Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.05.2017 / Ausgegeben: 03.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 22 der AfD-Fraktion Drucksache 6/5887 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Vorbemerkung Die Landesregierung übt derzeit die Rechtsaufsicht über den Rundfunk Berlin- Brandenburg (RBB) gemäß § 39 des RBB-Staatsvertrages aus. Dieser beinhaltet kein generelles Auskunftsrecht. Rein präventive, allgemeine oder pauschale Auskunftsverlangen der Aufsichtsbehörde lassen sich aus der Rechtsaufsicht nicht ableiten. Für die weiteren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steht ihr mangels eigener Rechtsaufsicht selbst diese (eingeschränkte) Möglichkeit der Information nicht offen. Um dem Informationsersuchen der Abgeordneten des Landtages dennoch Rechnung zu tragen, hat die Landesregierung über die o.g. Möglichkeiten hinaus sowohl den RBB als auch die weiteren öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Medienanstalt Berlin-Brandenburg um Zuarbeiten für die Beantwortung der Fragen gebeten. Die Mehrzahl der Antworten enthält daher nicht eigene Erkenntnisse der Landesregierung sondern die Wiedergabe von Zuarbeiten der Genannten, wie es sich aus dem Inhalt der Frage ableiten lässt. Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Große Anfrage wie folgt: A. Verfassungsrechtliche Grundlagen Frage 1: Welche Aufgabe hat der Rundfunk gemäß Art. 5 Abs. 1 GG nach Ansicht der Landesregierung? zu Frage 1: Der Rundfunk hat durch seine Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 2 - Frage 2: Kann dieser Auftrag gemäß Art. 5 Abs. 1 GG nach Ansicht der Landesregierung nur vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk wahrgenommen werden? zu Frage 2: Nein. Das Grundgesetz gibt keine Modelle für die Rundfunkordnung vor, sondern nur ein Ziel: die Freiheitlichkeit des Rundfunkwesens. Der Rundfunk muss seine Aufgabe , der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung zu dienen, erfüllen können . Diese Aufgabe ist modellunabhängig (vgl. BVerfGE 83, 316). Frage 3: Welche Aufgabe und Funktion hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute noch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? zu Frage 3: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat im bestehenden dualen Rundfunksystem dafür zu sorgen, dass ein dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechendes Programm für die gesamte Bevölkerung angeboten wird, das im Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern standhalten kann (vgl. BVerfGE 90, 60 (92)). Die Existenz und das Funktionieren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist Voraussetzung für privatrechtlich organisierten Rundfunk. Frage 4: Sind alternative Rundfunkmodelle zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verfassungsrechtlich derzeit möglich? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 4: Die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht im Hinblick auf das Normziel des Art. 5 Abs. 2 GG im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit einer gesetzlichen Ausgestaltung (Gesetzesvorbehalt) und der Abschirmung des Programms gegenüber staatlichem Einfluss (Gebot der Staatsferne). Entscheidend für die Zulässigkeit alternativer Rundfunkmodelle zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfte die in seiner Organisation angelegte Sicherung einer professionellen journalistischen Autonomie bei gleichzeitiger eigenständiger Rückbindung an die Gesellschaft und ihre Meinungsströmungen sein. (vgl. Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage, § 11 Rz. 40). Frage 5: Trifft es zu, dass die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach wie vor mit der Gefahr des Marktversagens begründet wird? Wenn ja, was versteht die Landesregierung unter einem Marktversagen im Rundfunkbereich? zu Frage 5: Im Grundsatz ja. Zwar gibt das Grundgesetz keine Modelle für die Rundfunkordnung vor (s.o.), allerdings erscheint das Duale System des Nebeneinanders von öffentlich -rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern angesichts der immanenten Vielfaltsdefizite des privaten Rundfunks ein realistischer Weg, um der in Frage 2 dargestellten Zielsetzung zur Vermeidung eines Marktversagens im Rundfunkbereich gerecht zu werden (vgl. auch Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage, Präambel RStV, Rz. 22). Frage 6: Wie definiert die Landesregierung die „Grundversorgung der Bürger mit Rundfunk “? zu Frage 6: Grundversorgung stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine „Mindestversorgung“ dar (BVerfGE 74, 297 (325f.). Sie stellt auch keine Zuständigkeitsverteilung zwischen privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk im Hinblick Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 3 - auf Unterhaltungs- und Informationsprogramme dar. Vielmehr umfasst der mit der Grundversorgung angesprochene „klassische Auftrag“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neben seiner demokratiesichernden Funktion auch seine kulturelle Verantwortung (BVerfGE 73, 118 (157). Dabei umfasst die kulturelle Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nur Hochkultur, sondern auch Unterhaltung. Frage 7: Wie definiert die Landesregierung den „Funktionsauftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks“? zu Frage 7: Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird aus dem Grundversorgungsauftrag abgeleitet und umfasst neben seiner Rolle für die Meinungsund Willensbildung, neben Unterhaltung und Information auch seine kulturelle Verantwortung (vgl. BVerfGE 119, 181 (218)). Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlich-rechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 (158 f., 171); 74, 297 (325); 83, 238 (297, 316); 90, 60 (90)). Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird u.a. im Rundfunkstaatsvertrag und in den Anstaltsgesetzen der Länder konkretisiert. Frage 8: Gibt es nach Ansicht der Landesregierung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine grundgesetzliche Bestandsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? (Bitte die Antwort begründen?) zu Frage 8: Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des dualen Systems hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der Funktionstüchtigkeit des öffentlich -rechtlichen Rundfunks ab (BVerfGE 90, 60 (91). Daraus hat das Bundesverfassungsgericht für die Dauer der medienpolitischen Grundentscheidung des Gesetzgebers zugunsten einer dualen Rundfunkordnung eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgeleitet (vgl. BVerfGE 73, 118 (158); 74, 297 (324 f.); 83, 238 (298 f.)). Diese umfasst auch die zur Erfüllung des Rundfunkauftrags benötigten finanziellen Mittel. Die Bestands- und Entwicklungsgarantie ist zugleich Finanzierungsgarantie . Ihr entspricht ein ebenfalls aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgendes Recht der Anstalten , die zur Erfüllung ihrer Funktion nötigen Mittel zu erhalten (vgl. BVerfGE 87, 181 (198)). Frage 9: Was bedeutet die Weiterentwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ? zu Frage 9: Die Weiterentwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beinhaltet u.a. seine Teilhabe an neuen technischen Entwicklungen. Auch das Anbieten neuer Dienste wie z.B. Online-Abrufdienste ist Bestandteil der Entwicklungsgarantie des öffentlich -rechtlichen Rundfunks. In seinem sog. „Baden-Württemberg-Beschluss“ hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass der Rundfunkbegriff insoweit dynamisch und entwicklungsoffen zu verstehen sei (BVerfGE 74, 325f.). Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 4 - Frage 10: Wie definiert die Landesregierung den öffentlichen Auftrag des RBB im Spannungsfeld der ständig fortschreitenden Digitalisierung? zu Frage 10: Die Digitalisierung prägt auch in Deutschland die Entwicklung der Medienlandschaft . Technologien und Rezeptionsgewohnheiten ändern sich. Der öffentlichrechtliche Rundfunk muss sich diesen Entwicklungen anpassen, um auch weiterhin seinen Funktionsauftrag erfüllen zu können. Insbesondere umfasst der öffentliche Auftrag des RBB vor diesem Hintergrund auch die Nutzung neuartiger Technologien, Verbreitungsformen und programmbezogener Dienstleistungen. Die Landesregierung ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass im Interesse von Beitragsstabilität und Akzeptanz des öffentlich rechtlichen Rundfunks mehr digitale Angebote angeboten werden, und zugleich auch klassische Angebotsformen transformiert und ggf. auch sukzessive eingestellt werden müssen. Frage 11: Mit welcher genauen Handlungsstrategie will die Landesregierung den vom Bundesverfassungsgericht wiederholt konkretisierten öffentlichen Auftrag in Form einer sog. Vollversorgung der Bürger mit Nachrichten, Bildung, Unterhaltung und Sport dahingehend um damit die zunehmende Expansion des RBB in neue digitale Sparten zu bremsen ? zu Frage 11: Die Frage ist unklar. Es ist nicht bekannt, dass der RBB zunehmend in digitale Spartenangebote expandiert. Im Gegenteil ist die Zahl der Programmangebote des RBB seit Jahren unverändert. Frage 12: Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium der Finanzen von 2014 bezeichnete vier Handlungsfelder: 1. öffentlich-rechtlichen Anbieter sollten nur dort auftreten, wo privatwirtschaftliche Angebote klare Defizite aufweisen, 2. vollständiger Verzicht auf Werbefinanzierung beim öffentliche Rundfunk, 3. der Gesetzgeber soll sich für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder durch eine moderne Nutzungsgebühr entscheiden, 4. größere Transparenz durch die Publikation von Kenngrößen. Welche Lösungsansätze wurden für diese Punkte gefunden? zu Frage 12: Das Bundesministerium der Finanzen ist soweit ersichtlich für den Rundfunk nicht zuständig. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen ist ein Diskussionsbeitrag unter vielen. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung , einzelne Gutachten zu kommentieren. Dennoch soll hier kurz inhaltlich auf die Frage nach „Lösungsansätzen“ zu den angeführten 4 Ziffern Stellung genommen werden: Ziffer 1 widerspricht dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung formulierten Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zu Ziffer 2 ist anzumerken , dass das Ausmaß der gegenwärtigen Werbefinanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform anerkannt wurde. Die Werbefinanzierung mindert im Übrigen die Belastung der Beitragszahler . Die in Ziffer 3 angeregte Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt widerspricht dem aus Art. 5 GG abgeleiteten Prinzip der Staatsferne der Rundfunks. Zu Ziffer 4: Bereits heute werden in den Geschäftsberichten der Anstalten, den KEF-Berichten und neuerdings auch in den Produzentenberichten Kenngrößen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veröffentlicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 5 - B. Verfahren bei Änderung der Rundfunkstaatsverträge Frage 13: Welche einzelnen Verfahrensschritte werden zur Änderung von Rundfunkstaatsverträgen durch einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag durchlaufen? (Bitte die einzelnen Schritte aufzählen und kurz beschreiben.) zu Frage 13: 1. Auftrag der Ministerpräsidenten an die Rundfunkkommission, den Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu entwickeln. 2. Auftrag der Rundfunkkommission an die Arbeitsebene, den Staatsvertragstext zu erstellen - in diesem Zusammenhang erfolgt auch die Durchführung von Anhörungen /Konsultationen betroffener Kreise durch die Arbeitsebene. 3. Abstimmung des Textes in der Rundfunkkommission. 4. Vorlage des endgültigen Staatsvertragstextes an die Ministerpräsidenten: Bei Zustimmung erfolgt die politische Einigung über den Text, die Inaussichtnahme der Unterzeichnung und die Freigabe zur Vorunterrichtung der Landtage. 5. In diesem Fall: Vorunterrichtung der Landtage und Kabinettsverfahren mit dem Ziel der Zustimmung zur Unterzeichnung des Staatsvertrages durch den jeweiligen Ministerpräsidenten . 6. Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Ministerpräsidenten. 7. Normprüfung und Kabinettverfahren über die Einbringung des Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag in die jeweiligen Landtage. 8. Zuleitung an den Landtagspräsidenten (LT-Drucksache). 9. Ausschussbefassung ggf. mit Durchführung einer Anhörung im federführenden Fachausschuss des Landtags, Empfehlung des Fachausschusses ans Plenum, dem Staatsvertrag zuzustimmen/nicht zuzustimmen. 10. Beschlussfassung zum Staatsvertrag im Plenum. 11. Bei Zustimmung: Nach Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten erfolgt die Ausfertigung durch die Landtagspräsidentin, die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt , die Zeichnung und Hinterlegung der Ratifikationsurkunde sowie schließlich das Inkrafttreten des Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Frage 14: Wer ist / wird an den einzelnen Verfahrensschritten jeweils beteiligt? zu Frage 14: Vgl. Antwort auf Frage 13. Frage 15: Wer entscheidet über die Erweiterung des Angebotes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten? zu Frage 15: Der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist im Rundfunkstaatsvertrag sowie in den Landesrundfunkgesetzen bzw. (bei Mehrländeranstalten ) in Staatsverträgen der betreffenden Länder festgelegt. Änderungen / Erweiterungen des linearen Angebots sind grundsätzlich vom Gesetzgeber zu beauftragen. Für Telemedien gilt das in § 11 f RStV niedergelegte Verfahren. Frage 16: Welche Aufgabe hat die Rundfunkkommission bei der Erarbeitung eines neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 6 - zu Frage 16: Vgl. Antwort auf Frage 13. Frage 17: Welche Gremien unterstützen die Rundfunkkommission bei ihrer Arbeit? zu Frage 17: Die Rundfunkkommission wird bei ihrer Arbeit nicht von Gremien, aber von den jeweiligen Fachreferaten unterstützt. Daneben ist die Auswertung von Anhörungen betroffener Kreise eine wichtige Informationsquelle. Schließlich berichten die Mitglieder der Rundfunkkommission regelmäßig in den Fachausschüssen der Landtage über ihre Arbeit und nehmen Anregungen der Ausschussmitglieder entgegen. Frage 18: Welche Arbeitsgruppen hat die Rundfunkkommission seit 2010 eingesetzt? zu Frage 18: Die Rundfunkkommission hat seit 2010 folgende Arbeitsgruppen eingesetzt: - AG Beitragsstabilität - AG Medienkonzentration - AG Werbung und Sponsoring - Bund-Länder-Kommission Medienkonvergenz - AG Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - AG Landesmedienanstalten Frage 19: Welche weiteren Verfahren zur Konsensbildung in der Rundfunkkommission gibt es? zu Frage 19: Neben Arbeitsgruppen zu einer bestimmten Thematik können zur Klärung vorher einvernehmlich festgelegter Unterfragen Sonderarbeitsgruppen eingesetzt werden. Umgekehrt können bestimmte Fragestellungen auch im Plenum der Rundfunkkommission erörtert und einem Konsens zugeführt werden. Frage 20: Was ist der Unterschied zwischen offenen und geschlossenen Konsultationsverfahren ? zu Frage 20: Bei einem offenen Konsultationsverfahren ist der Teilnehmerkreis im Gegensatz zum geschlossenen Konsultationsverfahren nicht begrenzt. Frage 21: Welches Gremium hat entschieden, dass der „Bericht über das Konsultationsverfahren zum „Jugendangebot von ARD und ZDF““ veröffentlicht wird? zu Frage 21: Die Rundfunkkommission der Länder hat am 16. September 2015 den Bericht über das offene Konsultationsverfahren zum "Jugendangebot von ARD und ZDF" zur Kenntnis genommen und die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt beauftragt, den Bericht auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt zu veröffentlichen. Frage 22: Welches „Angebotskonzept von ARD und ZDF“ hat es im offenen Konsultationsverfahren zum „Jugendangebot von ARD und ZDF“ gegeben? zu Frage 22: Gegenstand des Konsultationsverfahrens war das am 19.Juni 2015 auf der Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlichte gemeinsame Angebotskonzept von ARD und ZDF zum Jugendangebot zur Vorlage an die Rundfunkkommission der Länder . Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 7 - Frage 23: Befragt die Rundfunkkommission vor der Erstellung eines neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages Sachverständige? Sind diese Befragungen öffentlich oder nichtöffentlich ? zu Frage 23: Die Rundfunkkommission und ihre Beauftragten befragen regelmäßig vor Erstellung eines neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages auch Sachverständige. Die Anhörungen finden sowohl öffentlich als auch nichtöffentlich statt. Frage 24: Wer entscheidet über die Veröffentlichung der Ergebnisse der Sachverständigenbefragung und des Prozessverlaufs zur Erstellung eines neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages ? zu Frage 24: Die Rundfunkkommission entscheidet im Regelfall über die Veröffentlichung der Ergebnisse der Sachverständigenbefragung und aktueller Sachstände von Staatsvertragsverhandlungen der Landesregierungen. Daneben entscheiden die Fachausschüsse der Landtage über die Veröffentlichung der Ergebnisse der von ihnen durchgeführten Sachverständigenbefragungen. Frage 25: Welche Funktionsträger haben ein schriftliches oder mündliches Anhörungsoder Äußerungsrecht aufgrund welcher Rechtsnorm in diesen Gremien? zu Frage 25: Die Mitglieder der Rundfunkkommission ergeben sich aus den jeweiligen Geschäftsverteilungsplänen der Landesregierungen und den dort festgelegten Zuständigkeiten für Medienpolitik. Die Bestimmung der für Medien zuständigen Fachausschüsse der Landtage und ihrer Mitglieder richtet sich nach den jeweiligen Geschäftsordnungen der Landtage. Frage 26: Wie finden die Interessen der privaten Anbieter in Gutachten, Stellungnahmen oder Anhörungen vor der Erarbeitung eines neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrages ebenfalls Berücksichtigung? zu Frage 26: Ebenso wie andere Interessen auch. Sie werden befragt, nehmen von sich aus Stellung oder können zu Anhörungen eingeladen werden. Soweit sie unmittelbar in ihren Rechten betroffen sind, sind sie zwingend anzuhören. Frage 27: Welche Auswirkungen hat die derzeitige Verfahrensweise bei der Änderung der Rundfunkstaatsverträge auf deren Akzeptanz bei den Bürgern? zu Frage 27: Die derzeitige Verfahrensweise entspricht rechtsstaatlichen Vorgaben. Dabei ist der Landtag intensiv eingebunden. Das ist nach Auffassung der Landesregierung die beste Grundlage für die Akzeptanz der Bürger. Frage 28: Gibt es eigene Gutachten der Rundfunkkommission der Länder, die ähnlich dem Kirchhof-Gutachten Einfluss auf Rundfunkänderungsstaatsverträge hatten oder haben werden? Wenn ja, welche und wo wurden sie wann veröffentlicht? (Bitte in der Antwort alle Gutachten seit 2010 angeben.) zu Frage 28: Die Rundfunkkommission verfasst keine eigenen Gutachten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 8 - Frage 29: Wie steht die Landesregierung zu dem Vorstoß von Horst Seehofer und dem CSU-Grundsatzprogramm, nach dem ARD und ZDF fusioniert werden sollen? zu Frage 29: Große Anfragen dienen der Beschaffung von Informationen, nicht von Bewertungen oder Meinungen. Insofern sieht die Landesregierung von einer Beantwortung dieser Frage ab. C. Vergleich öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk Frage 30: Welches Alleinstellungsmerkmal rechtfertigt die Privilegierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks gegenüber privaten Anbietern? zu Frage 30: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliegt höheren Vielfaltsanforderungen als der private Rundfunk, vgl. insoweit insbesondere die Formulierungen von § 11 Abs. 1 Satz 1 RStV („Umfassender Überblick“) und § 25 Abs. 1 RStV („im Wesentlichen“). Frage 31: Welches Verhältnis besteht zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den privaten Rundfunkanbietern? zu Frage 31: Erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Funktionsauftrag, so sind in einer dualen Rundfunkordnung reduzierte Vielfaltsanforderungen an den privaten Rundfunk zulässig. Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. hierzu nur BVerfGE 73, 118 (157 f.). Frage 32: Nehmen die privaten Anbieter derzeit Aufgaben gemäß Art. 5 Abs. 1 GG wahr? Wenn ja, welche? zu Frage 32: Der private Rundfunk ist Teil der dualen Rundfunkordnung, unterliegt aber aus den eben genannten Gründen reduzierten Vielfaltsanforderungen. Im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann er sich deshalb stärker auf massenattraktive Angebote konzentrieren. Frage 33: Ist es denkbar, dass private Anbieter zukünftig Aufgaben gemäß Art. 5 Abs. 1 GG wahrnehmen? Wenn ja, welche und warum? zu Frage 33: Artikel 5 Abs. 1 GG lautet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ In diesem Rahmen verhalten sich die Angebote privater Veranstalter. Frage 34: Wieso ist das System der Grundversorgung durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten noch zeitgemäß? zu Frage 34: Das System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten basiert auf Art. 5 des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Beide sind weiterhin gültig. Das System ermöglicht den Aufbau einer dualen Rundfunkordnung, die privaten Sendeunternehmen kommerzielle Handlungsspielräume ermöglicht und gleichzeitig eine umfassende öffentliche Meinungsbildung sichert. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 9 - Frage 35: Hält die Landesregierung das rein private Medienangebot für qualitativ unzureichend und in Bezug auf die Vielfalt mangelhaft? a. Wenn ja, aus welchem Grund? b. Welche konkreten Qualitätsmängel bestehen? zu Frage 35: Ja. Systembedingt muss sich der private Rundfunk auf Inhalte konzentrieren, die am Markt insbesondere durch Werbung refinanzierbar sind. Es bestehen Qualitätsmängel , die sich vor allem in der eingeschränkten Themenvielfalt bemerkbar machen. Frage 36: Warum bieten die öffentlich-rechtlichen Sender Programme mit gleichen Inhalten wie die Privatsender an? zu Frage 36: Der Landesregierung sind keine gleichen Programme bekannt, es lassen sich allenfalls Ähnlichkeiten in der Zielgruppenansprache oder in Themenbereichen feststellen . Frage 37: Wie erklärt die Landesregierung, dass die privaten Anbieter dieselben Programme mit deutlich geringerem finanziellem Aufwand produzieren können? zu Frage 37: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass private Anbieter dieselben Programme anbieten. Frage 38: Welche Rolle spielt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Ansicht der Landesregierung bei der Meinungsbildung der Bürger? zu Frage 38: Die Meinungsbildung der Bürger ist kein Prozess, der so untersucht werden könnte, dass die Rolle einzelner Medien feststellbar wäre. Die Landesregierung geht jedoch davon aus, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag entsprechend ein zur Meinungsbildung relevantes Angebot unterbreitet. Frage 39: Ist die Erhaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heute eine politische oder verfassungsrechtliche Entscheidung? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 39: Die Länder haben sich Mitte der 80er Jahre für eine duale Rundfunkordnung entschieden. An diese Entscheidung ist aus den vom Bundesverfassungsgericht hergeleiteten Gründen das verfassungsrechtliche Erfordernis einer Bestands- und Entwicklungsgarantie zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geknüpft (vgl. BVerfGE 83, 238 (297)). D. Rechtsaufsicht der Landesregierung Die Verantwortung der Landesregierung zeigt sich insbesondere bei der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht gegenüber dem RBB nach § 39 RBB-Staatsvertrag. Frage 40: Nach welchen Konzepten kontrollieren die Landesregierungen im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die Tätigkeit des RBB? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 10 - zu Frage 40: Die Landesregierung verschafft sich die erforderlichen Informationen, um die Rechtsaufsicht verantwortungsvoll und gewissenhaft ausüben zu können. Frage 41: Aus welchen Quellen informiert sich zuständige Landesregierung über die Tätigkeit des RBB im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht? zu Frage 41: Die Quellen, aus denen sich die Landesregierung über die Tätigkeit des RBB im Rahmen der Wahrnehmung ihrer turnusmäßigen Rechtsaufsicht über die Tätigkeit des RBB informiert, sind u.a.: a) regelmäßig stattfindende rechtsaufsichtliche Gespräche mit Vertretern der juristischen Direktion des RBB b) regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Rundfunkrates des RBB c) andere Medien (z.B. Tageszeitungen, elektronische Medien) d) Informationen durch Dritte (z.B. Wettbewerber) e) Auswertung der Geschäftsberichte des RBB und der Rechnungshofberichte Frage 42: In welchen Fällen wurden die Landesregierungen in den letzten beiden Zyklen im Rahmen der Rechtsaufsicht tätig? (Bitte in der Antwort die Fälle differenziert nach fehlender Einhaltung der Bestimmungen des RBB-Staatsvertrags und der allgemeinen Rechtsvorschriften sowie die ergriffenen Maßnahmen auflisten.) zu Frage 42: Es wurden keine rechtsaufsichtlichen Verfahren geführt. Frage 43: In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen bediente sich die Landesregierung dabei externer Unterstützung, durch wen und zu welchen Kosten? (Bitte in der Antwort die jeweiligen Gutachter, Experten etc. und die jeweiligen Honorare konkret auflisten.) zu Frage 43: Vgl. Antwort auf Frage 42. Frage 44: Wie sind den Landesregierungen die genannten Fälle bekannt geworden? zu Frage 44: Vgl. Antwort auf Frage 42. Frage 45: Wie reagierte der RBB auf die Maßnahmen der Rechtsaufsicht? zu Frage 45: Vgl. Antwort auf Frage 42. E. Überprüfung durch die Landesrechnungshöfe Berlin und Brandenburg Frage 46: Wie oft überprüfen die Landesrechnungshöfe die Wirtschaftsführung des RBB gemäß § 30 RBB-Staatsvertrag? zu Frage 46: Der Landesrechnungshof Berlin prüft jährlich. Frage 47: Wie gehen der Verwaltungsrat, der Intendant und die Ministerpräsidenten der Länder mit den Ergebnissen der Prüfung um? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 11 - zu Frage 47: Sie nehmen die Erkenntnisse zur Kenntnis und überprüfen sie auf mögliche Handlungserfordernisse und unterrichten gegebenenfalls den Landtag. Frage 48: Enthalten die Ergebnisse der Prüfungen auch konkrete Handlungsanweisungen oder Handlungsempfehlungen? zu Frage 48: Wenn es solcher Anweisungen und Empfehlungen bedürfte, würden sie als Ergebnis der Prüfung festgestellt werden. Frage 49: Warum gibt es kein Prüfungsrecht der Landesrechnungshöfe bei RBB- Beteiligungsgesellschaften? zu Frage 49: Das Prüfungsrecht für Beteiligungsgesellschaften ist in § 28 RBB- Staatsvertrag geregelt. Er verweist auf die §§ 16 a bis 16 e des Rundfunkstaatsvertrages. F. Rundfunk-/Fernseh-/Hörfunk- und Verwaltungsräte Frage 50: Wann und wo werden die Tagesordnungen der Sitzungen des Rundfunkrates, des Fernsehrates, des Hörfunkrates sowie der jeweiligen Verwaltungsräte des ZDF, Deutschlandradio und RBB veröffentlicht? zu Frage 50: Die Tagesordnungen der Sitzungen des Rundfunkrates des RBB werden ca. eine Woche vor Beginn der Sitzung im Intranet und im Internet unter: http://www.rbbonline .de/rundfunkrat/startseite/index.html veröffentlicht. Die Tagesordnung des ZDF-Fernsehrates wird gemäß § 22 Abs. 6 Satz 2 ZDF- Staatsvertrag eine Woche vor der Sitzung im Internetangebot des ZDF-Fernsehrates (Unternehmensseite ) veröffentlicht. Die Tagesordnung des Verwaltungsrates wird gemäß §§ 25 Abs. 6 i.V.m. 22 Abs. 6 Satz 2 ZDF-Staatsvertrag eine Woche vor der Sitzung im Internetangebot des ZDF-Verwaltungsrates (Unternehmensseite) veröffentlicht. Die Tagesordnungen der Sitzungen des Hörfunkrats von Deutschlandradio werden, sobald sie feststehen, im Internet auf der Gremienseite veröffentlicht. Frage 51: Welche Aufwandsentschädigung erhalten die Rundfunkräte des RBB/ Fernsehräte des ZDF / Hörfunkräte des Deutschlandradios jeweils aufgrund welcher Rechtsgrundlage ? zu Frage 51: Die Rundfunkräte des RBB erhalten gemäß § 25 Abs. 2 RBB-Satzung eine monatliche Aufwandsentschädigung i.H.v. 350,- €, die/der Stellvertretende Vorsitzende erhält monatlich 410,- € und die/der Vorsitzende monatlich 590,- €. Die ZDF-Fernsehratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich in dem Gremium. Sie erhalten gemäß § 24 ZDF-Satzung Reisekosten, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung erstattet . Dabei beläuft sich die Aufwandsentschädigung auf 520 Euro monatlich. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist im Internetangebot des ZDF-Fernsehrates (Unternehmensseite ) veröffentlicht. Die Mitglieder des Hörfunkrates von Deutschlandradio erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 300 Euro. Rechtsgrundlage ist ein Beschluss des Verwaltungsrats vom 27. September 2001. Ab dem 1. September 2017 soll nach dem neuen § 19a Abs. 6 Deutschlandradio-Staatsvertrag gelten: „Die Mitglieder des Hörfunkrates und des Verwaltungsrates haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 12 - und Ersatz von Reisekosten mit Ausnahme des Tagegeldes.“ Frage 52: Wird den Rundfunkräten/Fernsehräten/Hörfunkräten jeweils ein Sitzungsgeld gezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe? zu Frage 52: Nach § 25 Abs. 2 RBB-Satzung beträgt das Sitzungsgeld 50,- €. Die Mitglieder des ZDF-Fernsehrates erhalten 150 Euro je Sitzungstag. Die Höhe des Sitzungsgeldes ist im Internetangebot des ZDF-Fernsehrates (Unternehmensseite) veröffentlicht. Den Mitgliedern des Hörfunkrats von Deutschlandradio wird kein Sitzungsgeld gezahlt. Frage 53: Erhalten die Vorsitzenden des Rundfunkrates/Fernsehrates/Hörfunkrates jeweils eine höhere Aufwandsentschädigung? Wenn ja, in welcher Höhe? zu Frage 53: Bezüglich RBB vgl. Antwort auf Frage 51. Der/die Vorsitzende des ZDF- Fernsehrates erhält das Doppelte, die Stellvertreter der Vorsitzenden und die Vorsitzenden der Ausschüsse jeweils das Eineinhalbfache des Betrages. Der/die Vorsitzende des Deutschlandradio-Hörfunkrates erhält eine erhöhte monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 600 Euro und die/der Stellvertreter sowie die Ausschussvorsitzenden jeweils 450 Euro. Frage 54: Erhalten die Vorsitzenden des Rundfunkrates/Fernsehrates/Hörfunkrates jeweils ein höheres Sitzungsgeld? Wenn ja, in welcher Höhe? zu Frage 54: Die/der Vorsitzende des RBB-Rundfunkrates erhält kein erhöhtes Sitzungsgeld . Die Vorsitzenden der ZDF-Fernsehräte erhalten kein höheres Sitzungsgelt. Den Mitgliedern des Hörfunkrats von Deutschlandradio wird kein Sitzungsgeld gezahlt. Frage 55: Wie oft haben die Rundfunkräte des RBB/Fernsehräte des ZDF/Hörfunkräte des Deutschlandradios pro Jahr jeweils durchschnittlich getagt? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2013 aufschlüsseln.) zu Frage 55: Der RBB-Rundfunkrat hat in den Jahren 2013 und 2014 jeweils sechs Mal und in den Jahren 2015 und 2016 jeweils sieben Mal getagt. Frage 56: Mit welcher Begründung sind die Gremiensitzungen des ZDF-Fernsehrates und Deutschlandradio-Hörfunkrates nicht öffentlich? zu Frage 56: Der ZDF-Fernsehrat tagt gemäß § 22 Abs. 5 ZDF-Staatsvertrag öffentlich. Die Sitzungen des Hörfunkrates von Deutschlandradio sind öffentlich. Ausnahmen gelten bei entsprechendem Beschluss des Hörfunkrats für Personalangelegenheiten oder Angelegenheiten , die ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis betreffen, sowie auf Antrag eines Mitglieds. Ab dem 1. September 2017 soll nach § 22 Abs. 5 Deutschlandradio- Staatsvertrag gelten: „Die Sitzungen des Hörfunkrates sind öffentlich. In begründeten Ausnahmefällen kann der Hörfunkrat den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Personalangelegenheiten , die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes vertraulich sind, und Angelegenheiten, in welchen die Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter unvermeidlich ist, sind stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. Die Sitzungen der nach Absatz 2 Satz 2 gebildeten Ausschüsse finden grundsätzlich nichtöffentlich statt.“ Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 13 - Frage 57: Stehen den Rundfunkräten/Fernsehräten/Hörfunkräten Mitarbeiter zu? Wenn ja, wie hoch ist das jährliche Budget pro Rundfunkrat/Fernsehrat/Hörfunkrat und Mitarbeiter? zu Frage 57: Nein. Frage 58: Existiert für die Gremien Rundfunkrat/Fernsehrat/Hörfunkrat jeweils eine Geschäftsstelle mit eigenem Personal? Wenn ja, wie viele Stellen umfassen jeweils die Geschäftsstellen ? Wie hoch ist das jährliche Budget? zu Frage 58: Zur Unterstützung des Rundfunkrates bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterhält der RBB eine Geschäftsstelle (Gremiengeschäftsstelle), § 26 RBB-Satzung. In der Gremiengeschäftsstelle arbeiten zwei feste Mitarbeiter (eine Vollzeitstelle und eine Teilzeitstelle 75 %). Für die beiden ZDF-Aufsichtsgremien Fernsehrat und Verwaltungsrat besteht eine gemeinsame Geschäftsstelle mit eigenem Personal. Dafür stehen insgesamt zehn Stellen zur Verfügung. Für Personal- und Sachaufwand der Geschäftsstelle war im Haushaltsplan 2016 ein Betrag von 1.087.976 Euro vorgesehen. Dieser Betrag ist im Internetangebot des ZDF-Fernsehrates und des ZDF-Verwaltungsrates (Unternehmensseiten) veröffentlicht. Für die Erledigung der administrativen Aufgaben des Hörfunkrates ist das Gremienbüro des Deutschlandradios zuständig, dessen Arbeit anteilig von einer Sachbearbeiterin der Intendanz geleistet wird. Die Personalkosten sind in den Gesamtpersonalkosten des Deutschlandradios enthalten. Für das Gremienbüro gibt es kein gesondertes Budget. Frage 59: Welche Aufwandsentschädigung erhalten die Verwaltungsräte des RBB/ZDF/ Deutschlandradio jeweils aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Pauschale, Fahrtkosten, Sitzungsgeld und sonstigen konkret benannten Zuwendungen.) zu Frage 59: Hinsichtlich der Aufwandsentschädigung für die RBB-Verwaltungsräte wird auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen. Reisekosten werden gemäß § 25 Abs. 4 i.V.m. der Reise- und Fahrtkostenordnung des RBB erstattet. Die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates arbeiten ehrenamtlich in dem Gremium. Sie erhalten gemäß § 19a Abs. 6 ZDF-Staatsvertrag i.V.m. § 24 ZDF-Satzung Reisekosten, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung erstattet. Dabei beläuft sich die Aufwandsentschädigung auf 780 Euro monatlich. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, die Stellvertreter des Vorsitzenden und die Vorsitzenden der Ausschüsse jeweils das Eineinhalbfache des Betrages. Das Sitzungsgeld liegt bei 150 Euro je Sitzungstag. Alle Zahlungen sind individuell steuerpflichtig. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist im Internetangebot des ZDF-Verwaltungsrates (Unternehmensseiten) veröffentlicht. Die Mitglieder des Verwaltungsrats von Deutschlandradio erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 450 Euro, die/der Vorsitzende 900 Euro und die/der Stellvertreter 675 Euro. Rechtsgrundlage ist ein Beschluss des Verwaltungsrats vom 27. September 2001. Ab dem 1. September 2017 soll nach dem neuen § 19a Abs. 6 Deutschlandradio- Staatsvertrag gelten: „Die Mitglieder des Hörfunkrates und des Verwaltungsrates haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder und Ersatz von Reisekosten mit Ausnahme des Tagegeldes.“ Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 14 - Frage 60: Wie konkret nehmen die Verwaltungsräte des RBB/ ZDF/ Deutschlandradio ihre Aufgaben jeweils wahr? zu Frage 60: Die Verwaltungsräte nehmen ihre Aufgaben durch Vorbereitung auf und Teilnahme an den Sitzungen und Entscheidungen zu den ihnen obliegenden Angelegenheiten entsprechend den in Staatsvertrag und Satzungen festgelegten Regelungen wahr. RBB: Die Verwaltungsräte des RBB nehmen ihre Aufgaben entsprechend der im RBB- Staatsvertrag und der rbb-Satzung festgelegten Regelungen wahr. ZDF: Gemäß § 11 Abs. 9 Satz 3 der ZDF-Satzung wird einmal jährlich für den Verwaltungsrat eine Aufstellung der Sitzungspräsenz seiner Mitglieder im Verwaltungsrat und in seinen Ausschüssen veröffentlicht. Deutschlandradio: Die Verwaltungsräte des Deutschlandradio nehmen ihre Aufgaben entsprechend der in Staatsvertag und Satzung festgelegten Regelungen wahr. Frage 61: Gegenüber wem sind die Verwaltungsräte des RBB/ ZDF/ Deutschlandradio jeweils berichtspflichtig? zu Frage 61: Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben gemäß § 12 Abs. 2 RBB- Staatsvertrag bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten. Sie sind in ihrer Amtsführung an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden und ehrenamtlich tätig. Als Organ des RBB unterliegt der Verwaltungsrat der staatlichen Rechtsaufsicht nach § 39 RBB-Staatsvertrag. Die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrates sind gemäß § 19a Abs. 1 ZDF-Staatsvertrag Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Die Mitglieder des Deutschlandradio-Verwaltungsrats gehören einem mit eigenen Zuständigkeiten ausgestatteten Organ der rechtlich selbständigen und unabhängigen Körperschaft des öffentlichen Rechts Deutschlandradio an. Frage 62: Wer legt die Maximen der Aufsichtspflichten der Verwaltungsräte des RBB/ ZDF/ Deutschlandradio fest? zu Frage 62: Die Aufsichtspflichten der Verwaltungsräte werden durch die entsprechenden Staatsverträge (RBB-Staatsvertrag, ZDF-Staatsvertrag, Deutschlandradio-Staatsvertrag) vorgegeben. Frage 63: Wer kontrolliert die Arbeit der Verwaltungsräte des RBB/ ZDF/ Deutschlandradio ? zu Frage 63: Die Kontrolle der Arbeit der RBB-Verwaltungsräte erfolgt im Rahmen der Rechtsaufsicht durch das zuständige Mitglied der Landesregierung Brandenburg und dem zuständigen Mitglied des Senats von Berlin in zweijährigem Wechsel. Eine Kontrolle der Tätigkeit der Verwaltungsräte erfolgt im Rahmen der Rechtsaufsicht durch die Regierungen der Staatsvertragsländer unter Berücksichtigung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten und des Gebots der Staatsferne. Frage 64: In welcher konkreten Art wird das Risikomanagementsystem der Verwaltungsräte des RBB/ ZDF/ Deutschlandradio durch externen Sachverstand unterstützt? zu Frage 64: Der RBB-Verwaltungsrat stützt sich bei seiner Arbeit auf den jährlichen Be- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 15 - richt der Wirtschaftsprüfer und auf Prüfberichte der zuständigen Rechnungshöfe. Die Gremien des ZDF entscheiden autonom über die Hinzuziehung externen Sachverstandes. Der Verwaltungsrat von Deutschlandradio stützt sich bei seiner Arbeit neben der regelmäßigen Berichterstattung durch den Intendanten an den Verwaltungsrat auf den jährlichen Bericht der Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses und Prüfberichte der zuständigen Rechnungshöfe. Frage 65: Haben die Verwaltungsräte des RBB/ ZDF/ Deutschlandradio Mitarbeiter? Wenn ja, wie viele Mitarbeiter pro Verwaltungsrat? zu Frage 65: Nein. Frage 66: Sofern die Verwaltungsräte Mitarbeiter beschäftigen können: Welches Budget wird jährlich für Mitarbeiter von Verwaltungsräten des RBB/ ZDF/ Deutschlandradio jeweils zur Verfügung gestellt? zu Frage 66: vgl. Antwort auf Frage 65. Frage 67: Warum ist die Dauer der Zugehörigkeit zu einem Gremium wie dem Rundfunk-/ Fernseh-/ Hörfunk oder den Verwaltungsräten von RBB/ ZDF/ Deutschlandradio nicht zeitlich limitiert? zu Frage 67: Die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG am Gebot der Vielfaltssicherung auszurichten . Danach sind Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens einzubeziehen (Leitsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zur Ausgestaltung der ZDF- Aufsichtsgremien , Az. 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11). Für die Erfüllung dieser verfassungsrechtlichen Anforderungen ist es nicht erforderlich, die Amtszeit der Mitglieder zeitlich zu limitieren . Geboten ist lediglich, dass der Gesetzgeber hinsichtlich der Bestimmung der entsendeberechtigten Verbände oder sonstiger Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft eine Form der Dynamisierung vorsieht und einer Versteinerung der Gremien vielfaltssichernd entgegenwirkt (BVerfG vom 25. März 2014, Rn. 74). Für die Gremien des ZDF gibt es eine zeitliche Begrenzung: Gemäß § 19a Abs. 2 Satz 2 ZDF-Staatsvertrag kann ein Mitglied dem Fernsehrat und dem Verwaltungsrat zusammen insgesamt in höchstens drei Amtsperioden angehören. Der Deutschlandradio- Staatsvertrag in der Fassung des 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sieht ebenfalls in dem neu eingeführten § 19a Abs. 2 eine Begrenzung der Amtsperioden auf höchstens drei vor. Frage 68: Nach welchen Kriterien lassen sich die „Staatsferne“ bzw. „Staatsnähe“ der Mitglieder des Rundfunk-/ Fernseh-/ Hörfunkrates bestimmen? zu Frage 68: Wer als staatliches und staatsnahes Mitglied zu gelten hat, bestimmt sich nach Ausführung des BVerfG nach einer funktionalen Betrachtungsweise (BVerfG vom 25. März 2014). Zu den Kriterien siehe unten Frage 72. Frage 69: Wie definiert die Landesregierung die „Staatsnähe“ bzw. „Staatsferne“ der Mitglieder des Rundfunk-/Fernseh-Hörfunkrates? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 16 - zu Frage 69: Unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die Länder in den ZDF-Staatsvertrag durch 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in § 19a Abs. 3 ZDF-Staatsvertrag eine Neuregelung zur Definition „staatsnaher“ Mitglieder aufgenommen. Frage 70: Gibt es für ehemalige staatsnahe Mitglieder des Rundfunk-/Fernseh- /Hörfunkrates nach dem Ausscheiden aus ihren öffentlichen Ämtern eine Übergangszeit, nach deren Ablauf sie zu den staatsfernen Mitgliedern des Rundfunk-/Fernseh- /Hörfunkrates zählen? Wenn ja, wie lang ist diese Übergangszeit? zu Frage 70: Der ZDF-Staatsvertrag sieht eine Karenzzeit von 18 Monaten vor. Der Deutschlandradio-Staatsvertrag in der Fassung des 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrages enthält ebenfalls eine Karenzzeit von 18 Monaten. Frage 71: Wie viele ehemals staatsnahe und jetzt als staatsfern klassifizierte Mitglieder hat der Rundfunk-/Fernseh-/Hörfunkrat? zu Frage 71: RBB: Von den staatsfernen Mitgliedern ist ein Mitglied als zuvor staatsnah einzuordnen. ZDF-Fernsehrat: Von den staatsfernen Mitgliedern sind drei als zuvor staatsnah einzuordnen . Deutschlandradio-Hörfunkrat: Von den staatsfernen Mitgliedern ist keiner als zuvor staatsnah einzuordnen. Frage 72: Gibt es eine einheitliche Handhabung für „staatsnahe“ und „staatsferne“ Mitglieder im Rundfunkrat des RBB, im Fernseh- und im Hörfunkrat? zu Frage 72: Eine einheitliche Handhabung zur Beurteilung der Staatsferne ergibt sich aus § 19a Abs. 3 S. 1 ZDF-Staatsvertrag anhand der dort aufgezählten Personengruppen. G. Programm Frage 73: Wie viele Radio- und Fernsehprogramme werden derzeit von den öffentlichrechtlichen Rundfunkanbietern in Deutschland angeboten? zu Frage 73: Aktuell werden von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern 21 Fernsehund 67 Radioprogramme angeboten. Frage 74: Wie viele Radio- und Fernsehprogramme werden derzeit von den privaten Rundfunkanbietern in Deutschland angeboten? (Bitte die Antwort nach Bezahlfernsehen und frei verfügbaren Angeboten aufschlüsseln.) zu Frage 74: Aktuell werden von privaten Rundfunkanbietern in Deutschland 152 Fernsehprogramme , davon 84 Pay-TV-Programme, und 238 Radioprogramme angeboten. Frage 75: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen der Marktforschung, wonach der öffentlich-rechtliche Rundfunk überwiegend von den älteren, gebildeten Nutzern und vornehmlich in Westdeutschland konsumiert wird? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 17 - zu Frage 75: Der Landesregierung sind keine Marktforschungsergebnisse bekannt, die ein der Frage entsprechendes Urteil zuließen. Der Landesregierung sind hingegen Marktforschungsergebnisse bekannt, die darauf hinweisen, dass die Glaubwürdigkeit des öffentlich -rechtlichen Rundfunks unverändert hoch ist. Frage 76: Wie wird der Programmbedarf ermittelt? zu Frage 76: Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Der Programmbedarf folgt aus dem Programmauftrag, der für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt in § 11 RStV festgelegt ist. Zuschauerinteressen ermittelt der öffentlich -rechtliche Rundfunk in Form von repräsentativen deutschlandweiten Umfragen. Frage 77: Wie und von wem werden die Programmschwerpunkte bestimmt? zu Frage 77: Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Innerhalb der ARD bestimmt die ständige Fernsehprogrammkonferenz die Programmschwerpunkte nach Einbringung durch die zuständigen ARD-Koordinatoren. Für das ZDF erfolgt die Festlegung der Programmschwerpunkte durch den Intendanten zusammen mit den Direktoren des Programms und die Hauptabteilung Programmplanung. Über die RBB-Programmschwerpunkte entscheiden die zuständigen Programmdirektoren nach Abstimmung mit ihren Hauptredaktionsleitern. Frage 78: Wie wird der Begriff „Programmautonomie“ von der Landesregierung definiert? zu Frage 78: Programmautonomie ist die Freiheit von staatlicher Einflussnahme bei der Programmgestaltung. Frage 79: Welches Gremium übt die Programmautonomie aus? zu Frage 79: Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Programmautonomie obliegt den Rundfunkanstalten als Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Die konkrete Ausübung ist dabei nicht an ein Gremium gebunden sondern folgt dem Aufbau der jeweiligen Rundfunkanstalt. Frage 80: Welche Aufsichtsgremien sind für die Programmautonomie zuständig? zu Frage 80: Vgl. Antwort auf Frage 77. Frage 81: Welche Kontrolle üben die Aufsichtsgremien im Bereich der Programmautonomie aus? zu Frage 81: Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Zuständigkeiten der Aufsichtsgremien sind in den jeweiligen Staatsverträgen abgebildet . Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 18 - Frage 82: Wie groß ist der Programmanteil gemäß § 5 Abs. 1 GG am Gesamtprogramm von ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio? (Die Antwort bitte nach Sendeanstalt und Jahren sei 2000 aufschlüsseln.) zu Frage 82: Die in Art. 5 Abs. 1 GG niedergelegte Meinungs- und Rundfunkfreiheit ist Grundlage des gesamten Programmangebots von ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio. Es gibt keinen Inhalt von Programmen bzw. Angeboten, der nicht unter Art. 5 Abs. 1 GG fällt. Frage 83: Welche Programminhalte gehören zu diesem Programmanteil und wie hoch sind dafür die Kosten? zu Frage 83: Vgl. Antwort auf Frage 82. Frage 84: Welche Schwerpunkte bildeten die Programmbereiche Unterhaltung, Politik, Kultur und Sport bei ARD, ZDF, Deutschlandradio und RBB seit 2006? (Bitte die Antwort nach Jahren und dem jeweiligen Programmbereichen aufschlüsseln.) zu Frage 84: Für DAS ERSTE können die Schwerpunkte in den Programmbereichen Unterhaltung , Politik, Kultur und Sport den Jahrbüchern und den Internetseiten der ARD in den Dokumenten ARD-Bericht und ARD Leitlinien entnommen werden. Für das ZDF liegen die Schwerpunkte in der Unterhaltung in den vergangenen Jahren ZDF v.a. in Comedy- und Kabarettprogramme sowie informierend-unterhaltende Formate wie beispielsweise „Bares für Rares“. Seit dem Ende von „Wetten, dass“ liegt in der „großen “ Show der Fokus auf familienorientierter Spiel-Unterhaltung. Im Bereich Politik gehört neben der täglichen, ausführlichen nachrichtlichen Berichterstattung über Innen- und Außenpolitik die Diskussion und die Hintergrundberichterstattung in politischen Gesprächssendungen , Magazinen und Dokumentationen zum kontinuierlichen Kern des Angebots. Hinzukommen ausführliche Schwerpunktberichte zu aktuellen Entwicklungen. So waren die Finanzkrise, das Atom-Unglück in Japan, die Flüchtlingskrise u.a.m. Gegenstand ausführlicher Berichterstattung. Kultur-Angebote haben verschiedene Dimensionen. Neben werktäglicher und wöchentlicher Berichterstattung über den laufenden Kulturbetrieb werden kulturelle Ereignisse in Nachrichten sowie Konzert- und Bühnenproduktionen berichtet bzw. wiedergegeben. Dokumentationen und Magazine geben vertiefende Einblicke in die Menschheits- und Naturgeschichte, in Lebensmodelle und Alltagsstrukturen, in Wissenschaft und Technik und stellen moderne Bildungsangebote dar. Die Sportberichterstattung führt kontinuierlich drei Dimensionen fort: Wettbewerbs- und Ereignis-Live-Übertragungen, Hintergrundberichte und Analysen zu Sportgeschehen und Sportpolitik (z.B. Doping) sowie Breitensport-Berichterstattung. Eine Aufschlüsselung der Profile und Inhalte der einzelnen Sendungen von Deutschlandradio , aus denen auch ihre Zuordnung zu den Programmkategorien hervorgeht, finden sich auf den Webseiten www.deutschlandfunk.de, www.deutschlandradiokultur.de und www.dradiowissen.de unter ‚Sendungen‘. Einen Gesamtüberblick liefern die unter www.deutschlandradio.de veröffentlichten Rechenschaftsberichte „Bericht über programmliche Leistungen und Perspektiven des nationalen Hörfunks“ oder „Deutschlandradio - eine Leistungsbilanz“. Der rbb veröffentlicht ebenfalls regelmäßig Berichte und Leitlinien zu seinen Programmschwerpunkten http://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/struktur /grundlagen/die_zielvorgaben_des.file.html/rbb-zielvorgaben-2015-2016.pdf Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 19 - Frage 85: Wie und durch wen wird über die Sendezeit für die jeweiligen Programme entschieden ? zu Frage 85: Die programmverantwortlichen Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entscheiden über die Sendezeiten für die jeweiligen Programme. Frage 86: Der Anteil an Erstsendeminuten von ARD, ZDF und RBB sinkt seit 2005 kontinuierlich und wird regelmäßig durch Wiederholungen ersetzt. Wie erklärt sich diese Entwicklung ? zu Frage 86: Die in der Frage angelegte Behauptung ist nicht nachvollziehbar. Der 20. KEF-Bericht weist insgesamt eine geringe Schwankungsbreite bei den Erstsendeminuten aus. Die Programmleistung in Erstsendeminuten aller öffentlich-rechtlichen Programme ist leicht gestiegen. Frage 87: Die ARD, das ZDF sowie die Dritten Programme zeigen hinsichtlich der Erstsendeminuten einen deutlichen Vorrang für den Programmbereich „Politik und Gesellschaft “. a. Womit wird diese Priorität begründet? zu Frage 87: Der Schwerpunkt im Programmbereich „Politik und Gesellschaft“ entspricht dem besonderen Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu umfassenden Information über das politische und gesellschaftliche Geschehen in Deutschland und der Welt. Dieser Bereich wird zudem von den kommerziellen TV-Programmen wenig berücksichtigt , da diese Sendungen viel Personal und eine breite Infrastruktur erfordern und sich kommerziell nur sehr eingeschränkt refinanzieren lassen. b. Wie zeigt sich die Entwicklung in diesem Programmbereich seit 2005? (Bitte die Antwort nach Sendezeiten für das jeweilige Jahr aufschlüsseln.) Jahr Sendeminuten im RBB-Fernsehen, Politik und Gesellschaft Sendeminuten (in tausend ) in DAS ERSTE, Politik und Gesellschaft 2005 234.232 147 2006 233.087 141 2007 227.742 142 2008 205.048 146 2009 209.438 149 2010 208.235 153 2011 210.939 157 2012 204.627 152 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 20 - 2013 196.299 154 2014 199.551 153 2015 201.336 155 Frage 88: Bedienen die öffentlich-rechtlichen Sender mit ihren Programmangeboten verschiedene Nutzergruppen? Wenn ja, welche Nutzergruppen werden mit welchen Programmangeboten bedient? zu Frage 88: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten richten sich mit ihrem Angebot entsprechend dem umfassenden Grundversorgungsauftrag grundsätzlich an alle Altersund Nutzergruppen. Besondere Ausrichtungen gibt es in den Gemeinschaftsprogrammen: Mit den ARD-/ZDF-Gemeinschaftsangeboten Kinderkanal und funk werden beispielsweise Kinder und Jugendliche bis 30 Jahren angesprochen. ZDF neo richtet sich an ein familienorientiertes Publikum von Mitte 20 bis ca. 50. ZDFinfo zielt auf ein informationsinteressiertes Publikum mittleren Alters. PHOENIX akzentuiert für ein mittelaltes bis älteres Publikum v.a. die Ereignisberichterstattung. 3sat und ARTE sprechen mit unterschiedlichen Schwerpunkten Kulturinteressierte an. Im Übrigen werden breitere, nicht voneinander zu differenzierende Nutzergruppen angesprochen. Frage 89: Wie und wonach werden die Einschaltquoten durch wen ermittelt? zu Frage 89: Die Einschaltquoten in Deutschland werden durch das Marktforschungsinstitut GfK im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) ermittelt. Die Basis der Ermittlung ist das AGF/GfK Fernsehpanel, eine repräsentative Stichprobe, die die Bevölkerung in Deutschland abbildet. (Seit dem 01.07.2012 besteht das AGF-Fernsehpanel aus 5.000 täglich berichtenden Haushalten, in denen fast 10.500 Personen leben.) Frage 90: Sagen die reinen Einschaltquoten bereits etwas über die Interessen der Zuschauer aus? zu Frage 90: Die Einschaltquoten beschreiben die Nutzungsdauer und Nutzungsreichweite der Programmangebote. Als solche sind sie ein Indiz für die inhaltlichen Interessen der Zuschauerinnen und Zuschauer. Frage 91: Gibt es andere Kriterien zur Ermittlung der Zuschauerinteressen? Wenn ja, welche und wie werden die Zuschauerinteressen ermittelt? zu Frage 91: Weitere Formate zur Ermittlung von Zuschauerinteressen sind repräsentative Umfragen und qualitative Studien (z.B. auf Basis von Gruppendiskussionen, Leitfaden- Interviews oder Themen-Workshops). Ihre Ergebnisse erlauben ebenfalls Rückschlüsse auf die Interessen des Publikums. Frage 92: Gibt es Untersuchungen, Umfragen, Studien o.ä., die sich mit den Fragen beschäftigt haben, ob die Anzahl der Menschen, die nicht fernsehen zunimmt und aus welchen Gründen sie nicht mehr fernsehen? Falls ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Untersuchungen o.ä. gekommen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 21 - zu Frage 92: Die Ergebnisse aus der kontinuierlichen Bewegtbildforschung der AGF erlauben auch Rückschlüsse auf Seherverhältnisse und Nutzungswerte. Im Ergebnis ist hierbei festzustellen, dass die Nutzung von Bewegtbild kontinuierlich zunimmt. Frage 93: Welche Zuschauerquote ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk überhaupt zwingend? zu Frage 93: Eine Quotenvorgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk existiert nicht. Frage 94: Ab welcher Quote wird bei den öffentlich-rechtlichen Sendern und bei den privaten Sendern jeweils ein Format eingestellt? zu Frage 94: Vgl. Antwort zu Frage 93. Frage 95: Nach welchen Kriterien vergeben ARD, ZDF und RBB die Programmaufträge an abhängige und unabhängige Produzenten? (Die Antwort bitte nach Rundfunkanstalten aufschlüsseln.) zu Frage 95: Die Vergabe von Programmaufträgen erfolgt nach programmlichen Kriterien und wird in den jährlich veröffentlichten Produzentenberichten dargestellt. Die Kriterien für die Vergabe von Programmaufträgen seitens des ZDF sind im ZDF-Transparenzportal veröffentlicht (https://www.zdf.de/zdfunternehmen). Frage 96: Welche Programme wurden überwiegend von abhängigen und welche von unabhängigen Firmen seit 2012 produziert? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF und RBB jeweils nach Jahren aufschlüsseln.) zu Frage 96: Die Aufteilung der Produktionen ist für die ARD und den RBB den Produzentenberichten der vorgenannten Rundfunkanstalten zu entnehmen. Für das ZDF kann festgestellt werden, dass im Zeitraum von 2012 bis 2016 mehr als 2/3 der Auftragsproduktionen von unabhängigen Produktionsfirmen produziert wurden. Eine Aufschlüsselung nach Jahren hat das ZDF nicht übersandt. Frage 97: Wie viel Sendezeitausfall wurde seit 2012 bei ARD, ZDF und RBB jeweils verzeichnet ? Durch welche Programme wurden diese Fehlzeiten ersetzt? (Bitte die Antwort nach Sendeminuten, Programmen und Rundfunkanstalten aufschlüsseln.) zu Frage 97: Programmänderungen haben vielfältige Gründe; Sendezeitausfall wird im rbb nicht erfasst. Grundsätzlich gilt, für jedes Programm ist ein Ersatzprogramm zu planen, weil - z.B. aus technischen Gründen - geplante Sendungen nicht stattfinden können. Das ZDF definiert Sendezeitausfälle als Programmablaufveränderungen aufgrund ungeplanter technischer Störungen. Im genannten Zeitraum hatte das ZDF 56 Störungen, davon 16 Störungen mit einer Länge von mehr als 30 Sekunden. Störungen werden generell mit einer Störungs-Animation aufgefangen oder durch Insertierungen in das laufende Programm begleitet. Frage 98: Wie viele Programmbeschwerden gab es bei ARD, ZDF und RBB seit 2012? Welche Programmbereiche waren betroffen? (Bitte die Antwort nach Anzahl für das jeweilige Programm, Rundfunkanstalt und Jahr aufschlüsseln.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 22 - zu Frage 98: Als Programmbeschwerden im Sinne von § 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung wurden behandelt: 2012 257 Beschwerden 2013 109 Beschwerden 2014 125 Beschwerden 2015 118 Beschwerden 2016 103 Beschwerden Die ARD hat keine Auswertung ihrer Programmbeschwerden übersandt. RBB: Jahr Programmbeschwerden 2012 3 2013 2 2014 5 2015 8 2016 14 Frage 99: Was umfasst der Kulturauftrag und wie wird er jeweils bei ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio umgesetzt? zu Frage 99: Der Kulturauftrag umfasst die Berichterstattung über alle möglichen Erscheinungsformen von Kultur: Hochkultur, Alltagskultur, Off-Kultur und Popkultur sind alle relevant für das öffentlich-rechtliche Programm. Seinen Kulturauftrag erfüllt der öffentlichrechtliche Rundfunk mit seinem umfangreichen und qualitätsvollen Angebot an Sendungen mit kulturellen und bildenden Inhalten. Frage 100: Was umfasst der Integrationsauftrag und wie wird er jeweils bei ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio umgesetzt? zu Frage 100: Zum öffentlich-rechtlichen Auftrag gehört, die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern zu fördern. Seinen Auftrag hinsichtlich der gesellschaftlichen Integration erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem umfangreichen und qualitätsvollen Angebot an Sendungen mit unterhaltenden, kulturellen und bildenden Inhalten sowie mit seiner Berichterstattung zu sportlichen Ereignissen. Frage 101: Gemäß § 5 Abs. 3 ZDF-StV trägt das ZDF zur Verwirklichung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bei und fördert die Zusammengehörigkeit im vereinigten Deutschland. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen förderte und fördert der RBB die Zusammengehörigkeit im vereinigten Deutschland? zu Frage 101: Der RBB sendet seit 2003 für die Bundesländer Berlin und Brandenburg. Die Region Berlin-Brandenburg lässt sich nicht mehr in „Ost“ und „West“ unterscheiden. Viele Berliner zog es nach der Wende ins Umland und Westdeutsche sitzen inzwischen Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 23 - auch im Brandenburger Landesparlament. Die Zusammengehörigkeit in der Region stärkt der RBB durch seine regional ausgerichteten Informations-, Kultur-, Beratungs-, Sportund Unterhaltungsangebote. In Radio, Fernsehen und Onlinemedien finden sich sowohl die Vielfalt als auch die Gemeinsamkeiten, die verschiedenen Sichtweisen auf die Entwicklungen und Probleme im Sendegebiet. Konkrete Beispiele für die Zusammengehörigkeit fördernde Produktionen im Fernsehen sind u.a. das Politikmagazin Kontraste im Ersten und das werktägliche Magazin „zibb – zuhause in Berlin und Brandenburg“ sowie regionale Sendeprojekte wie „24h Berlin“, „20xBrandenburg“ oder „25 Jahre Mauerfall“. Frage 102: Wurden bei ARD, ZDF und/oder RBB extra Programme für Asylbewerber geschaffen ? zu Frage 102: Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Gesonderte Programme für Asylbewerber wurden nicht geschaffen. Der RBB bietet einzelne Inhalte auch auf Arabisch an. Die ABENDSCHAU des RBB richtet sich an alle Berlinerinnen und Berliner: die Alteingesessenen, die Zugezogenen – und auch die Geflüchteten . Den vielen Neuankömmlingen, die (noch) kein Deutsch sprechen, hat der RBB daher die ABENDSCHAU auf Arabisch angeboten: https://www.rbbonline .de/abendschau/themen/arabisch.html Die bisher zwei Ausgaben einer "Abendschau auf Arabisch" sind parallel zu den normalen Abendschau-Schichten entstanden. Zusätzliche Kosten: ca. 1500€ inkl. Honorarnebenkosten . Das gilt auch für Arabische Wahlberichterstattung. Dort kamen keine Zusatzkosten hinzu. „Refugee Radio“ / COSMO (ehem. Funkhaus Europa; Kooperation WDR, RBB und Radio Bremen) Funkhaus Europa sendet Nachrichten, Informationen und Service auf Arabisch und Englisch. Von der aktuellen Situation in Deutschland und der politischen Diskussion zum Thema über konkreten Service zu Gesundheit, Recht, Integration oder ehrenamtlichen Initiativen bis hin zu aktuellen Nachrichten von der Flüchtlingsroute - um fünf vor zwölf wurden bis Ende 2016 die wichtigsten Informationen des Tages auf Englisch und Arabisch zusammen gefasst. Darüber hinaus wird "Al-Saut Al-Arabi" montags bis freitags ab 18:00 Uhr im Livestream und 22:30 im Radio ausgestrahlt. www.funkhauseuropa.de/sendungen/refugeeradio Das bis Ende Juni 2016 als fünfminütiger, dreisprachiger Nachrichtenblock, um "fünf vor zwölf" Uhr gesendete "Refugee Radio" war vollständig vom WDR finanziert. Das aktuelle arabische Programm Al-Saut Al-Arabi und seine Rubrik "Refugee Radio" wird auf COSMO (ehemals Funkhaus Europa) seit Juli 2016 wochentäglich gesendet. Es ist, wie alle Angebote , Teil eines kooperierten Programms, an dem der WDR, Radio Bremen und der RBB beteiligt sind. Die gesamten Honorarkosten der Produktion der arabischen Sendung belaufen sich jährlich auf ca. 250 Tsd. €, davon werden ca. 40 Tsd. vom RBB getragen. Die speziell an die Flüchtlinge gerichtete Rubrik "Refugee Radio" macht ca. 1/3 der Sendung Al- Saut Al-Arabi aus. Die Kosten dieses Angebots müssten also entsprechend gedrittelt werden . a. Wenn ja, welche Programme mit welchen Inhalten und welchen Zielen? Vgl. Antwort auf Frage 102. b. Für welche Asylbewerbergruppen? Vgl. Antwort auf Frage 102. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 24 - c. Wie viel Geld haben diese Sonderprogramme gekostet? (Bitte die Antwort jeweils nach Jahr, Programm und Rundfunkanstalt aufschlüsseln.) Vgl. Antwort auf Frage 102. Frage 103: Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Gäste bei Sendungen mit Zuschauerbeteiligung bei ARD, ZDF und RBB? zu Frage 103: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 104: Ist die Teilnahme an Sendungen mit Zuschauerbeteiligung kostenpflichtig? zu Frage 104: Es gibt sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose Programmveranstaltungen . Frage 105: Wenn ja, in welcher Höhe werden Einnahmen erzielt und wofür werden diese verwendet? zu Frage 105: Die Einnahmen an dem Verkauf von Tickets für Sendungen variieren im Einzelfall und fließen den jeweiligen Senderetats zu. Eine Aufschlüsselung nach den Sendungen mit Zuschauerbeteiligung haben ARD, ZDF und RBB nicht übersandt. Frage 106: Mit welchen konkreten Bildungseinrichtungen hat der RBB eine Zusammenarbeit aufgebaut? In welcher Form? zu Frage 106: Eine Vertreterin des RBB nimmt zweimal jährlich an den Sitzungen der Gemischten Kommission Schulfunk/Schulfernsehen KMK/ARD/ZDF/DRadio teil und stellt dort das Bildungs-Angebot des RBB vor. Einmal im Jahr betreut ein Vertreter des RBB an der Universität der Künste im Rahmen des Studiengangs Kulturjournalismus als Mentor das Projekt Fernsehen. Zusammen mit den Studierenden wird ein Film produziert, der im RBB Fernsehen ausgestrahlt wird. Begleitet wird die Sendung von einem umfangreichen Web- Auftritt. Der RBB geht projektbezogen Kooperationen mit der Wissenschaftsetage in Potsdam ein. Produktion von „Kinder stellen Fragen – Wissenschaftler antworten“ für RBB online und RBB Fernsehen. Unter dem Label LEUCHTSTOFF - HOCHSCHULFILME gibt es seit 2013 eine enge Zusammenarbeit mit den beiden Filmhochschulen in Berlin und Potsdam -Babelsberg. Frage 107: In welcher Form findet eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinstituten in den Staatsvertragsländern statt? zu Frage 107: Der RBB steht mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin- Brandenburg in Kontakt. Er informiert über sein Bildungsangebot, das dann entsprechend auf den Seiten des LISUM veröffentlicht wird. Vertreter des LISUM waren Gesprächspartner in aktuellen Fernsehsendungen zum Thema Cyber Mobbing und beim Projekt „Füchse in der Stadt“. Frage 108: Welche konkreten bildungsrelevanten Inhalte konnten durch die Zusammenarbeit mit den Lehrerinstituten in 2014 und 2015 entwickelt werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 25 - zu Frage 108: Die Materialien für Schulen für die ARD-Themenwochen werden unter Einbeziehung von Schulen entwickelt und sind wie folgt abrufbar: https://www.rbb-online.de/schulstunde/ H. Berichterstattung Die Berichterstattung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG ist ein wesentlicher Grund für die ausgeprägte Privilegierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber privaten Rundfunkanbietern . Frage 109: Welche Nachrichtensendungen produzieren ARD, ZDF und RBB? zu Frage 109: Für das ARD-Gemeinschaftsprogramm werden folgende Nachrichtensendungen produziert: Morgenmagazin, Mittagsmagazin, Brisant, Tagesschau, Tagesthemen und Nachtmagazin. Das ZDF produziert die Nachrichtensendungen heute, heute+, heute Xpress, heute-in Deutschland, heute-in Europa. Der RBB produziert für sein Fernsehprogramm die Sendungen Abendschau, Brandenburg Aktuell sowie Ausgaben in unterschiedlichen Längen (5 – 30 Min.) von rbb aktuell. In seinen Radioprogrammen verbreitet der RBB folgende Nachrichtensendungen: Inforadio - dreimal stündlich Nachrichten, radioeins, Antenne Brandenburg, radioBerlin 88,8, Fritz und Kulturradio senden überwiegend stündlich Nachrichten, einzelne Programm zu ausgewählten Tageszeiten auch halbstündlich. Frage 110: An welchen Orten werden mit wie vielen Mitarbeitern jeweils die Nachrichtensendungen von ARD, ZDF und RBB jeweils produziert? zu Frage 110: An den Standorten in Brandenburg und Berlin produzieren 176 (festangestellte und freie) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Nachrichten und Nachrichtenmagazine des RBB. Frage 111: Gibt es in und zwischen den Sendeanstalten eine Zusammenarbeit? Wenn ja, in welchen Bereichen und wie ist die Zusammenarbeit konkret ausgestaltet? zu Frage 111: Im Programmbereich bestehen zwischen der ARD und ZDF zahlreiche Kooperationen . So veranstalten ARD und ZDF gemeinsam die vier Partnerkanäle 3Sat, Arte, KiKA und Phoenix sowie das Online-Angebot funk. Die wichtigsten Kooperationen in den Hauptprogrammen sind das Morgenmagazin und das Mittagsmagazin, die im wöchentlichen Wechsel produziert und in beiden Hauptprogrammen ausgestrahlt werden. Ferner gibt es lange und erfolgreiche Kooperationen im Sportbereich, wo ARD und ZDF teilweise gemeinsame Rechte erwerben und sich dann in der Ausstrahlung abwechseln (Wintersport , Olympische Spiele, Fußball-WM, Fußball-EM). Bei letztgenannten Sportgroßereignissen arbeiten ARD und ZDF auch im Produktionsbereich eng zusammen und nutzen gemeinsam ein Studio sowie produktionelles Equipment. Ferner gibt es Kooperationen im Verwaltungs-, IT- und Beschaffungsbereich. Frage 112: Welche wesentlichen Unterschiede in der Qualität der Berichterstattung sieht die Landesregierung aktuell beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Vergleich zu den privaten Anbietern? zu Frage 112: Vgl. dazu Antwort zu Frage 35. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 26 - Frage 113: Woran lässt sich die Qualität der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme messen? zu Frage 113: Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Die Qualität der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme lässt sich anhand verschiedener Instrumente messen. Die gängigsten sind: 1. Die Abbildung der Programmprofile in Programmstrukturanalysen und Inhaltsanalysen (z.B. die Anteile von Information und Unterhaltung ). 2. Nutzerbefragungen. 3. Die Anzahl von Preisen, die von verschiedenen Jurys und Komitees für herausragende Produktionen verliehen werden. Frage 114: Wie wird die „Vielfalt der Berichterstattung“ definiert und sichergestellt? zu Frage 114: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ausgewogenheit verpflichtet. Dazu gehören das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung und die Verpflichtung zur Überparteilichkeit. Die Abbildung verschiedener Meinungen im Programm soll insgesamt ausgewogen sein. Diese Vorgaben gelten in besonderem Maße für Nachrichten oder politische Sendungen. Die Sicherung der Programmvielfalt bei der Herstellung des Programms obliegt insbesondere dem Intendanten sowie den Programmmitarbeitern, die wiederum auf die Unterstützung der Medienforschung und anderen Beratern zurückgreifen können. Ergänzend tragen die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Vielfalt der Meinungen der Bürger Rechnung und wachen darüber, dass diese Vielfalt in den jeweiligen Programmangeboten möglichst umfassend abgebildet ist. Frage 115: Wie und wodurch wird eine weltanschauliche und politische Neutralität des öffentlich -rechtlichen Rundfunks gewährleistet? zu Frage 115: Vgl. dazu Antwort auf Frage 114. Vielfalt, Unabhängigkeit, Ausgewogenheit, Transparenz und journalistische Qualität sind Maßstab für den ö.-r. Rundfunk und geeignet , dem Nutzer eine eigene Urteilsbildung zu ermöglichen. Politische Neutralität ist kein geeignetes Kriterium für die Bewertung journalistischer Tätigkeit. Frage 116: Wie wird eine objektive und neutrale Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten garantiert? zu Frage 116: Vgl. dazu Antwort auf Frage 114f. Frage 117: Wie wird die „Ausgewogenheit“ bei der Berichterstattung und Programmerstellung sichergestellt? Wie wird in diesem Zusammenhang die „Ausgewogenheit“ definiert? zu Frage 117: Vgl. dazu Antwort auf Frage 114. Frage 118: Welche Konsequenzen ziehen die Landesregierung und die Verantwortlichen aus den zahlreichen Vorwürfen über einseitige Berichterstattung und seitens ARD und ZDF? zu Frage 118: Den rundfunkrechtlichen Begriff der Ausgewogenheit hat das Bundesverfassungsgericht in seiner ersten Rundfunkentscheidung von 1961 thematisiert. Die Gremien Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 27 - der Rundfunkanstalten, in erster Linie die plural besetzten Rundfunkräte, sind dafür zuständig über die Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms zu wachen. Diese Aufgabe obliegt nicht der Landesregierung. Sichergestellt wird Ausgewogenheit unter anderem dadurch, dass in der Berichterstattung unterschiedliche Sichtweisen zu einem Thema aufscheinen oder etwa bei Interviews die politischen Gesprächspartner mit in der Gesellschaft vertretenen Gegenpositionen konfrontiert werden, also letztlich durch journalistische Qualität . Frage 119: Wie erklärt die Landesregierung die Situation, dass im Hinblick die öffentlichrechtlichen Sender zunehmend von einer „staatlich gesteuerten Propaganda“ geredet wird? zu Frage 119: Solche Unterstellungen werden zumeist von den gleichen Gruppierungen genutzt, die insgesamt von „Lügenpresse“ reden und die offensichtlich nicht verstanden haben, dass in Deutschland die Medien nicht vom Staat gesteuert werden. Frage 120: Wird in den Nachrichtensendungen von ARD, ZDF und RBB deutlich zwischen Informationen und Kommentaren unterschieden? Wenn ja, wie wird der Unterschied verdeutlicht ? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 120: Kommentare werden von ARD, ZDF und RBB als solche benannt und durch die Vorankündigung, Anmoderation oder Einblendung von "Kommentar", "Meinung" oder "Zwischenruf" entsprechend gekennzeichnet. Frage 121: Welche Recherchezeiten stehen für den Informationsjournalismus zur Verfügung ? zu Frage 121: Die Landesregierung führt keine Statistik über Recherchezeiten; sie ist nicht zuständig. Frage 122: Welche Recherchemittel werden bei ARD, ZDF und RBB vor allem genutzt? zu Frage 122: ARD, ZDF und RBB nutzen für die Berichterstattung die ganze Vielfalt der seriösen Recherchemethoden. Dies sind u.a. vor allem: 1. Eigenrecherche: Interviews, Hintergrundgespräche, Auswertung von Dokumenten und Daten. 2. Berichterstattung von Korrespondentinnen und Korrespondenten. 3. Meldungen und Material der Nachrichtenagenturen. 4. Themenanregungen auf Grundlage der Auswertung von nationalen und internationalen Print- Radio- und Online-Angeboten anderer Medienanbieter. Frage 123: Wie wird eine Quelle verifiziert? zu Frage 123: Es gelten die allgemeinen Regeln des Journalismus. Frage 124: Nach welchen Maßgaben erfolgen bei ARD, ZDF und RBB in Nachrichtensendungen die Auswahl, Reihung/Platzierung, Gewichtung (in Sendeminuten) sowie Genrezuordnung (Bericht, Interview, Kommentar usw.) der Ereignisse? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 28 - zu Frage 124: Die Redaktionen legen in eigener Verantwortung die Themen, deren Reihung und Gewichtung fest. Aktualität und Bedeutung von Ereignissen sind die wichtigsten Kriterien, es können aber auch eigene Schwerpunkte von Redaktionen – je nach Sendungsform – gesetzt werden. Sowohl die Auswahl als auch die Platzierung von Themen orientiert sich an den klassischen journalistischen Kriterien: Neuigkeitswert, gesellschaftliche Relevanz, Gesprächswert. Der Informationswert beinhaltet u.a. die Nähe zum Publikum (emotional/inhaltlich/geographisch), den Nutzwert, und die Relevanz im Sinne von Folgenschwere eines Themas. Je mehr Kriterien zutreffen, desto höher die Platzierung eines Themas und desto stärker das Gewicht in der Berichterstattung. Die Gewichtung in Sendeminuten hängt von der journalistischen Gesamtbewertung, d.h. auch von der Nachrichtenlage ab. Berichte, Nachrichten und Reportagen haben als Form der Berichterstattung Vorrang vor spezielleren, meinungsstärkeren Genres wie Interviews und Kommentaren – diese folgen in der Regel zusätzlich zur Berichterstattung und können diese ergänzen. Frage 125: Nach welchen Standards erfolgen die Vor-, Verlaufs- und Nachkontrolle der publizistischen Produkte? zu Frage 125: In den Programmabläufen der einzelnen Sendungen ist die Kontrolle der publizistischen Produkte bereits angelegt. Vor Ausstrahlung einer Sendung/eines Beitrags nehmen die programmverantwortlichen Redakteurinnen und Redakteure das Stück ab. Diese Abnahme findet auf der Grundlage der allgemeinen gültigen journalistischen Qualitätskriterien statt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche interne Kontrollmechanismen, Kritikrunden , in denen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb von Redaktionen und über die Grenzen der einzelnen Bereiche gegenseitig kritisieren und damit auch kontrollieren . Die Kontrolle der Einhaltung der journalistischen Qualitätskriterien in den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten erfolgt darüber hinaus durch die zuständigen Aufsichtsgremien . I. Sportberichterstattung Frage 126: Gehört die Sportberichterstattung zur Grundversorgung? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welcher Begründung? zu Frage 126: Ja. Siehe hierzu BVerfGE 97, 228 (257): „Die Informationsfunktion des Fernsehens beschränkt sich nicht auf politische Informationen im engeren Sinn. Die Meinungsbildung erhält ebenso von anderen Gegenständen des öffentlichen Interesses Nahrung , ohne dass objektive Kriterien für Relevanz oder Irrelevanz vorgegeben werden könnten . Deswegen gehört zur Information im Sinn des klassischen Rundfunkauftrags, der im Rundfunksystem insgesamt erfüllt werden muss, die gegenständlich uneingeschränkte Information über alle Lebensbereiche unter Zugrundelegung publizistischer Kriterien (vgl. BVerfGE 12, 205 [260]; 35, 202 [222 f.]; 57, 295 [319]; 73, 118 [157 f.]; 74, 297 [325]). [...] Der Sport bietet Identifikationsmöglichkeiten im lokalen und nationalen Rahmen und ist Anknüpfungspunkt für eine breite Kommunikation in der Bevölkerung. Eine umfassende Berichterstattung, wie sie von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gefordert wird, lässt sich daher unter Verzicht auf Sportereignisse nicht verwirklichen.“ Eine Vorgabe über den Umfang von Sportberichterstattung kann daraus nicht abgeleitet werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 29 - Frage 127: Wie erklärt die Landesregierung, dass die öffentlich-rechtlichen Sender häufig einen Bieterwettbewerb um die Ausstrahlung von Sportereignissen gewinnen? zu Frage 127: Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Es ist nicht zutreffend, dass die öffentlich-rechtlichen Sender regelmäßig einen Bieterwettbewerb um die Ausstrahlung von Sportereignissen gewinnen. In den letzten vier Jahren haben die öffentlich-rechtlichen Sender Bieterwettbewerbe um die Olympischen Spiele 2018 bis 2024, um Fußballländerspiele der Herren-Nationalmannschaft 2014 bis 2018 sowie um 2018 bis 2022 verloren, ebenso Rechte um die NFL, um die U21 EM 2015, um Wimbledon 2014 bis 2016 und um die Handball-Weltmeisterschaft 2015 bis 2017 verloren, um nur die wichtigsten Beispiele zu nennen. Schon die EU-Kommission hat im Rahmen ihres Beihilfebeschlusses vom 24.04.2007 festgestellt, dass die Sportrechte im deutschen Fernsehmarkt gleichmäßig verteilt seien und sich ARD und ZDF wettbewerbsgemäß verhalten . Frage 128: Wie haben sich die Kosten für die Sportberichterstattung insgesamt und in den nachfolgend beispielhaft aufgezählten Sportgroßereignissen in den letzten fünfzig Jahren entwickeln? a. Olympische Sommer- und Winterspiele b. Fußball-Europameisterschaften c. Fußball-Weltmeisterschaften d. DFB-Pokal-Spiele e. UEFA Champions League f. UEFA Europa League zu Frage 128: Der Landesregierung liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. Informationen zu den Programmkosten können den Berichten der KEF entnommenen werden, auf die hier verwiesen wird. Die KEF-Berichte sind zugänglich und können auch auf der Internetseite der KEF abgerufen werden. Demzufolge sind Kosten für die Sportberichterstattung Teil des Programmaufwands. Bei diesem ist nach Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag die Programmautonomie zu beachten. Eine Aufschlüsselung der Kosten für die Sportberichterstattung erfolgt dort nicht. Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten kann darüber hinaus folgende Antwort gegeben werden: Soweit die Antwort Lizenzsummen für Sportrechte betrifft, haben sich diese gemäß den jeweiligen Marktverhältnissen entwickelt. Im Übrigen handelt es sich bei Lizenzsummen um Geschäftsgeheimnisse, die wettbewerbsrechtlich dem Geheimnisschutz unterliegen und die vertraglich Gegenstand von Vertraulichkeitsvereinbarungen sind. Frage 129: Wie viele Mitarbeiter haben ARD und ZDF jeweils zu den Olympischen Sommerspielen 2016 nach Rio de Janeiro sowie zur Fußballeuropameisterschaft 2016 nach Frankreich entsandt? zu Frage 129: Olympische Spiele Rio 2016: insgesamt rund 480 Mitarbeiter (ARD und ZDF) UEFA EURO 2016 Frankreich: insgesamt rund 500 Mitarbeiter (ARD und ZDF) Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 30 - Frage 130: Welche Kosten fielen für die Berichterstattung zu den Olympischen Sommerspielen 2016 und der Fußballeuropameisterschaft 2016 bei ARD und ZDF jeweils an? zu Frage 130: Aufgrund der Staatsferne des Rundfunks übt die Landesregierung keine Kontrolle über die Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Ihr liegen keine eigenen über die Berichterstattung der KEF hinausgehenden Erkenntnisse vor. Vergleiche Antwort auf Frage 128. Frage 131: Warum werden die Gehälter der sog. Sportexperten und Sportkommentatoren nicht veröffentlicht? zu Frage 131: Vertragsdaten sind aus wettbewerbsrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und vertraglichen Gründen vertraulich zu halten. Frage 132: Die ARD hat 0,56 € für die Sportberichterstattung pro Beitragszahler zur Verfügung . Werden die Kosten für die Übertragung der Sportgroßereignisse ebenfalls aus diesem Anteil gedeckt? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 132: Ja, die Kosten werden aus diesem Anteil gedeckt. Frage 133: Wie hoch ist der Gebührenanteil für die Sportberichterstattung beim ZDF? zu Frage 133: Das ZDF gibt auf seiner Homepage darüber folgende Auskunft: Insgesamt lag der Sendeanteil des Sports im Hauptprogramm des ZDF in den Jahren 2011 bis 2014 zwischen 5,7 und 7,3 Prozent, insbesondere in Abhängigkeit von Sport-Großereignissen wie den Olympischen Spielen und internationalen Fußball-Turnieren. Der durchschnittliche jährliche Aufwand für die Sportberichterstattung lag im selben Zeitraum bei rund 233 Millionen Euro. …. Für die erforderlichen Nutzungsrechte wurden im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2014 jährlich rund 182 Millionen Euro aufgewendet, die damit den größten Kostenblock im Gesamtaufwand für die Sportberichterstattung ausmachen. https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-programmprofile-und-kosten-genresportsendungen -100.html J. Jugendangebot I. Deutschlandradio Frage 134: Mit dem Sender DR Wissen will das Deutschlandradio die Zielgruppe „junge Erwachsene“ am Morgen und am frühen Abend erreichen. Welche Altersgruppe genau spricht der Sender dabei an? zu Frage 134: DRadio Wissen definiert sich als das junge Infoangebot von Deutschlandradio . Unter „jungen Erwachsenen“ werden Studentinnen und Studenten bzw. Menschen in Ausbildung, die kurz vor dem Sprung ins Berufsleben stehen, verstanden. Frage 135: Aus welchem Grund hat das Deutschlandradio den Projektantrag zur Ausweitung des Programms DR Wissen zurückgezogen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 31 - zu Frage 135: Der Grund für das Zurückziehen ist im Wesentlichen darin zu sehen, dass ein Teil der mit dem Projektantrag beantragten Mittel zur Ausweitung des Programms von DRadio Wissen im 20. KEF Bericht über eine Nachmeldung in eine Aufstockung des angemeldeten Programmbedarfs überführt wurden. Frage 136: Liegen der Landesregierung die Erkenntnisse darüber vor, wie oft junge Menschen im Alter von 14 bis 29 Jahre Radio hören? a. Wenn ja, wie hoch waren die Hörerzahlen im Zeitraum von 2005 bis 2015? b. Wenn nein, wie beabsichtigt man dies zu ermitteln? zu Frage 136: Die Radionutzung durch junge Menschen im Alter von 14 bis 29 Jahre wird in der Media Analyse der ag.ma (Arbeitsgemeinschaft Media Analyse), die die offizielle Reichweitenstudie für den Hörfunk darstellt, abgebildet. Die Media Analyse 2016 II besagt, dass 73% der 14-29 mehrmals die Woche Radio hören. Eine Aufschlüsselung nach Hörerzahlen seit 2005 liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 137: Ist es sinnvoll, vor dem Hintergrund der verbreiteten Internetnutzung weiter in die Entwicklung neuer Radioprogramme zu investieren? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 137: Die verbreitete Internetnutzung zwingt Radioveranstalter zur Weiter- und ggf. auch Neuentwicklung ihrer Programme, um weiterhin für ihre Zielgruppen attraktiv zu sein. Frage 138: Gibt es Studien, Untersuchungen, Umfragen o.ä. zu der Frage, in welchen Situationen und an welchen Orten derzeit noch Radio gehört wird? zu Frage 138: Ja. Ein Beispiel ist die Media Analyse Radio der Arbeitsgemeinschaft Media Analyse. II. FUNK – das junge Angebot von ARD und ZDF Die Länder haben den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für das Jugendangebot in § 11g Rundfunkstaatsvertrag definiert. Es sollen Inhalte bezogen auf die Lebenswirklichkeit und Interessen junger Menschen angeboten werden. Frage 139: Wer ermittelt wie die die Lebenswirklichkeit und Interessen der jungen Generation ? zu Frage 139: Die Lebenswirklichkeit und Interessen der jungen Generation wird durch die Auswertung der insoweit verfügbaren Studien ermittelt. Diese werden zudem durch zusätzliche quantitative und qualitative Studien der ARD und ZDF Medienforschungen ergänzt . Darüber hinaus werden regelmäßig Workshops mit unterschiedlichen Teilen der Zielgruppe veranstaltet. Frage 140: Wie spiegeln sich diese Erkenntnisse in den Inhalten der Angebote wider? zu Frage 140: Die Erkenntnisse spiegeln sich in Inhalt und Form der Angebote und dem Bemühen um eine zielgruppengerechte Ansprache wider. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 32 - Frage 141: Welche Vorteile erhofft man sich von der Präsenz auf den diversen Social- Media-Plattformen für das junge Angebot? zu Frage 141: Die Drittplattformen-Strategie von funk wurde gewählt, um Inhalte auf eine Art und Weise an die 14- bis 29-Jährigen heranzutragen, die ihrem Mediennutzungsverhalten entspricht. Frage 142: Warum wurde mit FUNK ein zusätzliches Content-Netzwerk für Webformate und internationale Serien geschaffen, obwohl es bereits z.B. mit YouTube Videoprotale gibt, die sehr ähnliche Inhalte anbieten? zu Frage 142: Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Funk ist kein Videoportal. Alle Funk-Inhalte sind originär für Funk produziert. Frage 143: Wie viele freie, feste bzw. projektbezogene Mitarbeiter arbeiten derzeit für das junge Angebot von ARD und ZDF? zu Frage 143: Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: In der Zentrale arbeiten 7 feste und 30 freie Mitarbeiter. Frage 144: Das Jahresbudget von FUNK soll 45 Mio. Euro betragen. Wofür wird das Geld konkret eingesetzt? zu Frage 144: Das Budget wird für Produktion und Distribution der Inhalte eingesetzt. Frage 145: Wie und mit welcher Begründung lassen sich die derzeitigen Formate auf die einzelnen Altersgruppen der 14- bis 16-Jährigen, der 17- bis 19-Jährigen, der 20- bis 24- Jährigen und der 25- bis 29-Jährigen zuordnen? zu Frage 145: Die Zuordnung, welche Inhalte für welche Zielgruppen geeignet sind, ist Ausfluss der der Programmautonomie und einer Beantwortung durch die Landesregierung mithin entzogen. Frage 146: Welche Kriterien sind und waren ausschlaggebend für die Auswahl der angebotenen Formate? zu Frage 146: Vgl. Antwort auf Frage 145. Frage 147: Fällt das junge Angebot unter den klassischen Begriff des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 147: Die Inhalte von Funk entsprechen in vollem Umfang dem öffentlichrechtlichen Auftrag. Sie sind lediglich in die Sprache seiner Zielgruppe übersetzt und an ihr Mediennutzungsverhalten angepasst. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 33 - Frage 148: Entspricht das junge Angebot von ARD und ZDF den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 5 Abs. 1 GG? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 148: Ja, Funk entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 5 Abs. 1 GG. Bei funk gibt es keine Zensur und das Recht auf freie Meinungsäußerung ist gewährleistet . K. Programmkosten Frage 149: Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender erfolgt durch das sog. Kostenerstattungsprinzip, wonach die erforderlichen Kosten durch den Rundfunkbeitrag erstattet werden. Durch welches konkrete Konzept will die Landesregierung verhindern , dass die Kosten des RBB periodisch steigen, was zwangsläufig zu einer Steigerung der Beiträge führen wird? zu Frage 149: Einsparvorgaben oder eine allgemeine Kostendeckelung sind wegen des in der Frage schon genannten Kostenerstattungsprinzips unzulässig. Von der in Aussicht genommenen Anpassung des Auftrags und Optimierungen in der Struktur der Rundfunkanstalten verspricht sich die Landesregierung mittelfristig Beitragsstabilität. Frage 150: Welche Konzepte gibt es, die verhindern sollen, dass die Kosten von ARD und ZDF weiter ansteigen? zu Frage 150: Vgl. Antwort auf Frage 149. Frage 151: Wie viele Sendungen mit einem Auftragswert von bis zu 50.000 EUR wurden seit 2013 als Auftragsproduktionen von ARD, ZDF und RBB jeweils vergeben? (Bitte die Antwort nach Rundfunkanstalten, Jahren, Genre und in absoluten sowie relativen Zahlen aufschlüsseln.) Frage 152: Bei wie vielen dieser Auftragsproduktionen hat sich nach der jeweiligen Auftragserteilung durch ARD, ZDF oder RBB das Auftragsvolumen auf mindestens 50.001,00 EUR erhöht? (Bitte die Antwort nach Rundfunkanstalten, Jahren seit 2013 sowie nach absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln.) zu Fragen 151 und 152: Grundsätzlich sind Auftragsproduktionen Festpreisproduktionen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann sich der Preis erhöhen bzw. auch verringern. Eine Übersicht gibt der jährlich erstellte Produzentenbericht des RBB und der ARD. Zu beachten ist, dass ab 2015 auch Lizenzen in die Auswertungen im Produzentenbericht einbezogen wurden, weshalb die Zahlen ab 2015 zum Teil höher ausfallen. Eine exakte Vergleichbarkeit der Produzentenberichte ist nicht gegeben, weil dort auch Auftragsproduktionen auszuweisen sind, die lediglich Teil einer eigenproduzierten Sendung sind (z.B. Beitrag für Brandenburg Aktuell). Die Auswertungen werden erst seit 2014 erstellt. RBB Produzentenbericht 2014: http://www.rbb-online.de/unternehmen/der_rbb/zahlenundfakten /sendekosten-und-produktionsdaten.html#articlesContList/teaserbox ARD Produzentenbericht 2014 & 2015 inkl. RBB Produzentenbericht 2015: http://www.ard.de/home/intern/fakten/ARD_Produzentenbericht/2149666/index.html Angaben zu den durchschnittlichen Kosten beim ZDF, aufgeteilt nach den verschiedenen Genres, finden sich unter Programmprofile und Kosten auf der ZDF-Unternehmensseite Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 34 - (https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-programmprofile-und-kosten-uebersicht- 100.html). Im Übrigen ist das ZDF seinen Gremien rechenschaftspflichtig. Frage 153: Wie viele Sendungen mit einem Auftragswert von über 50.000 EUR wurden seit 2013 als Auftragsproduktion jeweils von ARD, ZDF und RBB vergeben? (Bitte die Antwort nach Rundfunkanstalten, Jahren, Genre und in absoluten sowie relativen Zahlen aufschlüsseln.) zu Frage 153: Vgl. Antwort auf Frage 152. Frage 154: Wie wird jeweils die Wirtschaftlichkeit der Programmerstellung von ARD, ZDF und RBB überprüft? zu Frage 154: Das Thema Wirtschaftlichkeit wird z.B. im Rahmen des KEF-Verfahrens geprüft. Dazu werden u.a. die Planungen einzelner Rundfunkanstalten einer indexierten Planung gegenübergestellt. Die Differenz erlaubt Aussagen zur Wirtschaftlichkeit einzelner Aufwands- und Ertragspositionen, u.a. auch zum Programmaufwand. Die KEF vergleicht Produktions- und Programmerstellungsprozesse auch mittels Benchmarking. Darüber hinaus prüfen sowohl die Rechnungshöfe als auch die interne Revision beim RBB die Wirtschaftlichkeit der Programmerstellung. Über die Wirtschaftsplanung und deren Abrechnung erfolgt ein Controlling der Programmbudgets. Die redaktionellen und produktionstechnischen Abläufe unterliegen in den Rundfunkanstalten einem permanenten Controlling . L. Rundfunk Orchester und Chöre GmbH Berlin Frage 155: Woraus ziehen die Klangkörper der Rundfunkanstalten ihre Legitimation? zu Frage 155: Unter Berücksichtigung der Zuarbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kann folgende Antwort gegeben werden: Seinem Programmauftrag entsprechend soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch Kulturveranstalter sein. Orchester, Chöre und Bigbands der ARD bereichern nicht nur die Kulturlandschaft auf hohem Niveau, sie erfüllen auch zahlreiche integrative Aufgaben, z.B. die Heranführung von Schülern und Jugendlichen an klassische Musik. Frage 156: Wie weit ist jeweils ihre Publikumsreichweite? zu Frage 156: Dazu liegen keine Informationen vor. Frage 157: Welche Aufgaben haben die Klangkörper der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH Berlin? zu Frage 157: Die Rundfunk Orchester und Chöre GmbH Berlin (roc berlin) ist Trägergesellschaft für vier professionelle Klangkörper, deren Geschichte eng mit der Rundfunkkultur in Deutschland verbunden ist. Sie wurde von DeutschlandRadio Berlin (40%), der Bundesrepublik Deutschland (35%), dem Land Berlin (20%) und dem Sender Freies Berlin (heute: Rundfunk Berlin-Brandenburg 5%) gegründet. Als Zweck wurde die Sicherung und Erhaltung der wirtschaftlichen Stabilität für die ehemaligen Rundfunk-Klangkörper festgelegt . Die roc berlin versteht sich daher als Kultur- und Serviceholding. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 35 - Sie veranstaltet jährlich über 200 Konzerte überwiegend in Berlin. Sie ist damit einer der größten Konzertveranstalter in der deutschen Hauptstadt und einer der größten Berliner Arbeitgeber im Bereich der klassischen Musik. Sie wirkt als kultureller Botschafter durch zahlreiche Gastspiele und Tourneen ihrer Ensembles in Deutschland, Europa und Übersee . Sie fördert die neue Musik, auch durch Kompositionsaufträge. Sie ist ein gefragter Partner für Rundfunk- und CD-Produktionen. Die roc berlin ist Kulturvermittler: durch die Konzerte ihrer Klangkörper mit hochrangigen Dirigenten und Solisten, durch sorgfältig und überlegt konzipierte Konzertprogramme, durch intensive, vielfältige Kooperation der Chöre und Orchester, durch regelmäßige konzertbegleitende Angebote wie Werkeinführungen, Komponistengespräche etc., durch Jugendarbeit und Projekte für Schüler verschiedener Altersstufen, verbunden damit durch neue Formen der Musikpräsentation und durch zahlreiche musikpädagogische Aktivitäten. Die roc berlin fördert die Eigenständigkeit und stärkt das Eigenprofil ihrer Klangkörper. Sie sichert die finanziellen Grundlagen ihrer Ensembles u.a. durch Synergien in der Verwaltung und das Einwerben von Sponsorengeldern. Sie koordiniert die künstlerische Arbeit der vier Klangkörper, informiert über alle Aktivitäten der Chöre und Orchester, initiiert ensembleübergreifende Vorhaben, stärkt das Marketing der Klangkörper durch Studien und Informationen über den Musikmarkt und organisiert den Kartenverkauf und die Abonnements . Frage 158: Wie viele Auftritte und Konzerte gaben die einzelnen Klangkörper der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH Berlin 2016? zu Frage 158: Deutsches Symphonie-Orchester (DSO): 80 Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin (RSB): 59 Rundfunkchor Berlin (RCB): 64 RIAS-Kammerchor (RKC): 40 Frage 159: Wie viele dieser Auftritte und Konzerte der Klangkörper der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH Berlin fanden 2016 jeweils innerhalb des RBB-Sendegebietes, außerhalb des RBB-Sendegebietes statt? zu Frage 159: Innerhalb: 185 Außerhalb: 58 Frage 160: Wie viele Musiker sind derzeit den einzelnen Klangkörpern der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH Berlin beschäftigt? zu Frage 160: DSO: 103 RSB: 103 RCB: 63 RKC: 34 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 36 - Frage 161: Wie hat sich die Anzahl der bei den einzelnen Klangkörpern der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH Berlin beschäftigen Musiker seit 2006 entwickelt? (Die Antwort bitte nach Jahren und Anzahl der Musiker aufschlüsseln.) zu Frage 161: DSO: 2006-2008: 114; seit 2009: 103 RSB: 2006-2008: 97; seit 2009: 103 RCB: 2006-2008: 64; seit 2009: 63 RKC: 2006-2008 35; seit 2009: 34 Frage 162: Wie wird die Rundfunk Orchester und Chöre GmbH Berlin finanziert? (bitte aufschlüsseln) zu Frage 162: Die Klangkörper werden im Wesentlichen aus den Rundfunkbeiträgen und Eintrittsgeldern finanziert. Der RBB unterhält eine Beteiligung von 5 % an der Rundfunk Orchester und Chöre GmbH Berlin. Frage 163: Wie viele Rundfunkorchester gibt es bundesweit? zu Frage 163: Es gibt 12. Frage 164: Wie viele Rundfunkchöre gibt es bundesweit? zu Frage 164: Es gibt 8. M. Werbung Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage des Gebührenaufkommens soll eine weitgehende Abkopplung vom ökonomischen Markt bewirken und dadurch sichern, dass sich das Programm an publizistischen Zielen, insbesondere an dem der Vielfalt, orientiert, und zwar unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen BVerfGE 90, 60 (90) I. Einnahmen Frage 165: Wie hoch waren jeweils die Einnahmen von ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio aus Werbung, Sponsoring und Produktplatzierung seit 2010? (Bitte nach Jahren und nach Rundfunkanstalten differenzieren.) zu Frage 165: Nachfolgende Tabelle zeigt die erzielten Nettoerträge des ZDF aus Werbung und Sponsoring. Erträge aus Produktplatzierung bestehen nicht. Nettoertrag in Mio. € Werbung Sponsoring Gesamt 2010 123 25 148 2011 126 20 146 2012 132 21 153 2013 136 11 147 2014 155 17 172 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 37 - 2015 143 9 152 2016 164 12 176 Die §§ 2 Abs. 2 und 3 Deutschlandradio-Staatsvertrag, 11 d Abs. 5 Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag verbieten Deutschlandradio Werbung und Sponsoring. Der RBB erzielt keine eigenen Einnahmen aus Werbung oder Sponsoring. Die Einnahmen aus Werbung erzielt der RBB über seine 100%ige Werbetochtergesellschaft rbb media GmbH. Die rbb media erzielte in den Jahren 2010 bis 2015 folgende Werbe- und Sponsoringeinnahmen (in T€). Einnahmen aus Produktplatzierung gibt es nicht. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Umsatzerlöse rbb media IST IST IST IST IST IST - Fernsehen 9.619 9.804 9.647 9.866 10.967 11.600 - Hörfunk 12.924 13.226 12.331 12.290 12.615 12.035 - Sponsoring 1.726 1.236 1.489 925 1.259 812 Summe Umsatzerlöse 24.269 24.266 23.467 23.081 24.841 24.447 Eine ausführliche Erläuterung zu den Erträgen aus Werbung und Sponsoring aller öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalten finden sich auch im 20. KEF-Bericht, Kapitel 7, Ziff. 2, S. 209 ff. Frage 166: Welche Einnahmen hatten ARD, ZDF und RBB jeweils aus der staatlichen Filmförderung seit 2010? (Bitte die Antwort pro Jahr und Rundfunkanstalt aufschlüsseln.) zu Frage 166: Das ZDF erhält keine Einnahmen aus der Filmförderung. Der RBB erzielt keine Einnahmen aus der staatlichen Filmförderung. Die anderen ARD-Anstalten haben keine Antwort übersandt. II. Werbegesellschaften Frage 167: An wie vielen Werbegesellschaften sind ARD, ZDF und RBB in welcher Höhe beteiligt? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2010 mit der entsprechenden Quote sowie nach Rundfunkanstalten aufschlüsseln.) zu Frage 167: Bei den ARD-Landesrundfunkanstalten wurde die Abwicklung der Werbung selbständigen Tochtergesellschaften übertragen, die jeweils in der Rechtsform einer GmbH firmieren. Wie die ARD-Landesrundfunkanstalten sind auch die ARD- Werbegesellschaften in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, der ARD- Werbung: Rundfunkanstalt Tochtergesellschaft Anteilsquote Bayerischer Rundfunk BRmedia GmbH 100% Hessischer Rundfunk hr werbung gmbh 100% Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 38 - Rundfunk Berlin Brandenburg RBB Media GmbH 100% Radio Bremen Radio Bremen Media GmbH 100% Mitteldeutscher Rundfunk MDR-Werbung GmbH 100% Norddeutscher Rundfunk NDR Media GmbH 100% Saarländischer Rundfunk Werbefunk Saar GmbH 100% Südwestrundfunk SWR Media Services GmbH 100% Westdeutscher Rundfunk WDR mediagroup GmbH 100% Die Arbeitsgemeinschaft ARD-Werbung unterhält eine gemeinsame Vermarktungsgesellschaft , die ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH. Hieran sind die vorgenannten Tochtergesellschaften der ARD-Landesrundfunkanstalten zu je 11,11 % beteiligt. Die ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH hält 100 % an den Stammeinlagen der AS&S Radio GmbH: Gesellschafter der AS&S Radio GmbH Anteilsquote ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH 100% Die dargestellten gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse gelten seit 2010 unverändert. Frage 168: Wie ist eine transparente Darstellung der Werbeerträge möglich, da der Ertrag um den unbekannten Aufwand der Werbegesellschaft reduziert werden muss? zu Frage 168: Die Werbegesellschaften stellen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften jährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, auf. Die Jahresabschlüsse vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Jegliche Erträge und Aufwendungen der Werbegesellschaften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Frage 169: Inwieweit wurde das bisherige System der Vermarktung von Werbung über Beteiligungsunternehmen evaluiert? Wann fand die letzte Evaluierung statt? Mit welchen Ergebnissen? zu Frage 169: Die Werbevermarktung über Tochtergesellschaften ist in § 16 a Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Danach sind kommerzielle Tätigkeiten der Rundfunkanstalten (z.B. Werbung und Sponsoring) durch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften zu erbringen . Die Landesrundfunkanstalten haben sich bei den Beziehungen zu ihren kommerziell tätigen Tochtergesellschaften marktkonform zu verhalten. Dies wird unter anderem durch Wirtschaftsprüfer und Landesrechnungshöfe überprüft. Im Übrigen vgl. Antworten auf Fragen 46 und 154. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 39 - Frage 170: Welche Selbstverpflichtungserklärungen bzw. Ethikregeln haben ARD, ZDF und RBB für die Zusammenarbeit mit eigenen sowie mit fremden Werbegesellschaften entwickelt? zu Frage 170: Zur Gestaltung der Werbung selbst und deren Einbringung in das Programm enthält insbesondere der Rundfunkstaatsvertrag explizite Regelungen; er verbietet u. a. Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art, irreführende oder den Interessen der Verbraucher schadende Werbung und fordert eine klare Trennung von Werbung und Programm durch optische bzw. akustische Mittel. Daran anknüpfend hat die ARD zudem Richtlinien für die Werbung, die Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring erlassen. Diese Richtlinien gelten auch für die Zusammenarbeit mit eigenen und fremden Werbegesellschaften. Frage 171: Wie und auf welcher (rechtlichen) Grundlage wurde und wird die finanzielle Transparenz bei Werbegesellschaften der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seit 2010 kontrolliert? zu Frage 171: Gemäß § 16d Abs. 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag prüfen die Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses bei den Beteiligungsgesellschaften auch die Marktkonformität der kommerziellen Tätigkeiten. Die Rechnungshöfe werten die Berichte über die Prüfungen aus und teilen die Ergebnisse gemäß § 14a Rundfunkstaatsvertrag dem jeweiligen Intendanten, dem jeweiligen Aufsichtsgremium der Rundfunkanstalt und den Beteiligungsunternehmen mit. Gemäß § 16d Abs. 2 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag ist auch eine Unterrichtung der jeweiligen Landesregierungen und der jeweiligen Landtage sowie der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten über die wesentlichen Ergebnisse durch die Rechnungshöfe vorgesehen. Die entsprechenden Prüfrechte der Rechnungshöfe sind in den Satzungen der betreffenden Gesellschaften mit öffentlich-rechtlicher Mehrheitsbeteiligung verankert. Frage 172: Wer legt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten mit eigenen und mit fremden Werbegesellschaften fest? Wo sind diese AGB veröffentlicht? Enthalten die AGB Kündigungsklauseln? zu Frage 172: Die Geschäftsbedingungen werden nicht einheitlich festgelegt. Sie sind individuell gestaltet bzw. werden in entsprechenden Geschäftsbesorgungsverträgen geregelt . Beim RBB gibt es nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen: Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (BVB-L) Die Geschäftsbedingungen der Werbegesellschaften finden sich beispielsweise unter: http://www.ard-werbung.de/tv/tarife-service/buchung-und-abwicklung/agbs/ http://www.mss-online.de/agb/ Frage 173: Gibt es gemeinsame AGB der ARD-Sendeanstalten und des ZDF bei Verträgen mit eigenen und mit fremden Werbegesellschaften? zu Frage 173: Nein, es gibt keine gemeinsame AGB der ARD-Sendeanstalten und des ZDF. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 40 - Frage 174: Sollte es bisher keine Evaluierung der bisherigen Praxis der Vermarktung von Werbung gegeben haben: Warum und mit welcher Begründung fand bisher keine Evaluierung statt? zu Frage 174: Die gesetzliche Regelung nach § 16 a Rundfunkstaatsvertrag besteht seit dem 1. Juni 2009. Die bisher hierzu durchgeführten Prüfungen erbrachten keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Evaluierung. Frage 175: Wieso werden Beteiligungen an Werbegesellschaften durch den RBB gehalten ? zu Frage 175: Gemäß § 16a Abs. 1 Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag sind kommerzielle Tätigkeiten durch rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften zu erbringen. Frage 176: Welchen wirtschaftlichen Vorteil ziehen ARD, ZDF und RBB aus ihren Beteiligungen an den Werbegesellschaften pro Jahr im Verhältnis zur Beteiligung? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2010, Rundfunkanstalten und Werbegesellschaften aufschlüsseln .) zu Frage 176: Die ZDF Werbefernsehen GmbH akquiriert Werbe- und Sponsoringkunden im eigenen Namen, aber auf Rechnung des ZDF. Das ZDF hat daher den wirtschaftlichen Vorteil der Werbe- und Sponsoringerträge, der sich seit 2010 wie folgt entwickelt hat: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Werbe-/Sponsoringerträge (Mio. €) 123,24 25,08 148,32 125,81 19,55 145,36 132,12 20,64 152,76 135,88 11,38 147,26 155,46 16,84 172,30 142,77 9,08 151,85 Zudem schüttete die ZDF Werbefernsehen GmbH ihren jährlichen Gewinn nach Abzug der ertragsabhängigen Steuern jeweils vollständig an das ZDF aus. Die Erträge im Zusammenhang mit der rbb media GmbH setzen sich aus den Kostenerstattungen und Gewinnausschüttungen zusammen. Bei den Kostenerstattungen handelt es sich um die von der rbb media zu tragenden Aufwendungen für das Abspielen und Ausstrahlen der Werbesendungen in den Werbung tragenden Hörfunk- und Fernsehprogrammen des rbb. Die Summe aus Kostenerstattungen und Gewinnausschüttungen geben den Netto-Zufluss beim rbb an: in T€ 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Kostenerstattung 345 314 268 160 493 462 + Gewinnausschüttung an rbb (netto) 3.000 7.559 5.766 6.404 6.462 8.837 = Werbeerträge des rbb 3.345 7.873 6.034 6.564 6.955 9.299 Der RBB hält 100% des Stammkapitals der rbb media GmbH in Höhe von 310 T€. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 41 - Frage 177: Existiert ein Provisionsmodell bei der Vermarktung von Werbung für die Werbegesellschaften ? Wenn ja, wie ist dieses ausgestaltet? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Gesellschaften, an denen ARD, ZDF und RBB unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.) zu Frage 177: Die ZDF Werbefernsehen GmbH erhält für die Akquisition von Werbe- und Sponsoringkunden eine erfolgsabhängige Provision, die in den vergangenen Jahren im Ergebnis zwischen 4,0 % und 4,5 % der Werbe- und Sponsoringerträge lag. Das Provisionsmodell ist degressiv ausgestaltet und reicht von einem Satz von 9 % bis zu einem Satz von 1,125 %. Zwischen dem RBB und der rbb-media GmbH gibt es kein Provisionsmodell für die Vermarktung von Werbung, vielmehr wurden die unter Antwort auf Frage 176 genannten Erträge direkt an den RBB abgeführt. Die Kostenverrechnung erfolgt auf Grundlage von § 8 Abs. 1 Satz 3 Körperschaftssteuergesetz. Frage 178: Gemäß § 2 Abs. 3 DLR-StV ist Sponsoring unzulässig. Ausgenommen sind gesponserte Beiträge, die die Körperschaft von ihren Mitgliedern übernimmt. Wie viele gesponserte Beiträge sind das pro Jahr? (Bitte die Antwort für die Jahre 2006 bis 2016 in absoluten als auch in Prozentzahlen angeben.) zu Frage 178: Deutschlandradio folgt der Vorgabe von § 2 Abs. 3 Deutschlandradio- Staatsvertrag. Darüber hinaus gilt der Grundsatz, dass die Körperschaft Deutschlandradio keine Beiträge verwendet, in denen Sponsoring erkennbar ist, unabhängig vom jeweiligen Anbieter. Frage 179: Gemäß § 29 DLR-StV wird die Körperschaft aus Mitteln des Rundfunkbeitrages finanziert. Im Übrigen deckt sie ihre Ausgaben durch sonstige Einnahmen. Was sind sonstige Einnahmen? In welcher Höhe erhält Deutschlandradio derzeit sonstige Einnahmen ? Welchen Anteil machen die sonstigen Einnahmen an den Gesamteinnahmen von Deutschlandradio derzeit aus? Wie hat sich die Höhe der sonstigen Einnahmen seit 2010 entwickelt? zu Frage 179: Neben den Erträgen aus dem Rundfunkbeitrag kann Deutschlandradio noch weitere Erträge und Einnahmen verzeichnen, z. B. Finanzerträge (siehe Tab. 154 im 20 KEF Bericht bzw. Tab. 117 im 19. KEF Bericht), Erträge aus Kostenerstattungen (siehe Tab. 164 im 20. Bericht bzw. Tab. 123 im 19. Bericht), Sonstige betriebl. Erträge (siehe Tab. 173 im 20. Bericht bzw. Tab. 130 im 19. Bericht) – darunter fallen u.a. Erträge aus Programmverwertung und Lizenzen, Erträge aus Koproduktionen, Mieterträge, Erträge aus Auflösung von Rückstellungen, Erträge im Zusammenhang mit der Altersversorgung, Beteiligungserträge und Sonstiges. Frage 180: Gemäß § 29 ZDF-StV deckt das ZDF seine Ausgaben aus dem Rundfunkbeitrag , durch Erträge aus der Werbung und sonstige Erträge. Was sind sonstige Einnahmen ? In welcher Höhe erhält das ZDF derzeit sonstige Erträge? Welchen Anteil machen die sonstigen Erträge an den Gesamteinnahmen vom ZDF derzeit aus? Wie hat sich die Höhe der sonstigen Einnahmen seit 2010 entwickelt? zu Frage 180: Zu den sonstigen Erträgen gehören außer den oben bereits erwähnten Sponsoringerträgen Kostenerstattungen, Verwertungserlöse, Mieten und Pachten, Zinserträge und eine Reihe weiterer Ertragspositionen wie Schadensvergütungen aus Versiche- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 42 - rungen, Eintrittserlöse aus öffentlichen Veranstaltungen, Skonti, Rückstellungsauflösungen und Gewinnausschüttungen. Sie haben sich seit 2010 wie folgt entwickelt (einschließlich Sponsoring): Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Andere Erträge (Mio. €) 192,2 189,5 169,3 146,5 160,9 136,3 III. Schleichwerbung Frage 181: Existieren nach dem Eklat aus 2005 mit der Produktionsfirma Bavaria-Film GmbH (Marienhof) für Produktionen von ARD, ZDF oder RBB sog. Compliance Regeln? Wenn ja, seit wann und mit welchen Inhalten? zu Frage 181: Der RBB hat einen Verhaltenskodex gegen Korruption verabschiedet, der die bereits bestehenden wesentlichen Regelungen und Verhaltensanforderungen zum Thema Compliance zusammenfasst. Außerdem wurde die Dienstanweisung über das Verbot der Annahme von Zuwendungen um die Gewährung von Zuwendungen erweitert. Weiterhin enthalten die Produktionsverträge nun Anti-Korruptionsklauseln. Zudem wurde im RBB zum 1. November 2014 eine Compliance-Beauftragte berufen. Sie ist Ansprechpartnerin für alle, die Anhaltspunkte für Korruption im rbb haben. Seit 2013 sind Schulungen in Fragen der Korruptionsprävention Pflicht für alle Führungskräfte im RBB. Die bereits seit 2000 bestehenden ARD-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe wurden seit 2005 mehrfach überarbeitet. Sie sind im RBB als verbindliche Dienstanweisung in das eigene Regelwerk übernommen worden. Sie beinhalten ausführliche Regelungen zu Zulässigkeit und Voraussetzungen bzgl. Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe und insbesondere ein ausdrückliches Verbot von Schleichwerbung und Themenplatzierung: „8.1 Schleichwerbung ist die Erwähnung oder Darstellung von Waren, Dienstleistungen, Namen, Marken oder Tätigkeiten eines Herstellers von Waren oder eines Erbringers von Dienstleistungen in Sendungen, wenn sie vom Veranstalter absichtlich zu Werbezwecken vorgesehen ist und mangels Kennzeichnung die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Zweckes dieser Erwähnung oder Darstellung irreführen kann. Eine Erwähnung oder Darstellung gilt insbesondere dann als zu Werbezwecken beabsichtigt, wenn sie gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erfolgt. 8.2 Schleichwerbung, Themenplatzierung und entsprechende Praktiken sind unzulässig . 8.3 Zulässig ist die Erwähnung oder Darstellung von Produkten, wenn und soweit sie aus journalistischen oder künstlerischen Gründen, insbesondere zur Darstellung der realen Umwelt, zwingend erforderlich ist. Soweit gemäß Satz 1 Produkte erwähnt oder dargestellt werden, ist durch die Art der Darstellung nach Möglichkeit die Förderung werblicher Interessen zu vermeiden (z. B. Marktübersichten statt Einzeldarstellungen, Vermeiden werbewirksamer Kameraführung und - insbesondere bei Serien - Wechsel der Produkte und unterschiedliche Ausstattung).“ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDF unterliegen unabhängig von dem benannten Vorfall umfassenden Compliance Regeln (vgl. https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdfcompliance -regeln-100.html). Hervorzuheben sind auch die gem. § 16f RStV i.V.m. § 20 Abs.1 ZDF-StV durch den Fernsehrat verabschiedeten ZDF-Richtlinien für Werbung, Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 43 - Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe (https://www.zdf.de/assets/zdf-richtlinienwerbung -sponsoring-gewinnspiele-100~original?cb=1483096324392). Frage 182: Wer hat diese Compliance Regeln entwickelt und in welcher Form werden diese Regelungen weiterentwickelt? zu Frage 182: Entwickelt wurden die ARD-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe ARD-übergreifend. Der Verhaltenskodex gegen Korruption wurde federführend von der Compliance-Beauftragten des RBB in Zusammenarbeit mit der internen Revision entwickelt. Die übrigen genannten Regelungen wurden federführend durch das Justitiariat vorbereitet. Sie werden fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt. ZDF: vgl. Antwort auf Frage 181. Frage 183: Sollten keine Compliance Regeln entwickelt worden sein: Aus welchen konkreten Gründen verzichteten jeweils ARD, ZDF und RBB auf die Einführung von solchen Regelungen ? zu Frage 183: Vgl. Antwort auf Frage 181. Frage 184: Wann werden Compliance Regeln zum Thema „Schleichwerbung und Produktplatzierung “ erarbeitet? Von wem sollten sie erstellt werden? zu Frage 184: Vgl. Antwort auf Frage 181. Frage 185: Welche sogenannten Placement-Agenturen haben Produktionsunternehmen, an denen jeweils ARD, ZDF, RBB beteiligt sind, kontaktiert, um das sogenannte Produkt- Placement anzubieten? zu Frage 185: Gemäß § 7 Abs. 7 Rundfunkstaatsvertrag sind Schleichwerbung, Produktund Themenplatzierung sowie entsprechende Praktiken unzulässig. Frage 186: Durch welche konkrete Einflussnahme verhindert die Landesregierung, dass die Placement-Agenturen in RBB-Produktionen unerlaubte Produktplatzierungen verkaufen ? zu Frage 186: Rechtsverletzungen unterliegen der Rechtsaufsicht. Frage 187: In wie vielen Fällen haben Unternehmen für ARD-/ZDF-/RBB-Produktionen ab 2010 eine sog. Exklusivausstattung der Requisiten geliefert? (Bitte die Antwort nach Jahren und nach Produktionen sowie Produktionsunternehmen aufschlüsseln.) zu Frage 187: Eine Exklusivausstattung mit Requisiten findet nicht statt. Frage 188: In wie vielen Fällen fand bei ARD-/ZDF-/RBB-Produktionen ab 2010 ein sog. Themen-Placement statt? (Bitte die Antwort nach Jahren und nach Produktionen sowie Produktionsunternehmen aufschlüsseln.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 44 - zu Frage 188: Die Bildung von Themenschwerpunkten im Programm betrifft den Kern der Programmautonomie. Themenplacement im Sinne eines Verkaufs von Programmplätzen ist gemäß § 7 Abs. 7 S. 1 RStV unzulässig und findet nicht statt. Frage 189: Sind der Landesregierung Fälle unerlaubter Schleichwerbung beim RBB bekannt ? zu Frage 189: Nein. Frage 190: Sollten keine Fälle unerlaubter Schleichwerbung bekannt sein: In welcher Form findet eine Überwachung der Produktionen des RBB auf verbotene Schleichwerbung statt? zu Frage 190: Rechtsverletzungen unterliegen der Rechtsaufsicht. IV. Reduzierung und Abschaffung der Werbung Nordrhein-Westfalen setzt sich schon seit längerem für eine bundesweit einheitliche Reduzierung von Werbung im Fernsehen ein. Frage 191: Welche Gründe werden für eine Reduzierung bzw. Abschaffung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angegeben? zu Frage 191: Der private Rundfunk genießt kein Beitragsprivileg und muss sich u.a. aus der Werbevermarktung refinanzieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist hingegen im Wesentlichen beitragsfinanziert. Frage 192: Was spricht gegen die Reduzierung oder Abschaffung der Werbung im öffentlich -rechtlichen Rundfunk? zu Frage 192: Die bisherigen Werbeeinnahmen entfielen und müssten ggf. aus Beiträgen gegenfinanziert werden. Frage 193: Wer würde bei einer bundesweiten Reduzierung oder Abschaffung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Mehrkosten in welcher Höhe tragen, die ursprünglich über die Werbung finanziert wurden? zu Frage 193: Die Beitragszahler müssten laut dem 20. KEF-Bericht monatlich 1,23 Euro mehr bezahlen. Frage 194: Welchen Mehrwert für eine Akzeptanz des öffentlich rechtlichen Rundfunks sieht die Landesregierung bei einer Reduzierung oder der Abschaffung der Werbung für den öffentlich rechtlichen Rundfunk? zu Frage 194: Werbefreiheit des Programms könnte die Akzeptanz potenziell steigern, die Mehrkosten jedoch den umgekehrten Effekt haben. Was überwiegt, wäre Spekulation. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 45 - Frage 195: Kann sich die Landesregierung bei der entsprechenden Umstellung des Rundfunkangebotes Werbung als alleinige Finanzierungsgrundlage vorstellen? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 195: Werbung kann nicht die alleinige Finanzierungsgrundlage des öffentlichrechtlichen Rundfunks sein. Für seine Unabhängigkeit darf er weder vom Staat noch von Werbeeinnahmen abhängig sein. Frage 196: Wie berechnet die Landesregierung das exakte Volumen des sog. Kompensationsbeitrages , der bei einem vollständigen Verzicht auf Werbung im öffentliche-rechtlichen Rundfunk zur Kostendeckung erforderlich sein würde, vor dem Hintergrund, dass die exakte Summe der Werbeeinnahmen aufgrund der intransparenten Abrechnungsstruktur über die Beteiligungsfirmen nicht genau beziffert werden kann? Zu Frage 196: Die Landesregierung berechnet dies nicht. Der Kompensationsbetrag wurde zuletzt von der KEF in ihrem 20. Bericht berechnet. Frage 197: Könnte durch eine Ausweitung der Werbezeiten eine signifikante Senkung des Rundfunkbeitrages erreicht werden? (Bitte in der Antwort die durchgeführten Berechnungen angeben.) zu Frage 197: Es würden sich Verschiebungen im Werbemarkt ergeben, die derzeit nicht berechenbar sind. Mehr Werbezeiten könnten auch im Gegenzug zu Preisdruck führen, sodass keine seriösen Berechnungen möglich sind. Frage 198: Wie steht die Landesregierung zur Ausweitung der Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk zum Zwecke der Gebührensenkung, nachdem die Werbewirtschaft nach eigenem Bekunden über die öffentlich-rechtlichen Programme Zugang zur Zielgruppe der Generation 50+ erhält? zu Frage 198: Vgl. Antwort auf Frage 197. N. Neue Medien Frage 199: Wie bewertet die Landesregierung die Situation, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk inzwischen nicht nur die Marktanteile an private Programme, sondern auch durch die stark zugenommene Nutzung der neuen Medien (insbesondere Internet) insgesamt an Bedeutung verliert? zu Frage 199: Die Landesregierung nimmt im Rahmen der Beantwortung einer Großen Anfrage keine Bewertung vor. Frage 200: Besteht im Zeitalter der medialen Divergenz noch ein prinzipieller Unterschied zwischen klassischem Rundfunk und Fernsehen, Telemedien, Download-Portalen, NewsApps und der klassischen Presse? Wenn ja, an welcher Stelle? zu Frage 200: Im Zeitalter der medialen Konvergenz werden die Schnittbereiche zwischen klassischem Rundfunk und Fernsehen, Telemedien, Download-Portalen, NewsApps und der klassischen Presse größer. Da es sich aber um unterschiedliche Formen medialer Be- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 46 - richterstattung handelt, besteht auch weiterhin ein prinzipieller Unterscheid zwischen den einzelnen Übertragungsformen. Rundfunk wird zeitgleich von einem Sender an zahlreiche Empfänger gesendet, Telemedien und News-Apps werden überwiegend On-Demand genutzt . Frage 201: Was versteht der RBB unter moderner, multimedialer sowie trimedialer Darstellungsform sowie unter multimedialer Darstellungsform im Bereich der Bildung und Wissensvermittlung ? zu Frage 201: Bildungsangebote vermittelt der RBB in der „Wissenszeit“, dem öffentlichrechtlichen Bildungsfernsehen, montags um 5:50 bis 6:20 Uhr. Die hier dargebotenen Programme sind speziell gelabelt und damit auch für die Nutzung im Schulunterricht freigegeben . Begleitet wird die Wissenszeit durch ein umfangreiches Online-Angebot: http://www.rbb-online.de/wissen/index.html http://www.rbb-online.de/wissen/Bildung/rbb-wissenszeit---Bildungsfernsehen.html Eine Konstante im Bildungsprogramm des RBB ist die AKTION SCHULSTUNDE. Seit sechs Jahren bietet der RBB online jeweils zum Thema der ARD-Themenwoche umfassendes Unterrichtsmaterial, Projektideen, Filme und Audios für den Einsatz im Unterricht an. Das Angebot richtet sich an Kinder in der Grundschule, Klasse 3 bis 6, und ist auch für die Nachmittagsbetreuung geeignet. Die Unterrichtsaufgaben sind in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen aufbereitet und für den inklusiven Unterricht geeignet. Von Anfang an mit dabei: der für die Aktion Schulstunde konzipierte kleine Philosoph Knietzsche. Kindgerecht hinterfragt Knietzsche die komplexen Themen des Alltags, erklärt sie verständlich für Schülerinnen und Schüler und lädt dazu ein, die Themen selbst zu hinterfragen. Zweimal in Folge wurde das Angebot des Rundfunk Berlin-Brandenburg bereits mit dem deutschen Bildungsmedienpreis „Digita“ ausgezeichnet. Das Magazin „Hallo Arbeit“, das 2016 zur ARD-Themenwoche entstand, ist in diesem Jahr nominiert für den Grimme-Preis. Je nach Aktualität werden zudem Beiträge aus dem Bereich Bildung/Schule für Inforadio, radioeins , Kulturradio und Fritz von der Wissenschaftsredaktion erstellt. Frage 202: Welche Merkmale bestimmen den Begriff „trimediales Angebot“ des öffentlichrechtlichen Rundfunks? zu Frage 202: Der Begriff „trimediales Angebot“ umfasst die Begriffe Fernsehen, Hörfunk und Online-Angebote. Frage 203: Welche und wie viele Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind derzeit im Internet abrufbar? zu Frage 203: Das ZDF hält die Angebote ZDFmediathek, heute.de, tivi.de und unternehmen .zdf.de zum Abruf im Internet bereit. Das Deutschlandradio hält die Angebote deutschlandradio .de, deutschlandfunk.de, deutschlandradiokultur.de, dradiowissen.de nachrichtenleicht .de und deutschlandradiolab.de zum Abruf im Internet bereit. Der RBB bündelt seine Inhalte auf rbb-online.de, unterhält aber auch Senderdomänen, wie radioberlin.de und antennebrandenburg.de Frage 204: Welche Kriterien bestimmen die Abgrenzung zwischen Presse und Rundfunkangeboten im Internet? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 47 - zu Frage 204: Die Kriterien für eine Abgrenzung zwischen Presse- und Rundfunkangeboten im Internet sind nicht unumstritten. Nach einer weitverbreiteten Ansicht erfolgt aktuell eine Abgrenzung nach Kriterien der Linearität / Non-Linearität und/oder der sogenannten „Presseähnlichkeit“. Ein weiteres Kriterium ist der Rundfunk- bzw. Sendungsbezug. Frage 205: YouTube, Facebook oder TuneIn bilden sehr wichtige, wenn nicht sogar die zentralen Dreh- und Angelpunkte des derzeitigen Medienlebens. Planen ARD, ZDF und RBB mit jeweils eigenen Angeboten diesen Plattformen entgegenzutreten? Wenn ja, wie und mit welchen konkreten Angeboten? zu Frage 205: Aufgrund der rundfunkrechtlichen und finanziellen Restriktionen planen ARD, ZDF und RBB derzeit nicht, den in der Frage genannten Plattformen mit eigenen Plattformen entgegenzutreten. Die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks finden sich – soweit erlaubt und im Rahmen konkreter Verweildauerkonzepte – in den Mediatheken. Frage 206: In jüngerer Vergangenheit haben zahlreiche Verlage gegen Applikationen (der öffentlich-rechtlichen Sender BR24) ein gerichtliches Verfahren angestrengt: Wie bewertet die Landesregierung die Ausweitung seines Angebotes auf derartige Applikationen im Spannungsverhältnis zur Presseähnlichkeit des Inhalts? zu Frage 206: Es handelt sich um Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren, die von der Landesregierung nicht bewertet werden. Frage 207: Entwickelt der RBB weitere Applikationen? Wenn ja in welchem Bereich? zu Frage 207: Derzeit arbeitet der RBB an keinen weiteren Apps. § 11f Abs. 4 RStV regelt den sog. Drei-Stufen-Test. Frage 208: Wie oft kam der Drei-Stufen-Test bisher zur Anwendung? zu Frage 208: Der Drei-Stufen-Test wurde beim RBB bisher sechs Mal durchgeführt. Frage 209: Welche Angebote wurden bisher dem Drei-Stufen-Test unterzogen? zu Frage 209: Bisher gab es Drei-Stufen-Tests bei folgenden Angeboten: - ARD-Portal, iTV/EPG - ARD-Text - rbb-online - rbb-text - Erweiterung des regionalen Informationsangebots im Internet - rbb-Mediathek Frage 210: Wie war jeweils das Ergebnis des Drei-Stufen-Tests? zu Frage 210: Die Telemedienangebote sind jeweils genehmigt worden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 48 - I. Video-on-Demand im Spannungsfeld mit der Depublizierung Frage 211: Plant der RBB zur dauerhaften Kostensenkung den Einstieg in das sog. Videoon -Demand-Geschäft, bei dem die Zuschauer für bestimmte Inhalte bezahlen? zu Frage 211: Nein. Frage 212: Gibt es bereits ein wissenschaftliches Gutachten bzw. einen Gutachtenauftrag zu dem Thema Video-on-Demand-Geschäft beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk? zu Frage 212: Der RBB plant keinen Einstieg in das sog. Video-on-Demand Geschäft. Die kommerzielle Verwertung obliegt laut Staatsvertrag allein den Verwertungstöchtern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Frage 213: Sieht die Landesregierung eine Lösungsmöglichkeit des Spannungsfeldes zwischen Depublizierung - bei der Inhalte aus den Mediatheken nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden - und einer dauerhafter Bereitstellung von Inhalten unter Zuhilfenahme einer entgeltlichen Video-on-Demand-Plattform? zu Frage 213: Die Landesregierung sieht derzeit die Möglichkeiten für kostenpflichtige On- Demand-Angebote für nicht gegeben. Hierzu wäre der Erwerb erweiterter Nutzungsrechte erforderlich. Darüber hinaus würde ein Verzicht auf die Depublikation auch wettbewerbsrechtliche Fragestellungen aufwerfen. II. Social Media Frage 214: Wie viele YouTube Kanäle betreiben ARD, ZDF und RBB derzeit jeweils? (Bitte die Entwicklung seit 1.1.2013 aufschlüsseln) zu Frage 214: Das ZDF betreibt aktuell zwölf YouTube-Kanäle, seit 2013 neu hinzugekommen sind dabei NEO MAGAZIN ROYALE (2014), Terra X Lesch & Co (2015), Schulz & Böhmermann (2015), ZDF heute-show (2016), ZDF Herzkino (2016) und ZDF Krimi (2016). Die YouTube-Kanäle werden zum Teil täglich mit Ausschnitten und ganzen Sendungen aus dem Programm sowie mit weiteren Videos, zum Beispiel Trailern von fiktionalen Programmen, aktualisiert. Derzeit betreibt der RBB acht YouTube-Kanäle, darunter sind Pilotprojekte, die nicht mehr aktiv bespielt werden: fritz, radioeins, radioBERLIN 88,8, rbb Fernsehen, Abendschau, Brandenburg Aktuell, Kesslers Expeditionen, zibb. Erstellungsdaten der Kanäle: fritz: 03/2007 radioeins: 02/2009 radioBERLIN 88,8: 10/2012 (Pilot) rbb Fernsehen: 01/2006 (Pilot) Die übrigen Anstalten haben keine Übersicht der von ihr betriebenen YouTube-Kanäle übersandt. Frage 215: Welche konkreten Inhalte werden in den Kanälen angeboten? (Die Antwort bitte nach den Rundfunkanstalten aufschlüsseln) Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 49 - zu Frage 215: Inhalte sind in den RBB-Kanälen: Studiokonzerte von Radiowellen, Gamechecks (Radio Fritz), Loungekonzerte, Kinokritiken, Radioshows & Event-Talks (radioeins), Stars im Studio, Clubkonzerte, Kreisligakönige (radioberlin), Trailer für das rbb Fernsehen (rbb Fernsehen) Frage 216: Plant der RBB einen Ausbau der YouTube Kanäle in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht? zu Frage 216: Aktuell gibt es keine Planungen für neue YouTube-Kanäle. Frage 217: Wie viele Mitarbeiter sind ausschließlich mit der Bearbeitung des Materials für die YouTube Kanäle beschäftigt? zu Frage 217: Es gibt im RBB keine Mitarbeiter, die ausschließlich mit der Bearbeitung von Material für YouTube beschäftigt sind. Die Arbeit erfolgt im Rahmen der Aufgaben für die Onlineauftritte und Social Media. Frage 218: Wie viele Mitarbeiter wurden seit dem 1.1.2012 eigens für die Betreuung und/oder redaktionelle Bearbeitung der YouTube Kanäle eingestellt? zu Frage 218: Vgl. Antwort auf Frage 217. Frage 219: Auf welcher verfassungsrechtlich ableitbaren Begründung betreiben ARD, ZDF und RBB eigene YouTube Kanäle? zu Frage 219: Die Aktivitäten auf Drittplattformen wurden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Drei-Stufen-Tests in den Telemedienkonzepten angemeldet. Ferner hat die ARD im Rahmen ihrer Multiplattformstrategie festgelegt, dass sie im Bereich Telemedien auf allen relevanten Plattformen vertreten sein will. Bestimmte, vor allem junge Zielgruppen können besser über Youtube als über die eigenen Plattformen erreicht werden, da Youtube in der Zielgruppe eine hohe Relevanz hat. Der verfassungsrechtlich garantierte Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezieht sich auch auf die Erreichung junger Zielgruppen. Frage 220: Wie lässt sich das Betreiben von sog. YouTube Kanälen mit dem öffentlichrechtlichen Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Medien vereinbaren? zu Frage 220: Vgl. Antwort auf Frage 219. Frage 221: Mit welcher Begründung wird konkret die Videoplattform YouTube als Mittel zur Versorgung der Bürger mit Informationen genutzt? zu Frage 221: Vgl. Antwort auf Frage 219. Frage 222: Warum bedarf es einer Bereitstellung von sog. „Sendungshighlights“ im You Tube Kanal, soweit schon die sog. Mediatheken von ARD, ZDF und RBB mit Sendungen sowie zusätzlichen Angeboten existieren? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 50 - zu Frage 222: Vgl. Antwort auf Frage 219. Frage 223: Wie viele Mitarbeiter betreuen hauptberuflich das Facebook-Profil und/oder das Twitter-Profil des RBB? zu Frage 223: Es gibt keine hauptberuflichen Mitarbeiter die ausschließlich Facebook- Profile oder Twitter-Profile im RBB betreuen. Die Betreuung der Social Media Angebote erfolgt im Rahmen anderer (Multimedia-) Aufgaben. Frage 224: Wie viele Meldungen pro Tag werden durchschnittlich über das Profil des RBB bei dem Kurzmitteilungsdienst Twitter veröffentlicht? zu Frage 224: Die Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da nicht klar ist, was mit „das Profil des RBB“ gemeint ist. Die Programmangebote des RBB betreiben mehrere Twitter- Profile in unterschiedlicher Frequenz. Frage 225: Wie viele Kommentare werden pro Tag durchschnittlich auf dem Facebook- Profil des RBB über den Kurzmitteilungsdienst Twitter veröffentlicht? zu Frage 225: Der RBB führt keine Erhebung über die Anzahl der Kommentare in Sozialen Netzwerken. Frage 226: Wie oft findet eine statistische Auswertung der Besucherzahlen und Aktivitäten auf den Profilen der sozialen Medien statt? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach geteilten und kommentierten Mitteilungen und Zeitabständen der statistischen Erfassung.) zu Frage 226: Die statistische Auswertungen finden beim RBB monatlich durch die rbb Medienforschung statt. Im Übrigen vgl. Antwort auf Frage 225. Frage 227: Wie viele Mitarbeiter des RBB sind hauptberuflich im Bereich „Soziale Medien“ beschäftigt? zu Frage 227: Es gibt keine hauptberuflichen Mitarbeiter im Bereich „Soziale Medien“. Die Betreuung der Social Media Angebote erfolgt im Rahmen anderer (Multimedia-) Aufgaben. Frage 228: Mit welcher verfassungsrechtlich ableitbaren Begründung unterhalten ARD, ZDF, Deutschlandradio und RBB Twitter und Facebook-Profile? zu Frage 228: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Bestands- und Entwicklungsgarantie, aus der sich das Recht zur Teilhabe an neuen technischen und programmlichen Entwicklungen herleitet. Gem. § 11d RStV bieten die Rundfunkanstalten Telemedien an, die journalistischredaktionell veranlasst und journalistisch-redaktionell gestaltet sind. Die Rundfunkanstalten konkretisieren gem. S 11d RStV die inhaltliche Ausrichtung ihrer Telemedien in Telemedienkonzepten , die einen Drei-Stufentest durchlaufen müssen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 51 - Frage 229: Wie ordnet sich die Präsenz von ARD, ZDF, Deutschlandradio und RBB im Rahmen von Twitter und Facebook mit dem verfassungsrechtlich umrissenen Auftrag einer medialen Grundversorgung der Bürger ein? zu Frage 229: Vgl. Antwort auf Frage 228. O. Personal / Mitarbeiter Frage 230: Nach welchen Kriterien der beruflichen Qualifikation wurden und werden die Mitarbeiter bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgewählt? zu Frage 230: Die Einstellung erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sowie entsprechend der geltenden tarifvertraglichen Regelungen. Frage 231: Nach welchen Kriterien wurden und werden die Intendanten ausgewählt? zu Frage 231: Gem. § 22 Abs. 1 RBB-Staatsvertrag wird der Intendant bzw. die Intendantin vom Rundfunkrat für 5 Jahre gewählt. Die wiederholte Wahl ist zulässig. Das Amt des Intendanten bzw. der Intendantin ist öffentlich auszuschreiben. Es ist Aufgabe des Rundfunkrates , eine für dieses wichtige Amt qualifizierte Kandidatin bzw. einen für dieses wichtige Amt qualifizierten Kandidaten auszuwählen. Frage 232: Wie werden die Gehälter der Intendanten und Moderatoren der öffentlichrechtlichen Sender gerechtfertigt? zu Frage 232: Nach § 26 ZDF-Staatsvertrag wird der Intendant vom Fernsehrat auf die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt. Für die Wahl sind mindestens drei Fünftel der Stimmen der gesetzlichen Mitglieder erforderlich. Aufgaben des Intendanten darf nur wahrnehmen, wer a) seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat, b) unbeschränkt geschäftsfähig ist, c) unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann, d) die Fähigkeit besitzt, öffentliche Ämter zu bekleiden und die Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen sowie e) Grundrechte nicht verwirkt hat. Das Gehalt der RBB-Intendantin entspricht der mit diesem Amt verbundenen personellen und wirtschaftlichen Verantwortung sowie der damit verbundenen Arbeitsbelastung. Die Moderatorinnen und Moderatoren beim RBB sind überwiegend als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Die Honorierung richtet sich hier nach den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Frage 233: Wie viel verdienen derzeit jeweils die Intendanten und Moderatoren monatlich beim ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio im Vergleich zu 2006 und 1996? zu Frage 233: Mit Stand 1.10.2015 betrug das monatliche Bruttogehalt der RBB- Intendantin 21.532 € inkl. Aufwandsentschädigung und Kfz-Pauschale bzw. geldwerter Vorteil in 2015. Da der Rundfunk Berlin-Brandenburg erst im Mai 2003 durch Fusion von ORB (Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg) und SFB (Sender Freies Berlin) entstanden ist, sind vergleichende Angaben zu 1996 nicht möglich. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 52 - Frage 234: Wie viele Moderatoren beschäftigen derzeit ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio ? zu Frage 234: Moderatoren werden beim ZDF nicht kontinuierlich, sondern überwiegend programm- und produktionsbezogen also einzelvertraglich verpflichtet. 2016 hat das ZDF mit rund 40 Moderatoren einen Rahmenvertrag geschlossen. Deutschlandradio: Für Deutschlandradio ist dies nicht zu beantworten, da im Deutschlandfunk beispielsweise das Prinzip ‚Redakteur am Mikrofon‘ gilt. Im Jahr 2016 wurden im RBB ca. 140 Moderatorinnen und Moderatoren in freier Mitarbeit beschäftigt. Diese Zahl lässt keine Aussage über den Beschäftigungsumfang zu. Die aufgezählten Moderatorinnen und Moderatoren wurden mindestens einmal im Jahr beauftragt. Frage 235: Welche berufliche Qualifikationen (Fachabschlüsse, Akademische Abschlüsse) können die Führungskräfte (z.B. Abteilungsleiter etc.) vorweisen? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio getrennt aufschlüsseln.) zu Frage 235: Die Einstellung beim ZDF erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Führungskräfte verfügen über die erforderlichen fachlichen und praktischen Qualifikationen . Die Führungskräfte im RBB verfügen über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen , welche sich überwiegend in fachspezifischen Studienabschlüssen widerspiegeln . Darüber hinaus haben sich die Führungskräfte im RBB aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse, beruflichen Erfahrungen sowie ihrer bisherigen Leistungen für die entsprechenden Aufgaben qualifiziert Frage 236: Welche und wie viele Fachkräfte sind gegenwärtig in den Bereichen Programm , Produktion, Verwaltung und Technik tätig? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio getrennt aufschlüsseln.) zu Frage 236: ZDF: Programmunterstützend (19%) Administration (Intendanz/Justitiariat/Service/Infrastruktur): 650 MA Programmbezogen (81%) Programm einschl. Online: 1.474 MA Produktion und Technik: 1.330 MA Auswertung RBB ohne IVZ (IT-Dienstleister der ARD) und GSEA (Gemeinschafts- Sendungen, -Einrichtungen, -Aufgaben) nach Köpfen Programmunterstützend (Verwaltung, Intendanz, Justitiariat , Service/Infrastruktur, Informationstechnik (DV)) 307 MA Programm 1.150 MA davon Programm 634 MA davon Produktion und Technik 516 MA Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 53 - Frage 237: Werden beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Leiharbeiter tätig? a. Wenn ja, wie viele waren jeweils bei ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio seit 2010 beschäftigt? b. In welchen Bereichen waren und sind sie tätig? c. Über welchen Zeitraum erstrecken sich die Leiharbeitsverhältnisse im Durchschnitt? zu Frage 237: Die Zahlen variieren nach Bedarf. Beim RBB sind im Durchschnitt weniger als 10 Leiharbeiterinnen bzw. Leiharbeiter pro Jahr beschäftigt. Frage 238: Warum und für welche Programmaufträge werden freie Mitarbeiter eingesetzt? zu Frage 238: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben den verfassungsrechtlichen Auftrag, umfassend und in möglichster Breite und Vollständigkeit zu informieren und dadurch die freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu gewährleisten. Die Tätigkeit freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im RBB ist für die Erfüllung dieses Programmauftrages unerlässlich. Freie Mitarbeiter werden beim ZDF vor allem in programmgestaltenden Funktionen eingesetzt. Frage 239: Wie viele freie Mitarbeiter waren in den Jahren seit 2012 bei ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio tätig und wie viele sind es derzeit? (Bitte die Antwort nach Jahren und Rundfunkanstalten aufschlüsseln.) zu Frage 239: ZDF: 2012: 1861 FTE / 4.136 MA 2013: 1765 FTE / 3.878 MA 2014: 1748 FTE / 3.840 MA 2015: 1723 FTE / 3.804 MA 2016: ca. 1714 FTE/ Anzahl MA noch nicht verfügbar (FTE – full time equivalent) Die Anzahl der Honorarempfängerinnen und Honorarempfänger, die mindestens einmal im jeweiligen Jahr beauftragt wurden, belief sich im RBB pro Jahr auf: 2012 2013 2014 2015 2016 4.796 4.758 4.523 4.489 4.604 Frage 240: Welche Befristungsregelungen haben die Arbeitsverträge der freien Mitarbeiter ? zu Frage 240: ZDF: Unterschiedliche Vertragsformen und Laufzeiten, je nach betrieblichen und programmlichen Erfordernissen. Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im RBB grundsätzlich nur auf der Grundlage von Einzelhonorarverträgen pro Einsatz beschäftigt . Frage 241: Wie viel verdient ein freier Mitarbeiter durchschnittlich im Monat? (Bitte für ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio aufschlüsseln.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 54 - zu Frage 241: ZDF: Die gesamte Leistungsvergütung für freie Mitarbeiter beträgt 109,5 Mio. € (2015), somit wird durchschnittlich ein Honorar in Höhe von rd. 2.400,-- € monatlich je freiem MA gezahlt. Die Höhe der individuellen monatlichen Honorare ist von der ausgeübten Tätigkeit und der Anzahl der Einsätze der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig. Weitere Erkenntnisse oder Antworten der Anstalten liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 242: Wie hat sich die Zahl der Teilzeitbeschäftigten bei ARD, ZDF und Deutschlandradio seit 2012 entwickelt? zu Frage 242: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt einen grundsätzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit, was generell zu einer Zunahme von Teilzeitarbeit führt. Unterstützung der Arbeitsform Teilzeit nach einschlägigen Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetze, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der ausdrückliche Wunsch der Beschäftigten. Frage 243: Wie viele befristete Arbeitsverhältnisse gab es bei ARD, ZDF und Deutschlandradio seit 2012? (Bitte Jahren aufschlüsseln.) Frage 244: Wie viele befristete Arbeitsverhältnisse wurden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt? (Bitte die Antwort nach Anzahl für das jeweilige Jahr aufschlüsseln) Frage 245: In welchen Tätigkeitsbereichen wurden befristete Arbeitsverträge seit 2012 bei ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio geschlossen? (Bitte nach Anzahl, Tätigkeitsbereich und Jahr aufschlüsseln.) zu Fragen 243-245: ZDF: In allen Bereichen bestehen befristete Arbeitsverhältnisse. Grundlage jeweils ein Sachgrund, wie z.B. Elternzeit, Pflegezeit, befristete Verrentungen durch die Deutsche Rentenversicherung oder konkretes Projekt. 2012: 233 FTE (Vollzeitequivalente) 2013: 113 FTE 2014: 109 FTE 2015: 91 FTE RBB: Programm/Produktion/Technik Verwaltung, Intendanz, Justitiariat, Service/ Infrastruktur 2012 94 73 2013 94 86 2014 114 94 2015 115 78 2016 123 74 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 55 - Frage 246: Aus welchem Grund wurde die journalistische Ausbildung von 18 auf 24 Monate erhöht? Welche Zusatzkosten sind dadurch entstanden? zu Frage 246: Der letzte Volontariatsjahrgang des ZDF hatte eine Ausbildungszeit von 18 Monaten. Die journalistische Ausbildung erfolgt nicht beim RBB, sondern in der electronic media school (ems). Die Planung des ems-Volontariats obliegt der ems. Für den RBB sind durch die Verlängerung des Volontariats von 18 auf 20 Monate (nicht 24 Monate!) keine zusätzlichen Kosten entstanden. RBB Frage 247: Wie viele Mitarbeiter hat der RBB derzeit? zu Frage 247: Zum Stichtag 31.12.2016 waren im RBB 1.635 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (ohne Mitarbeiter für die Gemeinschaftseinrichtungen der ARD). Frage 248: Wie viele Ausbildungsplätze bietet der RBB pro Jahr an? zu Frage 248: Der RBB bietet jährlich 16-17 Ausbildungsplätze an. Frage 249: Wie viele Ausbildungsplätze sind in den Jahren 2015 und 2016 jeweils unbesetzt geblieben? zu Frage 249: In den Jahren 2015 und 2016 ist im RBB kein Ausbildungsplatz unbesetzt geblieben. Frage 250: Wie viele Arbeitsstellen sind derzeit beim RBB nicht besetzt? (Bitte nach Organisationseinheit aufschlüsseln.) zu Frage 250: Zum Stichtag 31.12.2016 waren beim RBB 74 Planstellen nicht besetzt. Neben dem Umstand, dass Planstellen erst kurz vor dem genannten Stichtag frei wurden, liegt ein weiterer Grund für die Nichtbesetzung in noch laufenden Besetzungsverfahren. Frage 251: Wie viele Mitarbeiter arbeiten beim RBB in Teilzeit? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2012 und in absoluten und relativen Zahlen angeben.) zu Frage 251: 2012 323 19,8% 2013 331 20,2% 2014 338 20,4% 2015 353 21,5% 2016 380 23,2% Frage 252: Was verstehen die Landesregierung und der RBB unter arbeitnehmerähnlichen Personen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 56 - zu Frage 252: Arbeitnehmerähnliche Personen sind freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entsprechend der Voraussetzungen des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen des RBB wirtschaftlich abhängig und sozial schutzbedürftig sind. Frage 253: Wie viele bestandsgeschützte arbeitnehmerähnliche Personen sind derzeit beim RBB beschäftigt? zu Frage 253: Der RBB hat keine bestandsgeschützten arbeitnehmerähnlichen Personen. Derzeit sind ca. 1.525 arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim RBB beschäftigt. Frage 254: Welche konkreten Unterschiede bestehen zu den festangestellten Mitarbeitern des RBB? zu Frage 254: Festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB arbeiten im Rahmen von Arbeitsverträgen. Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen von einzelhonorarvertraglichen Vereinbarungen tätig. Darüber hinaus sind freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weisungsfrei und nicht in die organisatorischen Arbeitsabläufe eingegliedert . Frage 255: Mit welcher Gruppe Arbeitnehmer sind die bestandsgeschützten arbeitnehmerähnlichen Personen vergleichbar? zu Frage 255: Der RBB hat keine bestandsgeschützten arbeitnehmerähnlichen Personen. Frage 256: Welche eigenen RBB-Tarifverträge gibt es? zu Frage 256: Im RBB gelten derzeit folgende Tarifverträge: Feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB gelten aktuell noch die Haustarifverträge der Vorgänger Sender Freies Berlin (SFB) und Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg (ORB). Über einen einheitlichen Manteltarifvertrag für den RBB, der künftig die Vorgänger- Tarifverträge ablösen soll, wird noch verhandelt. Es wird von einem Inkrafttreten in 2017 ausgegangen. Manteltarifvertrag SFB nebst Anlagen (u.a. Vergütungsordnung zum MTV SFB) Manteltarifvertrag ORB Vergütungstarifvertrag ORB Gehaltstarifvertrag 2015 Tarifvertrag Höherversorgung, Entgeltumwandlung, Direktversicherung Tarifvertrag über die Arbeitszeit sowie die Teilzeit beim Rundfunk Berlin- Brandenburg (Dieser Tarifvertrag ist künftig Bestandteil des neuen einheitlichen Manteltarifvertrags für den rbb.) Versorgungsvereinbarung des SFB/ Rundfunk Berlin-Brandenburg Versorgungstarifvertrag Tarifvertrag für zur Ausbildung Beschäftigte beim SFB Änderungstarifvertrag Azubis Tarifvertrag über die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen beim SFB Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 57 - Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Rundfunk Berlin-Brandenburg Tarifvertrag über Mindestbedingungen für die Beschäftigung freier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB Honorartarifvertrag. Frage 257: Welche Regelungen enthalten diese RBB-Tarifverträge bezüglich Arbeitszeit, Krankheit, Altersversorgung und Kündigungsschutz? zu Frage 257: Für die festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enthalten der Manteltarifvertrag SFB sowie der Manteltarifvertrag ORB entsprechende Regelungen. Zusätzlich finden sich Regelungen zur Arbeitszeit sowie zur Altersversorgung im Tarifvertrag über die Arbeitszeit sowie die Teilzeit beim Rundfunk Berlin-Brandenburg und im Versorgungstarifvertrag bzw. in der Versorgungsvereinbarung des SFB/ Rundfunk Berlin-Brandenburg. Für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enthält der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Rundfunk Berlin-Brandenburg Regelungen zur Zahlung im Krankheitsfall und zur Beendigung der Zusammenarbeit. Frage 258: Mit welcher Begründung existiert ein eigener Tarifvertrag für die bestandsgeschützten arbeitnehmerähnlichen Personen beim RBB? zu Frage 258: Der RBB hat keine bestandsgeschützten arbeitnehmerähnlichen Personen und keinen solchen Tarifvertrag. Frage 259: Sind die bestandsgeschützten arbeitnehmerähnlichen Personen sozialabgabenpflichtig ? zu Frage 259: Vgl. Antwort auf Frage 258. Frage 260: Welchen wirtschaftlichen Vorteil aus Sicht der Beitragszahler macht die Gruppe der bestandsgeschützten arbeitnehmerähnlichen Personen aus? zu Frage 260: Vgl. Antwort auf Frage 258. Frage 261: Wie viele Mitarbeiter haben ein befristetes Arbeitsverhältnis mit dem RBB? (Bitte nach Geschlecht, Alter und Befristungsdauer aufschlüsseln.) zu Frage 261: Zum Stichtag 31.12.2016 ergibt sich folgende Aufschlüsselung: - Weiblich 121 - Männlich 76 - Bis 30 Jahre 58 - zwischen 30 bis 40 Jahren 73 - zwischen 40 bis 50 Jahren 45 - über 50 Jahre 21 Sachgrund für die Befristungen sind überwiegend Vertretungen mit der entsprechend erforderlichen Dauer der Vertretung. Die Befristungsdauer beträgt zwischen 1 Tag bis zu 3 Jahren. