Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.05.2017 / Ausgegeben: 03.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 21 der CDU-Fraktion Drucksache 6/5871 Mehrkind-Familien im Land Brandenburg Als "Mehrkind-Familie" wird eine Familie mit mindestens drei Kindern bezeichnet. Familien mit drei und mehr Kindern stehen in vielen Lebensbereichen vor großen Herausforderungen . Oftmals sind insbesondere finanzielle Belastungen der Auslöser für Probleme im Alltag . Mehrkind-Familien sind eher von Armut betroffen – das zeigen diverse Armutsberichte – dabei sollten Kinder kein Grund für Armut sein. Aus diesem Grund benötigen kinderreiche Familien zusätzliche Unterstützung und vor allem pragmatische Lösungen zur Gestaltung des Alltags. Beispielsweise sind entsprechend große Wohnungen nicht nur selten zu finden, sie sind insbesondere in den Berliner Randregionen vergleichsweise teuer. Auch Freizeitaktivitäten sind mit drei oder mehr Kindern deutlich teurer. Daher ist es wichtig kinderreiche Familien zu unterstützen, sodass für Eltern und Kinder eine normale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Zudem ist ein gesellschaftlicher Sinneswandel erforderlich, welcher zu mehr Akzeptanz für Familien mit drei und mehr Kindern führt. Daher fragen wir die Landesregierung: I. Allgemeines/ Eltern 1. Wie viele Familien mit drei und mehr Kindern leben in Brandenburg? (Bitte unterteilt nach Ehepaaren mit Kindern, Lebensgemeinschaften mit Kindern, eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Kindern sowie Alleinerziehenden und aufgeschlüsselt nach Landkreisen) 2. Wie viele dieser Familien haben drei, vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren? (Bitte unterteilt nach Ehepaaren mit Kindern, Lebensgemeinschaften mit Kindern, eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Kindern sowie Alleinerziehenden und aufgeschlüsselt nach Landkreisen) 3. Wie viel Prozent der Familien mit drei oder mehr Kindern haben einen Migrationshintergrund ? 4. Welche Erkenntnis hat die Landesregierung über das Alter der Mütter von Mehrkind- Familien bei der ersten Geburt? 5. Wie viele Mehrkind-Familien betreuen Kinder, die aufgrund einer Behinderung pflegebedürftig sind? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 2 - 6. Wie viele Familien mit drei oder mehr Kindern sind auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen? (Bitte für die Jahre 2009 bis 2016 aufschlüsseln und nach Landkreis sortieren) 7. Wie viele Mehrkind-Familien beziehen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ? (Bitte für die Jahre 2009 bis 2016 aufschlüsseln und nach Landkreis sortieren ) 8. Bei wie vielen Mehrkind-Familien sind beide Elternteile berufstätig? 9. Wie viel Prozent der Eltern mit drei oder mehr Kindern arbeiten in Teilzeit, Vollzeit oder befinden sich in einer Ausbildung? II. Bildung/ Schule/ Kindertagesbetreuung 10. Hat die Landesregierung Kenntnis über Bildungsstrukturen der Mehrkind-Familien (z.B. der höchste erreichte Bildungsabschluss der Elternteile)? 11. Welche Angebote durch Land und Kommunen gibt es, um Familien bei ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen? 12. Wie viele Kinder mit zwei und mehr Geschwisterkindern besuchen eine Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg? (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen) 13. Wie gestalten Städte und Gemeinden Vergünstigungen der Elternbeiträge kinderreicher Familien für den Besuch einer Kindertagesbetreuung? (Gibt es vergleichbare Regelungen zur Mehrkind-Regelung vergleichbar dem Kifög aus Sachsen-Anhalt)? 14. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Schulerfolg von Schülerinnen und Schülern aus Mehrkind-Familien vor? 15. Welche Hilfsinstrumente zur Unterstützung des Schulalltags werden Familien mit drei oder mehr Kindern gewährt? 16. Müssen entsprechende Hilfsangebote, beispielsweise bei den Jugendämtern, beantragt werden? Wenn ja, welche und wie werden die Eltern hierbei unterstützt? III. Wohnen/ Freizeit/ ÖPNV 17. Welche Informationen liegen der Landesregierung zur Wohnungssituation von Mehrkind -Familien vor? (Bsp.: Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die durchschnittliche Quadratmeterzahl bzw. die Anzahl der Zimmer von Wohnhäusern/ Wohnungen pro Kind entwickelt?) 18. Hat das Ministerium Kenntnisse darüber, in welchen Regionen Brandenburgs eher Familien mit drei oder mehr Kindern leben? (Mit der Bitte um eine Begründung für regionale Unterschiede) Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 3 - 19. Haben steigende Miet- und Grundstückspreise in den Randregionen Berlins einen Einfluss auf die Ansiedlung/ Gründung von Großfamilien? 20. Wie hoch sind die jährlichen Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5% und inwiefern werden diese Mehreinnahmen dazu verwendet, den Zugang zu ausreichendem und angemessenem Wohnraum für kinderreiche Familien zu gewährleisten? 21. Mit welchen weiteren Förderungen des Landes werden der Erwerb und die Anmietung von Wohnraum für kinderreiche Familien gefördert? 22. Inwiefern sieht die Landesregierung die Notwendigkeit der Förderung von Wohnraum , der für kinderreiche Familien geeignet ist? 23. Welche Prognosen zu Verfügbarkeit und Bedarf an günstigem Wohnraum hat das Land Brandenburg bis zum Jahr 2020, insbesondere für Alleinstehende und Mehrkind -Familien? 24. Ist in allen landeseigenen sowie geförderten Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sichergestellt, dass Familieneintrittskarten angeboten werden, die nicht die Anzahl der Kinder einer Familie begrenzen? 25. Gibt es im Land Brandenburg eine familienfreundliche Zertifizierung von Hotel, Gastronomie -, Ferienhaus- und Campingplatzanbietern? 