Landtag Brandenburg Drucksache 6/6491 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.04.2017 / Ausgegeben: 02.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2543 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6200 Beförderungen im Brandenburgischen Schuldienst Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Land Brandenburg wird von der Möglichkeit, Lehrkräfte auf ein sogenanntes funktionsloses Beförderungsamt zu befördern, kein Gebrauch gemacht. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2378 vom 17.09.2012 (Drs 5/6176) verwies die Landesregierung zur Begründung auf die Haushaltslage. Diese Entscheidung war zwischenzeitlich auch Gegenstand einer Auseinandersetzung mit dem Brandenburgischen Pädagogen-Verband, wie dieser in einer Presseerklärung vom 21. Mai 2014 („Beförderungsämter für Pflichtstundenabsenkung geopfert?“) öffentlich machte. Frage 1: Hat die Landesregierung die zitierte Einschätzung zur Ausbringung funktionsloser Beförderungsämter zwischenzeitlich verändert? zu Frage 1: Derzeit ist die Meinungsbildung in der Landesregierung dazu noch nicht abgeschlossen. Frage 2: In welche Höhe fielen zusätzliche Kosten an, sollte die Landesregierung von der Möglichkeit der Brandenburgischen Besoldungsordnung Gebrauch machen, funktionslose Beförderungsämter für Lehrkräfte auszubringen? zu Frage 2: Die funktionslosen Beförderungsämter sind zwar in der Brandenburgischen Besoldungsordnung ausgebracht, müssten aber noch haushaltsrechtlich unterlegt werden. Dem Grunde nach zu berücksichtigen wären danach alle Lehrkräfte mit einer der Sekundarstufe I entsprechenden Befähigung, die in der Besoldungsordnung A in ein Amt einer Lehrerin oder eines Lehrers in den BesGr. A 13/A 13kw eingestuft werden könnten, sofern sie entsprechend in diesem Bereich verwendet werden. Der Höhe nach dürfen höchstens 40 Prozent der Planstellen für diese Lehrkräfte in dieser Besoldungsgruppe ausgewiesen werden. Von den derzeit dafür vorhandenen 3.390 Planstellen könnten bis zu 1.356 Planstellen bei entsprechender Befähigung und Verwendung zur Beförderung genutzt werden. Die Kosten würden sich auf ca. 7,45 Mio. Euro pro Jahr belaufen. Dies könnte möglicherweise Begehrlichkeiten bei den Lehrkräften mit einer Befähigung für das Amt einer Studienrätin oder eines Studienrates auslösen. Auch hier sind die funktionslosen Beförderungsämter in der BesGr. A 14 (Oberstudienrätin, Oberstudienrat) ausgebracht, wenngleich ohne gesetzliche prozentuale Beschränkung. Bei maximaler Nutzung aller Landtag Brandenburg Drucksache 6/6491 - 2 - entsprechenden rund 5.600 Planstellen würden Kosten bis zu 28 Mio. Euro pro Jahr anfallen, bei entsprechender 40-Prozent-Nutzung (2.240 Planstellen) Kosten bis zu 11,65 Mio. Euro pro Jahr. Frage 3: Inwieweit gibt es im Brandenburgischen Schuldienst unterhalb von Funktionen in der Schulleitung (Schulleiter, stellvertretender Schulleiter) Funktionsämter, die eine Beförderung ermöglichen, etwa weil Aufgaben als Fachbereichsleiter wahrgenommen werden? Frage 4: Wird über die Ausweitung bzw. Einführung von Funktionsämtern unterhalb der Schulleitungsebene im Rahmen der Attraktivitätssteigerung nachgedacht? zu den Fragen 3 und 4: Unterhalb von Funktionen in der Schulleitung, zu denen an allgemeinbildenden Schulen neben den Schulleiterinnen und Schulleitern, den stellvertretenden Schulleiterinnen und stellvertretenden Schulleitern auch die Primarstufenleiterinnen und Primarstufenleiter und die Oberstufenkoordinatorinnen und Oberstufenkoordinatoren und an den Oberstufenzentren die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter gehören, wurden an den drei Spezialschulen für Sport (Gesamtschulen) die stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen für die Beförderung zur Studiendirektorin oder zum Studiendirektor zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (sportliche Begabungsförderung) geschaffen. Diese Stellen werden nach Ausschreibung dieser Beförderungsdienstposten besetzt werden. Weitere Beförderungsdienstposten sind unabhängig von Funktionsstellen bislang nicht vorgesehen.