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 58 - Frage 262: Wie vielen Mitarbeitern wurde eine ordentliche Kündigung ihres Arbeitsvertrages ausgesprochen? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2012 und nach Kündigungsgründen sowie Positionen/Organisationseinheiten aufschlüsseln.) zu Frage 262: Seit 2012 wurde eine ordentliche Kündigung ausgesprochen. Eine Aufschlüsselung nach Positionen/Organisationseinheiten könnte zu Rückschlüssen auf die entsprechende Person führen. Sie wird deshalb aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt . Frage 263: Sofern Kündigungen seitens des RBB ausgesprochen worden sind: In wie vielen Fällen fand ein arbeitsgerichtliches Kündigungsschutzverfahren statt? (Bitte die Antwort in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln.) zu Frage 263: Im Hinblick auf die in 2015 ausgesprochene ordentliche Kündigung fand kein arbeitsgerichtliches Kündigungsschutzverfahren statt. Frage 264: Wie viele Kündigungen wurden vom Arbeitsgericht als unwirksam angesehen? (Bitte die Antwort in Jahren seit 2012 sowie nach Kündigungsgrund aufschlüsseln.) zu Frage 264: Vgl. Antwort auf Frage 263. Frage 265: In wie vielen Fällen eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens wurde ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschlossen? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2012 sowie nach der Organisationseinheit des gekündigten Mitarbeiters aufschlüsseln.) zu Frage 265: Vgl. Antwort auf Frage 263. Frage 266: Wie hoch ist der Krankenstand der Mitarbeiter des RBB durchschnittlich? (Bitte die Antwort nach Krankheitstagen pro Mitarbeiter seit 2012 und nach Organisationseinheit aufschlüsseln.) zu Frage 266: Die durchschnittliche jährliche Krankheitsquote stellt sich als Anteil krankheitsbedingter Abwesenheitstage gemessen an den jeweiligen Soll-Arbeitstagen in % dar: - 2012: 5,5% - 2013: 5,7% - 2014: 6,0% - 2015: 6,4% Statistische Angaben zu Krankheitstagen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erhoben. Ebenso erfolgt keine Aufschlüsselung nach Organisationseinheiten. Frage 267: Wie viele langfristig erkrankte Mitarbeiter (Erkrankung länger als 6 Wochen) hat der RBB in seiner Belegschaft? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2012 und nach Organisationseinheiten aufschlüsseln.) zu Frage 267: Derartige Daten werden zu Abrechnungszwecken zwar systemseitig erfasst, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht statistisch ausgewertet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 59 - Frage 268: Wie viele Überlastungsanzeigen (vereinbarte Arbeitsleistung kann nicht durch Mitarbeiter in vorgegebener Zeit erreicht werden) werden pro Jahr abgegeben? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2012 und nach Organisationseinheit aufschlüsseln.) zu Frage 268: Aus Gründen der Vertraulichkeit werden diese Anzeigen nicht systematisch erfasst und ausgewertet. Frage 269: Mit welcher Begründung kann ein Mitarbeiter des RBB im sog. ESS (Employee-Self-Service-Funktionalität) eine Arbeitsunfähigkeit von bis zu drei Tagen nachträglich angezeigt werden? zu Frage 269: Eine nachträgliche Anzeige der Arbeitsunfähigkeit ist nicht möglich. Frage 270: Existiert eine einheitliche Regelung für die Mitarbeiter des RBB, wonach die Arbeitsunfähigkeit ärztlich nachzuweisen ist? zu Frage 270: Eine solche einheitliche Regelung existiert in Ziff. 341.2 MTV SFB bzw. MTV ORB: „Dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, so ist spätestens am vierten Kalendertag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.“ Frage 271: Nach wie vielen Tagen der Arbeitsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest vorzulegen ? zu Frage 271: Vgl. Antwort auf Frage 270. Frage 272: Wie viele Mitarbeiter des RBB wurden seitens des Arbeitgebers durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse von einem Arzt untersucht, da Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters bestanden? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2012 aufschlüsseln .) zu Frage 272: Der RBB hat in den vergangenen Jahren in Einzelfällen Untersuchungen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen in Form der Erstellung eines positiven Leistungsbildes durch die IAS initiiert. Die Fälle wurden jedoch nicht systematisch erfasst und ausgewertet . Frage 273: Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiter des RBB im Durchschnitt? (Bitte die Antwort in Jahren seit 2012 und pro Organisationseinheit aufschlüsseln.) zu Frage 273: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB leisteten durchschnittlich jährlich 7,88 zuschlagspflichtige Überstunden. Nach dem im RBB geltenden Tarifvertrag sind die geleisteten Überstunden in Freizeit zu nehmen und werden nicht ausbezahlt. Frage 274: Wie viel Urlaubstage haben die Mitarbeiter des RBB pro Kalenderjahr? zu Frage 274: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB haben pro Kalenderjahr 31 Urlaubstage. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 60 - Frage 275: Gibt es - mit Ausnahme der zwingenden gesetzlichen Regelungen - unterschiedlich viele Urlaubstage bei den Mitarbeitern? Wenn ja, womit bzw. wodurch ist dies gerechtfertigt? zu Frage 275: Nein. Alle festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB haben einheitlich einen Anspruch von 31 Urlaubstagen pro Kalenderjahr. Frage 276: Wann wurde die Personalgestaltung des RBB letztmalig durch die Landesrechnungshöfe überprüft? Für wann ist eine erneute Überprüfung geplant? zu Frage 276: Der Rechnungshof in Berlin hat 2016 die Personalausgaben des RBB geprüft . Der Bericht steht noch aus. Eine erneute Prüfung ist bisher nicht angekündigt P. Personalkosten Frage 277: Wie wird die Vergütung der Mitarbeiter des RBB festgelegt? zu Frage 277: Die Eingruppierung der festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB erfolgt auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages des ORB sowie der Vergütungsordnung zum Manteltarifvertrag des SFB. Frage 278: In welcher konkreten Form findet eine transparente vergütungsmäßige Bewertung jedes Arbeitsplatzes beim RBB statt? zu Frage 278: Alle Planstellen des RBB wurden einer Bewertung unterzogen und einer entsprechenden Soll-Vergütung zugeordnet. Einzelne Planstellen wurden zwischenzeitlich höher- oder abgewertet. Frage 279: Anhand welcher konkreten Kriterien werden die Arbeitsplätze beim RBB bewertet ? zu Frage 279: Grundlage bilden die Regelungen des Vergütungstarifvertrages des ORB sowie der Vergütungsordnung zum Manteltarifvertrag des SFB. Frage 280: Welche Vergütungsstruktur liegt der Bewertung der Arbeitsplätze des RBB zugrunde (Mitarbeiter verhandeln Gehalt selbst oder Vorgabe von Vergütungsgruppen analog zum öffentlichen Dienst)? zu Frage 280: Die Vergütung der tarifgebundenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im RBB ist nicht verhandelbar. Nach erfolgter Eingruppierung der ausgeschriebenen Stelle (s.o.) richtet sich die Vergütung entsprechend der Eingruppierung nach der aktuellen Gehaltstabelle . Frage 281: Wird das Vergütungssystem (Vergütungstableau) des RBB veröffentlicht? Wenn nein, weshalb nicht? zu Frage 281: Die entsprechenden Tarifverträge (Gehaltstarifvertrag 2015, Vergütungstarifvertrag des ORB, Vergütungsordnung zum Manteltarifvertrag des SFB) sowie die aktuelle Gehaltstabelle sind im Intranet des RBB veröffentlicht und können von den Mitarbeite- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 61 - rinnen und Mitarbeitern jederzeit eingesehen werden. Frage 282: Welche Gratifikationen erhalten die Mitarbeiter des RBB zusätzlich zu ihrem Gehalt? (Bitte die Antwort seit 2012 nach Art der Zuwendung sowie Zuwendungen unter Vorbehalt und vorbehaltlosen Zuwendungen unterscheiden.) zu Frage 282: Bei länger dauernden höherwertigen Vertretungen besteht nach dem Manteltarifvertrag Anspruch auf Zahlung einer Zulage. Außerdem können für besondere Leistungen Leistungszulagen gezahlt werden. Die Zahlungen erfolgen ohne Vorbehalt, sie können jedoch widerrufen werden. Die Aufwendungen für Leistungs- und Funktionszulagen belaufen sich für den RBB seit 2012 auf rund: - 2012: 321 T€ - 2013: 367 T€ - 2014: 381 T€ - 2015: 361 T€ Frage 283: Wie viele Personalnebenleistungen wurden im Zeitraum von 2012 bis 2016 an die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund von Tarifverträgen sowie als freiwillige Leistungen bezahlt? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF und RBB nach Anzahl der Mitarbeiter und Höhe der Leistung für das jeweilige Jahr aufschlüsseln). zu Frage 283: ZDF: Die Personalnebenleistungen betragen rund 3 % des Personalaufwands . (Quelle: KEF-Bericht, Tz. 135) Der RBB gewährt im Rahmen des Personalaufwandes folgende Personalnebenleistungen: · Beihilfen · Jubiläumszuwendungen (bis 2016) · Essensgeldzuschüsse für Auszubildende · Kostenbeteiligung an Job-Tickets für Auszubildende · Tarifierte Sonderzahlung (Urlaubsgeld) · Familienzuschlag Die dafür aufgewendeten Zahlungen belaufen sich insgesamt für den RBB auf rund - 2012: 1.913 T€ - 2013: 1.995 T€ - 2014: 2.139 T€ - 2015: 2.151 T€ Frage 284: Wie hoch sind die Jubiläumszuwendungen, die von den Rundfunkanstalten an ihre Mitarbeiter gezahlt werden? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF und RBB getrennt aufschlüsseln .) zu Frage 284: ZDF: Bis Eintritt 1999: ein Monatsgehalt nach 25 Jahren Dienstzeit und ein Tag Urlaub. Seit Eintritt 2000: Ein Tag Urlaub. Seit 2017 zahlt der RBB keine Jubiläumszuwendungen mehr. Im Jahr 2016 betrugen die Zuwendungen ca. 50.000 €. Q. Rentenversicherung / Altersvorsorge Frage 285: Wie sieht die aktuelle RBB-Vereinbarung zur Altersversorgung aus? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 62 - zu Frage 285: Für alle bis 31. Dezember 1990 unbefristet festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Senders Freies Berlin (SFB) gilt die Versorgungsvereinbarung (VV) (vgl. Frage 286). Darüber hinaus gibt es im RBB den Versorgungstarifvertrag (VTV) als sogenannte „Neuversorgung“. Der VTV gilt für alle nach dem 31. Dezember 1990 unbefristet festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SFB, für alle nach dem 31. Dezember 1991 festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg (ORB) bzw. für alle festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB. Der VTV vom 23. Juni 1997 in der Fassung vom 16. Juni 2003 ist ein für alle ARD-Sender einheitlich anwendbarer Tarifvertrag. Er wendet sich von der Gesamtversorgung ab und betrachtet stattdessen die vor dem Austritt zuletzt gültige Vergütungsgruppe sowie die Beschäftigungsdauer. Tarifvertraglich werden Rentenbeträge pro Vergütungsgruppe in unterschiedlicher Höhe vereinbart. Die Rentenbeträge werden nach 30 oder mehr versorgungsfähigen Dienstjahren in Vollbeschäftigung bei einem Rentenbeginn mit Alter 65 oder später erreicht. Werden die Altersbezüge vor Alter 65 in Anspruch genommen, erfolgt eine Kürzung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die VTV-Leistungen sind von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung abgekoppelt. Sie werden als Zusatzleistungen (Betriebsrente ) gewährt. Diese Vereinbarung wurde zum 31.12.2016 gekündigt. Neueinstellungen seit dem 01.01.2017 erhalten ebenfalls eine Versorgungszusage. Der Inhalt dieser ist Gegenstand von Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Frage 286: Wie sah die alte RBB-Vereinbarung zur Altersversorgung aus? zu Frage 286: Für alle bis 31. Dezember 1990 unbefristet festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Senders Freies Berlin (SFB) gilt die Versorgungsvereinbarung (VV). Hierbei handelt es sich um eine sog. Brutto-Gesamtversorgung (Betriebsrente sowie gesetzliche Altersrente), welche durch eine Bruttogesamtversorgungsobergrenze gedeckelt ist. Die VV wurde zum 31.12.1990 geschlossen. Frage 287: Welches sind die Unterschiede der beiden Vereinbarungen? zu Frage 287: Die Finanzierung der Altersversorgung entsprechend des VTV erfolgt durch Beiträge pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter an die Baden-Badener Pensionskasse, die der RBB alleine trägt. Die Finanzierung der Altersversorgung entsprechend der VV erfolgt ausschließlich durch Rückstellungen des RBB. Frage 288: In welchem Alter gehen die Mitarbeiter bei ARD, ZDF, RBB in den Ruhestand /Pension/Rente? zu Frage 288: Die Versorgungsordnungen knüpfen den Termin zur Gewährung der betrieblichen Altersversorgungsleistungen im Grundsatz an die maßgeblichen Bestimmungen des Deutschen Sozialgesetzbuches. Daraus ergibt sich derzeit ein möglicher Altersrenteneintritt (außer bei Schwerbehinderten) frühestens ab dem 63. Lebensjahr. Der Altersrenteneintritt erfolgt spätestens nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. ZDF: Es gilt die gesetzliche Altersgrenze gem. §§ 35, 235 SGB VI. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB gingen 2015 durchschnittlich mit rund 64 Jahren in Rente. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 63 - Frage 289: Welche Regelungen zur Altersvorsorge haben die ARD-Sendeanstalten, ZDF, Deutschlandradio und der RBB verabschiedet? (Die Antwort bitte nach höheren, gehobenen und mittleren Dienst aufschlüsseln.) zu Frage 289: ZDF: Die Regelungen zur Altersversorgung differenzieren nach Eintrittsdatum . Deutschlandradio: Die Deutschlandfunk (DLF)-Versorgung trat zum 01.11.1963 in Kraft und wurde mit Wirkung zum 31.12.1992 geschlossen. Die RIAS-Versorgung trat zum 01.01.1963 in Kraft und wurde mit Wirkung zum 31.12.1993 geschlossen. Der ARD- Versorgungstarifvertrag (VTV) trat zum 01.01.1993 in Kraft und wurde mit Wirkung zum 31.12.2016 geschlossen. Die Versorgungstarifverträge gelten jeweils für alle Vergütungsgruppen . Beamtenlaufbahnen gibt es im staatsfernen Deutschlandradio nicht. RBB: Siehe hierzu die Antworten auf die Fragen Nr. 285 und Nr. 286. Die Regelungen zur Altersversorgung differenzieren nach Eintrittsdatum und nicht nach Dienstgrad. Frage 290: Aus welchen Gründen haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine eigene Altersversorgung und somit eine Ausnahme von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht geschaffen? zu Frage 290: Hierzu stellt die KEF fest, dass „die Rundfunkanstalten ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung gewähren. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und ist insoweit mit der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes vergleichbar.“ (vgl.: 20. KEF-Bericht, Kapitel 5, Tz. 139, Seite 115) ZDF: Es gibt keine Ausnahme von der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitarbeiter des ZDF. Das ZDF bietet, vergleichbar zum öffentlichen Dienst, eine Zusatzversorgung an. Deutschlandradio: Deutschlandradio hat keine Ausnahme von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht geschaffen. Bei der Altersversorgung von Deutschlandradio handelt es sich um betriebliche Altersversorgung, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt wird. Der RBB hat keine Ausnahme von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht geschaffen , sondern bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung , die zusätzlich zur gesetzlichen Rente gezahlt wird. Frage 291: Profitieren alle Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von dieser besonderen Form der Altersvorsorge? zu Frage 291: Die Zusatzversorgung beim ZDF gilt für unbefristet festangestellte Mitarbeiter . Deutschlandradio: Bei Deutschlandradio nutzen sie alle unbefristet festangestellten Mitarbeiter . Eine Altersversorgungszusage erhalten alle unbefristet festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB. Die Höhe der betrieblichen Altersversorgung hängt davon ab, welches Altersversorgungssystem im jeweiligen Fall zur Anwendung kommt Frage 292: Welche Rückstellungen haben die Staats- bzw. Landesregierungen/ der RBB zur Deckung der Pensions- und Rentenansprüche der Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebildet? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 64 - zu Frage 292: Die Landesregierung hat keine Rückstellungen zu diesem Zweck gebildet. Der Stand der rechnerischen, versicherungsmathematischen Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2015 belief sich beim RBB auf 551 Mio. EUR. (Die Zahlen für 2016 liegen noch nicht endgültig vor). Frage 293: Wie hoch waren die Kosten für Brandenburg für die Altersvorsorge der Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten seit 2010? zu Frage 293: Der RBB hat seinen Geschäftssitz in Berlin und Potsdam. Die Kosten der Altersvorsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht nach Bundesländern unterteilt. Frage 294: Wie viele ehemalige Beschäftigte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten derzeit Altersbezüge? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio nach Höhe der Geldleistung pro Jahr aufschlüsseln.) zu Frage 294: ZDF: Es beziehen 2.688 Personen eine Altersrente. Weitere 783 Personen beziehen eine Hinterbliebenen- oder Invalidenrente. Per 31.12.2016 erhielten 1.498 ehemals Beschäftigte eine Betriebsrente vom RBB. Der RBB gewährte im Geschäftsjahr 2016 Altersbezüge i.H.v. 28,5 Mio.€ (vorläufiges Ergebnis ). Frage 295: Gibt es vor dem Hintergrund der von der KEF geforderten Einsparungen bei der Altersversorgung konkrete Versorgungsstrategien für die kommenden 5, 10 und 15 Jahre? (Bitte die Antwort für ARD, ZDF, Deutschlandradio und RBB getrennt aufschlüsseln .) zu Frage 295: Zukünftig soll es eine beitragsorientierte Versorgungszusage geben. Bei ARD und Deutschlandradio liegen bereits unterschriftsreife Versorgungstarifverträge vor, die sich an dem Betragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) des MDR orientieren. Der BTVA führt zu erheblichen Einsparungen gegenüber der Fortführung der bisherigen Versorgungsregelungen . In dem betreffenden Paket verhandelt der RBB seit 2013 im Verbund mit den anderen ARD-Anstalten und Deutschlandradio über eine tarifvertragliche Vereinbarung zur Begrenzung des Versorgungsaufwandes, der sich durch die Dynamisierung der laufenden Betriebsrenten ergibt. Da es bisher bezüglich der Dynamisierung der Betriebsrenten zu keiner Einigung mit den Gewerkschaften gekommen ist, fallen die Tarifabschlüsse für die aktiv Beschäftigten niedriger aus, damit das Gesamtvolumen der Tariferhöhung analog zum öffentlichen Dienst (einschließlich der Anpassung der Betriebsrenten) nicht überschritten wird. ZDF: Das ZDF hat den jüngsten Tarifvertrag zur Altersversorgung bereits zum Ende 2014 für Neueintretende gekündigt. Für Festanstellungen ab 2015 gibt es noch keine Neuregelung . Frage 296: Wie viele Anwartschaften in der betrieblichen Altersversorgung gibt es zurzeit bei ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio? zu Frage 296: ZDF: Es haben 3.888 Personen als Aktive eine Anwartschaft auf Altersversorgung . Weitere 169 Personen sind aus dem Dienst des ZDF mit sog. unverfallbaren Anwartschaften ausgeschieden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 65 - Zum Stichtag 31.12.2016 gab es 1.764 Anwärterinnen und Anwärter auf die betriebliche Altersversorgung beim RBB (einschließlich Gemeinschaftseinrichtungen und Informationsverarbeitungszentrum (IVZ)) (vorläufiges Ergebnis). Frage 297: Für welche Mitarbeiter bildet der RBB „Pensionsrückstellungen“? zu Frage 297: Pensionsrückstellungen werden für folgende Personen gebildet: Für alle fest angestellten aktiv beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für alle ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unverfallbarem Versorgungsanspruch und für versorgungsausgleichsberechtigte Angehörige (Ehegatten und Lebenspartner /innen) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RBB. Die Verpflichtung zur Pensionsrückstellung ergibt sich dem Grunde nach aus den §§ 249 ff. Handelsgesetzbuch (HGB). Da für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen eine Versorgungszusage erteilt wurde, es ungewiss ist, ob im Einzelfall überhaupt eine Versorgungsleistung fällig werden wird, und wenn ja, wann und in welcher Höhe, gibt es die sogenannte Passivierungspflicht für Pensionsrückstellungen. Diese Passivierungspflicht gilt auch für unmittelbare Versorgungszusagen, die auf Basis von Einzelzusagen erteilt wurden . R. Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) Frage 298: Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs? zu Frage 298: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (im Folgenden: KEF) arbeitet auf Grundlage des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages (RFinStV) in der jeweils aktuellen Fassung. Frage 299: Wie arbeitet die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs? zu Frage 299: Die Aufgaben und die Arbeitsweise der KEF ergeben sich aus den §§ 1 bis 7 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags. Ergänzend wird auf das erste Kapitel „Zur Arbeit der Kommission“ im aktuellen 20. Bericht der KEF verwiesen. Frage 300: Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 RFinStV werden die Kosten der KEF und ihrer Geschäftsstelle vorab aus dem Rundfunkbeitrag gedeckt. Wie hoch sind die derzeitigen Kosten der KEF und ihrer Geschäftsstelle? Wie hat sich die Höhe der Kosten seit 2010 entwickelt ? zu Frage 300: Vgl. Antwort auf Frage 307. Frage 301: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs kann und darf nicht die Qualität des Programms der öffentlich-rechtlichen Sender beurteilten und zur Grundlage der Entscheidung für den Finanzbedarf machen, weil sie die Programmautonomie der Anstalten zu achten hat. Ist es vor diesem Hintergrund trotzdem möglich, eine effektive Ausgabenkontrolle zu gewährleisten? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 301: Die Ausgabenkontrolle ist Sache der Rechnungshöfe und der Aufsichtsgremien der jeweiligen Rundfunkanstalt. Die KEF ermittelt prognostisch den Finanzbedarf auf Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 66 - der Grundlage der Anmeldungen der Rundfunkanstalten. Sie prüft die Bedarfsanmeldungen sorgfältig, insbesondere im Hinblick auf die Effizienz der Mittelverwendung. Frage 302: Sehen die Landesregierung und die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten daher einen Änderungsbedarf bei den KEF-Berichten? zu Frage 302: Ein Änderungsbedarf am KEF-Verfahren wird derzeit nicht gesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11. September 2007 die Übertragung der Prüfungs- und Ermittlungsaufgabe an die KEF als sachverständig zusammengesetztes Gremium ausdrücklich als verfassungskonform anerkannt. Frage 303: Welche gesetzlichen Aufgaben und Berichtspflichten hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs zu erfüllen? zu Frage 303: Die gesetzlichen Aufgaben und Berichtspflichten ergeben sich aus § 3 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Die KEF erstattet den Landesregierungen mindestens alle zwei Jahre einen Bericht. Frage 304: Wie und durch wen werden die Mitglieder der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs bestimmt? zu Frage 304: Jedes der 16 Bundesländer benennt einen unabhängigen Sachverständigen als Mitglied der KEF. Die von den Regierungen der Länder benannten Mitglieder werden von den Ministerpräsidenten der Länder berufen. Frage 305: Wer wurde bisher durch das Land Brandenburg in die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs seit Bestehen entsandt? (Bitte die Antwort nach Personen und Amtszeit aufschlüsseln.) zu Frage 305: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten in ihrer heutigen Form besteht seit Inkrafttreten des Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrags am 1. Januar 1997. Aufgrund des Achten Rundfunkurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 – „Erstes Gebührenurteil“) wurde mit diesem Staatsvertrag das Gebührenfestsetzungsverfahren und insbesondere die Zusammensetzung und Organisation der KEF neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Danach besteht die KEF aus 16 unabhängigen Sachverständigen, die von den Ministerpräsidenten jeweils für die Dauer von fünf Jahren berufen werden; Wiederberufung ist zulässig. Jedes Land benennt ein Mitglied. Seit 1997 hat das Land Brandenburg Prof. Dr. Werner Jann entsandt. Von 1992 - 1997 hatte Brandenburg Prof. Dr. Gerd G. Kopper entsandt. Frage 306: Wie bewertet die Landesregierung die Zusammensetzung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs vor dem Hintergrund des Gebotes der Staatsferne? zu Frage 306: Die Landesregierung bewertet die Zusammensetzung nicht. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 67 - Frage 307: Welche Kosten fallen jährlich durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten an und wie haben sich die Kosten seit 2000 entwickelt ? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Jahren sowie nach Betrag und Verwendung.) zu Frage 307: Jahr 2000 Ausgaben insgesamt: 1.724.417,72 DM davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 273.615,87 DM Aufwand für die Kommission: 1.227.076,14 DM Sachaufwand der Geschäftsstelle: 147.113,27 DM Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 76.612,44 DM Jahr 2001 Ausgaben insgesamt: 1.913.420,98 DM davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle:303.345,34 DM Aufwand für die Kommission: 1.462.629,33 DM Sachaufwand der Geschäftsstelle: 62.509,61 DM Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 84.936,70 DM Jahr 2002 Ausgaben insgesamt: 938.236,89 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 154.967,66 Euro Aufwand für die Kommission: 699.480,10 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 40.398,19 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 43.390,94 Euro Jahr 2003 Ausgaben insgesamt: 933.620,65 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 160.096,96 Euro Aufwand für die Kommission: 656.418,89 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 72.277,65 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 44.827,15 Euro Jahr 2004 Ausgaben insgesamt: 1.028.520,24 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 162.458,46 Euro Aufwand für die Kommission: 748.237,54 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 72.335,87 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 45.488,37 Euro Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 68 - Jahr 2005 Ausgaben insgesamt: 1.003.467,60 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 164.294,18 Euro Aufwand für die Kommission: 724.175,83 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 68.995,22 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 46.002,37 Euro Jahr 2006 Ausgaben insgesamt: 943.808,69 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 168.803,23 Euro Aufwand für die Kommission: 639.573,93 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 88.166,63 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 47.264,90 Euro Jahr 2007 Ausgaben insgesamt: 1.023.796,70 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 167.664,14 Euro Aufwand für die Kommission: 749.633,45 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 59.553,15 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 46.945,96 Euro Jahr 2008 Ausgaben insgesamt: 1.122.418,35 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 170.659,34 Euro Aufwand für die Kommission: 844.159,02 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 59.815,37 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 47.784,62 Euro Jahr 2009 Ausgaben insgesamt: 1.242.476,57 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 174.733,85 Euro Aufwand für die Kommission: 945.484,26 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 73.332,98 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 48.925,48 Euro Jahr 2010 Ausgaben insgesamt: 1.313.737,72 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 178.730,85 Euro Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 69 - Aufwand für die Kommission: 1.005.357,21 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 79.605,02 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 50.044,64 Euro Jahr 2011 Ausgaben insgesamt: 1.202.273,84 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 177.879,03 Euro Aufwand für die Kommission: 906.591,88 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 67.996,80 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 49.806,13 Euro Jahr 2012 Ausgaben insgesamt: 1.341.593,14 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 184.912,86 Euro Aufwand für die Kommission: 1.042.585,90 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 62.318,78 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 51.775,60 Euro Jahr 2013 Ausgaben insgesamt: 1.227.039,96 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 183.579,19 Euro Aufwand für die Kommission: 937.785,52 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 54.273,08 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 51.402,17 Euro Jahr 2014 Ausgaben insgesamt: 1.434.525,70 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 178.849,50 Euro Aufwand für die Kommission: 1.046.857,90 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle: 158.740,59 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 50.077,86 Euro Jahr 2015 Ausgaben insgesamt: 1.422.903,16 Euro davon: Personalausgaben der Geschäftsstelle: 182.552,35 Euro Aufwand für die Kommission: 985.391,44 Euro Sachaufwand der Geschäftsstelle:203.859,37 Euro Abführung von Beträgen an den Landeshaushalt zur Abdeckung der allgemeinen Kosten: 51.100,00 Euro Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 70 - Jahr 2016 Der Jahresabschluss 2016 liegt noch nicht vor. Frage 308: Wie hoch sind die Geldleistungen bei einer Tätigkeit in der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs? zu Frage 308: Der Honoraraufwand für die Mitglieder der Kommission betrug im Jahr 2015 insgesamt 506.940,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Frage 309: Wie hat sich die Höhe der Geldleistungen für die Tätigkeit in der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs seit 2000 entwickelt? zu Frage 309: Der Honoraraufwand für die Mitglieder der Kommission inklusive Mehrwertsteuer hat sich seit dem Jahr 2000 wie folgt entwickelt: Jahr 2000: 765.600,00 DM Jahr 2001: 765.600,00 DM Jahr 2002: 391.445,28 Euro Jahr 2003: 391.445,28 Euro Jahr 2004: 391.445,28 Euro Jahr 2005: 391.445,28 Euro Jahr 2006: 391.445,28 Euro Jahr 2007: 408.870,76 Euro Jahr 2008: 408.870,84 Euro Jahr 2009: 514.080,00 Euro Jahr 2010: 514.080,00 Euro Jahr 2011: 514.080,00 Euro Jahr 2012: 502.380,00 Euro Jahr 2013: 506.940,00 Euro Jahr 2014: 506.940,00 Euro Jahr 2015: 506.940,00 Euro Jahr 2016: Der Jahresabschluss 2016 liegt noch nicht vor. Frage 310: Ist das KEF-Gremium aus der Sicht der Landesregierung ein geeignetes Kontrollorgan für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 310: Ja. Es wird auf das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11. September 2007 die Übertragung der Prüfungs- und Ermittlungsaufgabe an die KEF als sachverständig zusammengesetztes Gremium ausdrücklich als verfassungskonform anerkannt (Rn. 139). Frage 311: Welche beruflichen Qualifikationen können die aktuellen Mitglieder der KEF- Kommission vorweisen? (Bitte die Antwort einzeln für alle 16 Mitglieder aufschlüsseln.) zu Frage 311: Die Mitglieder der Kommission verfügen über folgende berufliche Qualifikationen: - Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, Vorsitzender der Kommission, benannt durch Bayern für den Bereich Rechnungshöfe, Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 71 - - Kay Barthel, benannt durch Sachsen-Anhalt für den Bereich Rechnungshöfe, Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt, - Klaus Behnke, benannt durch Rheinland-Pfalz für den Bereich Rechnungshöfe, Präsident des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz, - Marion Claßen-Beblo, benannt durch Berlin für den Bereich Rechnungshöfe, Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin, - Prof. Dr. Martin Detzel, benannt durch Baden-Württemberg für den Bereich Betriebswirtschaft , Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Dualen Hochschule Baden- Württemberg Karlsruhe, - Christian Möller, M.A., benannt durch Schleswig-Holstein für den Bereich Medienwirtschaft und Medienwissenschaft, Dozent im Fachbereich Medien an der Fachhochschule Kiel, - Dr. Norbert Holzer, benannt durch das Saarland für den Bereich Rundfunkrecht, Rechtsanwalt, Univ.-Dozent, Vorstand des Instituts für Europäisches Medienrecht, - Ulrich Horn, benannt durch Thüringen für den Bereich Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung , Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, - Prof. Dr. Werner Jann, benannt durch Brandenburg für den Bereich Medienwirtschaft und Medienwissenschaft, Professor für Politikwissenschaft, Verwaltung und Organisation an der Universität Potsdam, - Prof. Dr. Jürgen Schwarz, benannt durch Sachsen für den Bereich Rundfunkrecht, Rechtsanwalt, - Prof. Dr. Ulrich Reimers, benannt durch Niedersachsen für den Bereich Rundfunktechnik , Professor an der Technischen Universität Braunschweig, Leiter des Instituts für Nachrichtentechnik, - Horst Röper, benannt durch Nordrhein-Westfalen für den Bereich Medienwirtschaft und Medienwissenschaft, Diplom-Journalist, Geschäftsführer des FORMATT-Instituts in Dortmund, - Hubert Schulte, benannt durch Bremen für den Bereich Betriebswirtschaft, Diplom- Volkswirt, Staatsrat a.D., - Dr. Tilmann Schweisfurth, benannt durch Mecklenburg-Vorpommern für den Bereich Rechnungshöfe, Diplom-Verwaltungswissenschaftler, Präsident des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern, - Dr. Norbert Vogelpoth, benannt durch Hessen für den Bereich Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse- Coopers AG, Frankfurt, - Dr. Gebhard Zemke, benannt durch Hamburg für den Bereich Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Partner der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. Frage 312: Wie erklären sich die stetig wachsenden Personalkosten der Rundfunkanstalten bei gleichzeitiger Kostensenkung für die Programmverbreitung? zu Frage 312: Ein sachlicher Zusammenhang in der Entwicklung von Personal- und Programmverbreitungskosten besteht nicht. Bei den Personalkosten wirkt sich die allgemeine Tarifentwicklung aus. Im Bereich der Programmverbreitung gibt es Entwicklungen zu Kostenersparnissen , wie zum Beispiel die analog-digital-Umstiege in der Terrestrik und bei der Satellitenverbreitung. Auch für das ZDF gilt, dass eine Senkung der Kosten der Programmverbreitung durch neue technische Verfahren ermöglicht wird. So wird durch Kom- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 72 - pression von Sendesignalen zur Verbreitung eines Programms erheblich weniger Kapazität benötigt. Beim Deutschlandradio wachsen die Personalkosten im Rahmen der jährlichen Steigerungen durch Tariferhöhungen. Die Kosten für die technische Verbreitung der Programme erhöhen sich aufgrund DAB+. Gegenläufig sind durch die Abschaltung der MW- und LW-Sender deutliche Einsparungen zu verzeichnen. Frage 313: Wie ist zu erklären, dass die ARD für 2013 bis 2016 starke Einsparungen im Programmbereich vorgenommen hat, während die Ausgaben für Personal und Altersversorgung deutlich überschritten wurden? zu Frage 313: Hierzu sind folgende Erläuterungen zu geben: Bei den Programmaufwendungen gem. KEF-Definition handelt es sich nicht um die kompletten Aufwendungen, die für die Herstellung von Programm notwendig sind, sondern um eine Festlegung von Kontengruppen entsprechend des Rundfunkkontenrahmens. Für diese speziellen Aufwendungen (z. B. Urhebervergütungen, Honorare, rundfunkspezifische Leistungsvergütungen usw.) wird eine eigene Teuerungsrate ermittelt, da diese Leistungen nicht Bestandteil des Warenkorbs sind, mit dem das Statistische Bundesamt die Inflationsrate ermittelt. Man spricht hier von der rundfunkspezifischen Teuerungsrate. Es ist aber zu berücksichtigen, dass der Gesamtaufwand der Rundfunkanstalten nahezu vollständig zur Herstellung des Programms aufgewendet wird und auch Personalaufwendungen weit überwiegend der Programmerstellung dienen. Dementsprechend sind die in den Rundfunkanstalten festangestellt beschäftigten Berufsgruppen direkt mit der Programmerstellung befasst, etwa die Redakteurinnen und Redakteure, Auslandskorrespondentinnen und -korrespondenten sowie viele Regisseurinnen und Regisseure, Kamerafrauen und -männer usw. Weitere Berufsgruppen , beispielsweise im Lizenz- und Rechtemanagement, sind ebenfalls unmittelbar an der Programmerstellung beteiligt. Es ist zudem anzumerken, dass sich die Zuordnung zum Programmaufwand über die Jahre verändert hat. Wurden vor einigen Jahren hier noch die Kosten der Programmverbreitung subsummiert, so finden sich diese jetzt als gesondert zu betrachtende Aufwandsposition wieder, während Aufwendungen, wie z. B. Reisekosten, die in früheren Anmeldungen ebenfalls Bestandteil des Programmaufwands waren, jetzt in den sonstigen Aufwendungen enthalten sind. Ein langfristiger Vergleich mit früheren Jahren ohne entsprechende Bereinigung ist somit nicht möglich. Zur Altersversorgung ist anzumerken, dass kein deutlicher Anstieg der Ausgaben erkennbar ist. Lediglich die Aufwendungen für die Rückstellungen zur Altersversorgung, diese sind nicht liquiditätswirksam , mussten aufgrund der niedrigen Zinsen angehoben werden. Frage 314: Bis 2020 plant die ARD eine Reduzierung der Programmvorräte um 100 Mio. Euro, das ZDF dagegen eine Erhöhung um 81,7 Mio. Euro. Womit wird die unterschiedliche Entwicklung erklärt? zu Frage 314: Grundsätzlich kommt es zu einer Reduzierung des Programmvermögens durch Nutzung, indem vorhandenes Programmvermögen gesendet wird. Gegenläufig wirkt die Produktion von Programmvermögen, das nicht sofort ausgestrahlt wird. Wenn in der ARD mehr Programm versendet als neu produziert wird, erfolgt eine Reduzierung der Programmvorräte. Der Programmvermögensaufbau des ZDF ist maßgeblich auf einen Inflationsausgleich auf Basis der rundfunkspezifischen Preissteigerungsrate zurückzuführen (vgl. hierzu auch https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-jahresabschluss-undhaushaltsplan -100.html). Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 73 - Frage 315: Seitens des ZDF werden die steigenden Kosten regelmäßig mit steigenden Preisen begründet. Welche konkreten Preise sind damit gemeint? zu Frage 315: Das mit der KEF abgestimmte Verfahren zur Anmeldung des Finanzbedarfs sieht die jährliche Ermittlung einer rundfunkspezifischen Preissteigerungsrate vor. Das Ermittlungsverfahren von den einzubeziehenden Leistungen (Warenkorb) bis zu den anzuwendenden mathematischen Verfahren (Regression und Durchschnittsbildungen) wurde mit der KEF erarbeitet, die Umsetzung wird von ihr kontrolliert. Einbezogen werden rundfunkspezifische Leistungen wie die Kosten von Auftragsproduktionen und Sportrechten sowie Honorare von Schauspielern, Moderatoren und Regisseuren. Für die Vergangenheit lässt sich mit diesen Berechnungen feststellen, um wieviel die für den Rundfunk spezifische Rate über oder unter der allgemeinen Inflationsrate lag. Für die Zukunft lässt sich mit einem so ermittelten Auf- oder Abschlag auf die für die Finanzvorschau des Bundes prognostizierte Rate die erwartete rundfunkspezifische Rate abschätzen. Diesen Prognosewerten werden dann nachträglich von der KEF die tatsächlichen Steigerungsraten gegenübergestellt . Frage 316: Welche Gründe liegen der geplanten Streichung von mehreren Hundert besetzten Stellen bei ARD und ZDF für 2017 bis 2020 zugrunde? Um welche Stellen handelt es sich? zu Frage 316: Die Rundfunkanstalten sind dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet. Die Stellenstreichungen innerhalb der ARD-Rundfunkanstalten gehen auf Planungen einzelner Rundfunkanstalten sowie auf Forderungen der KEF zurück. Einzelheiten zur Stellenentwicklung je ARD-Rundfunkanstalt sind dem 20. KEF-Bericht, Kapitel 5, Tz. 118 ff zu entnehmen. Das ZDF setzt mit seinen Sparanstrengungen im Personalbereich ein von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten akzeptiertes Konsolidierungskonzept um, mit dem die Einsparungen aus dem 18. Bericht bis 2020 umgesetzt werden. Die Personaleinsparungen betreffen alle Bereiche. Frage 317: Beabsichtigt der RBB für 2017 bis 2020 Personaleinsparungen? Wenn ja, in welcher Höhe und welche Stellen sind betroffen? zu Frage 317: Der RBB hat in der Vergangenheit die Anzahl der Planstellen signifikant reduziert . Ein weiterer Abbau von Planstellen ist aktuell nicht vorgesehen. Frage 318: Gibt es andere Handlungsstrategien des RBB, um die wirtschaftlichste Lösung hinsichtlich der Einsparung zu erreichen? zu Frage 318: Es gibt diverse Initiativen, um die Effizienz von Prozessen und Strukturen ARD-übergreifend weiter zu optimieren. Neben der gerade gestarteten, umfassenden Prozess - und Strukturreform gibt es bereits im IT-Bereich eine gemeinsame Lenkungsgruppe der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zu Fragen der Gestaltung einheitlicher IT-Prozesse und –Strukturen. Frage 319: Sind ARD, ZDF und RBB Einsparerfolge der Rundfunk- und Fernsehveranstalter in anderen Ländern bekannt? Wenn ja, aus welchen Ländern? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 74 - zu Frage 319: Es gibt diverse Initiativen, um die Effizienz von Prozessen und Strukturen ARD-übergreifend weiter zu optimieren. Neben der gerade gestarteten, umfassenden Prozess - und Strukturreform (siehe Antwort zu Frage 584) gibt es bereits seit 2016 im IT- Bereich eine gemeinsame Lenkungsgruppe der ARD mit dem ZDF und Deutschlandradio zu Fragen der Gestaltung einheitlicher IT-Prozesse und –Strukturen. Dem RBB sind keine konkreten Einsparerfolge der Rundfunk- und Fernsehveranstalter anderer Ländern bekannt . Der RBB beobachtet mit Interesse auch international die medienpolitischen Entwicklungen . Frage 320: Würden die deutschen Rundfunkanstalten die erfolgreichen Sparerfahrungen aus anderen Ländern in ihre Sparstrategien einbeziehen? Wenn ja, welche konkrete Maßnahmen sind es? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 320: Der regelmäßige Austausch der europäischen Rundfunkanstalten dient gerade dazu, Einsparerfolge einer Anstalt auch für andere Anstalten fruchtbar zu machen. Erfolgreiche Maßnahmen anderer Anstalten werden daher regelmäßig auf Erfolgschancen im ZDF untersucht. Allerdings hat das ZDF aufgrund seiner umfangreichen Einspar- und Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen, die zum Ausgleich der Einbrüche bei den Werbeerträgen nach Einführung der privaten Sender erforderlich waren, bereits in den 90er Jahren viele Rationalisierungsprojekte in Angriff genommen, die nun in ähnlicher Weise bei anderen europäischen Rundfunkanstalten aufgegriffen werden. Der RBB ist staatsvertraglich verpflichtet , bei seiner kompletten Wirtschaftsführung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Daher wird schon im Rahmen der KEF-Anmeldung das Verfahren zur Ermittlung des Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwendet (siehe auch 20. KEF-Bericht, Tz. 498 ff.). Grundsätzlich sind auch Sparerfahrungen aus anderen Ländern, sofern bekannt und für den rbb sinnvoll anwendbar, von Interesse. Frage 321: Laut KEF-Bericht 2016 machen die Rundfunkanstalten in ihren mittelfristigen Finanzbedarfsplanungen die sog. Verstärkungsmittel geltend. Um welche Verstärkungsmittel handelt es sich? (Bitte in der Antwort ausführlich die einzelnen Mittel für ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio im Zeitraum von 2010 bis 2020 darstellen.) zu Frage 321: Verstärkungsmittel sind keine Sondermittel, sie stammen aus den normalen Ertragsquellen einer Rundfunkanstalt. Bei den sog. Verstärkungsmitteln handelt es sich in der Regel um Planansätze (Aufwand) für Programmvorhaben in den normalen Wirtschaftsplänen der einzelnen Rundfunkanstalten, deren Höhe und letztliche Verwendung zum Planungszeitpunkt noch nicht konkret spezifiziert werden können. Insbesondere im Bereich der aktuellen Berichterstattung sind z. B. Reserven vorzusehen, da beispielsweise Katastrophen nicht planbar und auch Ereignisse von weltpolitischer Bedeutung nicht immer vorhersehbar sind. Für den Zeitraum 2010-2020 hat der RBB Verstärkungsmittel von 39 Mio. € angemeldet. Die Verstärkungsmittel sind für besondere Zwecke, insbesondere für Programmvorhaben, vorgesehen und können erst nach Freigabe der Intendantin verwendet werden. Die Haushalts- und die Mittelfristigen Finanzplanungen des ZDF sehen keine Verstärkungsmittel vor (vgl. hierzu Kapitel Bestandsbedarf, Verstärkungsmittel in den KEF-Berichten, z.B. 20. KEF-Bericht, S. 183). Gleiches gilt für das Deutschlandradio. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 75 - Frage 322: Wie viele Entwicklungsprojekte von ARD, ZDF und RBB wurden bisher für den Zeitraum zwischen 2005 bis 2020 angemeldet? zu Frage 322: Die ARD hat seit 2005 die folgenden fünf Projekte neu bei der KEF angemeldet: • HDTV • Digitaler Hörfunk • Mobile Broadcast • DVB T2 • Bestandssicherung audiovisuelles Erbe Von 2005 bis 2020 wurden beim RBB zehn Entwicklungsprojekte angemeldet. Das ZDF hat ab 2005 folgende Entwicklungsprojekte neu angemeldet: HDTV Mobile Broadcast Sendezeitenausweitung Kinderkanal (gemeinsam mit der ARD) Im Jahr 2005 noch nicht beendete, bereits für die Gebührenperiode 2001 bis 2004 angemeldete Projekte: ZDF.vision (mit den Teilprojekten Elektronischer Programmführer, InfoBox, Theaterkanal , Digitext und Verbreitung des digitalen Angebots) Online DVB-T Die Einführung der digitalen Programme ZDF.neo und ZDF.info hat das ZDF nicht als Projekt angemeldet, d.h. dafür keinen zusätzlichen Finanzbedarf geltend gemacht. Beide Programme wurden durch Einsparungen und Umschichtungen ermöglicht. Frage 323: Wie viele dieser Projekte wurden von der KEF anerkannt? (Bitte die Antwort nach der jeweiligen Rundfunkanstalt und nach Jahren aufschlüsseln). zu Frage 323: Die KEF hat von den seit 2005 angemeldeten Projekten die folgenden vier anerkannt: HDTV Digitaler Hörfunk Mobile Broadcast DVB T2 Die von ARD, ZDF, Deutschlandradio und ARTE angemeldeten Projekte wurden genehmigt . Die Entwicklungsprojekte werden nicht von einzelnen Rundfunkanstalten ausgeführt, sondern im Verbund realisiert. Das Projekt DVB-T wird von ARD und ZDF gemeinsam, die Entwicklung von DAB dagegen von ARD und Deutschlandradio entwickelt. Frage 324: Wie viele der gestarteten Projekte waren im Zeitraum von 2006 bis 2016 erfolgreich und wie viele dauern noch an? zu Frage 324: Im genannten Zeitraum waren drei Projekte – HDTV, DAB und DVB-T – erfolgreich . Für den Zeitraum 2013-2020 wurden die Projekte Digitaler Hörfunk, Bestandssicherung audiovisuelles Erbe sowie DVB-T2 angemeldet. Diese Projekte dauern noch an. Frage 325: Sind im Zeitraum von 2006 bis 2016 Projekte gescheitert? Wenn ja, aus welchen Gründen sind sie gescheitert? (Bitte die Antwort nach Projekten aufschlüsseln.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 76 - zu Frage 325: Von den ARD-Projekten wurde das Projekt „Mobile Broadcast“ in der ursprünglichen Form ab 2012 nicht mehr weitergeführt. Die technische Konzeption des Mobile Broadcast hatte sich durch die rasante technische Entwicklung des mobilen Internets überholt. Verbliebene Restmittel sind deshalb zur Startfinanzierung von DRadio Wissen eingesetzt worden. (Siehe hierzu im Einzelnen 18. KEF-Bericht, Kapitel 5, Seiten 157 ff.). Es sind keine ZDF-Projekte im Zeitraum 2005 bis 2016 gescheitert. Es sind auch davor noch keine von der KEF anerkannten Projekte gescheitert. Frage 326: Wie viele Erträge erzielte der RBB aus Mahngebühren in der Zeit vom 2012 bis 2016? (Bitte die Antwort nach Jahren und Erträgen aufschlüsseln). zu Frage 326: Mahngebühren werden im RBB nicht gesondert erfasst. Insoweit liegen hierzu keine Informationen vor. Frage 327: Gemäß § 4 DLR-StV kann sich Deutschlandradio in Erfüllung seiner Aufgaben zum Erwerb, zur Herstellung und zur wirtschaftlichen Verwertung von Hörfunkproduktionen und der damit zusammenhängenden Rechte mit Dritten zusammenarbeiten und sich zu diesem Zweck auch an Unternehmen beteiligen. An wie vielen Unternehmen ist Deutschlandradio derzeit mit welchen Anteilen beteiligt? Wie haben sich die Beteiligungen von Deutschlandradio seit 2010 entwickelt? zu Frage 327: Die Beteiligungen von Deutschlandradio können aus dem Beteiligungsbericht entnommen werden: Dienstleistungsbeteiligungen: Deutschlandradio Service GmbH (100%). Diese ist zu 100% an der Gesellschaft für infrastrukturelle Dienste mbH beteiligt. Sonstige Beteiligungen: Rundfunk Orchester und Chöre gGmbH (40%) und Hessen Digital Radio GmbH (15%). ARD/ZDF-Beteiligungen: Institut für Rundfunktechnik GmbH (5,71%) und ARD.ZDF medien akademie gGmbH (2,5%) Stiftung: Deutsches Rundfunkarchiv (14,28%). Es handelt sich um keine kommerziellen Beteiligungen. Frage 328: Gemäß § 3 ZDF-StV kann sich das ZDF in Erfüllung seiner Aufgaben zum Erwerb , zur Herstellung und zur wirtschaftlichen Verwertung von Hörfunkproduktionen und der damit zusammenhängenden Rechte mit Dritten zusammenarbeiten und sich zu diesem Zweck auch an Unternehmen beteiligen. An wie vielen Unternehmen ist das ZDF derzeit mit welchen Anteilen beteiligt? Wie haben sich die Beteiligungen des ZDF seit 2010 entwickelt? zu Frage 328: Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass das ZDF gemäß § 3 ZDF-StV in Erfüllung seiner Aufgaben zum Erwerb, zur Herstellung und zur wirtschaftlichen Verwertung von Fernsehproduktionen und der damit zusammenhängenden Rechte mit Dritten zusammenarbeiten kann. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 77 - Das ZDF hat die nachfolgenden Angaben geliefert: Das ZDF ist an folgenden Unternehmen beteiligt (Stand 31.12.2016): ZDF Enterprises GmbH (100 %) ZDF Werbefernsehen GmbH (100 %) ZDF Kasino GmbH (100 %) ARTE Deutschland TV GmbH (50 %) SportA GmbH (50 %) Bavaria Studios & Production Services GmbH (25,1 %) Deutscher Fernsehpreis (25 %) Stiftung Prix Jeunesse (20 %) VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (14 %) ARD/ZDF Medienakademie gemeinnützige GmbH (12 %) Grimme-Institut Gesellschaft für Medien, Bildung und Kultur S. Rundfunkbeitrag Frage 329: Wie hat sich die Zahl der Beitrags- bzw. Gebührenzahler in Brandenburg seit dem Jahr 2000 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren, Haushalten und Betriebsstätten aufschlüsseln.) zu Frage 329: Daten für die Zeit vor 2010 sind in der gewünschten Untergliederung in der Kürze der Zeit nicht zu ermitteln. Angegeben werden kann, für die Jahre 2010 bis 2016, die Zahl der Teilnehmer-/Beitragskonten. Hierin enthalten sind auch jene Konten, für die eine Befreiung von der Zahlungspflicht oder der ermäßigte Rundfunkbeitrag gilt. (Für Brandenburg lagen diese Quoten 2016 beispielhaft jeweils leicht über 9% bei der Befreiung und 1% bei der Ermäßigung). Teilnehmer-/Beitragskonten Brandenburg Stichtag Gesamt Haushalte Betriebsstätten 31.12.2010 1.307.332 1.232.349 74.983 31.12.2011 1.310.076 1.233.082 76.994 31.12.2012 1.310.336 1.233.155 77.181 31.12.2013 1.330.846 1.248.287 82.559 31.12.2014 1.383.144 1.298.019 85.125 31.12.2015 1.386.181 1.294.905 91.276 31.12.2016 1.391.724 1.294.234 97.490 Frage 330: Wie gestaltet sich der Verfahrensablauf von der Mehrbedarfsanmeldung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bis zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags? (Bitte die einzelnen Verfahrensschritte benennen und kurz beschreiben.) Wer ist / wird an den einzelnen Verfahrensschritten beteiligt? zu Frage 330: Siehe im Einzelnen hierzu 20. KEF-Bericht, Tz. 1 ff, S. 24 ff; Das KEF- Verfahren ist durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Es verläuft in folgenden Schritten: 1. Anmeldung des Bedarfs durch die Rundfunkanstalten Dafür stellen die Anstalten der KEF neben ihren Finanzvorschauen für den Beitragszeit- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 78 - raum umfangreiche Unterlagen zur Verfügung, die von der KEF in einem Anforderungsschreiben aufgeführt werden. Um Entwicklungsprojekte anmelden zu können, benötigen die Anstalten die Zustimmung ihrer Gremien. 2. Prüfung der angemeldeten Bedarfe und Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen durch die KEF Die Kommission hat für die Erträge und die Aufwandsarten Personalaufwand, Programmaufwand und Sachaufwand/Investitionen Arbeitsgruppen eingerichtet, die eine detaillierte Prüfung ihrer Aufwandskategorie vornehmen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden im Plenum der KEF beraten und gehen in einen Berichtsentwurf ein. Am Ende der Periode voraussichtlich verbleibende Mittelüberschüsse werden in einen Beitragssenkungsvorschlag , ungedeckte von der KEF festgestellte Finanzbedarfe in einen Erhöhungsvorschlag umgerechnet. Zudem ermittelt die Kommission den zu ihren Ergebnissen für ARD, ZDF und Deutschlandradio passenden Aufteilungsschlüssel für den monatlichen Beitrag. Zum Berichtsentwurf sollen die Anstalten Stellung nehmen, ehe der endgültige Bericht dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission und der Öffentlichkeit vorgelegt wird. 3. Entscheidung über die Umsetzung der KEF-Empfehlung in der Ministerpräsidentenkonferenz . Die Anpassung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages an eine veränderte Beitragshöhe und -verteilung erfolgt durch Ratifizierung in allen Landesparlamenten. Frage 331: Ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Behörde? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 331: Gem. § 10 Abs. 7 RBStV nimmt jede Landesrundfunkanstalt die ihr nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbunden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebenen Stelle der öffentlichrechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst war. Bei der Tätigkeit des Beitragsservices handelt es sich somit weiterhin um die originären Aufgaben der jeweiligen Landesrundfunkanstalten , die diese durch die gemeinsame Stelle für ihren Bereich selbst durchführt. Frage 332: Was versteht die Landesregierung unter einer „funktionsgerechten Finanzausstattung “ gemäß § 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag? zu Frage 332: Die „funktionsgerechte Finanzausstattung“ ist in § 12 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag wie folgt legal definiert: „Die Finanzausstattung hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in die Lage zu versetzen, seine verfassungsgemäßen und gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen; sie hat insbesondere den Bestand und die Entwicklung des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.“ Damit ist die von den Ländern verfassungsrechtlich zu gewährende funktionsgerechte Finanzausstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gesetzlich vorgegeben. Die Landesregierung geht dabei davon aus, in Einklang mit der geltenden Rechtslage und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts , dass der Umfang der finanziellen Gewährleistungspflicht sich danach richtet, was für die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erforderlich ist (vgl. BVerfGE 87, 181). So hat das Bundesverfassungsgericht weiter konkretisiert, dass der Gesetzgeber, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Erfüllung des Funktionsauftrages zu ermöglichen, vorsorgen muss, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen , personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen. Dabei gilt, dass der öffentlich -rechtliche Rundfunk nicht auf den gegenwärtigen Entwicklungsstand in programmlicher , finanzieller und technischer Hinsicht beschränkt werden darf, da das Programman- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 79 - gebot auch für neue Inhalte, Formate und Genres sowie für neue Verbreitungsformen offen bleiben muss, der Auftrag also dynamisch an die Funktion des Rundfunks gebunden ist (BVerfG vom 11.September 2007, Rz. 123). Frage 333: Hat der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und das damit eingeführte Beitragssystem zu einer besseren öffentlichen Akzeptanz der Abgabenerhebung geführt? Liegen hierzu statistische Erhebungen vor? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese gekommen? zu Frage 333: Solche Erhebungen sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 334: Haben die Milliardenüberschüsse im Beitragssystem sowie die Rückstellungen bei Beitragsüberschüssen die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags in der Bürger gesteigert? zu Frage 334: Vgl. Antwort auf Frage 333. Frage 335: Wie hoch ist das Rundfunkbeitragsaufkommen, das jeweils auf die Privathaushalte , die Wirtschaft und die öffentliche Hand fällt? zu Frage 335: Bei den Rundfunkbeiträgen wird lediglich zwischen privat und nicht privat unterschieden. Eine Unterscheidung nach Wirtschaft und öffentlicher Hand findet nicht statt. Die Anteile, mit denen einerseits Private und andererseits Unternehmen und Einrichtungen zur Rundfunkfinanzierung beitragen, haben sich durch den Übergang vom Gebühren - zum Beitragssystem praktisch nicht geändert. Im Jahr 2015, für das die aktuellsten Ist-Werte vorliegen, haben zum gesamten Beitragsaufkommen von 8.024 Mio. € die Privaten (Wohnungen) 7.268 Mio. € (90,6 %) beigetragen, die Unternehmen und Einrichtungen 756 Mio. € (9,4 %). Frage 336: Wie hat sich der brandenburgische Anteil an den gesamten bundesweiten Jahreseinnahmen aus der Rundfunkgebühr bzw. dem Rundfunkbeitrag seit 2000 entwickelt? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln und den Anteil sowohl in absoluten als auch in Prozentzahlen angeben.) zu Frage 336: Die Werte (in T€) bzw. die prozentualen Anteile für Brandenburg sind in der Tabelle angegeben. Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Brandenburg 180.057.345 201.045.205 202.992.792 204.985.120 208.244.573 211.370.522 217.755.124 Gesamt 5.918.154.136 6.650.034.164 6.749.220.056 6.790.697.266 6.854.811.967 7.122.969.516 7.286.239.960 Anteil Brandenburg 3,04% 3,02% 3,01% 3,02% 3,04% 2,97% 2,99% Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 80 - Brandenburg 219.008.223 217.738.818 229.822.528 229.295.395 229.692.092 227.729.806 232.795.910 Gesamt 7.298.927.224 7.260.483.100 7.604.232.805 7.545.319.268 7.533.523.690 7.492.520.506 7.681.218.210 Anteil Brandenburg 3,00% 3,00% 3,02% 3,04% 3,05% 3,04% 3,03% Jahr 2014 2015 2016 Brandenburg 252.013.721 244.829.456 liegt noch nicht vor Gesamt 8.324.263.773 8.131.285.002 liegt noch nicht vor Anteil Brandenburg 3,03% 3,01% Frage 337: Welche Institutionen arbeiten bei der Festlegung der Höhe des sogenannten Rundfunkbeitrags zusammen? zu Frage 337: Vgl. Antwort auf Frage 330. Frage 338: Welche Empfehlungen zur Höhe des Rundfunkbeitrages bzw. der Rundfunkgebühren hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten in den Jahren seit 2000 ausgesprochen? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln und die tatsächliche Höhe der Rundfunkgebühr bzw. des Rundfunkbeitrages zum Vergleich mit angeben.) zu Frage 338: Die KEF berichtet den Landesregierungen alle zwei Jahre über die Finanzlage der Rundfunkanstalten. Dabei legt sie in der Regel abwechselnd einen Beitragsbericht mit Empfehlung zur Beitragshöhe (bzw. Gebührenhöhe) oder einen Zwischenbericht vor. Berichtsjahr Bericht Empfehlung Höhe Gebühr/Beitrag (seit 2013) 2001 13. KEF-Bericht Zwischenbericht ohne Empfehlung Seit 1. Januar 2002 16,15 € 2003 14. KEF-Bericht Ab 2005 17,24 € Seit 1. April 2005 17,03 € 2005 15. KEF-Bericht Zwischenbericht ohne Empfehlung 17,03 € 2007 16. KEF-Bericht ab 2009 17,98 € Seit 1. Januar 2009 17,98 € 2009 17. KEF-Bericht Zwischenbericht ohne Empfehlung 17,98 € 2011 18. KEF-Bericht Beibehaltung von 17,98 € 17,98 € 2014 19. KEF-Bericht ab 2015 17,25 € 17,50 € (ab 1. April 2015) 2016 20. KEF-Bericht ab 2017 17,20 € 17,50 € Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 81 - Frage 339: Wie wurden die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren bzw. dem Rundfunkbeitrag seit dem Jahr 2000 verwendet? (Bitte die Antwort nach Jahren, Betrag, Institution und Verwendung aufschlüsseln.) zu Frage 339: Die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren bzw. Rundfunkbeiträgen wurden und werden zur Deckung aller anfallenden Ausgaben im Zusammenhang mit der Erfüllung des Rundfunkauftrages verwendet. Das ZDF partizipiert seit 2000 mit seinem jeweiligen staatsvertraglich festgelegten Anteil am Fernsehgebühren- bzw. Beitragsaufkommen insgesamt und auch am Beitragsaufkommen im Land Sachsen, vgl. § 9 RFinStV. Da das ZDF außer bei anerkannten Entwicklungsprojekten und künftig beim zweckgebundenen Beitragsanteil zur Dotierung der Versorgungsstöcke keine zweckgebundenen Erträge kennt, werden alle Ertragsarten zur Deckung aller Aufwandsarten herangezogen. Deutschlandradio verweist auf die Informationen aus den jeweils veröffentlichten KEF-Berichten sowie den veröffentlichten Jahresabschlüssen von Deutschlandradio. Frage 340: Welche weiteren Einnahmen erzielten die Institutionen des öffentlichrechtlichen Rundfunks in Brandenburg seit dem Jahre 2000 neben den Rundfunkgebühren bzw. dem Rundfunkbeitrag? (Bitte die Antwort nach Jahren, Einnahmeart, Betrag und Institution .) zu Frage 340: Eine bis ins Jahr 2000 zurück reichende Aufschlüsselung kann die Landeregierung nicht darstellen. Auch ist unklar, was mit „Institutionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Brandenburg“ gemeint ist. Eine Differenzierung der weiteren Einnahmen des RBB selbst für Berlin und Brandenburg ist nicht möglich. Für den RBB insgesamt sind dem Wirtschaftsplan 2017 des RBB neben den Erträgen aus Rundfunkbeiträgen in Höhe von 404 Mio. € und Erträgen aus Beteiligungen /Werbegesellschaft in Höhe von 5,7 Mio. € folgende Einnahmen zu entnehmen: Beitragsrückflüsse von der Landesmedienanstalt (mabb): 3,5 Mio. € Bestandsveränderungen: - 0,1 Mio. € Aktivierte Eigenleistungen: 0,8 Mio. € Kostenerstattungen: 5,4 Mio. € Andere Betriebserträge: aus Programmaktivitäten: 10 Mio. € Übrige andere Betriebserträge: 28 Mio. € Erträge aus Finanzanlagen, sonst. Zinsen und ähnl. Erträge: 6,5 Mio. € Frage 341: Wie wurden die weiteren Einnahmen seit dem Jahr 2000 verwendet? (Bitte die Antwort nach Betrag und Institution aufschlüsseln.) zu Frage 341: Vgl. Antwort auf Frage 340. Frage 342: Welcher Systematik unterliegen die Haushalte der Institutionen des öffentlichrechtlichen Rundfunks? zu Frage 342: Das ist für die jeweilige Rundfunkanstalt separat geregelt. Der Haushaltsplan des ZDF dient der Feststellung der betrieblichen Aufgaben, die zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig sind, und legt den finanziellen Rahmen fest, in dem sich die betrieblichen Aktivitäten vollziehen sollen, und zwar aufgegliedert nach Erträgen und Aufwendungen (Betriebshaushalt) sowie nach Einnahmen und Ausgaben (Investitionshaushalt). Im Betriebshaushalt werden die erwarteten Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 82 - Aufwendungen und Erträge, die dem jeweiligen Geschäftsjahr leistungsmäßig zuzurechnen sind, dargestellt. Im Investitionshaushalt sind die gesamten Veränderungen der langfristigen Vermögens- und Kapitalpositionen der Vermögensrechnung zu veranschlagen. Alle Einnahmen/Erträge dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben/Aufwendungen. Einnahmen /Erträge dürfen nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, soweit dies durch Beschluss des Verwaltungsrates oder durch Ausnahmeregelungen im Haushaltsplan zugelassen worden ist. Frage 343: Wer ist für die Prüfung der Haushalte der Institutionen des öffentlichrechtlichen Rundfunks verantwortlich? zu Frage 343: Die Haushalte werden von den Gremien der Rundfunkanstalten, Rundfunkräten und Verwaltungsräten und von den Landesrechnungshöfen geprüft. Die Haushaltspläne des ZDF, die sich in dem von der KEF gesteckten Rahmen bewegen müssen, werden von den Gremien Verwaltungsrat, der dem Haushaltsplan zustimmen muss, und dem Fernsehrat, der ihn genehmigen muss, intensiv geprüft. Die Abrechnungen der Haushaltspläne werden außer von den Gremien wie bei großen Privatunternehmen jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, die einen Bestätigungsvermerk erteilt. Zudem wird die Wirtschaftsführung des ZDF regelmäßig – in der Regel für 3-Jahres- Zeiträume – vom Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz geprüft, die zusammengefassten Prüfungsergebnisse werden veröffentlicht. Nach § 23 ZDF-Staatsvertrag beschließt der Verwaltungsrat über den vom Intendanten entworfenen Haushaltsplan, der dem Fernsehrat gemäß § 20 ZDF-Staatsvertrag zur Genehmigung zuzuleiten ist. Frage 344: Wann wurden die Haushalte der Institutionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie und durch wen letztmalig geprüft? Werden die Prüfungsergebnisse veröffentlicht ? zu Frage 344: Vgl. Antwort auf Frage 343. Die Haushaltspläne des ZDF werden dem Verwaltungsrat als Entwurf vorgelegt, Änderungswünsche des Verwaltungsrates wie weitere Einsparvorgaben werden in der endgültigen Version berücksichtigt. Alle so zustande gekommenen Haushaltspläne wurden vom Fernsehrat genehmigt. Alle Abrechnungen von Haushaltsplänen des ZDF haben von der jeweiligen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten. Beim Deutschlandradio erfolgte die letzte Jahresabschlussprüfung für 2015 durch die Wirtschaftsprüfer. Frage 345: Wie viele Beanstandungen gab es zu den Haushaltsplänen seit 2010? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Jahren und Institution.) zu Frage 345: Der Landesregierung sind keine Beanstandungen bekannt. Frage 346: Welche Immobilien besitzen ARD, ZDF und RBB, die nicht bzw. nicht vorrangig der Sendergeschäftstätigkeit zuzuordnen sind? zu Frage 346: Der RBB besitzt folgende Immobilien, die nicht vorrangig der Sendergeschäftstätigkeit zuzuordnen sind: DRA Deutsches Rundfunkarchiv in Babelsberg Marlene-Dietrich-Allee 20 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 83 - 14482 Potsdam ems electronic media school Marlene-Dietrich-Allee 25 14482 Potsdam Das ZDF besitzt am Standort in Mainz 44 sogenannte „Werkswohnungen“ sowie vereinzelt an Standorten der jeweiligen Landesstudios. Frage 347: Welche Wirtschaftsgüter werden vom RBB geleast? zu Frage 347: Der RBB least Fahrzeuge und Teile des technischen Equipments. Leasing kommt dann zur Anwendung, wenn es die wirtschaftlichste Finanzierungsalternative ist. Frage 348: Welche Handlungsoptionen hat der RBB bezüglich welcher Leasingobjekte getroffen, um Einsparungen vorzunehmen? zu Frage 348: Der RBB hat in der Vergangenheit in einigen Fällen Altleasingverträge abgelöst oder durch Rückkäufe wirtschaftliche Vorteile erzielt. Frage 349: Wer erstellt die mittelfristige Finanzplanung bei ARD, ZDF, Deutschlandradio und RBB jeweils? zu Frage 349: Die Erstellung der Mittelfristigen Finanzplanung obliegt den jeweiligen Verwaltungsdirektionen in den ARD-Rundfunkanstalten. Die Erstellung der Mittelfristigen Finanzplanung obliegt im RBB der Verwaltungsdirektion/Hauptabteilung Finanzen. Die Mittelfristige Finanzplanung ist vom Verwaltungsrat des rbb zu genehmigen (§ 18 (3) Nr. 1. RBB-Staatsvertrag). Die Aufstellung der Mittelfristigen Finanzplanung im ZDF obliegt dem Intendanten. Die mittelfristige Finanzvorschau wird dem Verwaltungsrat zur Kenntnis vorgelegt . Die langjährig geübte Praxis sieht die Erstellung unter Federführung der HA Finanzen vor. Das Deutschlandradio erstellt seine Mittelfristige Finanzplanung selbst. Frage 350: Mit welchen konkreten Maßnahmen haben jeweils ARD, ZDF, Deutschlandradio und RBB seit 2014 versucht Einsparungspotentiale zu finden und sodann auch umzusetzen ? (Bitte in der Antwort die Maßnahmen sowie Einsparung jährlich aufführen.) zu Frage 350: Im Rahmen des KEF-Verfahrens wird das Verfahren zur Ermittlung des Potenzials an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwendet (siehe auch 20. KEF-Bericht, Tz. 498 ff.). Der RBB ist staatsvertraglich verpflichtet, wirtschaftlich und sparsam zu haushalten . Insofern unterliegt die gesamte Haushaltsführung stets dieser Vorgabe. Frage 351: Welche Ziele hat der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, welcher einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag vorsieht? Wurden diese Ziele bisher erreicht? zu Frage 351: Die von den Ländern mit der Einführung des geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags verfolgten Ziele und deren Erreichung lassen sich dem Bericht der Rundfunkkommission zur Evaluierung des Rundfunkbeitrags entnehmen. Dieser ist im Internet verfügbar . https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/ Bericht_der_Rundfunkkommmission_zur_Evaluierung_des_Rundfunkbeitrags.pdf Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 84 - Auch in der Begründung zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 3. Dezember 2015 werden die Ergebnisse des Evaluierungsprozesses dargestellt: „ …. Mit der Reform der Rundfunkfinanzierung wurden verschiedene Ziele verknüpft. Neben der Etablierung eines zeitgemäßen Finanzierungssystems für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das der Konvergenz der Medien Rechnung trägt, sollten insbesondere auch die Rundfunkbeitragserträge der Rundfunkanstalten wie auch der Rundfunkbeitrag seiner Höhe nach stabilisiert und hierbei die bisherige sektorale Verteilung des Rundfunkbeitragsaufkommens auf private Haushalte, die Privatwirtschaft und die öffentliche Hand beibehalten werden. ….. Die Ergebnisse der Evaluierung haben das Rundfunkbeitragssystem sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch mit Blick auf die festgestellten wirtschaftlichen Auswirkungen im Wesentlichen bestätigt…..“ Frage 352: Welche positiven sowie negativen Auswirkungen hatte die Umstellung des Finanzierungsmodells ? zu Frage 352: Vgl. Antwort auf Frage 351. Eine darüber hinausgehende Bewertung nimmt die Landesregierung nicht vor. Frage 353: Wurde durch die Umstellung eine „Beitragsgerechtigkeit“ hergestellt? Wenn ja, wie beschreibt die Landesregierung die Beitragsgerechtigkeit? zu Frage 353: Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde mit Wirkung zum 01.01.2013 eine neue Gestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft gesetzt. Die damit verbundene Umstellung auf den Rundfunkbeitrag schafft Beitragsgerechtigkeit , indem sie das bisher geräteabhängige Finanzierungssystem und das mit ihm verbundene strukturelle Erhebungs- und Vollzugsdefizit durch ein Modell ersetzt, das durch seine geänderten Anknüpfungsparameter sicherstellt, dass sich alle, die dazu verpflichtet sind, auch tatsächlich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen. Im Übrigen wird auf die Begründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Buchstabe A) verwiesen. Frage 354: Wie wird der Begriff „Informationsfreiheit“ definiert? zu Frage 354: Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG enthält das Grundrecht der Informationsfreiheit. Es handelt sich um das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten . Allgemein zugänglich ist eine Informationsquelle, wenn sie technisch geeignet und bestimmt ist, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen (BVerfGE 27, 71). Das Bundesverfassungsgericht führt weiter aus: „Für die in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Informationsfreiheit sind danach zwei Komponenten wesensbestimmend. Einmal ist es der Bezug zum demokratischen Prinzip des Art. 20 Abs. 1 GG: Ein demokratischer Staat kann nicht ohne freie und möglichst gut informierte öffentliche Meinung bestehen. Daneben weist die Informationsfreiheit eine individualrechtliche, aus Art. 1, Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitete Komponente auf. Es gehört zu den elementaren Bedürfnissen des Menschen , sich aus möglichst vielen Quellen zu unterrichten, das eigene Wissen zu erweitern und sich so als Persönlichkeit zu entfalten. Zudem ist in der modernen Industriegesellschaft der Besitz von Informationen von wesentlicher Bedeutung für die soziale Stellung des Einzelnen. Das Grundrecht der Informationsfreiheit ist wie das Grundrecht der freien Meinungsäußerung eine der wichtigsten Voraussetzungen der freiheitlichen Demokratie“ (so auch BVerfGE 27, 71, 81; BVerfGE 7, 198 [208]). Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 85 - Frage 355: Wie erklärt sich die Landesregierung, dass viele Beitragszahler säumig sind? zu Frage 355: Dass ein Beitragszahler säumig ist, hat im wesentlichen zwei Gründe: Entweder er will nicht zahlen oder kann nicht zahlen. Frage 356: Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Zahlungsverweigerer es im Zeitraum von 2012 bis 2016 bundesweit und brandenburgweit gab? (Bitte die Antwort nach Jahren aufschlüsseln.) zu Frage 356: Die Beitragsrückstände werden beim RBB nicht differenziert erfasst; eine Aussage ist nicht möglich. Frage 357: Wie viele Zahlungsverweigerer gab es in Brandenburg von 2012 bis 2016? (Bitte die Antwort nach Jahren und Anzahl aufschlüsseln.) zu Frage 357: Vgl. Antwort auf Frage 356. Frage 358: Wie viele Vollstreckungstitel für ausstehende Rundfunkbeiträge gab es in Brandenburg im Zeitraum von 2012 bis 2016? zu Frage 358: Hinweis: Ein vollstreckbarer Titel ist der jeweilige Beitragsbescheid. Bis es gegenüber einer Beitragsschuldnerin bzw. einem Beitragsschuldner zur Vollstreckung kommt, ergehen zunächst in der Regel drei Beitragsbescheide. Die Zahl der Vollstreckungstitel (Bescheide) entwickelte sich wie folgt: Stichtag 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 Vollstreckungstitel 247.359 249.268 306.939 389.341 382.922 Frage 359: Wie viele Titel wurden in Brandenburg von 2012 bis 2016 vollstreckt? (Bitte die Antwort nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln.) zu Frage 359: Wie unter Frage 358 ausgeführt, werden mehrere Titel zu einem Vollstreckungsersuchen zusammengefasst. Dem RBB ist nur die Anzahl der Vollstreckungsersuchen , nicht aber die Anzahl der tatsächlich vollstreckten Titel, bekannt. Stichtag 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 Vollstreckungsersuchen 69.061 24.600 31.069 37.618 46.756 Frage 360: Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Zwangsvollstreckung? zu Frage 360: Die Kosten für eine Zwangsvollstreckung tragen jeweils die Schuldner und sind dem RBB nicht bekannt. Daher kann der RBB hierzu keine Aussage treffen. Frage 361: Wie beabsichtigt die Landesregierung gegen die Zahlungsverweigerer in Zukunft vorzugehen? zu Frage 361: Die Landesregierung geht nicht gegen Zahlungsverweigerer vor, da sie nicht Gläubigerin des Rundfunkbeitrages ist. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 86 - Frage 362: Wie viele Zwangsvollstreckungen wurden bzw. werden seit 2012 durchgeführt? (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln) zu Frage 362: Dem RBB ist die Anzahl der Zwangsvollstreckungen nicht bekannt. Frage 363: Wie viele Zahlungsverweigerer mussten im Zeitraum seit 2012 in Erzwingungshaft ? (Bitte die Antwort nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln.) zu Frage 363: Dem RBB ist bisher für das Bundesland Brandenburg kein einziger Fall bekannt . Frage 364: Wie viele Einträge ins Schuldnerverzeichnis gab es seit dem 01.01.2013 aufgrund der Nichtzahlung des Rundfunkbeitrages? zu Frage 364: Hierüber wird keine Statistik geführt. Es gibt für die Erhebung und Speicherung dieses Merkmals keine Rechtsgrundlage. Frage 365: Womit wird die beabsichtigte Beitragserhöhung ab 2017 begründet, wenn bereits seit 2013 durch die Umstellung des Finanzierungsmodells Mehreinnahmen zu verzeichnen waren? zu Frage 365: Es ist ab 2017 keine Beitragserhöhung beabsichtigt. Frage 366: Wie erklären sich die nicht unerheblich hohen Rundfunkbeiträge vor dem Hintergrund der heutzutage relativ niedrigen Produktions- und Verbreitungskosten? zu Frage 366: Vgl. dazu die Antworten auf die Fragen 298ff und 329. Frage 367: Wie erklärt die Landesregierung, dass der Großteil der Beitragseinnahmen für die Sicherung der Pensionen der Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verwendet wird? zu Frage 367: Die Behauptung ist falsch. Ab dem 01.01.2017 werden 24,7 Cent des monatlichen Teilnehmerbeitrags (das sind 1,4 Prozent) zweckgebunden dafür verwendet, die Versorgungsstöcke der Landesrundfunkanstalten des ZDF und von Deutschlandradio nach und nach soweit aufzufüllen, dass daraus die in Form von Pensionsrückstellungen abgebildeten Altersversorgungslasten gedeckt werden können. Frage 368: Welche Gründe liegen dem fast um 10% gewachsenen Finanzmittelbedarf zugrunde , den die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für 2017 bis 2020 angemeldet haben ? zu Frage 368: Die Behauptung ist nicht nachvollziehbar. In der Finanzbedarfsanmeldung zum 20. KEF-Bericht hat die ARD für den Zeitraum 2017 bis 2020 einen Aufwand im Bestandsbedarf (20. KEF-Bericht, S. 30, Tab. 2) von 28.091 T€ angemeldet. Das waren 6,4% mehr als der prognostizierte Bedarf der Vorperiode von 26.395 T€. Dies entspricht einer jährlichen Steigerungsrate von unter 1,6%, die vor allem einem Inflationsausgleich dient. Dabei ist die Auflösung der Beitragsrücklage der Beitragsperiode 2013 bis 2016 noch nicht berücksichtigt, die ebenfalls Grundlage der Finanzbedarfsanmeldung war. Das ZDF hatte Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 87 - im Rahmen der Finanzbedarfsanmeldung des 20. KEF-Berichts unter Berücksichtigung der Sonderrücklage Beitragsmehrerträge einen Überschuss angemeldet. Die angemeldeten Aufwendungen/Ausgaben in Zeitraum 2017-2020 betrugen 9.973 Mio. €. Die angemeldeten Aufwendungen/Ausgaben der Jahre 2013-2016 addieren sich auf 9.380 Mio. €. Dies ist ein Anstieg von 6,3%. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die für 4 Jahre erwarteten Preissteigerungen zurückzuführen. Deutschlandradio geht davon aus, dass der gewachsene Bedarf zu erheblichen Anteilen aus den allgemeinen Verteuerungen, erhöhten Aufwendungen aufgrund einer staatsvertraglichen Verpflichtung für die Beteiligung an der roc- GmbH sowie Zusatzmitteln für die Ausweitung von DRadio Wissen resultiert. Frage 369: Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben im Zeitraum von seit 2012 und wofür wurden diese Ausgaben getätigt? zu Frage 369: Grundsätzlich ist anzumerken, dass lediglich Ausgaben getätigt werden, die für das Programm erforderlich, wirtschaftlich sinnvoll oder gesetzlich zulässig sind. Zu den dazu vorliegenden Berichten vgl. Antwort auf Frage 339 und 343f. Die Ausgaben des ZDF stellen sich wie folgt dar: Aufwendungen 2012 2013 2014 2015 Personalaufwendungen 455,04 465,22 541,52 494,69 Programmaufwendungen 1.274,91 1.171,04 1.252,11 1.194,29 Geschäftsaufwendungen 186,55 169,44 174,58 177,83 Andere 276,90 267,30 269,95 259,64 Aufwendungen 2.193,40 2.073,00 2.238,17 2.126,45 Hinzu kommen die Investitionsausgaben in folgender Höhe: 2012 2013 2014 2015 Sachinvestitionen 54,80 48,98 45,23 43,63 Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 ist noch nicht fertiggestellt, so dass die tatsächlichen Werte für dieses Jahr noch nicht vorliegen. Frage 370: Deutschlandradio hat seinen Sitz in Köln und in Berlin und betreibt gemäß § 1 Abs. 3 DLR-StV programm- und produktionsgerecht gleichwertige Funkhäuser in Berlin und Köln. Warum betreibt Deutschlandradio zwei Funkhäuser? Wie hoch wäre die Kostenersparnis , wenn Deutschlandradio sich auf einen Sitz und ein Funkhaus beschränken würde? Welche Auswirkungen hatte diese Reduzierung auf die Höhe des Rundfunkbeitrags ? zu Frage 370: Es handelt sich um die Funkhäuser der Vorgängereinrichtungen, nämlich der Rundfunkanstalt des Bundesrechts „Deutschlandfunk“ sowie des „Rundfunks im ame- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 88 - rikanischen Sektor von Berlin“ (RIAS Berlin). Die Immobilien hat die Nachfolgeeinrichtung Deutschlandradio aufgrund des Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrags von 1993 erworben. Der Fortbestand der beiden Standorte mit zwei gleichwertigen programm- und produktionsgerechten Funkhäusern ist in § 2 Abs. 3 Deutschlandradio-Staatsvertrag festgelegt. T. Daten und Datenschutz bei Erhebung des Rundfunkbeitrages Frage 371: Ab welchem Zeitpunkt erfolgte in Brandenburg ein Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter? zu Frage 371: Der Abgleich begann im Jahr 2001. Frage 372: Wie viele Zwangsanmeldungen gab es in Brandenburg seit dem 1. Januar 2016? zu Frage 372: Im Jahr 2016 gab es in Brandenburg 19.898 Direktanmeldungen (Stand 30.12.2016). Frage 373: Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Zwangsanmeldungen? zu Frage 373: Die Rechtmäßigkeit von Direktanmeldungen ergibt sich aus § 8 Abs. 1 RBStV in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 RBStV. Frage 374: Wie viele Befreiungen von der Rundfunkbeitragszahlung wurden seit dem 1.1.2015 beantragt? zu Frage 374: Über die Anzahl der Befreiungsbeantragungen führt der RBB keine Statistik. Frage 375: Wie viele Befreiungen von der Zahlung des Rundfunkbeitrages wurden genehmigt ? zu Frage 375: Zum 31.12.2016 war für rd. 2,93 Mio. Wohnungsinhaber bundesweit eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag vermerkt. Zum gleichen Stichtag war in Brandenburg für 111.464 Wohnungsinhaber eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag vermerkt. Frage 376: Wie viele Ermäßigungen des Rundfunkbeitrages wurden beantragt? zu Frage 376: Über die Anzahl der Ermäßigungsbeantragungen führt der RBB keine Statistik . Frage 377: Wie viele Ermäßigungen des Rundfunkbeitrages wurden genehmigt? zu Frage 377: Zum 31.12.2016 war für rd. 0,47Mio Beitragskonten bundesweit eine Ermäßigung vermerkt. In Brandenburg war zum selben Stichtag für 16.501 Beitragskonten eine Ermäßigung vermerkt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 89 - Frage 378: Wie viele Merkzeichen RF wurden zuerkannt? zu Frage 378: Hierfür sind die Versorgungsämter und nicht der RBB zuständig. Dem RBB liegt über die Anzahl der RF-Merkzeichen keine Information vor. Frage 379: Welches sind die häufigsten Gründe, die für eine Befreiung oder Ermäßigung bei der Zahlung des Rundfunkbeitrages in den Jahren 2015 und 2016 angegeben wurden ? zu Frage 379: Häufigster Befreiungsgrund ist der Bezug von Sozialgeld/Arbeitslosengeld II (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 RBStV). Ermäßigungen werden am häufigsten gewährt für behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 80 % oder mehr, die an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 RBStV). Frage 380: Was erfolgte mit den seit 2013 nicht mehr benötigten Datensätzen der Beitragszahler ? zu Frage 380: Die Daten wurden nach Maßgabe von § 11 Abs. 6 S. 2 und 3 bzw. § 14 Abs. 9 S. 2 sowie § 14 Abs. 9 S. 5 RBStV (Fassung vom 01.01.2017) gelöscht. Frage 381: Wie viele in Brandenburg angeschriebene säumige Beitragszahler, die sich nicht auf die Aufforderung des Beitragsservices zurückgemeldet hatten, waren verstorben? zu Frage 381: Hierzu liegen dem RBB keine Informationen vor. Eine Beantwortung ist daher nicht möglich. Frage 382: Welche Gesetze sind maßgebend für den Datenschutz im Bereich des öffentlich -rechtlichen Rundfunks in Deutschland? zu Frage 382: Maßgebend sind im Wesentlichen der Rundfunkstaatsvertrag und der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, die Landesgesetze bzw. Staatsverträge zur Gründung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie – wegen des Rundfunkprivilegs in eingeschränktem Maße – die Datenschutzgesetze von Bund und Ländern. Soweit öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten als Telediensteanbieter auftreten, ist auch das Telemediengesetz zu beachten. Frage 383: Welche Kontrollinstanzen für die Einhaltung dieser datenschutzrechtlichen Bestimmungen gibt es? zu Frage 383: Soweit Daten zu journalistisch-redaktionellen Zwecken verarbeitet werden, sind in allen Bundesländern und im Bund allein die Datenschutzbeauftragten der einzelnen Rundfunkanstalten zur Aufsicht berufen. Soweit Daten nicht zu journalistischredaktionellen Zwecken verarbeitet werden, liegt die Aufsichtszuständigkeit für einige Anstalten (rbb, hr und Radio Bremen) bei den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten. Solche Zwecke sind etwa der Beschäftigtendatenschutz, aber auch das Forderungsmanagement . Für andere Rundfunkanstalten der Länder und des Bundes ist dagegen festgelegt , dass die Aufsicht auch insoweit ausschließlich durch den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Rundfunkanstalt ausgeübt wird. Im Falle des Rundfunks Berlin-Brandenburg als länderübergreifender Anstalt übt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informa- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 90 - tionsfreiheit die ihr obliegende Aufsicht im Benehmen mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg aus (§ 38 Abs. 8 RBB-Staatsvertrag). Frage 384: In welchen Fällen kann bzw. muss der Brandenburgische Datenschutzbeauftragte tätig werden? zu Frage 384: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht besitzt keine eigene Aufsichtszuständigkeit für den RBB. Beschwerden und weitere Vorgänge werden an die jeweils zuständige Stelle weitergegeben. Frage 385: Wie oft und aus welchen Gründen wurde der Brandenburgische Datenschutzbeauftragte seit 2010 tätig? zu Frage 385: Mit Ausnahme von zuständigkeitsbedingten Abgaben ist die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht im abgefragten Zeitraum nicht selbständig tätig gewesen. Die Ergebnisse einer gemeinsamen Prüfung der damaligen Gebühreneinzugszentrale durch die Landesdatenschutzbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen ist u. a. im 13. Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg von 2004/2005 nachzulesen. Frage 386: Welche Datenschutzbeauftragten sind für ARD, ZDF und Deutschlandradio jeweils zuständig? zu Frage 386: Die ARD besitzt als bloße Arbeitsgemeinschaft keinen gesonderten Datenschutzbeauftragten . Die Zuständigkeit richtet sich nach den für die jeweils zuständige Landesrundfunkanstalt anwendbaren Vorschriften. Die Aufsicht über ZDF und Deutschlandradio liegt bei den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Anstalten. Frage 387: Gibt es jeweils einen Datenschutzbericht von ARD, ZDF, Deutschlandradio und RBB? Wenn ja, wie oft wird ein solcher Datenschutzbericht erstellt und an wen vorgelegt? zu Frage 387: Die Tätigkeitsberichte der Beauftragten für den Datenschutz der jeweiligen Rundfunkanstalten werden jährlich bzw. alle 2 Jahre erstellt und veröffentlicht. Sie werden den jeweiligen Rundfunkräten vorgelegt und sind teilweise auch im Internet abrufbar. U. Wissenschaftliche Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-recht-lichen Rundfunks Grundlage: Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio (April 2010) von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Bundesverfassungsrichter a.D. Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 91 - und Der Rundfunkbeitrag – Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung Rechtsgutachten erstellt im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Juni 2013) Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M. Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- und Steuerrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (derzeit Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) I. Allgemeine Fragen zu beiden Gutachten: Frage 388: Was hat die Erstellung der beiden Gutachten jeweils gekostet? zu Frage 388: Die Landesregierung hat keine Kenntnis über die Kosten der genannten Gutachten. Frage 389: Wer bestimmte die Gutachter? zu Frage 389: Die Gutachter wurden von den Auftraggebern gemeinsam bestimmt. Frage 390: Nach welchen Kriterien wurden die Gutachter ausgewählt? zu Frage 390: Die Auswahl erfolgte nach fachlicher Eignung. Frage 391: Wurden auch andere Wissenschaftler für ein Gutachten zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angefragt? Wenn ja, wer wurde angefragt und aus welchen Gründen wurde dann kein Gutachten erstellt bzw. nicht veröffentlicht? zu Frage 391: Es wurden keine anderen Wissenschaftler für ein Gutachten zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angefragt. Frage 392: Warum wurden zwei Gutachten mit sehr ähnlichen inhaltlichen Schwerpunkten im Abstand von drei Jahren in Auftrag gegeben? zu Frage 392: Die Gutachten behandeln unterschiedliche rechtliche und medienpolitische Konstellationen. Das erste Gutachten (Kirchhhof) befasste sich 2010 abstrakt mit der möglichen gesetzlichen Ausgestaltung eines gesetzlich noch nicht vorgezeichneten Rundfunkbeitrags . Das zweite Gutachten (Kube) konnte 2013 bereits von einer konkreten gesetzlichen Fixierung ausgehen. Frage 393: Wer bestimmte Zielrichtung und Themen der Gutachten? zu Frage 393: Die Themenstellung wurde von den Auftraggebern vorgegeben. Verlauf und Ergebnisse der Gutachten wurden von den Gutachtern in eigener wissenschaftlicher Verantwortung festgelegt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 92 - Frage 394: Warum wurde das zweite Gutachten an einen Gutachter vergeben, der bereits bei dem ersten Gutachter wissenschaftlicher Mitarbeiter war, promovierte und später den Lehrstuhl übernahm? zu Frage 394: Vgl. Antwort auf Frage 390. Frage 395: Waren diese Verbindungen zwischen den beiden Gutachtern den Auftraggebern bei Vergabe des zweiten Gutachtens bekannt? zu Frage 395: Die Verbindungen zwischen den beiden Gutachtern waren bei Vergabe des zweiten Gutachtens bekannt. Frage 396: Das Kirchhof-Gutachten diente als Grundlage für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag . Wofür sollte das zweite Gutachten (als Grundlage) dienen? zu Frage 396: Vgl. Antwort auf Frage 392. Frage 397: Gab es für das Kirchhof-Gutachten konkrete Vorgaben zu alternativen Rundfunkfinanzierungsmodellen , die rechtlich überprüft werden sollten, wie z.B. eine Beitragsfinanzierung oder die Schaffung eines neuen Beitragstatbestandes? zu Frage 397: Prof. Dr. Kirchhof hat sich im Rahmen des Gutachtenauftrags mit Fragen der Rundfunkfinanzierung durch Steuern, Sonderabgaben oder Beiträge / Gebühren befasst . Ergebnis war, dass eine Beitragsfinanzierung aus finanzverfassungsrechtlicher Sicht die geeignete Gestaltungsform ist. II. Nachfragen zum Kirchhof-Gutachten: „Doch bedarf es der fortwährenden Überprüfung, wie weit die Teilfinanzierung über Werbung und Sponsoring zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft drängt und damit die innere Unabhängigkeit des Rundfunks gefährdet.“ S. 5 f. Frage 398: Wie viel Werbung ist maximal möglich, um die Unabhängigkeit des öffentlichrechtlichen Rundfunks nicht zu gefährden? zu Frage 398: Die Frage kann nicht mit einer konkreten Zahl beantwortet werden. Die Unabhängigkeit wird dadurch gesichert, dass die Finanzierung im Wesentlichen beitragsfinanziert erfolgt und bedarfsgerecht ist. Frage 399: Besteht derzeit ein Einfluss der Werbewirtschaft auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Wenn ja, wie äußert sich dieser? zu Frage 399: Es besteht kein Einfluss der Werbewirtschaft auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Frage 400: Warum findet derzeit eine Werbefinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks statt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 93 - zu Frage 400: Es findet lediglich eine Kofinanzierung statt. Im Übrigen vergleiche Antworten auf Fragen 391ff. Frage 401: Wie hoch sind die Werbeeinnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? zu Frage 401: Ausweislich der Anmeldung zum 20. KEF-Bericht lagen die Erträge aus Kostenerstattungen und Gewinnabführung der LRA der ARD im Jahr 2014 bei 223.015 T€. Das ZDF hat seit 2010 folgende Werbeerträge erzielt: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Werbeertrag (Mio. €) 123,2 125,8 132,1 135,9 155,9 142,8 Frage 402: Welchen finanziellen Anteil hat die Werbefinanzierung an der Gesamtfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? zu Frage 402: Für die ARD entspricht dies einem Anteil von 3,2 %. Beim ZDF ist der Anteil der Werbeerträge an den gesamten Erträgen von 6,0 Prozent im Jahr 2010 auf 6,5 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Frage 403: Wer bestimmt die Höhe des Werbeanteils? zu Frage 403: Die Höhe des Werbeanteils im Ersten Fernsehprogramm der ARD und im Programm "Zweites Deutsches Fernsehen" ist Gegenstand des zwischen den Ländern beschlossenen Rundfunkstaatsvertrages, der seine Änderungen über Rundfunkänderungsstaatsverträge erfährt, die der Zustimmung aller Länder bedürfen. Hinsichtlich der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten obliegt die Festlegung des Werbeanteils unter Beachtung der im Rundfunkstaatsvertrag normierten Obergrenze von 60 Minuten werktäglich der Ausgestaltung durch die die Landesrundfunkanstalten tragenden Länder. Vorgaben, etwa in Form von Richtlinien oder Verordnungen, der Europäischen Union sind dabei zu berücksichtigen. Frage 404: Warum findet eine werbebasierte Rundfunkfinanzierung in genau der gewählten Höhe statt? Ist derzeit eine Erhöhung, Senkung oder gar ein Werbeverzicht vorgesehen ? zu Frage 404: Die aktuell zulässige Höchstgrenze von Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist Resultat einer Verständigung der Länder untereinander. Die letzte Reduzierung wurde vom nordrhein-westfälischen Landtag 2016 für den WDR beschlossen. Weitere geplante Erhöhungen, Senkungen oder Werbeverzichte sind aktuell nicht bekannt. Frage 405: Gibt es neben dem Rundfunkbeitrag und den Werbeeinnahmen noch weitere Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die zu seiner Finanzierung genutzt werden bzw. genutzt werden könnten? zu Frage 405: Ja. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 94 - Frage 406: Gibt es Studien und/oder Umfragen zur Akzeptanz der Werbung im öffentlichrechtlichen Rundfunk bei den Zuschauern? Wenn ja, welche und zu welchen Ergebnissen sind die Studien und/oder Umfragen gekommen? zu Frage 406: Es gibt Studien zur Akzeptanz der Werbung im öffentlich rechtlichen Rundfunk : 1. Media Perspektiven 5/2016: Öffentlich-rechtliche und private Fernsehprogramme im Urteil der Zuschauer, S. 286 ff. Erstmals wurde in der Studie Massenkommunikation 2015 danach gefragt, ob Werbung im Programm als störend empfunden wird. Die große Mehrheit (86 %) der 4300 Befragten sieht dies nur als Problem der privaten TV- Sender. Lediglich 9 % empfinden die Werbung in öffentlich-rechtlichen Programmen als überdimensioniert. In diesem Punkt sind sich die verschiedenen Altersgruppen einig. 2. Media Perspektiven, 10/2015: Akzeptanz von Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk , S. 422 ff. Repräsentative Befragung von 1000 Personen in 2015 / Gut drei Viertel der Befragten sehen Werbung als selbstverständlich an. 71,8% der Befragten gab an, dass Werbung für die Sicherung von Arbeitsplätzen wichtig sei. Eine deutliche Mehrheit der Befragten geben an, dass sie für einen Ausbau der Vermarktungszeiten bei ARD/ZDF sind, wenn im Gegenzug der Rundfunkbeitrag sinken würde. 82,6% der Befragten sagte, dass Werbung zwischen den Sendungen weniger störend sei als mitten in einer Sendung. 3. Media Perspektiven 2/2008: Wert und Relevanz der Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, S. 50 ff. Nach dieser Studie sind Werbung und Sponsoring unverzichtbar für den Erwerb wichtiger Programmrechte etwa im Bereich des Sports. Werbung ist heute für viele Menschen ein selbstverständlicher Teil der Erlebenswelt, der Marktwirtschaft und auch der Medien. Werbung bei ARD/ZDF belebt und sichert den Wettbewerb im Werbemarkt. Werbung im ARD-Hörfunk sichert die Existenz des Werbeträgers Radio. Frage 407: Gibt es wissenschaftliche Studien zur Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ? Wenn ja, welche? zu Frage 407: Ja, eine solche Studie gibt es. Diese ist veröffentlicht in Media Perspektiven 7/8 2016, Neufassung des WDR-Gesetzes ab Januar 2017 – Folgen der Werbereduzierung im Hörfunk, S 370 ff. „Die Struktur des Rundfunkrechts ist geprägt von dem verfassungsrechtlich gebotenen Prinzip der Staatsfreiheit des Rundfunks. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seine Aufgabe, freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen, nur erfüllen, wenn er seinerseits frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiert. Er muss so organisiert sein, dass sein Programmangebot eine gegenständliche Breite aller Sparten und eine gleichwertige Vielfalt der in der Gesellschaft anzutreffenden Meinungen gewährleistet.“ S. 16 Frage 408: Wie wird der Begriff „Staatsfreiheit“ definiert? zu Frage 408: Eine Legaldefinition des Prinzips der Staatsfreiheit des Rundfunks existiert nicht. Allerdings versteht das Bundesverfassungsgericht unter der Staatsfreiheit des Rundfunks in seinen Urteilen, siehe bspw. BVerfGE 83, 238, dass der Staat weder selbst Rundfunkveranstalter sein noch bestimmenden Einfluss auf das Programm der von ihm unabhängigen Veranstalter gewinnen darf. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 95 - Frage 409: Was bedeutet eine „gleichgewichtige Vielfalt der in der Gesellschaft anzutreffenden Meinungen“? Wie wird diese gewährt? zu Frage 409: Unter einer gleichgewichtigen Vielfalt der in der Gesellschaft anzutreffenden Meinungen ist die Abbildung aller relevanten Meinungen gesellschaftlicher Gruppen oder Einzelpersonen in möglichst breiter und vollständiger Form zu verstehen. Gewährleistet wird dies durch eine diese Abbildung gewährleistende Organisationsstruktur der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten. Frage 410: Wird ein Unterschied in der Definition der Begriffe „Gleichgewicht“ und „Ausgewogenheit “ bzw. „Ausgeglichenheit“ gesehen? Falls ja, wo bestehen Unterschiede? zu Frage 410: Ausweislich des im Dudenverlag im Jahr 2011 erschienen Großen Wörterbuchs der deutschen Sprache stellen die Begriffe Ausgewogenheit und Ausgeglichenheit Synonyme zu dem Begriff des Gleichgewichts dar. Aufgrund der Abstraktheit der Fragestellung und der Annahme, dass sich die Gleichheit immer nur auf das Bezeichnete erstreckt , ist die Frage mithin zu verneinen. „Der Gesetzgeber muss die technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen des Rundfunks so gestalten, dass eine entwicklungsgerechte Entfaltung des Programmangebotes möglich ist, die Gefahr einer Indienstnahme des Rundfunks durch staatliche oder gesellschaftliche Mächte aber abgewehrt wird.“ S. 17 Frage 411: Wie wird der Erfolg der rechtlichen Umsetzung eingeschätzt? Frage 412: An welcher Stelle besteht noch Regelungsbedarf? Frage 413: Besteht derzeit die Gefahr einer Indienstnahme des Rundfunks durch staatliche oder gesellschaftliche Mächte? Wie kann dieser Gefahr begegnet werden? Wie kann diese Gefahr gebannt werden? zu Fragen 411–413: Die Landesregierung geht davon aus, dass dem zitierten Anspruch nach aktueller Rechtslage Genüge getan ist. „Obwohl es eine empirisch gut begründete Vermutung gibt, dass nahezu jeder Mensch in Deutschland das Rundfunk- und Fernsehprogramm nutzt, dieses Programmangebot also eine allgemein genutzte Informationsquelle ist, wird diese Individualnutzung nicht – widerlegbar – unterstellt, sondern in Haushalten und Betriebsstätten vermutet.“ S. 48 „Dabei kann der Gesetzgeber von der Vermutung ausgehen, dass die Inländer in Deutschland regelmäßig einen Vorteil aus dem Rundfunkangebot ziehen, weil die Nutzbarkeit dieses Angebotes den Handlungsraum ihrer Meinungs- und Informationsfreiheit, ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit, bei beruflicher Nutzung auch ihrer Berufsfreiheit deutlich erweitert und sie dieses Angebot in der Regel auch nutzen.“ S. 60 Frage 414: Worauf stützt sich diese Vermutung? zu Frage 414: Die Vermutung, dass nahezu jeder Mensch in Deutschland das Rundfunkund Fernsehprogramm nutzt, stützt sich mittelbar auf empirische Untersuchungen. Frage 415: Wann wurden diese Daten gesammelt, auf die sich die Vermutung stützt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 96 - zu Frage 415: Die Daten, auf die sich diese Vermutung stützt, sind nicht einer einzelnen Studie und mithin einem einzelnen Zeitpunkt zuzuordnen. Vielmehr stammen die Daten aus unterschiedlichen Erhebungen im Vorfeld der Erstellung des Gutachtens. Frage 416: Ist die angestellte Vermutung noch zeitgemäß? zu Frage 416: Die Vermutung, dass nahezu jeder Mensch in Deutschland das Rundfunkund Fernsehprogramm nutzt, ist zeitgemäß. Aus Sicht der Landesregierung ist jedoch wesentlich , dass die Möglichkeit zur Nutzung für alle vorgehalten wird. „Auch für die Zweitwohnung gilt die Regelvermutung, dass der Beitrag für eine Wohnung den Leistungsempfang für alle Wohnungsinhaber entgilt, eine weitere Gebühr für die Zweitwohnung also nicht entsteht.“ S. 67 Frage 417: Warum muss derzeit auch für eine Zweitwohnung der Rundfunkbeitrag gezahlt werden? zu Frage 417: Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrages knüpft gemäß § 2 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages an den Begriff der Wohnung an. Da es sich bei Zweitwohnungen auch um Wohnungen handelt, gilt die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrages auch für diese. Frage 418: Ist zukünftig eine Ausnahme für die Zweitwohnung vorgesehen? zu Frage 418: Nein. Frage 419: Zahlt derzeit auch die öffentliche Hand für ihre Betriebsstätten den Rundfunkbeitrag ? zu Frage 419: Ja. „3. Das Recht der Rundfunkfinanzierung sollte behutsam erneuert werden, um keine neuartigen Fragen des Europarechts zu veranlassen und die Aufnahme der Reform in der Öffentlichkeit zu erleichtern.“ S. 78 f. Frage 420: Wurden dazu alle relevanten Regelungen getroffen oder besteht derzeit noch Regulierungsbedarf? zu Frage 420: Es wurden alle relevanten Reglungen getroffen. „Sollte eine Verfassungsänderung erwogen werden, um die Rundfunkanstalten aus Steuern zu finanzieren, berührte diese Verfassungsänderung Grundprinzipien der parlamentarischen Demokratie, das Budgetrecht als ein Elementarrecht des Parlaments.“ S. 80 Frage 421: Inwieweit müsste die Verfassung konkret geändert werden, um die Rundfunkanstalten aus Steuern zu finanzieren? zu Frage 421: Die Frage stellt sich nicht, weil sich der Gesetzgeber zugunsten des Rundfunkbeitrags entschieden hat. Frage 422: Inwieweit bestehen diesbezüglich konkrete verfassungsrechtliche Bedenken? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 97 - zu Frage 422: Eine Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten über staatliche Haushalte, also aus Steuern, kollidiert mit dem Gebot der Staatsferne des öffentlichrechtlichen Rundfunks, weil staatliche Stellen auf diese Weise über die Finanzierung mittelbar Einfluss auf das Programm nehmen könnten. Die entspricht auch der Einschätzung der drei Verfassungsrichter Geiger, Wand und Rinck, die schon im Jahre 1971 darauf hingewiesen haben, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem öffentlichen Haushalt der Länder (oder des Bundes) im Hinblick auf die von Art. 5 GG geforderte Freiheit und Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten vom Staat unzulässig ist. „11. Die Gesetzgebungszuständigkeit für den Rundfunkbeitrag folgt der Gesetzgebungskompetenz für das zugehörige Sachgebiet (Annex-Kompetenz). Für den Rundfunk liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern (Art. 70 Abs. 1 GG). Diese umfasst auch die Kompetenz zur Regelung der Rundfunkfinanzierung. Das Beitragsaufkommen darf von den Rundfunkanstalten autonom verwendet werden. Die Verwaltungskompetenz kann der Gesetzgeber den Rundfunkanstalten, bei einer Beitragserhebung nach strikter Legalität auch den Länderbehörden zuweisen.“ S. 81 f. Frage 423: Welche Regelungen wurden hierzu für Brandenburg getroffen? zu Frage 423: Der Landtag hat das Zustimmungs-Gesetz zu dem Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag ) am 9. Juni 2011 beschlossen. Dieser enthält die erforderlichen Regelungen. „17. Das Rundfunkangebot muss auch für sozial Schwache in vollem Umfang erreichbar sein. Deswegen muss der Gesetzgeber entweder im Beitragsrecht einen Befreiungstatbestand vorsehen oder im Sozialrecht die staatlichen Geldleistungen so bemessen, dass der Rundfunkbeitrag aus diesen Zuwendungen finanziert werden kann. Das Erfordernis eines einfachen, die Privatsphäre schonenden Vollzugs legt nahe, die Beitragslast allgemein zu erheben, aber im Sozialrecht auszugleichen.“ S. 84 Frage 424: Welche Regelungen wurden hierzu getroffen? zu Frage 424: Die Befreiungstatbestände und solche Tatbestände, die eine Reduzierung des Rundfunkbeitrages vorsehen, finden sich im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, insbesondere in § 4 des Rundfunkbeitragsstaatvertrages. Da die Angebote des ö.-r. Rundfunk unverschlüsselt und flächendeckend verfügbar sind, besteht im Übrigen kein Zusammenhang zwischen der Erreichbarkeit des Angebots und der Zahlungspflicht. Frage 425: Warum hat man sich für die tatsächlich gewählte Variante entschieden? zu Frage 425: Eine Auflistung der Befreiungstatbestände und solcher Tatbestände, die eine Reduzierung des Rundfunkbeitrages vorsehen, im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stellt die sachnäheste Regelung dar. „20. Die Reform des Rundfunkbeitrags tauscht lediglich den Tatbestand des Empfangsgeräts gegen den Tatbestand des Haushalts und des Gewerbebetriebs aus. In dieser schönen Korrektur gewinnt die Rundfunkfinanzierung eine neue Plausibilität, vermeidet Probleme mit dem europäischen Wettbewerbsrecht und sichert einem einsichtigen Belastungstatbestand einen einfachen und verlässlichen Vollzug.“ S. 85 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 98 - Frage 426: Welche konkreten Probleme mit dem europäischen Wettbewerbsrecht sind hier gemeint? Handelt es sich bei diesen Problemen um theoretische oder praktische? zu Frage 426: Die in dem Gutachten getätigte Aussage, dass die Reform des Rundfunkbeitrags Probleme mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vermeidet, bezieht sich auf die Frage der Vereinbarkeit der deutschen Rundfunkbeiträge mit dem Beihilferecht innerhalb der Wettbewerbsvorschriften der Europäischen Union, im konkreten auf die Frage, ob der Rundfunkbeitrag eine Beihilfe darstellt. Die insoweit vertretenen Ansichten lassen sich der einschlägigen Fachliteratur entnehmen. Aufgrund der Zusage der Bundesregierung an die Europäische Kommission vom Dezember 2006, zweckdienliche Maßnahmen zu unternehmen , die eine eventuelle Überfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ausschließen, ihrer Umsetzung durch die Länder im Rahmen des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages und der daraufhin erfolgten Einstellung des zu diesem Zeitpunkt noch anhängigen Beihilfeverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland, liegt der Schwerpunkt dieser Diskussion heute im theoretischen Bereich. Frage 427: Bestehen diese Probleme immer noch oder konnten sie ausgeräumt werden? zu Frage 427: Die Probleme konnten durch die Verpflichtung Deutschlands, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den Bereich Neue Medien zu konkretisieren, ein Prüfverfahren bzgl. der Erfüllung des Rundfunkauftrages einzuführen (sog. Public-Value- Test) sowie gesetzliche Regelungen für die kommerziellen Tätigkeiten der Rundfunkanstalten und deren Umsetzung im Rundfunkstaatsvertrag ausgeräumt werden. Frage 428: Warum wurden bisher nicht alle Vorschläge aus dem Kirchhof-Gutachten umgesetzt ? zu Frage 428: Das von Prof. Dr. Paul Kirchhof im Auftrag der ARD, des ZDF und des Deutschlandradio erstellte Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat ausschließlich empfehlenden Charakter, eine Verpflichtung zur Übernahme in den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag begründet es nicht. Das Regelungsziel kann auch ohne vollständige Übernahme der Vorschläge erreicht werden. Frage 429: Warum haben die nachfolgenden Empfehlungen von Prof. Kirchhof bisher keinen Eingang in die Rundfunkfinanzierungsgesetzgebung gefunden? a. Wegfall der Rundfunkwerbung b. Behandlung der Zweitwohnung c. keine Ausnahme für Studenten (die kein Bafög erhalten) d. Ausnahme für einen Haushalt, bei dem offensichtlich nicht ferngesehen oder auch nicht Radio gehört wird zu Frage 429: Vgl. dazu Antwort auf Frage 428. III. Nachfragen zum Kube-Gutachten: „Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Möglichkeit zum Rundfunkempfang grundsätzlich deutschlandweit besteht und diese Möglichkeit in den Tatbeständen der privaten Wohnung, der Betriebsstätte und des nicht lediglich privat genutzten Fahrzeugs angemessen erfasst wird.“ S. 5 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 99 - Frage 430: Worauf lässt sich diese Annahme (auch zeitlich), die auch in der Begründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angeführt, jedoch nicht weiter ausgeführt wird, zurückführen? zu Frage 430: Die Annahme, dass die Möglichkeit zum Rundfunkempfang grundsätzlich deutschlandweit besteht und diese Möglichkeit in den Tatbeständen der privaten Wohnung , der Betriebsstätte und des nicht lediglich privat genutzten Fahrzeugs angemessen erfasst wird, beruht auf empirischen Erhebungen sowie einer Auswertung der technischen Möglichkeiten im Rundfunkbereich. „Der Rundfunkbeitrag wird monatlich erhoben (§ 7 RBStV), dies auf Grundlage einer einmaligen Anmeldung des Wohnungs- oder Betriebsstätteninhabers bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt (§ 8 RBStV). Die Anstalten haben Auskunftsrechte nach § 9 Abs. 1 RBStV und sich ermächtigte, die Einzelheiten des Verfahrens durch Satzung zu regeln (§ 9 Abs. 3 RBStV).“ S. 6 Frage 431: § 9 Abs. 1 S. 6 RBStV regelt: Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden. Wie viele Verwaltungszwangsverfahren wurden/werden in Brandenburg zur Durchsetzung des Anspruchs auf Auskunft und Nachweise seit 2012 durchgeführt? (Die Antwort bitte nach Jahren aufschlüsseln.) zu Frage 431: Nach Auskunft des RBB kam es auf Grundlage der genannten Vorschrift in Brandenburg bislang zu keinem Verwaltungszwangsverfahren. „Die Qualifizierung als Beitrag erlaubt es den Ländern, den Rundfunkbeitrag auf Grundlage von Art. 70 Abs. 1 GG auszugestalten.“ S. 34 Frage 432: Wie hat Brandenburg davon Gebrauch gemacht? (Bitte in der Antwort die entsprechenden Regelungen und Normen angeben.) zu Frage 432: Die Ausgestaltung des Rundfunkbeitrages durch die Länder findet sich im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag und hier im Besonderen in § 8, der die Höhe des Rundfunkbeitrages festlegt. „Gleichwohl werden mit Wohnungen weitestgehend Haushalte erfasst. Zudem liegt die Tatbestandlichkeit der Wohnung auch unter Praktikabilitätsgesichtspunkten nahe. Denn der Vollzug kann dadurch weitgehend auf bestehende Datensätze gestützt werden.“ S. 40 f. Frage 433: Welche Datensätze sind hier konkret gemeint? zu Frage 433: Gemeint sind die den Meldebehörden vorliegenden Meldedaten, die entsprechend dem in § 14 Abs. 9 der Rundfunkbeitragsstaatsvertrages normierten Verfahren an die jeweils zuständigen Rundfunkanstalten zu übermitteln waren. Frage 434: Wie erfolgt in Brandenburg ein solcher Datenabgleich? Wer ist daran beteiligt? