Landtag Brandenburg Drucksache 6/6493 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.04.2017 / Ausgegeben: 02.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2595 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6335 Staatsschutzverfahren in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Deutschlandweit kommt es vermehrt zu Verfahren wegen Staatsschutzdelikten. Gem. § 120 GVG und § 142a GVG ist in der Regel der Generalbundesanwalt für die Verfolgung dieser Delikte zuständig. Gem. § 142a Absatz 2 GVG können Staatsschutzstraftaten „minderer Bedeutung“ an die Landesstaatsanwaltschaft abgegeben werden. Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren betreffend Staatsschutzdelikte wurden von 2014 bis 2016 gegen wie viele Personen eingeleitet (bitte auflisten nach Jahren und Delikten)? zu Frage 1: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle in Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Von welcher Staatsanwaltschaft wurden die Verfahren geführt? zu Frage 2: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle in Anlage 2 verwiesen. Frage 3: An welchen Gerichten wurden diese Verfahren zur Anklage gebracht? zu Frage 3: Eine gesonderte statistische Erfassung, bei welchen Gerichten die Verfahren zur Anklage gebracht wurden, erfolgt bei den Staatsanwaltschaften des Landes nicht. Frage 4: Wie viele Verfahren wurden eingestellt, in wie vielen Verfahren kam es zu Anklagen und in wie vielen zu Verurteilungen? zu Frage 4: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Tabelle in Anlage 3 verwiesen. Frage 5: Wie viele Gerichtsverfahren wurden seit der Einrichtung des Gemeinsamen Staatsschutzsenats von diesem geführt (insgesamt und mit Bezug zu Brandenburg)? zu Frage 5: Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz- Strafsachen vom 8. November 2010 am 1. April 2011 ist bei dem für Staatsschutz- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6493 - 2 - Strafsachen zuständigen Senat des Kammergerichts folgende Zahl von erstinstanzlichen Staatsschutz-Strafverfahren neu eingegangen: 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Eingänge 3 9 4 5 4 11 Es wird statistisch nicht erfasst, ob ein Verfahren Bezug zu Brandenburg hatte. Frage 6: Wie viele Verfahren wurden von der Bundesanwaltschaft in den Jahren 2014 bis 2016 an die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg abgegeben? zu Frage 6: Für die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage in den Blick genommenen Ermittlungsverfahren, die der Generalbundesanwalt gemäß § 142a Abs. 2 Nr. 2 GVG abgibt („Sachen von minderer Bedeutung“), ist keine Bearbeitungszuständigkeit im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwaltes des Landes, sondern eine solche der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin begründet. Deren Zuständigkeit folgt der in dem Staatsvertrag über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen festgelegten Zuständigkeitszusammenfassung in Strafsachen mit Vorwürfen aus § 120 Abs. 1 und 2 GVG beim Gemeinsamen Staatsschutzsenat des Kammergerichts (§ 120 Abs. 5 GVG). Ob und in welcher Zahl Abgaben solcher Verfahren mit Täter- oder Tatortbezug zum Land Brandenburg durch den Generalbundesanwalt in den Jahren 2014 bis 2016 erfolgten, ist der Landesregierung nicht bekannt. Verfahren, die der Generalbundesanwalt zunächst nach Ausübung seines Evokationsrechts (§ 120 Abs. 2, § 74a Abs. 2 GVG) geführt, wegen Wegfalls der besonderen Bedeutung des Falles aber gemäß § 142a Abs. 4 GVG an die Landesstaatsanwaltschaft zurückgegeben hat, sind im benannten Zeitraum nicht zu verzeichnen. Frage 7: Gab es Anfragen des Generalbundesanwalts in den letzten fünf Jahren zur Abordnung von Brandenburgischen Staatsanwälten? Wenn ja, wie wurden diese beschieden? zu Frage 7: Beim Generalbundesanwalt sind permanent Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus den Ländern als wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützend tätig. Auch das Land Brandenburg hat in der Vergangenheit wiederholt Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an die Behörde des Generalbundesanwalts temporär abgeordnet, um die dortige Arbeit zu unterstützen. Im Februar 2015 wurde eine abgeordnete Staatsanwältin aus Brandenburg an die Bundesanwaltschaft versetzt. Im November 2016 hat sich der Generalbundesanwalt aufgrund des deutlichen Anstiegs islamistisch motivierter terroristischer Straftaten sowie rechtsterroristischer Delikte im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingssituation an den Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg gewandt und darum gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, ob Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte aus dem hiesigen Geschäftsbereich zur Mitarbeit bei der Bundesanwaltschaft kurzfristig abgeordnet werden können. Dieser Bitte konnte der Generalstaatsanwalt mangels geeigneter Bewerber und in Ansehung der Personalsituation im höheren Dienst der Landesstaatsanwaltschaften bislang nicht entsprechen. Mit Schreiben vom 26. Januar 2017 hat sich der Generalbundesanwalt auch an die Landesjustizverwaltungen gewandt und um Prüfung gebeten, ob kurzfristig Richterinnen und Richter oder Staatsanwältinnen und Landtag Brandenburg Drucksache 6/6493 - 3 - Staatsanwälte an seine Behörde abgeordnet werden können, da die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Bundesanwaltschaft erreicht seien. Die Prüfung dauert an. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 Kleine Anfrage 2595 Anlage 1 Drucksache 6/6335 Staatsschutzverfahren in Brandenburg 1. Wie viele Ermittlungsverfahren betreffend Staatsschutzdelikte wurden von 2014 bis 2016 gegen wie viele Personen eingeleitet (bitte auflisten nach Jahren und Delikten)? Delikte Anzahl der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren 2014 2015 2016 Friedens- u. Hochverrat Friedensverrat, §§ 80, 80 a StGB – 1 2 Hochverrat, §§ 81 - 83 StGB 2 1 – Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats Organisationsdelikte §§ 84 u. 85 StGB – – 1 §§ 86 u. 86a StGB 1.095 944 1.425 §§ 129 u. 129a StGB 6 4 2 § 20 Vereinsgesetz 38 7 5 Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats Sabotage und Zersetzungsdelikte §§ 89, 109 d, 109 e StGB – 4 2 Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats Delikte im Vorfeld schwerer staatsgefährdender Gewalttaten §§ 89a, 89b, 89c *) u. 91 StGB *) ab 2016 erfasst 1 3 1 2 Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats Verunglimpfungsdelikte §§ 90, 90a III, 90b StGB 6 6 15 Landesverrat §§ 94, 96 I, 97a, 97b StGB, 109g StGB – 1 – Landesverrat Nachrichtendienstliche Tätigkeit §§ 98, 99, 109f StGB – 1 1 Bei der benannten Anzahl der Ermittlungsverfahren handelt es sich um solche, die in den betreffenden Jahren neu eingeleitet oder übernommen wurden. Die Anzahl der Personen, gegen die ermittelt wurde, wird von den Staatsanwaltschaften des Landes statistisch nicht gesondert erfasst. Kleine Anfrage 2595 Anlage 2 Drucksache 6/6335 Staatsschutzverfahren in Brandenburg 2. Von welcher Staatsanwaltschaft wurden die Verfahren geführt? Delikte Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren StA Cottbus StA Frankfurt (Oder) StA Neuruppin StA Potsdam 2014 2015 2016 2014 2015 2016 2014 2015 2016 2014 2015 2016 Friedens- u. Hochverrat Friedensverrat, §§ 80, 80 a StGB - - - - - - - - - - 1 2 Hochverrat, §§ 81 - 83 StGB - - - - - - - - - 2 1 - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats §§ 84 u. 85 StGB - - - - - - - - - - - 1 §§ 86 u. 86a StGB 359 329 452 146 142 313 326 223 362 264 250 298 2 Organisationsdelikte §§ 129 u. 129a StGB - - - - - - - - - 6 4 2 § 20 Vereinsgesetz 31 2 3 1 - - - - - 6 5 2 Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats Sabotage und Zersetzungsdelikte §§ 89, 109 d, 109 e StGB - - - - - - - - - - 4 2 Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats Delikte im Vorfeld schwerer staatsgefährdender Gewalttaten §§ 89a, 89b, 89c *) u. 91 StGB *) ab 2016 erfasst - - - - - - - - - 1 3 1 Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats Verunglimpfungsdelikte §§ 90, 90a III, 90b StGB 3 1 5 - - - - - - 3 5 10 Landesverrat §§ 94, 96 I, 97a, 97b StGB, 109g StGB - - - - - - - - - - 1 - 3 Landesverrat Nachrichtendienstliche Tätigkeit §§ 98, 99, 109f StGB - - - - - - - - - - 1 1 Bei der benannten Anzahl der Ermittlungsverfahren handelt es sich um solche, die in den betreffenden Jahren neu eingeleitet oder übernommen wurden. Kleine Anfrage 2595 Anlage 3 Drucksache 6/6335 Staatsschutzverfahren in Brandenburg zu Frage 4 Wie viele Verfahren wurden eingestellt, in wie vielen Verfahren kam es zu Anklagen und in wie vielen zu Verurteilungen? Jahr Erledigung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren durch Einstellung neu anhängige gerichtliche Verfahren (StA- Verfahren erledigt durch Anklage) Erledigung gerichtlicher Verfahren durch rechtskräftige Verurteilung wegen eines Staatsschutzdeliktes endgültige Einstellung vorläufige Einstellung 2014 761 26 180 76 2015 764 21 178 82 2016 1.065 25 243 97 Die Anzahl der Erledigungen durch Einstellungen, Anklagen und Verurteilungen bezieht sich jeweils auf sämtliche in den Jahren 2014 bis 2016 bei den Staatsanwaltschaften und den Gerichten anhängigen Verfahren und nicht lediglich auf die Verfahren, die in den betreffenden Jahren neu eingeleitet bzw. übernommen wurden.