Landtag Brandenburg Drucksache 6/6513 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.04.2017 / Ausgegeben: 03.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2588 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/6323 Radfahrerstreifen auf belebten Straßen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: In Potsdam und anderswo sind in den vergangenen Jahren viele Straßen mit Seitenstreifen für Radfahrer versehen worden. Nun gibt es sehr unterschiedliche Einschätzungen zu deren Nutzen und zur Sicherheit für die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer. Oft werden die Streifen von Autos genutzt und damit für Radfahrer blockiert, gerade vor Kreuzungen oder sie werden ganz zugeparkt. Andererseits fahren viele Autofahrer in der Straßenmitte und behindern den Gegenverkehr, obwohl keine Radfahrer unterwegs sind. Frage 1: Wie schätzt die Landesregierung den Nutzen von solchen Fahrradstreifen für die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer ein? Frage 2: Welche Risiken sind im Zusammenhang mit den Fahrradstreifen vorhanden? zu Fragen 1 und 2: Die Anlage von Schutzstreifen und Radfahrstreifen ist seit über 20 Jahren in der StVO verankert und hat sich bewährt. Bei Einhaltung der Einsatzempfehlungen bieten sie mehr Sicherheit für Radfahrer. Frage 3: Welche Maßnahmen können in diesem Zusammenhang zu mehr Verkehrssicherheit im Miteinander von motorisiertem und nicht motorisiertem Verkehr beitragen? zu Frage 3: Die StVO verlangt von einem Fahrzeugführer, dass auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren werden dürfen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Die Radfahrstreifen darf der Fahrzeugführer nicht befahren. Diese Regelungen haben sich in der Praxis bewährt. Frage 4: Welche Erfahrungen gibt es im Hinblick auf Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld der Markierung von Fahrradspuren? zu Frage 4: Im Vorfeld der Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg kann in Einzelfällen eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll sein. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6513 - 2 - Frage 5: Wann und durch wen ist mit Verbesserungen zu rechnen? zu Frage 5: Veränderungen sind gegenwärtig nicht geplant. Der bundesweite Versuch zur Installation von Schutzstreifen außerorts ist abgeschlossen. Derzeit ist nicht absehbar, dass die Möglichkeit der Anordnung von Schutzstreifen im außerörtlichen Straßennetz in näherer Zeit Aufnahme in die StVO finden wird. Frage 6: Welche bundesweiten Initiativen der Länder gibt es, um mehr Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit Fahrstreifen für Radfahrer auf stark befahrenen Straßen zu erreichen ? zu Frage 6: Auf stark befahrenen Straßen ist die Anlage von separaten Radverkehrsanlagen zu empfehlen. Dazu zählen Radfahrstreifen, nicht aber Schutzstreifen. Bundesweite Initiativen mit Ausnahme des in Frage 5 erwähnten Versuches sind nicht bekannt.