Landtag Brandenburg Drucksache 6/6495 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.04.2017 / Ausgegeben: 02.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2603 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6358 E-Justiz in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Durch Erlass des MdJEV vom 29. März 2016 der Zentrale IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg errichtet. Ihm obliegt insbesondere die Entwicklung, die Pflege und die Bereitstellung der Plattformen und Dienste für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung sowie derjenigen für den Betrieb der Fachverfahren in der Justiz des Landes Brandenburg. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 beschlossen. Es sieht vor, dass bis zum 1. Januar 2018 die Gerichte Post auf sicherem elektronischem Wege entgegennehmen könne muss. Ab dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte, Behörden und andere sogenannte „professionelle Einreicher“ verpflichtet, ihre Schreiben rein elektronisch bei den Gerichten einzureichen. Die Kommunikation auf elektronischem Wege führt zu der Notwendigkeit, die sogenannte E-Akte einzuführen. Nur so kann eine effiziente Bearbeitung der Rechtsfälle gewährleistet werden. Laut Aussage des MdJEV am 16. April 2015 soll die „Auswahl, Pilotierung und Einführung eines geeigneten E-Aktensystems […] nach Abschluss der Umstrukturierung aus der zentralisierten Struktur heraus angegangen werden .“ Frage 1: Wie ist der Verfahrensstand bei der Umstrukturierung hin zum Zentralen IT- Dienstleister für die Justiz? zu Frage 1: Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV) hat mit Erlass vom 29. März 2016 den zentralen IT-Dienstleister der Justiz des Landes Brandenburg (ZenIT) errichtet. Mit der Allgemeinen Verfügung vom 27. April 2016 zur Neuordnung der IT-Organisation im Geschäftsbereich der Justiz hat der Minister die erforderlichen formalen Grundlagen der neuen IT-Organisation sowie ihre Steuerungsgremien geschaffen. Die Steuerungsgremien haben sich konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen. Der zunächst im MdJEV eingerichtete Aufbaustab ZenIT ist aufgelöst, seine Mitglieder setzen seit April dieses Jahres ihre Arbeit unmittelbar im ZenIT fort. Der ZenIT hat seit Februar 2017 seinen Sitz in der Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, Haus D. Ab diesem Jahr hat er die Aufgaben der IT-Beschaffung für den gesamten Geschäftsbereich der Justiz übernommen. Neben der Erarbeitung von Konzepten zur Errichtung der Basisinfrastruktur und eines Servicekatalogs, dem Standortkonzept, dem Konzept Landtag Brandenburg Drucksache 6/6495 - 2 - zur IT-Sicherheit und dem Konzept zur Umsetzung der ITIL-Prozesse (siehe auch Antwort zu Frage 7) liegt ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeiten in der Planung der Einführung der elektronischen Aktenbearbeitung. Weiterhin stehen Fragen der Überführung von Stellen und Personal sowie die konkrete Ausgestaltung der Anmietung von Rechenzentrumsfläche über den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) im Vordergrund der Arbeiten . Frage 2: Wie viel Personal wurde für die Umstrukturierung neu eingestellt bzw. umgesetzt (bitte aufschlüsseln, auch nach Aufgabenfeld)? zu Frage 2: Für den Aufbau des ZenIT zur Neustrukturierung der IT in der Justiz des Landes Brandenburg wurde kein Personal neu eingestellt. Neueinstellungen beziehen sich ausschließlich auf den Aufgabenzuwachs in Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Für den Ende 2015 gebildeten Aufbaustab hat der Geschäftsbereich der Justiz neun Beschäftigte an das MdJEV abgeordnet, davon einen Richter der Finanzgerichtsbarkeit als Leiter zu 100%, die übrigen Mitarbeiter jeweils mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft. Bisher wurden noch keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereiches an den ZenIT versetzt. Frage 3: Wie viel Personal wurde bzw. wird für den ständigen Betrieb des ZenIT neu eingestellt bzw. umgesetzt (bitte aufschlüsseln, auch nach Aufgabenfeld)? zu Frage 3: Siehe auch Antwort zur Frage 2. Für den ständigen Betrieb des ZenIT sind keine Neueinstellungen geplant. Für die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs wurden im Nachtragshaushalt des Jahres 2016 insgesamt sechs Stellen neu ausgebracht, davon zwei Stellen A13 g. D., zwei Stellen A8, eine Stelle E12 und eine Stelle E9. Diese Stellen wurden im Jahr 2016 zur Besetzung ausgeschrieben. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt konnten drei Neueinstellungen erfolgen. Eine Besetzung der im Haushaltsplan 2017/2018 ausgebrachten weiteren 16 Stellen für die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs konnte bisher noch nicht erfolgen. Für eine Besetzung im Jahr 2017 stehen zur Verfügung: eine Stelle A13 h. D., eine Stelle A12, fünf Stellen A11, vier Stellen A10 (davon zwei befristet bis zum Jahr 2023), eine Stelle A9 g. D. (befristet bis zum Jahr 2023), eine Stelle E13 (befristet bis zum Jahr 2023); eine Stelle E11 (befristet bis zum Jahr 2023) und zwei Stellen E10 (befristet bis zum Jahr 2023). Im Haushaltjahr 2018 stehen keine weiteren neuen Stellen zur Besetzung zur Verfügung. Frage 4: Wie viele Stellen sind noch unbesetzt? zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3. Frage 5: Welche Sachmittel wurden für die Einrichtung und den Betrieb des ZenIT in den Haushalt 2017/2018 eingestellt? zu Frage 5: Es wurden keine zusätzlichen Mittel für die Einrichtung und den Betrieb des ZenIT in den Haushalt 2017/2018 eingestellt. Die Mittelbereitstellung erfolgt durch Übertragungen im Einzelplan 04. Für den ZenIT ist ein separates Kapitel unter 04 130 im Einzelplan 04 für die Haushalts- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6495 - 3 - jahre 2017/2018 eingerichtet worden. Für die sächlichen Verwaltungsausgaben sind für das Haushaltsjahr 2017 51.700,00 EUR und für das Haushaltsjahr 2018 111.100,00 EUR ausgebracht. Mittel für die Kosten der Datenverarbeitung (TG 99), Kosten des Elektronischen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister und weitere gesetzliche Register; Elektronischer Rechtsverkehr (TG 60) und Kosten zur Inanspruchnahme der IT-Infrastruktur (Titel 546 15) sind zentral bei Kapitel 04 020 ausgebracht. Mit Kassenanschlag für das Haushaltsjahr 2017 sind dem ZenIT Mittel für IT-Kosten bei TG 99 in Höhe von 3.942.050,00 EUR, bei TG 60 in Höhe von 2.213.500,00 EUR und im Verwaltungsbudget in Höhe von 69.400,00 EUR zur Bewirtschaftung zugewiesen. Für das Haushaltsjahr 2018 werden dem ZenIT ebenfalls bedarfsgerecht Mittel für die IT- Ausgaben zur Bewirtschaftung zugewiesen. Frage 6: Wird eine Umschichtung von Finanzmitteln notwendig werden? Falls ja: aus welchen Mitteln soll diese erfolgen? zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 5. Frage 7: Wurden konzeptionelle Vorgaben für den Betrieb von ZenIT erarbeitet? Wenn ja, wie sehen sie aus? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 7: Das MdJEV hat im Rahmen einer Voruntersuchung im Jahr 2014 ein Konzept zur Koordination der Informationstechnik im Geschäftsbereich der Justiz des Landes Brandenburg entwickelt. Darauf aufbauend wurde ein Fachfeinkonzept zur Koordinierung der IT-Aufgaben im Geschäftsbereich entwickelt, das die Rahmenvorgaben für den Aufbau des ZenIT beschreibt. Der Aufbaustab ZenIT bzw. der ZenIT selbst (siehe auch Antwort zu Frage 1) entwickeln die weiteren konzeptionellen Vorgaben für den Betrieb des ZenIT. Diese werden im Operativen Lenkungskreis IT abgestimmt und vom Strategischen Lenkungskreis IT beschlossen. Bereits beschlossen sind das Konzept für ein einheitliches Active Directory, das Konzept zur Abgrenzung der Aufgaben der Verfahrenspflegestellen und des ZenIT sowie das Konzept zum Einsatz der Elektronischen Kommunikationsplattform (eKP). Weitere Konzepte befinden sich in der Abstimmung. Frage 8: Wird ZenIT bis 2018 in den Regelbetrieb überführt sein? zu Frage 8: Der ZenIT befindet sich im Aufbau. Eine Aufgabenverlagerung von den bisherigen IT-Leitstellen in