26. Inwieweit werden über das Bildungs- und Teilhabepaket beispielsweise schulische Aktivitäten wie Klassenfahrten und Ausflüge von Kindern unterstützt und wird hier zwischen Kindern aus Großfamilien differenziert? 27. Wie stark wird das Bildungs- und Teilhabepaket für welche Zwecke in Brandenburg verwendet und inwieweit gibt es darüber hinaus dementsprechende Landesprogramme ? 28. Inwieweit bieten die Anbieter des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Brandenburg gesonderte Tarife für kinderreiche Familien an? (Mit der Bitte um Angabe der einzelnen Familientarife) 29. Inwieweit hat ein mangelhafter Anschluss des ÖPNV außerhalb der Schulzeiten einen Einfluss auf die Freizeitgestaltung von Kindern, insbesondere im berlinfernen Raum? 30. Wird die Wahrnehmung des Rechtsanspruches auf eine Hortbetreuung (§ 1 KitaG Bbg) durch den ÖPNV so ermöglicht, dass jedes betreute Kind nach Ende der Betreuungszeit an seinen Wohnort zurückkehren kann? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 4 - IV. Maßnahmen des Landes 31. Welchen Problemen sehen sich kinderreiche Familien in Brandenburg ausgesetzt und wie reagiert die Landesregierung hierauf? (Bsp.: Welche Unterstützungen bietet das Land Brandenburg für Familien mit drei und mehr Kindern?) 32. Wie stark/ von wie vielen Familien wird die jeweilige Unterstützungsform in Anspruch genommen? 33. Wie hoch sind die Mittel, die der Landtag Brandenburg dafür im Haushalt seit 2009 veranschlagt hat? 34. Wie viele Mittel stehen im Landeshaushalt explizit für die Unterstützung und Förderung von kinderreichen Familien zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach entsprechenden Titeln im Haushaltsplan 2017/2018) 35. Welche familienpolitischen Maßnahmen in Brandenburg wurden in den vergangenen zwei Jahren speziell für Familien mit drei und mehr Kindern initiiert? (Bitte Maßnahmen und aufgewendete Haushaltsmittel angeben) 36. Welche Familienverbände werden durch das Land gefördert und sind Förderungen für Mehrkind-Familien zweckgebunden? 37. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, welche besonderen Ansprüche kinderreiche Familien in Gänze an die Familienpolitik stellen? Und, sind der Landesregierung damit einhergehend konkrete Forderungen der Familienverbände bekannt? Wenn ja, welche? Wenn nicht, hat die Landesregierung die Absicht, dies zu ermitteln ? 38. Inwieweit sind für die Belange kinderreicher Familien innerhalb der Landesregierung spezielle Referate/ Mitarbeiter der Ministerien und weiterer Verwaltungen zuständig? 39. Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung in dieser Legislaturperiode? 40. Welche Probleme/ Hürden sind außerhalb des Handlungsrahmens der Landesregierung und auf kommunaler und Bundesebene zu verorten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Große Anfrage wie folgt: I. Allgemeines/ Eltern Frage 1: Wie viele Familien mit drei und mehr Kindern leben in Brandenburg? (Bitte unterteilt nach Ehepaaren mit Kindern, Lebensgemeinschaften mit Kindern, eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Kindern sowie Alleinerziehenden und aufgeschlüsselt nach Landkreisen ) Frage 2: Wie viele dieser Familien haben drei, vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren? (Bitte unterteilt nach Ehepaaren mit Kindern, Lebensgemeinschaften mit Kindern, einge- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 5 - tragenen Lebenspartnerschaften mit Kindern sowie Alleinerziehenden und aufgeschlüsselt nach Landkreisen) Frage 18: Hat das Ministerium Kenntnisse darüber, in welchen Regionen Brandenburgs eher Familien mit drei oder mehr Kindern leben? (Mit der Bitte um eine Begründung für regionale Unterschiede) zu Fragen 1, 2 und 18: Nach den aktuellen Ergebnissen des Mikrozensus gab es im Jahr 2015 im Land Brandenburg insgesamt 24.700 Familien mit drei und mehr ledigen Kindern (sog. Mehrkindfamilien), darunter 14.800 Ehepaare sowie 6.200 Alleinerziehende. Damit liegt der Anteil der Mehrkindfamilien an allen Familien im Land Brandenburg bei 7,4 Prozent . Laut Mikrozensus haben 95 Prozent dieser Mehrkindfamilien mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Angaben zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern sowie den eingetragenen Lebenspartnerschaften werden aufgrund fehlender Validität der Daten im Mikrozensus nicht ausgewiesen . Auch eine regionale Differenzierung der landesweiten Ergebnisse ist aus diesem Grund nicht möglich. Frage 3: Wie viel Prozent der Familien mit drei oder mehr Kindern haben einen Migrationshintergrund ? Frage 4: Welche Erkenntnis hat die Landesregierung über das Alter der Mütter von Mehrkind -Familien bei der ersten Geburt? zu Fragen 3 und 4: Dazu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 5: Wie viele Mehrkind-Familien betreuen Kinder, die aufgrund einer Behinderung pflegebedürftig sind? zu Frage 5: Grundlage der Beantwortung bildet die amtliche Pflegestatistik. Danach erhielten 2760 Leistungsempfängerinnen und -empfänger in der Altersgruppe unter 15 Jahren zum Stichtag 15.12.2015 Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Davon bezogen 2627 Leistungsempfängerinnen und -empfänger Pflegegeld und 133 Leistungen der ambulanten Pflege. Eine Differenzierung nach Kindern aus Mehrkindfamilien wird in der Pflegestatistik nicht vorgenommen. Diesbezügliche statistische Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 6: Wie viele Familien mit drei oder mehr Kindern sind auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen? (Bitte für die Jahre 2009 bis 2016 aufschlüsseln und nach Landkreis sortieren) zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden statistischen Daten über Mehrkindfamilien vor. Frage 7: Wie viele Mehrkind-Familien beziehen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ? (Bitte für die Jahre 2009 bis 2016 aufschlüsseln und nach Landkreis sortieren ) Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 6 - zu Frage 7: Statistisch erfasst werden lediglich Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II „mit mindestens zwei minderjährigen unverheirateten Kindern“. Die entsprechenden Daten können der folgenden Tabelle entnommen werden. Frage 8: Bei wie vielen Mehrkind-Familien sind beide Elternteile berufstätig? zu Frage 8: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Frage 9: Wie viel Prozent der Eltern mit drei oder mehr Kindern arbeiten in Teilzeit, Vollzeit oder befinden sich in einer Ausbildung? zu Frage 9: Von den Elternteilen von drei und mehr Kindern unter 18 Jahren im Land Brandenburg arbeiteten im Jahr 2015 46,2 Prozent in Vollzeit und 29,5 Prozent in Teilzeit. Angaben zu Eltern mit 3 und mehr Kindern in Ausbildung liegen nicht vor. II. Bildung/ Schule/ Kindertagesbetreuung Frage 10: Hat die Landesregierung Kenntnis über Bildungsstrukturen der Mehrkind- Familien (z.B. der höchste erreichte Bildungsabschluss der Elternteile)? zu Frage 10: Das Merkmal „Mehrkindfamilie“ ist kein Merkmal der Schuldatenerhebung. Insofern liegen der Landesregierung entsprechende Daten nicht vor. Brandenburg Zeitreihe September 2009 September 2010 September 2011 September 2012 September 2013 September 2014 September 2015 September 2016 Land Brandenburg insgesamt 18.437 17.642 17.175 17.191 17.262 17.003 16.605 16.484 dav. Brandenburg an der Havel, St. 641 647 655 617 666 666 678 682 Cottbus, Stadt 803 812 826 826 866 850 837 925 Frankfurt (Oder), Stadt 612 601 576 607 627 621 622 621 Potsdam, Stadt 1.017 1.035 1.052 1.099 1.110 1.162 1.163 1.191 Barnim 1.303 1.233 1.187 1.165 1.150 1.132 1.128 1.074 Dahme-Spreewald 999 967 920 912 891 856 872 856 Elbe-Elster 939 887 799 794 768 757 704 731 Havelland 1.108 1.087 1.016 1.032 1.027 981 937 907 Märkisch-Oderland 1.518 1.402 1.329 1.307 1.337 1.282 1.244 1.188 Oberhavel 1.263 1.220 1.155 1.230 1.247 1.239 1.223 1.165 Oberspreewald-Lausitz 1.013 972 976 962 958 929 914 929 Oder-Spree 1.414 1.147 1.300 1.304 1.321 1.302 1.226 1.227 Ostprignitz-Ruppin 855 827 826 788 792 761 753 684 Potsdam-Mittelmark 861 823 775 779 768 754 741 728 Prignitz 691 688 650 645 656 657 608 651 Spree-Neiße 848 814 788 820 794 790 767 753 Teltow-Fläming 1.105 1.115 1.026 1.007 1.001 975 992 954 Uckermark 1.447 1.365 1.319 1.297 1.283 1.289 1.196 1.218 Erstellungsdatum: 31.01.2017, Statistik-Service Ost, Auftragsnummer 239185 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bestand Bedarfsgemeinschaften mit mindestens zwei minderjährigen unverheirateten Kindern Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 7 - Frage 11: Welche Angebote durch Land und Kommunen gibt es, um Familien bei ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen? zu Frage 11: Für die familienunterstützenden Angebote der Kindertagesbetreuung und die Umsetzung des Rechts-anspruchs auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung gemäß § 1 Kindertagesstättengesetz wendet die Landesregierung im Jahr 2017 voraussichtlich rund 370 Mio. Euro auf. Mit dem bedarfsgerechten Angebot und den ausgesprochen hohen Versorgungsquoten, auch für jüngere Kinder (bis drei Jahre mehr als 57 Prozent ), liegt das Land Brandenburg im Bundesvergleich auf einem Spitzenplatz. Laut dem „Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2015“ der Bertelsmann-Stiftung trug das Land im Jahr 2013 einen Anteil an den Kosten (ohne Mittel des Bundes und der freien Träger) von 26,3 Prozent; der kommunale Anteil betrug 57,4 Prozent, der der Eltern 16,3 Prozent. Im Übrigen ist die Unterstützung der Familien bei ihrem Erziehungsauftrag gemäß §§ 16 ff. SGB VIII eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also der Kreise und kreisfreien Städte. Der Umfang der in diesem Rahmen angebotenen Leistungen und die konkreten Angebote werden auf der Grundlage der jeweiligen Jugendhilfeplanung bedarfsgerecht in eigener kommunaler Zuständigkeit ausgestaltet . Auf die Möglichkeiten, Hilfen zur Erziehung zu beantragen, wird in der Antwort auf Frage 16 eingegangen. Die Landesregierung unterstützt die Familien zudem mit zahlreichen Maßnahmen der Familienbildung . Beispiele für konkrete Projekte sind die alle zwei Jahre stattfindende Familienbildungsmesse , die Elternbriefe, die Beteiligung am bundesweiten Leseförderprogramm „Lesestart“, der jährlich aktualisierte Ratgeber für Familien oder das Projekt „Auskommen mit dem Einkommen“. Zu den Angeboten der Kommunen liegt dem Land kein vollständiger Überblick vor. Frage 12: Wie viele Kinder mit zwei und mehr Geschwisterkindern besuchen eine Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg? (Angaben bitte in absoluten und relativen Zahlen) zu Frage 12: Entsprechende Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 13: Wie gestalten Städte und Gemeinden Vergünstigungen der Elternbeiträge kinderreicher Familien für den Besuch einer Kindertagesbetreuung? (Gibt es vergleichbare Regelungen zur Mehrkind-Regelung vergleichbar dem Kifög aus Sachsen-Anhalt)? zu Frage 13: Die Elternbeiträge werden gemäß § 17 Absatz 1 Kindertagesstättengesetz von den Trägern der Einrichtung festgesetzt und erhoben. Gemäß Absatz 2 sind sie sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen, der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Jedes unterhaltsberechtigte Kind muss sich also in einer (weiteren) Reduzierung des Beitrags