplanten Anordnung.