den ZenIT bzw. in die Verfahrenspflegestellen kann nur schrittweise – für jeden Geschäftsbereich bzw. für jedes Fachverfahren gesondert konzeptioniert – erfolgen , um die Funktionsfähigkeit der Fachverfahren und damit der Justiz für den Übergangszeitraum sicher zu stellen. Frage 9: Welche Möglichkeiten werden bzw. wurden zur Einführung der E-Akte geprüft? zu Frage 9: Bei der Prüfung der Möglichkeiten zur Einführung der E-Akte in der Justiz des Landes Brandenburg wurde die eigene Entwicklung eines E-Akten-Systems von vornherein ausgeschlossen. Daher standen bei der Vorbereitung der Entscheidung, welches E- Akten-System zum Einsatz kommen soll, die drei in der Justiz etablierten E-Akten- Systeme: e²A, elektronisches Integrationsportal (eIP) und VIS-Justiz (E-Akte als Service) im Fokus. Im Ergebnis ausgewählt wurde das E-Akten-System eIP, mit dessen Entwick- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6495 - 4 - lung das Bundesland Bayern im Jahre 2014 begonnen hatte und das im Entwicklungsverbund „E-Justice-Basisdienste“ betrieben wird. Dem Entwicklungsverbund gehören neben Bayern die Länder Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und nunmehr auch Brandenburg an. Die Republik Österreich beteiligt sich ebenfalls an der Entwicklung von eIP. Frage 10: Wer ist für diese Prüfung zuständig, wer für die Entscheidung? zu Frage 10: Der ERV-Stabsstelle des Aufbaustabs ZenIT oblag nach dem Projektauftrag die Unterstützung des MdJEV bei der Auswahl eines E-Akten-Systems. Aufgabe der ERV- Stabsstelle war es, die Anforderungen an die Funktionalitäten und die Ergonomie eines E- Akten-Systems unter besonderer Beachtung der organisatorischen Anforderungen und unter Einbindung der Beteiligungsgremien zu beschreiben und diese mit der Praxis und dem Organisationsreferat des MdJEV abzustimmen. Außerdem waren die in Betracht kommenden Systeme auf ihre Leistungsfähigkeit einschließlich der Frage, ob und wie die zu nutzenden Fachverfahren an das E-Akten-System angebunden werden können, zu untersuchen . Die ERV-Stabsstelle analysierte den technischen Betrieb der zur Auswahl stehenden E-Akten-Systeme und ermittelte die Kosten und den erforderlichen administrativen Aufwand. Dem im Ergebnis der Prüfung ermittelten Entscheidungsvorschlag der ERV- Stabsstelle, das E-Akten-System eIP einzusetzen, haben sich die zuständigen Gremien, der Operative Lenkungskreis IT und der Strategische Lenkungskreis IT, angeschlossen. Das MdJEV hat sich unter Berücksichtigung der Empfehlung der ERV-Stabsstelle und der Gremienbeschlüsse sowie nach entsprechender Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für den Einsatz des E-Akten-Systems eIP entschieden. Mit Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Pflege der Basisdienste für den elektronischen Rechtsverkehr und die Führung einer elektronischen Akte im Bereich der Justiz („E-Justice-Basisdienste“) am 17. November 2016 durch Herrn Minister Ludwig ist das Land Brandenburg dem Entwicklungsverbund beigetreten. Frage 11: Werden die Bediensteten der Justiz an der Entscheidung beteiligt? zu Frage 11: Aufgrund der von der ERV-Stabsstelle getroffenen Vorauswahl wurden die E- Akten-Systeme VIS-Justiz und eIP im Vorfeld der Entscheidung dem Geschäftsbereich und den Beteiligungsgremien präsentiert. Der Geschäftsbereich und die Beteiligungsgremien wurden im Anschluss an die Präsentationen um ein Meinungsbild gebeten, das in Vorbereitung der Empfehlung der ERV-Stabsstelle ausgewertet wurde. Im Übrigen hatten die Beteiligungsgremien im Rahmen des Projektauftrages die Möglichkeit, sich bei einem gemeinsamen Besuch der ERV-Stabsstelle des Landgerichts Landshut, an dem das System eIP seit März 2015 pilotiert wird, einen persönlichen Eindruck von dem E-Akten- System im Echtbetrieb zu verschaffen. Frage 12: Wie werden die Bediensteten über die Einführung der E-Akte bzw. des elektronischen Rechtsverkehrs informiert bzw. beteiligt? zu Frage 12: Die Information der Bediensteten und die Beteiligung der Personalvertretungsgremien sind