niederschlagen . Eine vergleichbare Regelung wie in Sachsen-Anhalt mit einer prozentualen Höchstgrenze des Elternbeitrags sieht das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg jedoch nicht vor. Über die konkrete Umsetzung durch die Träger liegen der Landesregierung keine systematischen Er-kenntnisse vor. Die Landeregierung unterstützt die Träger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und einer rechtmäßigen Umsetzung durch Arbeitshilfen und Gutachten , zuletzt mit der Handreichung „Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge “, die auch auf den Internet-Seiten des MBJS veröffentlicht ist Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 8 - (http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.444684.de). Ist die Belastung den Eltern im Einzelfall trotz sozialverträglicher Gestaltung und trotz Staffelung nicht zuzumuten, so soll der Kostenbeitrag gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII ganz oder teilweise erlassen oder vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden. Frage 14: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Schulerfolg von Schülerinnen und Schülern aus Mehrkind-Familien vor? zu Frage 14: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Daten vor. Frage 15: Welche Hilfsinstrumente zur Unterstützung des Schulalltags werden Familien mit drei oder mehr Kindern gewährt? zu Frage 15: Das Land Brandenburg gewährt finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler zu den Kosten, die im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen oder mit besonderem schulbezogenem Bedarf entstehen, entsprechend der Richtlinien des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler. Zielgruppe dieser Richtlinien sind unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sich in einer finanziellen Notlage befinden. Hiervon ist regelmäßig auszugehen, wenn die Eltern eine Befreiung vom Eigenanteil gemäß den Bestimmungen der Lernmittelverordnung geltend gemacht haben oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz , Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten. Auch diese Richtlinien sowie Hinweise und Antragsvordrucke sind auf den Internetseiten des MBJS veröffentlicht (http://www.mbjs.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.144635.de). Für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10 kommt unter bestimmten Bedingungen eine Gewährung von BAföG (Schüler-BAföG) nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Betracht oder beim Besuch des Bildungsganges in einer gymnasialen Oberstufe oder eines zweijährigen Bildungsganges zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform auf der Grundlage des Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes (Lafög). Hinweise und Erläuterungen sowie Anträge dazu sind über die Internetseiten des MBJS (http://www.mbjs.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.439058.de) und über die Ämter für Ausbildungsförderung der Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte erhältlich. Frage 16: Müssen entsprechende Hilfsangebote, beispielsweise bei den Jugendämtern, beantragt werden? Wenn ja, welche und wie werden die Eltern hierbei unterstützt? zu Frage 16: Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII, wenn dies für das Wohl und die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig ist. Mit diesen Hilfen, bei denen der familiäre Lebenszusammenhang im Mittelpunkt steht, können auch positive Auswirkungen auf schulische Bildungsprozesse erreicht werden. Je nach dem Unterstützungsbedarf im Einzelfall können Hilfen nach den §§ 28 ff. SGB VIII erbracht werden. Kinder und Jugendliche selbst haben Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII, wenn ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beein- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 9 - trächtigt oder von Beeinträchtigung bedroht ist. Als Unterstützung im Schulalltag können Hilfen in ambulanter Form, zum Beispiel durch Einzelfallhelferinnen und -helfer, in einer Tageseinrichtung oder in Einrichtungen geeignet sein. Anträge auf Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfe müssen im Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gestellt werden. Der konkrete Bedarf des Kindes oder Jugendlichen bzw. der Eltern wird gemeinsam mit den Leistungsberechtigten und im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte gemäß § 36 SGB VIII festgestellt, um über die geeignete und notwendige Hilfe entscheiden und diese gewähren zu können. Im Hilfeplanverfahren werden Ziele und Vereinbarungen zum Verlauf der Hilfe mit den Personensorgeberechtigten und den Kindern und Jugendlichen erarbeitet. Dabei werden die Beteiligten von den Fachkräften in den Jugend- bzw. Sozialämtern beraten und unterstützt. III. Wohnen/ Freizeit/ ÖPNV Frage 17: Welche Informationen liegen der Landesregierung zur Wohnungssituation von Mehrkind-Familien vor? (Bsp.: Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die durchschnittliche Quadratmeterzahl bzw. die Anzahl der Zimmer von Wohnhäusern/ Wohnungen pro Kind entwickelt?) zu Frage 17: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Frage 19: Haben steigende Miet- und Grundstückspreise in den Randregionen Berlins einen Einfluss auf die Ansiedlung/ Gründung von Großfamilien? zu Frage 19: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Frage 20: Wie hoch sind die jährlichen Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5 Prozent und inwiefern werden diese Mehreinnahmen dazu verwendet , den Zugang zu ausreichendem und angemessenem Wohnraum für kinderreiche Familien zu gewährleisten? zu Frage 20: Der Grunderwerbsteuersatz wurde