wesentlicher Bestandteil der für die Einführung des E-Akten-Systems erforderlichen Nutzerakzeptanz. Der Geschäftsbereich und die Beteiligungsgremien wurden über den Beitritt zum Entwicklungsverbund „E-Justice-Basisdienste“ unterrichtet. Aktuell informiert der ZenIT in Zusammenarbeit mit dem MdJEV den Geschäftsbereich und Landtag Brandenburg Drucksache 6/6495 - 5 - die Beteiligungsgremien in regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen über den jeweiligen Sachstand der Umsetzung des ZenIT in der Zielstruktur. Der ZenIT richtet außerdem einen Präsentationsraum ein, in dem alle interessierten Bediensteten der Justiz die Gelegenheit haben, das E-Akten-System eIP im Testbetrieb kennen zu lernen. Darüber hinaus erfolgt bereits jetzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Beteiligungsgremien, auf deren Grundlage der Hauptpersonalrat und der Hauptrichter- und Hauptstaatsanwaltsrat bei dem MdJEV an den Sitzungen des Strategischen Lenkungskreises IT und des Operativen Lenkungskreises IT teilnehmen können. Frage 13: Läuft bereits eine Pilotierung der E-Akte oder einzelner Komponenten? Wenn ja, wie sehen die gesammelten Erfahrungen aus? Wenn nein, warum ist bisher keine Pilotierung erfolgt und ist eine künftig geplant? zu Frage 13: Eine Pilotierung des elektronischen Integrationsportals (eIP) als einheitlichem E-Akte-System in der Justiz des Landes Brandenburg ist ab November 2017 bei dem Landgericht Frankfurt (Oder) in zwei Zivilkammern, nachfolgend ab Juli 2018 am Verwaltungsgericht Potsdam geplant. Der Betrieb der ERV-Basiskomponenten soll bereits im Zen IT erfolgen. Frage 14: Bis wann soll die E-Akte eingeführt werden (bei gestaffelter Einführung bitte aufschlüsseln)? zu Frage 14: Derzeit wird von einer Einführung der E-Akte bis zum Jahr 2026 ausgegangen . Nach Pilotierung der E-Akte (siehe Antwort zu Frage 13) ist eine gestaffelte Einführung bei allen Verwaltungsgerichten, dem Finanzgericht, den weiteren Landgerichten in Zivilsachen, dem Oberlandesgericht, der Sozialgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit und in der Folge bei den Staatsanwaltschaften und den Amtsgerichten in Strafsachen, Insolvenzverfahren , dem Datenbankgrundbuch, dem Handelsregister, in Familiensachen, im Bereich Nachlass sowie Betreuung grob geplant. Eine belastbare Zeitplanung liegt nicht vor. Diese – bzw. eine Konkretisierung der Zeitplanung – kann erst erstellt werden, wenn die Schnittstellen zwischen eIP und den jeweiligen Fachverfahren der Justiz realisiert sind, was gegenwärtig nicht der Fall ist. Frage 15: Wie viel Arbeitsaufwand stellt die Migration der (Papier-) Justizakten dar (bitte aufschlüsseln nach Gerichtsbarkeit; Angabe in VZE)? zu Frage 15: Eine Migration bestehender (Papier-) Justizakten ist nicht geplant. Die E- Aktenführung soll sich grundsätzlich auf Neueingänge beziehen. Frage 16: Wird zusätzliches Personal für die Migration eingestellt? Wenn ja, wie viele Planstellen werden geschaffen? zu Frage 16: Siehe Antwort zu Frage 15. Frage 17: Inwiefern wird sich das Land Brandenburg an der Entwicklung eines bundesweit einheitlichen IT-Programms für Fachverfahren und die E-Akte beteiligen? zu Frage 17: In seiner 11. Sitzung am 29. März 2017 hat der E-Justice-Rat beschlossen, in allen 16 Ländern gemeinsam ein einheitliches Fachverfahren für die Bereiche zu entwi- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6495 - 6 - ckeln, in denen noch keine solche (einheitliche) Entwicklung stattfindet. Die Länder sind gehalten, die Entwicklung des gemeinsamen Fachverfahrens personell zu unterstützten. Brandenburg stellt gegenwärtig 0,5 AKA durch eine teilweise Abordnung sowie weitere 0,5 AKA durch die Beauftragung eines externen Mitarbeiters. Die Möglichkeiten einer umfänglicheren Beteiligung werden derzeit geprüft. Frage 18: Bis wann soll das einheitliche IT-Verfahren eingeführt werden? zu Frage 18: Valide Planungen liegen aufgrund der Aktualität der Ereignisse (auf die Antwort zu Frage 17 wird Bezug genommen) gegenwärtig nicht vor.