für alle ab dem 1. Juli 2015 verwirklichten Rechtsvorgänge von 5 Prozent auf 6,5 Prozent erhöht. Im Jahr 2016 betrugen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer 315,9 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung der Bemessungsgrundlage von 4.927,7 Mio. EUR sind darin rechnerische Mehreinnahmen von 69,5 Mio. EUR aufgrund der Steuersatzerhöhung enthalten. Im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips des Haushalts werden alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben verwendet. Eine zweckgerichtete Bindung von Einnahmen an bestimmte Ausgaben erfolgt nicht. Frage 21: Mit welchen weiteren Förderungen des Landes werden der Erwerb und die Anmietung von Wohnraum für kinderreiche Familien gefördert? zu Frage 21: Der Erwerb von Wohnraum wird durch die WohneigentumInnenstadt- Richtlinie gefördert. Dort ist zusätzlich zur Grundförderung eine Zusatzförderung für jedes im Haushalt zählende Kind geregelt. Bei der Förderung nach der Mietwohnungsbauförderungsrichtlinie sind die Gemeinden aufgefordert, den Wohnungsbedarf in Bezug auf den gemäß der Antragstellung vorgesehenen Wohnungsschlüssel und die darin vorgesehenen Belegungsbindungen zu bestätigen. So ist sichergestellt, dass eine bedarfsgerechte Förderung erfolgt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 10 - Frage 22: Inwiefern sieht die Landesregierung die Notwendigkeit der Förderung von Wohnraum, der für kinderreiche Familien geeignet ist? zu Frage 22: Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit der Förderung von Wohnraum für Familien mit Kindern. In der Mietwohnungsbauförderungsrichtlinie wurde daher u. a. als Zuwendungszweck bestimmt (Auszug): „Ziel ist die Förderung von Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationsgerechten Anpassung, der Wiederherstellung , Erweiterung, Nutzungsänderung und Anpassung von Gebäuden beziehungsweise Wohnungen an geänderte Wohnbedürfnisse, des Neubaus von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten sowie die Herstellung des barrierefreien und generationsgerechten Zugangs zu den Mietwohnungen durch Ein- oder Anbau von Aufzügen. Dabei sind insbesondere die Belange von Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren und geflüchteten Menschen zu berücksichtigen.“ Frage 23: Welche Prognosen zu Verfügbarkeit und Bedarf an günstigem Wohnraum hat das Land Brandenburg bis zum Jahr 2020, insbesondere für Alleinstehende und Mehrkind- Familien? zu Frage 23: Dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) steht eine Statistik des Bestandes und der Entwicklung von Mietpreis- und Belegungsbindungen im Land Brandenburg zur Verfügung. Im Rahmen des Gutachtens „Wohnungspolitischer Kompass 2015“ wird ein zunehmender Bedarf an Wohnungen mit entsprechenden Bindungen attestiert . Die Wohnraumförderung des MIL nimmt darauf Bezug. Spezielle Prognosen, insbesondere für Alleinstehende und Mehrkindfamilien, liegen nicht vor. Frage 24: Ist in allen landeseigenen sowie geförderten Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sichergestellt, dass Familieneintrittskarten angeboten werden, die nicht die Anzahl der Kinder einer Familie begrenzen? zu Frage 24: In den Bereichen Kunst, Kultur und Bildung hat die Landesregierung ein großes Interesse daran, vornehmlich auch „junges Publikum“ anzusprechen und ihnen den Zugang zu den vielfältigen Angeboten des Landes Brandenburg zu ermöglichen. Insgesamt sind die Eintrittsbedingungen sehr unterschiedlich. So gibt es beispielsweise in den unmittelbar institutionell geförderten Einrichtungen sowie in den kommunalen Theatern des Landes Ermäßigungstarife, die sich an bestimmten Gruppen (Schülerinnen und Schüler, Studierenden, Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende , Schwerbehinderte, Beziehende von ALG I und ALG II, Kinder in bestimmten Altersklassen ) orientieren, jedoch in der preislichen Ausgestaltung der jeweiligen Einrichtung variieren. Die kommunalen Theater unterbreiten auch verschiedene Angebote für Mehrkindfamilien . Die Theater arbeiten mit freien Trägern, wie dem Verein gegen Kinderarmut, zusammen und berücksichtigen spezifische kommunale Regelungen wie z. B. den Sozialpass . Gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises werden die Eintritte angepasst. Ein weiteres Beispiel ist der Familienpass Brandenburg, der allen Familien landesweit und ungeachtet der Eigentumsform der eingetragenen Einrichtungen über 600 rabattierte Freizeitangebote unterbreitet. Die vergünstigten Bildungs-, Freizeit-, Kultur- und Sportangebote sind oft nicht auf eine bestimmte Anzahl von Kindern innerhalb einer Familie begrenzt bzw. es werden Ermäßigungstarife für Kinder in bestimmten Altersklassen bis hin zum freien Eintritt gewährt. Informationen über Nutzungsbedingungen von Familieneintrittskarten im Bereich der Sporteinrichtungen liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 11 - Frage 25: Gibt es im Land Brandenburg eine familienfreundliche Zertifizierung von Hotel, Gastronomie-, Ferienhaus- und Campingplatzanbietern? zu Frage 25: Familienfreundlichkeit ist kein Kriterium bei den im Land Brandenburg angewandten Zertifizierungen (z.B. Service Q) von Hotel-, Gastronomie-, Ferienhaus- und Campingplatzanbietern. Jedoch engagiert sich das Land, insbesondere die TMB Tourismus -Marketing GmbH, im Qualitätsmanagement für Kinder- und Jugendreisen. Das zugehörige Siegel lautet QMJ. Dieses zielt insbesondere auf die Sicherheit ab. Es zeichnet Anbieter aus, bei denen alle Genehmigungen vorliegen und die Voraussetzungen erfüllen, die zum Betrieb einer Kinder- und Jugendunterkunft zählen. Zudem werden auch Reiseveranstalter ausgezeichnet, die die Qualität der Rahmenbedingungen pädagogischer Begleitung von Kinder- und Jugendreisen sichern. Die TMB gibt eine Broschüre heraus, in der neben speziellen Unterkünften für Gruppen auch Jugendherbergen u.ä., die auch für Familienurlaube attraktiv sind, aufgeführt sind, siehe http://www.reiseland-brandenburg.de/fileadmin/Mediendatenbank/Endkunden/PDFs/ Junges_Reisen_in_Brandenburg_und_Berlin_2015_2016.pdf Frage 26: Inwieweit werden über das Bildungs- und Teilhabepaket beispielsweise schulische Aktivitäten wie Klassenfahrten und Ausflüge von Kindern unterstützt und wird hier zwischen Kindern aus Großfamilien differenziert? zu Frage 26: Gemäß § 28 Abs. 2 SGB II, § 34 Abs. 2 SGB XII, § 3 AsylbLG und § 6b BKGG werden bei Schülerinnen und Schülern die tatsächlichen Aufwendungen bei Schulausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen anerkannt. Dies gilt im Übrigen auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Eine Differenzierung nach der Anzahl der Kinder in der Familie erfolgt nicht. Frage 27: Wie stark wird das Bildungs- und Teilhabepaket für welche Zwecke in Brandenburg verwendet und inwieweit gibt es darüber hinaus dementsprechende Landesprogramme ? zu Frage 27: Der Landesregierung liegen nur Daten zu den Gesamtausgaben für Bildungs - und Teilhabeleistungen vor. Zur Inanspruchnahme durch Einzelpersonen oder Familien liegen ihr hingegen keine Daten vor. Das Land Brandenburg finanziert unabhängig von den Bildungs- und Teilhabeleistungen die außerschulische Jugendbildung und -begegnung (aus dem Landesjugendplan) und das „Landesprogramm Sprachberatung“ zur Verbesserung des Sprachbildes von Kindern. Ferner beteiligt sich das Land Brandenburg an den Kosten der Kindertagesbetreuung und unterstützt ergänzend zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen des Bundes durch den Schulsozialfonds Schülerinnen und Schüler, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Der Schulsozialfonds beinhaltet für diese Zielgruppe die Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten, die im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen oder mit besonderem schulbezogenen Bedarf entstehen. Das Land Brandenburg gewährt überdies Zuwendungen für Familienferienreisen, um Familien mit einem geringen Einkommen eine Ferienreise zu erleichtern. Weiterhin nutzt das Land Brandenburg die ESF-Förderprogramme „Richtlinie zur Förderung berufspädagogischer Maßnahmen der Jugendhilfe“, „Richtlinie Projekte Schule /Jugendhilfe 2020“, „Initiative Sekundarstufe I“ (INISEK I), „Türöffner: Zukunft Beruf“ so- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 12 - wie „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ zur Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Bildungs - und Teilhabeleistungen des Bundes. Frage 28: Inwieweit bieten die Anbieter des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Brandenburg gesonderte Tarife für kinderreiche Familien an? (Mit der Bitte um Angabe der einzelnen Familientarife) zu Frage 28: Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg gibt es einige Tarife für kinderreiche Familien, welche für die Nutzung des ÖPNV möglich sind. Im Folgenden einige Beispiele: Bis einschließlich 6 Jahre fahren Kinder in Begleitung frei. Ab 6 Jahren können die Kinder ihre Schülerfahrausweise nutzen. Entsprechend den Regelungen der Satzungen zur Schülerbeförderung der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg werden Schülerfahrausweise für die Fahrten zwischen Wohnort und Schule herausgegeben . Im Land Brandenburg sind für die Schülerbeförderung die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit erlassen sie die Schülerbeförderungssatzungen und organisieren den Schülerverkehr (§ 112 Brandenburgisches Schulgesetz). Da die Schülerbeförderung eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ist (vgl. § 99 Absatz 1 Brandenburgisches Schulgesetz), obliegt es den Landkreisen und kreisfreien Städten für kinderreiche Familien finanzielle Entlastungen durch gesonderte Regelungen zum Eigenanteil der Eltern zu schaffen. Die Regelungen zur Höhe der Eigenanteile bzw. zur Befreiung von Eigenanteilen sind in den Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte unterschiedlich geregelt. Die Landesregierung hat im Zusammenhang mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2405 vom 24.01.2017 (Landtagsdrucksache 6/5910) dem Landtag eine entsprechende Übersicht zugeleitet. Besteht nach der Satzung zur Schülerbeförderung kein Rechtsanspruch auf einen Schülerfahrausweis , gibt es die Möglichkeit, eine VBB-Monatskarte „Schüler/Auszubildende“ zu erwerben. Diese ist rabattiert und kostet 75 Prozent vom Regeltarif für den entsprechenden Geltungsbereich. Für die Freizeitmobilität gibt es das VBB-Freizeit-Ticket. Inhaber einer Monatskarte, eines Abonnements oder einer Jahreskarte für Schüler/Auszubildende oder eines Schülerfahrausweise können diesen Fahrschein während seiner Gültigkeit auf das VBB-Gesamtnetz erweitern. Zum 1. Januar 2017 wurde auch die Mitnahmemöglichkeit bei Besitz einer Tageskarte für die Bereiche Berlin AB, BC und ABC sowie für Potsdam auf die ganztägige Mitnahme von 3 Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren erweitert. Kleingruppentageskarten, das Berlin-Brandenburg-Ticket und die VBB-Umweltkarte enthalten ebenfalls Optionen für kinderreiche Familien. Weitere Informationen zu den Ticketmöglichkeiten können unter folgenden Link abgerufen werden: http://www.vbb.de/de/k/fahrpreise/fahrausweissortiment/800.html. Frage 29: Inwieweit hat ein mangelhafter Anschluss des ÖPNV außerhalb der Schulzeiten einen Einfluss auf die Freizeitgestaltung von Kindern, insbesondere im berlinfernen Raum? Frage 30: Wird die Wahrnehmung des Rechtsanspruches auf eine Hortbetreuung (§ 1 Kita G Bbg) durch den ÖPNV so ermöglicht, dass jedes betreute Kind nach Ende der Betreuungszeit an seinen Wohnort zurückkehren kann? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 13 - zu Fragen 29 und 30: Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im sogenannten übrigen Öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV) ist freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (vgl. § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz). Sie sind für die Planung und Durchführung des Verkehrsangebotes in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich . Die kommunalen Aufgabenträger entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltungshoheit selbstständig und unterliegen dabei nicht der Fachaufsicht durch das Land. Die kommunalen Aufgabenträger erhalten seit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2005 pauschale zweckgebundene Mittelzuweisungen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben– und Ausgabenverantwortung unterstützen. Diese Pauschalzuweisungen werden nach einem dynamischen Schlüssel, der neben strukturellen insbesondere leistungsund erfolgsorientierte Komponenten enthält, verteilt. Auswirkungen der örtlichen Organisation des üÖPNV auf die Betreuungs- und Freizeitgestaltung von Kindern können durch die Landesregierung nicht eingeschätzt werden. IV. Maßnahmen des Landes Frage 31: Welchen Problemen sehen sich kinderreiche Familien in Brandenburg ausgesetzt und wie reagiert die Landesregierung hierauf? (Bsp.: Welche Unterstützungen bietet das Land Brandenburg für Familien mit drei und mehr Kindern?) Frage 32: Wie stark/ von wie vielen Familien wird die jeweilige Unterstützungsform in Anspruch genommen? Frage 33: Wie hoch sind die Mittel, die der Landtag Brandenburg dafür im Haushalt seit 2009 veranschlagt hat? Frage 34: Wie viele Mittel stehen im Landeshaushalt explizit für die Unterstützung und Förderung von kinderreichen Familien zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach entsprechenden Titeln im Haushaltsplan 2017/2018) Frage 35: Welche familienpolitischen Maßnahmen in Brandenburg wurden in den vergangenen zwei Jahren speziell für Familien mit drei und mehr Kindern initiiert? (Bitte Maßnahmen und aufgewendete Haushaltsmittel angeben) zu Fragen 31 bis 35: Die Entscheidung von Eltern für ein Leben mit drei und mehr Kindern muss nicht gleichbedeutend mit einer Problemlage sein. Die Mehrzahl der Mehrkindfamilien meistert problemlos den Familienalltag. Gleichwohl ist bei Familien mit mehreren Kindern ein gesteigerter Unterstützungsbedarf erkennbar, insbesondere bei Alleinerziehenden mit mehreren Kindern. Denn obwohl Mehrkindfamilien ganz überwiegend von eigener Erwerbstätigkeit leben, ist das Armutsrisiko einer Familie mit drei Kindern gegenüber Familien mit nur einem oder zwei Kindern zweimal und das einer Familie mit vier Kindern über dreimal so hoch (Quelle: BMFSFJ-Dossier „Mehrkindfamilien in Deutschland“ 2013). Kinderreiche Familien brauchen für ein gelingendes Familienleben neben dem finanziellen Auskommen gute Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Hilfen im Haushalt und praktikable Möglichkeiten, Familie und Beruf individuell miteinander zu verbinden. Die verschiedenen familienpolitischen Maßnahmen der Landesregierung dienen der Unterstützung aller Familien in Brandenburg, unabhängig von deren Kinderzahl. Dazu gehört u. a. eine im Bundesvergleich hohe Versorgungsquote bei der Kinderbetreuung. Mehr als 57 Prozent der 0- bis 3-jährigen Kinder und fast alle der 3- bis 6-jährigen Kinder werden in einer Kita oder in Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 14 - Kindertagespflege betreut. Bei den Hortkindern liegt der Betreuungsgrad bei mehr als 60 Prozent. Hierüber wird neben der frühkindlichen Bildung der Kinder ein wesentlicher Beitrag zur gelingenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie geleistet. Die Staffelung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung erfolgt im Land Brandenburg u. a. nach der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Dies erfolgt mit dem Ziel, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten. Eine weitere Maßnahme richtet sich insbesondere an Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Familien mit geringem Einkommen können einen Zuschuss für Familienferienreisen beantragen und erhalten pro Tag für jedes mitreisende Familienmitglied acht Euro. Hierfür stellt die Landesregierung jährlich 300.000 Euro zur Verfügung. Rund ein Viertel der im Jahr 2016 hierüber geförderten Familien hatte drei oder mehr Kinder. Zur Würdigung der Bedeutung von Familie und Kindern in unserer Gesellschaft hat der Ministerpräsident in der Vergangenheit in mehreren Einzelfällen Drillingsfamilien mit jeweils 1.500 Euro unterstützt. Finanzielle Unterstützung bietet auch die im Jahr 1992 gegründete Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“. Sie hilft in Not geratenen Familien sowie werdenden Müttern, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen und Hilfe auf andere Weise nicht möglich ist. Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten bzw. Angebote zur Unterstützung und Beratung auch für Mehrkindfamilien durch die verschiedenen familienpolitischen Strukturen im Land wie die Familienverbände, die Lokalen Bündnisse für Familie oder die Mehrgenerationenhäuser. Mit der Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit bei der Zukunftsagentur Brandenburg besteht ein spezielles Beratungsangebot zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Im Landeshaushalt sind in verschiedenen Einzelplänen Mittel zur Unterstützung von Familien eingestellt. Allein im Einzelplan 07 des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stehen im Haushaltsplan 2017/2018 jährlich rund 3,3 Mio. Euro für die Förderung von Frauen und Familie zur Verfügung. Frage 36: Welche Familienverbände werden durch das Land gefördert und sind Förderungen für Mehrkind-Familien zweckgebunden? zu Frage 36: Folgende Familienverbände werden durch das Land gefördert: Deutscher Familienverband, Landesverband Brandenburg e.V. (DFV); Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Landesverband Brandenburg e.V. (VAMV); Selbsthilfegruppen Alleinerziehender, Landesverband Brandenburg e.V. (SHIA); Familienbund der Katholiken, Landesverband Berlin - Brandenburg e.V (FdK) sowie Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen Berlin – Brandenburg (eaf). Förderungen im Bereich der Familienpolitik sind zweckgebunden, sie kommen auch Mehrkindfamilien zu Gute. Frage 37: Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, welche besonderen Ansprüche kinderreiche Familien in Gänze an die Familienpolitik stellen? Und, sind der Landesregierung damit einhergehend konkrete Forderungen der Familienverbände bekannt? Wenn ja, welche? Wenn nicht, hat die Landesregierung die Absicht, dies zu ermitteln? zu Frage 37: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über besondere Ansprüche von Mehrkindfamilien vor. Auch von Seiten der in der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände Brandenburg zusammengeschlossenen Verbände wurden bisher keine speziell auf Mehrkindfamilien bezogenen Anliegen vorgetragen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 15 - Frage 38: Inwieweit sind für die Belange kinderreicher Familien innerhalb der Landesregierung spezielle Referate/ Mitarbeiter der Ministerien und weiterer Verwaltungen zuständig? zu Frage 38: Zentrale Ansprechstelle in der Landesregierung für Angelegenheiten der Familien ist das Referat „Familienpolitik, Lebenspartnerschaften“ im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF). Aufgabe des Familienreferates ist es, für die Anliegen und die Akzeptanz aller Familienformen einzutreten. Ziel ist es, förderliche Rahmenbedingungen für eine familienfreundliche Lebenswelt zu schaffen und die Verantwortung der Menschen füreinander zu stärken. Für die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe Familienpolitik sind auch die Bereiche Kinder- und Jugendpolitik sowie schulische Bildung, die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) liegen, von großer Bedeutung. Frage 39: Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung in dieser Legislaturperiode ? Zu Frage 39: Im Beschluss des Landtages vom 10. Juni 2016 wird die Landesregierung aufgefordert, das Familien- und Kinderpolitische Programm weiterzuentwickeln (s. LT-DS 6/4290-B). Die Überarbeitung des darin vorgesehenen „familienpolitischen Maßnahmenpakets “ läuft derzeit, es enthält neben bereits erwähnten Einzelmaßnahmen (s. Antwort zu Frage 31 – 35) und weiterer Förderansätze des MASGF die Beiträge mehrerer Landesministerien , die in verschiedenen Bereichen und auf unterschiedliche Weise Kinder und Familien unterstützen. Das familienpolitische Maßnahmenprogramm soll Mitte 2017 dem Landtag vorgelegt werden. Frage 40: Welche Probleme/ Hürden sind außerhalb des Handlungsrahmens der Landesregierung und auf kommunaler und Bundesebene zu verorten? zu Frage 40: Familienpolitik wird in grundlegenden Bereichen, wie z. B. dem Ehe- und Familienrecht (Bürgerliches Gesetzbuch), dem Kinder- und Jugendhilferecht, dem steuerlichen Familienleistungsausgleich sowie speziellen familienpolitischen Leistungen wie dem Elterngeld vom Bundesgesetzgeber bestimmt. Durch die vorgenannten Regelungen werden alle Familien unterstützt. Sie berücksichtigen auch den besonderen Unterstützungsbedarf von Mehrkindfamilien. So sieht das Kindergeld als eine der wichtigsten Leistungen für Familien eine finanzielle Staffelung nach der Anzahl der Kinder vor. Seit dem 1. Januar 2017 beträgt das Kindergeld für das dritte Kind monatlich 198 Euro und somit sechs Euro mehr als für das erste und zweite Kind. Für das vierte und jedes weitere Kind beträgt es monatlich 223 Euro. Ausgehend von der im Bundesauftrag erstellten Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland haben die Länder die Weiterentwicklung der monetären Leistungen für Familien angeregt. So hat die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) 2015 den Bund aufgefordert, „bei einer künftigen Weiterentwicklung von Leistungen für Familien einen besonderen Fokus auf die Armutsvermeidung von Alleinerziehenden und Mehrkindfamilien zu legen.“ (Ziff. 4 des Beschlusses zu TOP 4.2). So soll beispielsweise beim Kindergeld geprüft werden, inwieweit bei Familien mit mehr als zwei Kindern eine stärkere Staffelung des Kindergeldes nach der Kinderzahl erfolgen könnte. Auf diese Weise und über Initiativen im Bundesrat nutzen die Länder ihren Handlungsspielraum bei der Gestaltung von Familienpolitik und dem Einsatz Landtag Brandenburg Drucksache 6/6515 - 16 - familienpolitischer Instrumente. Familienpolitik muss zusammen mit der Zivilgesellschaft auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen (Bund, Länder, Kommunen) inhaltlich ausgefüllt werden. Das Land ist hier im Kontakt mit den verschiedenen Akteuren, um gemeinsame Aktivitäten zur Unterstützung von Familien zu initiieren. Ein systematischer Gesamtüberblick zu den familienpolitischen Überlegungen der anderen Akteure sowie eventuell vorhandenen Hemmnissen liegt der Landesregierung jedoch nicht vor.