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser? zu Frage 434: Die Modalitäten sind in §7 der Rundfunkbeitragssatzung des RBB festgelegt . Weitere Rechtsgrundlagen sind der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (insb. §11) und das Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg (insb. §11). „Ein solches Vorbringen ist, dies ist ein gesicherter Bestand der Rechtsprechung, rund- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 100 - funkverfassungsrechtlich unerheblich, weil der Rundfunk, auch zur Sicherung des Grundversorgungsauftrags , sach- und abgabenrechtlich als Gesamtveranstaltung zu verstehen ist. Eine Verifikation des tatsächlichen Konsumverhaltens wäre darüber hinaus auch mit den Anforderungen des Datenschutzes nicht zu vereinbaren.“ S. 52 Frage 435: In welcher Hinsicht bestehen datenschutzrechtliche Bedenken? zu Frage 435: Die Verifikation des tatsächlichen Konsumverhaltens jedes Bürgers der Bundesrepublik Deutschland findet ihre Grenzen in dem aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG herzuleitenden Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das dem einzelnen Nutzer linearer oder nicht-linearer Rundfunkangebote zugesteht, grundsätzlich selbst zu bestimmen, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte preisgeben möchte. Frage 436: Lassen sich diese ausräumen? Wenn ja, wie? zu Frage 436: Die insoweit bestehenden datenschutzrechtlichen Bedenken lassen sich nicht ausräumen. V. Wissenschaftliches Gutachten über Legitimation und Auftrag des öffentlichrechtlichen Fernsehens in Zeiten der Cloud von Prof. Dr. Dieter Dörr, Prof. Dr. Bernd Holznagel LL.M., Prof. Dr. Dres. h.c. Arnold Picot Frage 437: Was hat die Erstellung des Gutachtens insgesamt gekostet und wie teilen sich die Kosten auf die drei Gutachter auf? zu Frage 437: Es handelt sich nicht um von der Landesregierung beauftragte Gutachten. Die Kosten für die Gutachten sind nicht veröffentlicht worden Der Landesregierung liegen keine Informationen über die Kosten der Gutachten vor. Frage 438: Wer bestimmte die Gutachter? zu Frage 438: Die Gutachter wurden vom ZDF bestimmt. Frage 439: Nach welchen Kriterien wurden die Gutachter ausgewählt? zu Frage 439: Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 440: Wurden auch andere Wissenschaftler für ein solches Gutachten zur Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angefragt? Wenn ja, wer wurde angefragt und aus welchen Gründen wurde dann kein Gutachten erstellt bzw. nicht veröffentlicht ? zu Frage 440: Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 441: Wer bestimmte Zielrichtung und Themen des Gutachtens? zu Frage 441: Die Themenstellung wurde von dem Auftraggeber vorgegeben. Verlauf und Ergebnisse der Gutachten wurden von den Gutachtern in eigener wissenschaftlicher Ver- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 101 - antwortung festgelegt. Der Landesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. Frage 442: Was ist mit dem Gutachten bzw. den Ergebnissen des Gutachtens beabsichtigt ? zu Frage 442: Das Gutachten liefert einen Beitrag in der aktuellen Diskussion zur Fortentwicklung des Telemedienauftrags im Rundfunkstaatsvertrag. Frage 443: Welche Konsequenzen zieht das ZDF aus diesem Gutachten? zu Frage 443: Das ZDF hat sich mit den Ergebnissen des Gutachtens in die Diskussion der Länder zur Fortentwicklung des Telemedienauftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingebracht. Frage 444: Wie geht die ARD mit diesem Gutachten um und welche Konsequenzen zieht sie aus diesem Gutachten? zu Frage 444: Das Gutachten gibt viele Anstöße, die auch in der ARD diskutiert werden. „These 6 Es ist damit zu rechnen, dass dem Abruf von Inhalten aus der Cloud bei allen Altersgruppen immer größeres Gewicht zukommen wird. Dies wird jedoch das lineare Programmfernsehen auf absehbare Zeit nicht ablösen. Vielmehr werden beide Angebotsformen nebeneinander bestehen und unterschiedliche Nutzerbedürfnisse bedienen.“ S. 27 Frage 445: Kann die Landesregierung dieser These folgen? Was spricht ihrer Ansicht nach dafür und was dagegen? zu Frage 445: Die These ist nach bisheriger Marktbeobachtung plausibel. „These 7 Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist durch die Verfassung ein besonderer Funktionsauftrag übertragen worden, der durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert und durch den Gesetzgeber im Rundfunkstaatsvertrag unter Beachtung einer europarechtlichen Rahmenbedingung ausgestaltet wurde. Diesen Auftrag erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch lineare Programmangebote und durch Bereitstellung von Abrufdiensten (Telemedien).“ S. 32 Frage 446: Erfüllt der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch lineare Programmangebote und durch die Bereitstellung von Abrufdiensten seinen Funktionsauftrag? (Bitte die Antwort begründen .) zu Frage 446: Die Erfüllung des Funktionsauftrages des Rundfunkstaatsvertrages ist Gegenstand der §§ 11 ff. des Rundfunkstaatsvertrages. Dabei stellt die infolge des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags aufgenommene Regelung in § 11a des Rundfunkstaatsvertrages klar, dass der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neben Hörfunk -und Fernsehprogrammen auch Onlineangebote, sog. Telemedien umfasst. Indem der öffentlich-rechtliche Rundfunk sein Angebot im linearen und nicht-linearen Bereich bereitstellt , erfüllt er mithin seinen Funktionsauftrag. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 102 - Frage 447: Würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Funktionsauftrag erfüllen, wenn er nur lineare Programmangebote bereitstellt? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 447: Nein, weil ein einseitiges Angebot im linearen Bereich (oder im nichtlinearen Bereich) nicht mit der Formulierung in § 11a des Rundfunkstaatsvertrages in Einklang stünde. Frage 448: Würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Funktionsauftrag erfüllen, wenn er nur Abrufdienste (Telemedien) bereitstellen würde? (Bitte die Antwort begründen ?) zu Frage 448: Vgl. Antwort auf Frage 448. „Es ist zudem nicht zu bestreiten, dass die Berichterstattung über den Sport zu den wichtigsten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört. Dies folgt daraus, dass der Sport im engen Zusammenhang mit den essentiellen Funktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die demokratische Ordnung steht. Der Sport bietet, wie das Bundesverfassungsgericht betont, Identifikationsmöglichkeiten im lokalen und nationalen Rahmen und ist ein bedeutsamer Anknüpfungspunkt für eine breite Kommunikation in der Bürger.“ S. 38 Frage 449: Ist die Landesregierung derselben Auffassung, dass die Berichterstattung über den Sport zu den wichtigsten Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 449: Die Landesregierung hält Sportberichterstattung für eine wichtige Aufgabe der ö.-r. Rundfunks. Sie geht davon aus, dass diese Aufgabe auf verschiedene Weise erfüllt werden kann. Frage 450: Welche weiteren Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind geeignet Identifikationsmöglichkeiten für die Rezipienten zu schaffen? zu Frage 450: Prinzipiell sind alle Angebote dazu geeignet – vom Sportler, der für Heranwachsende eine Vorbild- und Identifikationsfigur sein kann, über Moderatoren, die als Rollenvorbilder dienen können, bis hin zu speziellen thematischen Sendungen und ihren Protagonisten . Frage 451: Insoweit die Sportberichterstattung auch im lokalen Rahmen Identifikationsmöglichkeiten bieten soll: Warum werden dann z.B. nur Fußballspiele der 1. Bundesliga auf ARD oder ZDF und nur ganz selten Zweit- und Drittligaspiele mit regionalen Mannschaften im RBB übertragen? zu Frage 451: Weil Zweit- und Drittligaspiele vor allem regionale Anhängerschaften interessieren . W. Reformvorschläge und Zukunftsmodelle I. Rundfunkstrukturreform: SMS-Papier Bereits im November 2003 legten die drei Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU, Bayern), Georg Milbradt (CDU, Brandenburg) und Peer Steinbrück (SPD, Nordrhein- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 103 - Westfalen) im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz ein Positionspapier zu einer Rundfunkstrukturreform vor. Nach den Initialen der Nachnamen der drei Politiker wird das Positionspapier auch „SMS-Papier“ genannt. Das Positionspapier unter der Überschrift „Rundfunkstrukturreform“ hat folgenden Wortlaut: I. Die Regierungschefs der Länder beauftragen die Rundfunkkommission der Länder mit der Vorlage eines Rundfunkreformstaatsvertrages, der folgenden Inhalt regelt: Frage 452: Hat die Rundfunkkommission der Länder einen auf das Positionspapier gestützten Rundfunkreformstaatsvertrag vorgelegt? zu Frage 452: Nein. Es wurden aber Anregungen aus dem Papier übernommen. Rundfunk allgemein: 1. Neue Angebote oder Leistungsausweitungen in Programmbereichen sind künftig generell nur dann zulässig, wenn andere, bisherige Leistungen oder Angebote eingestellt werden (Gebot der Austauschentwicklung). Frage 453: Wird das Gebot der Austauschentwicklung derzeit von ARD, ZDF, Deutschlandradio , RBB jeweils umgesetzt? zu Frage 453: Es gibt kein staatsvertraglich geregeltes Gebot der Austauschentwicklung. 2. Für die Finanzierung der programmbegleitenden Online-Angebote wird ein Gebührenanteil von 0,5 % des Anstaltsetats festgelegt. Frage 454: Wie hoch sind derzeit jeweils die Gebührenanteile der Anstaltsetats für die Finanzierung der programmbegleitenden Online-Angebote von ARD, ZDF, Deutschlandradio und RBB? zu Frage 454: Die prozentualen Einschätzungen des SMS-Papiers beruhten auf den damaligen Erkenntnissen zur Marktentwicklung im Rundfunk- und Telemedienbereich. Aufgrund der in den letzten Jahren stark gestiegenen Hinwendung der Nutzer zu nonlinearen Medien haben die Anstalten ihre Etats für die Finanzierung programmbegleitender Online- Angebote über den im SMS-Papier vorgeschlagenen Grenzwert erhöht. RBB und ZDF haben hierzu konkrete Zahlen vorgelegt. Beim RBB fielen im Jahr 2015 Aufwendungen für die Telemedien von 7,9 Mio. € an. Das sind 1,7 % der RBB-Gesamtaufwendungen. Die prozentualen Einschätzungen aus 2003 beruhen auf den damaligen Erkenntnissen zur Marktentwicklung im Rundfunk- und Telemedienbereich. Beim ZDF waren die gesamten Neuen Medien (einschließlich Videotext und Mediathek) 2015 mit einem Aufwand von knapp 1,4% der ZDF-Gesamtaufwendungen verbunden. In diesem Wert nicht enthalten sind nach Angaben des ZDF die Aufwendungen für Tätigkeiten von Fernsehredakteuren, die ihre Beiträge auch für Online-Nutzungen zur Verfügung stellen. 3. Für die Finanzierung von Marketingaufwendungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften wird ein Gebührenanteil von 1 % des Anstaltsetats festgeschrieben (Vorbild HR). Frage 455: Wie hoch sind derzeit die Gebührenanteile der Anstaltsetats von ARD, ZDF, Deutschlandradio und RBB jeweils für die Finanzierung von Marketingsaufwendungen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 104 - zu Frage 455: Die ARD ist keine eigene Rundfunkanstalt, daher verfügt sie nicht über einen eigenen Etat. Die Aufwendungen der Abteilung Marketing und PR des RBB betragen rd. 1 % seines Rundfunkbeitragsaufkommens. Nach Angaben des ZDF liegt der Anteil der Marketingaufwendungen deutlich unter 1% des Gesamtaufwandes. 4. Die Struktur der Rundfunkgebühr wird zur Minderung des Verwaltungsaufwandes der Rundfunkanstalten vereinfacht; dies betrifft in erster Linie die künftig nur noch einkommensabhängig zu gewährenden Befreiungen. Frage 456: Was spricht gegen eine solche Vereinfachung? zu Frage 456: Die Systematik des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sieht Befreiungen vom Rundfunkbeitrag grundsätzlich nur für Empfänger von Leistungen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) vor. Damit ist eine wesentliche Vereinfachung erreicht, da konkrete, i.d.R. einkommensbezogene Anknüpfungstatbestände für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag benannt werden. 5. Den ARD-Anstalten, dem ZDF und dem Deutschlandradio wird eine Kürzung von 5 % der festen Planstellen innerhalb der nächsten 4 Jahre aufgegeben. Dabei soll keine Verlagerung von Personalkosten auf freie Mitarbeiter im Interesse einer transparenten Personalkostenerfassung stattfinden. Eine entsprechende Obergrenze ist nach dem Beispiel des Staatsvertrages über das Deutschlandradio festzuschreiben. Beim Deutschlandradio werden personelle Doppelstrukturen abgebaut. Frage 457: Gibt es derzeit eine Obergrenze? zu Frage 457: Es gibt derzeit keine staatsvertragliche Obergrenze. Aus dem 20.KEF- Bericht geht hervor, dass die ARD für 2017 bis 2020 die Streichung von 545 besetzten Stellen vorsieht. Das ZDF plant für denselben Zeitraum die Streichung von weiteren 100 besetzten Stellen. Die KEF erwarten von den Landesrundfunkanstalten sowie von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio zum 21. Bericht die Vorlage von mittelfristigen Konzepten für die Entwicklung der gesamten Personalkapazitäten und der Art der Leistungserstellung (vgl. 20. KEF-Bericht, S. 91). Frage 458: Wie haben sich die Planstellen bei ARD, ZDF, Deutschlandradio und RBB seit 2003 im Vergleich zu den freien Mitarbeiterzahlen entwickelt? zu Frage 458: RBB: Entwicklung der Planstellen im rbb 2003 1.646 2004 1.574 2005 1.568,5 2006 1.560 2007 1.532 2008 1.487,5 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 105 - 2009 1.476 2010 1.470 2011 1.466,5 2012 1.467,4 2013 1.463,5 2014 1.459,5 2015 1.459,5 2016 1.465,5 Entwicklung der Anzahl der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anzahl der freien Mitarbeiter/innen 2004: 7.547 Anzahl der freien Mitarbeiter/innen 2016: 4.604 (2003 gab es die drei Honorarabrechnungssysteme SFB, ORB und rbb. Daher erfolgt der Vergleich mit 2004.) Die Anzahl der Honorarempfängerinnen und Honorarempfänger lässt keine Aussage über den Beschäftigungsumfang zu. Die aufgeführten freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden mindestens einmal im jeweiligen Jahr beauftragt. ZDF: 2003 Planstellen: 3.630 Freie Mitarbeiter: 4.283 2015 Planstellen: 3.630,5 Freie Mitarbeiter: 3.804 6. Kreditaufnahmen der Rundfunkanstalten werden künftig nicht mehr als Bedarf steigernd berücksichtigt, sondern als zusätzlich zu erbringender Sparbeitrag in der nächsten Gebührenperiode angesetzt. Frage 459: Wie werden derzeit Kreditaufnahmen der Rundfunkanstalten berücksichtigt? zu Frage 459: Kredite sollen nach § 1 Abs. 3 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages (RFinStV) nur zum Erwerb, zur Erweiterung und zur Verbesserung der Betriebsanlagen aufgenommen werden. Die Verzinsung und Tilgung aus Mitteln der Betriebseinnahmen, insbesondere der Rundfunkbeiträge, muss auf Dauer gewährleistet sein. Die Anstalten sind verpflichtet, Kredite gegenüber der KEF anzumelden. Die KEF berücksichtigt Kredite als sogenannte „anrechenbare Eigenmittel“ im Rahmen der Finanzbedarfsfeststellung. Dabei handelt es sich um kurzfristig, d.h. im Planungszeitraum verfügbare Mittel, die zur Deckung des Finanzbedarfs heranzuziehen sind. Mit der Berechnung der Eigenmittel kommt die KEF ihrer Aufgabe nach, eine Überfinanzierung des Rundfunks zu vermeiden, vgl. § 3 Abs. 2 RFinStV. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 106 - Fernsehen: 7. Die beiden Kultursender Arte und 3sat werden vereint; die Beteiligung von ARD und ZDF sowie die internationale Zusammenarbeit werden aufrechterhalten. Frage 460: Was spricht gegen eine Vereinigung von Arte und 3sat? zu Frage 460: ARTE und 3Sat verfolgen unterschiedliche Ziele: Das rechtliche Fundament von ARTE bildet eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich. Demgegenüber ist 3Sat eine Kooperation zwischen ARD, ZDF, ORF und SRG ;3Sat richtet sich ausschließlich an das deutschsprachige Publikum in Deutschland, Österreich und der Schweiz. 8. Doppelstrukturen bei Phoenix und Kinderkanal sind abzubauen. Dies soll entweder durch Trennung der Verantwortlichkeiten zwischen ARD (Phoenix) und ZDF (Kika) unter Aufrechterhaltung der Zulieferungen oder bei Fortbestand der gemeinsamen Verantwortung durch vereinfachte Verwaltungsstrukturen unter Aufgreifen der KEF-Vorschläge geschehen . Frage 461: Sind die Doppelstrukturen derzeit noch vorhanden? Wenn ja, warum? zu Frage 461: Es sind aktuell keine Doppelstrukturen vorhanden, da PHOENIX und KIKA nach Angaben von ARD und ZDF nach Federführungsmodellen bzw. arbeitsteilig organisiert sind. Im Einzelnen: a) PHOENIX Bei PHOENIX ist lediglich sowohl ein Geschäftsführer vom WDR als auch eine Geschäftsführerin vom ZDF bestellt. Diese Geschäftsführer sind auch gleichzeitig auf dem Bildschirm tätig, so dass dort eine Aufgabenverteilung bzw. Vertretung stattfindet. b) KIKA Der KIKA von ARD und ZDF ist kein selbstständiger Programmveranstalter, sondern eine Organisationseinheit des innerhalb der ARD federführenden MDR, dem er fachlich und administrativ unterstellt ist. Doppelte Besetzungen und Weisungsbefugnisse sind nicht vorgesehen; lediglich der Programmgeschäftsführer ist auch an die Weisungen des zu 50% beteiligten ZDF gebunden. Der KIKA nutzt die Infrastruktur der MDR (u.a. Personalverwaltung , Rechnungswesen, Gebäudemanagement, Honorar- und Lizenzabteilung) mit. Durch diese Einbindung in die MDR-Prozesse werden Doppelstrukturen vermieden. Frage 462: Welche positiven und negativen Auswirkungen haben diese Doppelstrukturen? zu Frage 462: Vgl. Antwort zu Frage 461. Frage 463: Welche KEF-Vorschläge sind hier gemeint? zu Frage 463: Das im November 2003 erschienene SMS-Papier kann sich auf eine Entwurfsfassung des im Dezember 2003 erschienenen 14. KEF-Berichts bezogen haben. Dort wird für PHOENIX, ARTE und 3Sat eine Aufgabe der gemeinschaftlichen Trägerschaft empfohlen. 9. Die Sendezeit des Kika wird auf 06.00 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 107 - Frage 464: Warum wurde die Sendezeit des Kika bis 21:00 Uhr ausgeweitet? zu Frage 464: Weil ältere Kinder länger als bis 19:00 Uhr fernsehen. Dies gilt insbesondere für die Tage Freitag und Samstag, wenn am nächsten Tag schulfrei ist. Der Sendeschluss des KiKA um 19:00 Uhr entsprach also nicht den Nutzungsgewohnheiten und führte zu Enttäuschungen bei den Kindern. Frage 465: Welche Vor- und Nachteile hat eine Beschränkung der Sendezeit des Kika auf 06:00 bis 19:00 Uhr? zu Frage 465: Die Beschränkung ist für Kinder und Eltern nur von Nachteil, denn sie führt dazu, dass für Kinder; die sowieso länger als 19.00 Uhr fernsehen, keine kindgerechten Programme mit öffentlich-rechtlichem Qualitätsstandard zur Verfügung stehen. Kinder laufen daher Gefahr, in noch höherem Maße als bisher für sie ungeeignete Sendungen zu sehen. 10. Die Berechtigung von ARD und ZDF zu den bisherigen zusätzlichen digitalen Angeboten (Eins Muxx, Eins Extra, Eins Festival, ZDF Dokukanal, ZDF Infokanal, ZDF Theaterkanal ) und die Kooperationsmöglichkeit mit kommerziellen Anbietern entfallen. Die Sonderstellung der öffentlich-rechtlichen Programmbouquets im Kabel wird davon nicht berührt. Frage 466: Wie ist hier der aktuelle Stand hinsichtlich der Berechtigungen von ARD und ZDF? zu Frage 466: Zwei der zusätzlichen digitalen Angebote von ARD und ZDF wurden mittlerweile eingestellt (EinsExtra, ZDFkultur). 11. Jede Landesrundfunkanstalt soll nur ein landesweites Fernsehvollprogramm analog veranstalten. Frage 467: Welche Auswirkungen hätte die Umsetzung dieser Forderung? zu Frage 467: Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass die Landesrundfunkanstalten andere Dritte Fernsehprogramme veranstalten, als die die in dem jeweiligen Land auch gesehen werden können. Frage 468: Welche Veränderungen wären für die Umsetzung dieser Forderung notwendig ? zu Frage 468: Der RBB-Staatsvertrag gilt nur für den RBB, dessen Sendegebiet Berlin und Brandenburg ist. Es ist nicht ersichtlich, welche Forderung auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen wäre, Frage 469: Wer wäre bei der Umsetzung dieser Forderung konkret betroffen? zu Frage 469: Vgl. Antwort zu Frage 467. Frage 470: Welche Einsparungen würde die Umsetzung dieser Forderung für wen wann und in welchem Umfang bringen? zu Frage 470: Vgl. Antwort zu Frage 467. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 108 - Hörfunk: 12. Die Landesrundfunkanstalten sollen statt aktuell 61, künftig höchstens 45 Hörfunkprogramme veranstalten (Stand 1995); davon sind 5 deutschlandweit koordinierte, gemeinsame Angebote (z.B. im Klassik- oder Infobereich). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird aufgefordert, in diesem Rahmen digitale Hörfunkprogramme zu veranstalten, die den Umstieg auf das Digitalradio fördern. Frage 471: Wie viele Hörfunkprogramme veranstalten die Landesrundfunkanstalten derzeit insgesamt? zu Frage 471: Die Landesrundfunkanstalten veranstalteten nach Angabe des 20. KEF- Berichts im Jahr 2014 67 Hörfunkprogramme, von denen 12 ausschließlich digital verbreitet wurden. Hinzu kommen 5 Hörfunkprogramme, die gem. § 11 c Abs. 2 RStV nach Landesrecht zusätzlich beauftragt wurden (vgl. hierzu die Angaben im 20.KEF-Bericht, Tz. 38). Frage 472: Wie viele deutschlandweit koordinierte gemeinsame Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten werden derzeit in welchen Bereichen veranstaltet? zu Frage 472: Es gibt derzeit keine deutschlandweit koordinierten gemeinsamen Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten. Frage 473: Wie ist der aktuelle Fortschritt auf dem Weg zum Umstieg auf das Digitalradio? zu Frage 473: Die Nutzerzahlen bei DAB+ steigen. Jedoch bleibt UKW weiterhin für Radio der relevanteste Übertragungsweg. Frage 474: Wie wird der Umstieg auf das Digitalradio derzeit gefördert? zu Frage 474: Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) erkennt in ihrem 20. Bericht für 2017 bis 2020 für das Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk (DAB+) bei der ARD einen Bedarf von 89,4 Mio. € und bei Deutschlandradio von 63,6 Mio. € an. Die KEF stellt fest, dass der Umstieg nur dann gelingt, wenn es zu klaren Festlegungen von Bund und Ländern zu DAB+ kommt und verlangt ein mit den privaten Radioveranstaltern abgestimmtes Konzept. Frage 475: Wie viele digitale Hörfunkprogramme werden derzeit vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk veranstaltet? Wie hat sich die Anzahl der Programme seit 2003 jährlich entwickelt ? zu Frage 475: Vgl. dazu auch Antwort auf Frage 471. 2003 wurden von den öffentlichrechtlichen Anstalten laut 19. KEF-Bericht 66 Hörfunkprogramme veranstaltet, davon 9 nur digital. 13. Freiwerdende Frequenzen sollen die Empfangsmöglichkeiten des Deutschlandradios verbessern und den Verzicht auf teurere Frequenzen mit geringer Reichweite ermöglichen. Frage 476: Wie ist die derzeitige Empfangsmöglichkeit des Deutschlandradios? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 109 - zu Frage 476: Hierzu hat das Deutschlandradio folgende Angaben gemacht: UKW: DLF ca. 71% der Fläche (bundesweit), UKW-DKultur ca. 52% der Fläche DAB: DLF, DKultur, DWissen jeweils ca. 91% der Fläche mobil und ca. 70% der Fläche, im übrigen Livestream. Frage 477: Ist Deutschlandradio derzeit auch auf die Nutzung teurer Frequenzen mit geringer Reichweite angewiesen? Wenn ja, in welchem Umfang? zu Frage 477: Hierzu hat Deutschlandradio folgende Angaben gemacht: Von den zurzeit 319 von Deutschlandradio genutzten UKW-Frequenzen strahlen rund 73% der Sender mit einer eher geringen Leistung von unter einem kW ab. Für einen bundesweiten Programmanbieter wie das Deutschlandradio wäre es wirtschaftlicher, überwiegend nur Sender großer Leistungen wie 60 kW oder 100 kW zu betreiben. Die derzeitige Überbelegung des UKW-Frequenzspektrums, auch als eine Folge der jahrzehntelangen Suche nach noch freien Übertragungskapazitäten und bestmöglicher Ausnutzung des Frequenzspektrums lässt jedoch eine Koordinierung derartiger leistungsstarker Frequenzen nicht mehr zu. 14. ARD und ZDF sollen verstärkt dem deutschen Auslandsrundfunk (Deutsche Welle) zuliefern. Frage 478: Liefern ARD und ZDF derzeit dem deutschen Auslandsrundfunk zu? zu Frage 478: Ja. Frage 479: In welchem Umfang soll die Zulieferung von ARD und ZDF noch weiter verstärkt werden? zu Frage 479: Die Zusammenarbeit wurde in den zurückliegenden Jahren bereits ausgebaut . Fast 80% des deutschsprachigen Programms besteht nach Angaben von ARD und ZDF aus von diesen getätigten Zulieferungen. Frage 480: Welche Rundfunkanstalten liefern noch dem deutschen Auslandsrundfunk zu? zu Frage 480: Dem deutschen Auslandsrundfunk liefern im Rahmen der bestehenden Kooperation mit den Landesrundfunkanstalten die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das Deutschlandradio zu. II. Die Regierungschefs der Länder fordern die Rundfunkanstalten auf, die von der KEF aufgezeigten Wirtschaftlichkeitsreserven auszuschöpfen. Insbesondere: 1. In gleichem Maße Einsparungen bei den Personalaufwendungen wie bei den Programmaufwendungen nachzuweisen. 2. Lohnbestandteile in gleichem Maße anzupassen, wie es gegenwärtig in der öffentlichen Verwaltung geschieht. 3. Den erreichten Sparanteil beim Sachaufwand nicht zur Deckung neuer Aufgaben, sondern zugunsten stabiler Rundfunkgebühren einzusetzen. 4. Klangkörper zu reduzieren und verstärkt in diesem Bereich zu kooperieren. 5. Bei den alten Versorgungswerken – wie im öffentlichen Dienst – eine Abkopplung von der Gesamtversorgung zu erreichen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 110 - Frage 481: Wurden die unter II.1 bis 5 aufgestellten Forderungen bisher zumindest anteilig umgesetzt? Wenn ja, wie, durch wen und in welchen Bereichen. Wenn nein, warum nicht? zu Frage 481: Teile der Forderungen wurden umgesetzt. Der RBB hat im Rahmen seiner Fusion aus SFB und ORB zahlreiche Planstellen abgebaut und konnte seither weitere Stellen abbauen. Im Rahmen der Verhandlungen zu einem neuen Tarifvertrag konnten Zusagen zu Lohnbestandteilen reduziert werden. Zur Erfüllung seines Programmauftrags agiert der RBB wirtschaftlich und finanziert auch zusätzliche Aufgaben nur im Rahmen der von der KEF genehmigten Mittel. Einen eigenen Klangkörper hat der RBB nicht. Die Verhandlungen zur Altersversorgung finden derzeit auf ARD-Ebene statt. Das ZDF führt seit 2012 unter großen Anstrengungen ein drastisches Programm zum Abbau von Stellen und freien Mitarbeitern (insgesamt 562 Mitarbeiterkapazitäten gegenüber dem Vergleichsjahr 2010) und damit zur Minderung des Personalaufwands durch. Dazu gehört, dass auslaufende Verträge freier Mitarbeiter nicht verlängert und freiwerdende Stellen nicht wiederbesetzt werden. Außerdem wurde zeitlich begrenzt die Möglichkeit eingeräumt, bereits vorzeitig in Ruhestand zu gehen, wenn die betreffende Stelle dann entfiele. Auf dieser Grundlage hat das ZDF für den 20. KEF-Bericht einen Einsparerfolg beim Personalaufwand von 92,36 Mio. € für die Jahre 2013 bis 2016 und von 40,61 Mio. € für die Jahre 2017 bis 2020 nachgewiesen (Nettoeinsparungen, d.h. was von den gesamten Einsparungen zur Entlastung des Beitrags verbleibt, nachdem der für Mehrbedarfe an anderer Stelle benötigte Teil der Bruttoeinsparungen abgezogen wurde). Das sind gemessen am Personalaufwand des jeweiligen Referenzjahres, im Vergleich zu dem die Einsparungen ermittelt werden, Einsparungen von 32,2 % bzw. 13,8 % bzw. im Durchschnitt je Jahr 8,1 % bzw. 3,4 %. Für den Zeitraum 2013 bis 2016 hat das ZDF (nicht zuletzt aufgrund von Vorgaben der KEF) beim Programm (ohne Verbreitung) eine Nettoeinsparung von 249,72 Mio. € nachgewiesen; das entspricht 21,8 % insgesamt bzw. 5,5 % je Jahr des Programmaufwands im Referenzjahr. Für den Zeitraum 2017 bis 2020 hat das ZDF dagegen beim Programm keine Nettoeinsparungen, sondern einen Mehrbedarf von 92,69 Mio. € geplant, der durch Nettoeinsparungen beim Personal- und Sachaufwand finanziert werden muss. Wenn die unterschiedlichen Ausgangsgrößen beachtet werden, kann daher festgehalten werden, dass das ZDF beim Personal (relativ) mehr spart als beim Programm. Die letztjährigen Tarifanpassungen des ZDF (2011/2012, 2013/2014, 2015-2017) lagen in der Gesamtfortwirkung unterhalb der des öffentlichen Bereichs. Bei den im Wirtschaftlichkeitsbericht der KEF festgehaltenen Erfolgen handelt es sich um Nettoeinsparungen. Die vom ZDF für den 20. KEF-Bericht nachgewiesenen Einsparungen bei den (indexierbaren) Sachaufwendungen von 83,11 Mio. € für den Zeitraum 2013 bis 2016 und von 15,61 Mio. € für den Zeitraum 2017 bis 2020 führen also unmittelbar in dieser Höhe zu einer Entlastung der Beitragszahler. Schon der Versorgungstarifvertrag für Eintretende ab 1994 sieht eine Abkoppelung von der Gesamtversorgung vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 111 - III. Die Regierungschefs der Länder beschließen, dass Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig den Werberegeln unterfallen soll; Ausnahmen sind nur für die in § 5a RStV genannten internationalen Sportereignisse zulässig. Frage 482: Welchen Regelungen unterfällt das Sponsoring derzeit? Mit welcher Begründung wurde die aktuelle Regelung getroffen? zu Frage 482: Das Sponsoring unterfällt derzeit den einschlägigen Bestimmungen der AVMD-Richtlinie und des Rundfunkstaatsvertrages. IV. Die Regierungschefs der Länder beauftragen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten bis März 2004 auf der Basis der ins Auge gefassten Strukturreformen die Rundfunkgebühr neu zu berechnen. Frage 483: Wurde die KEF aufgrund dieser Forderung bis März 2004 durch die Regierungschefs der Länder beauftragt, die Rundfunkgebühr neu zu berechnen? zu Frage 483: Nein. Frage 484: Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Neuberechnung gekommen? zu Frage 484: Vgl. Antwort auf Frage 483. Frage 485: Wenn nein, warum wurde die KEF nicht beauftragt? zu Frage 485: Die KEF wurde nicht beauftragt, weil sich hierzu keine Mehrheit im Länderkreis fand. Im November 2003 wurde das Sparpaket auf der Ministerpräsidentenkonferenz zur Abstimmung vorgelegt. Frage 486: Wie ist das Abstimmungsergebnis ausgefallen? zu Frage 486: Das Sparpaket sollte nach übereinstimmendem Vorschlag in der Rundfunkkommission der Länder weiterberaten werden. Frage 487: Mit welchen Argumenten wurde das Sparpaket abgelehnt? zu Frage 487: Wegen des fehlenden Konsenses über eine Reduzierung von Programmangeboten , aber auch wegen fehlender Gebührenrelevanz einzelner Überlegungen haben die Länder im März 2004 die Verfolgung weiterer Themenfelder des SMS-Papiers aufgegeben (vgl. hierzu Meier, Henk Erik: Für ein paar Cent weniger? Ein Beitrag zur aktuellen Rundfunkgebührenpolitik, in: Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln, Heft 197, S. 42 m.w.N.) Frage 488: Wie wurden die Forderungen aus dem Positionspapier in der Ministerpräsidentenkonferenz aufgenommen? Welchen Forderungen wurde zugestimmt und welche wurden abgelehnt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 112 - zu Frage 488: Die Ministerpräsidenten verständigten sich im November 2003 darauf, dass im Hinblick auf die Finanzierbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch strukturelle Reformen notwendig seien. II. Arbeitsgruppe „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ Die Rundfunkkommission der Länder hatte auf einer Sitzung am 16. März 2016 beschlossen , eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärs- bzw. Ministerebene einzusetzen, in der die Länder mit den Intendanten der öffentlich-rechtlichen Anstalten eine Aufgabenoptimierung diskutieren. Der Vorsitz wurde an Rheinland-Pfalz und Brandenburg übertragen; die Arbeitsgruppe wird geleitet von Staatssekretärin Heike Raab (SPD, Medienbevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz) und Staatsminister Fritz Jaeckel (CDU, Chef der Brandenburgischen Staatskanzlei). Frage 489: Wie oft hat sich bisher die Arbeitsgruppe getroffen? Frage 490: Wer hat bisher an den Treffen der Arbeitsgruppe teilgenommen? Frage 491: Gibt es einen Zeitplan für die Arbeit der Arbeitsgruppe? zu Fragen 489–491: Brandenburg ist nicht Vorsitzland. Der Chef der Staatskanzlei Brandenburg heißt Thomas Kralinski. Es gab bisher 5 Treffen, am 03.05.2016, 30.06.2016, 23.09.2016, 15.2.2017 und am 15.3.2017. An den Treffen haben Vertreter der politischen Entscheidungsebene (Minister und Staatssekretäre) sowie deren Beauftragte teilgenommen . Auf der Grundlage des Beschlusses der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2016 ergibt sich folgender Zeitplan für die nächsten Schritte: bis 30.09.2017: abgestimmter Vorschlag der Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu den in Frage 577 benannten Themenfeldern unter Bezifferung der finanziellen Auswirkungen und unter Angabe des Zeithorizonts bis 31.03.2018: Vorlage eines Reformkonzepts der Rundfunkkommission nach Bewertung des Vorschlags von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die aufgrund von Gesprächen mit der KEF, externen Sachverständigen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfolgt Frage 492: Welche Ziele hat sich die Arbeitsgruppe gesetzt? zu Frage 492: Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, Auftrag und Struktur des öffentlich -rechtlichen Rundfunks an die Anforderungen einer konvergenten Medienwelt anzupassen , um so seine Effizienz und Akzeptanz zu erhöhen. Frage 493: Welche Themen hat die Arbeitsgruppe zu Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten bisher identifiziert? zu Frage 493: Bisher konnten folgende Themenfelder identifiziert werden: - Auftrag - Chancen der Digitalisierung nutzen - Rechtliche Rahmenbedingungen gestalten - Strukturoptimierung - KEF-Verfahren modernisieren Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 113 - - Struktur Rundfunkbeitrag und Einnahmen Frage 494: Wann ist mit ersten Ergebnissen der Arbeitsgruppe zu rechnen? zu Frage 494: Vgl. Antwort auf Frage 491. III. Zukunft der Rundfunkfinanzierung – neues Indexmodell ab 2021? ARD und ZDF kündigten an, die Höhe des Rundfunkbeitrages künftig anders berechnen zu wollen. Frage 495: Die ARD hat vorgeschlagen, dass der Rundfunkbeitrag sich am Bruttoinlandsprodukt (BIP) orientieren soll. Welcher Zusammenhang wird zwischen dem BIP und der Höhe des Rundfunkbeitrages gesehen? zu Frage 495: Die ARD bevorzugt eine Orientierung der Entwicklung des Rundfunkbeitrages am sogenannten BIP-Deflator, der nicht mit dem BIP gleichzusetzen ist. Der BIP- Deflator wird zur Messung des Preisniveaus und der Inflation genutzt. Im Gegensatz zum Verbraucherpreisindex bildet der BIP-Deflator nicht nur Preisänderungen der Güter eines ausgewählten Warenkorbs ab, sondern die Änderungen aller Preise der Volkswirtschaft. Die ARD will über das Modell „BIP-Deflator“ einen Ausgleich für Preissteigerungen erreichen . Frage 496: Die ARD gab die Höhe des Rundfunkbeitrages, sollte ab 2021 ein Indexmodell verabschiedet werden, mit durchschnittlich 18,28 € an – gerechnet von der aktuellen Beitragshöhe von 17,50 €. Womit wird die Beitragssteigerung für 2021 von 17,50 € auf 18,28 € nach dem Indexmodell begründet? zu Frage 496: Vgl. Antwort auf Frage 495. Mit der nach dem Indexmodell berechneten Beitragssteigerung sollen die von der ARD erwarteten inflationsbedingten Kostensteigerungen im Programm- und Sachaufwandsbereich sowie tarifliche Steigerungen im Personalbereich zumindest teilweise ausgeglichen werden. Den Berechnungen liegt die Annahme zugrunde, dass die bisherigen öffentlich-rechtlichen Angebote in Qualität und Quantität aufrechterhalten werden können. Frage 497: Wofür soll der Differenzbetrag von 0,78 € konkret verwendet werden? zu Frage 497: Vgl. Antwort auf Frage 495. Frage 498: Wie würde sich der Rundfunkbeitrag ab dem Jahr 2021 ohne das vorgestellte Indexmodell entwickeln? zu Frage 498: Die Entwicklung der für eine bedarfsgerechte Finanzierung erforderlichen Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2021 hängt davon ab, wie sich die Zahl der Beitragspflichtigen , die übrigen Erträge und die Programm-, Personal- und Sachaufwendungen sowie Investitionsausgaben von ARD, ZDF und Deutschlandradio entwickeln. Frage 499: Das ZDF wünscht sich ein etwas anderes Gebührenmodell. Welches Rundfunkfinanzierungsmodell stellt sich das ZDF ab 2021 vor? Wo gibt es Übereinstimmungen Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 114 - und Differenzen mit dem ARD-Grundsatzpapier? zu Frage 499: Das ZDF spricht sich für eine „reale“ Beitragsstabilität aus, die sich an der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beitragszahler oder der Inflationsrate orientiert. Es spricht sich gegen langfristige nominale Beitragsstabilität aus. Das ZDF betont die verfassungsrechtliche Entwicklungsgarantie. In Übereinstimmung mit der ARD müsse nach Auffassung des ZDF der KEF auch weiterhin eine wichtige Rolle zukommen. Frage 500: Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags soll jedoch nur eine Facette des ARD- Grundsatzpapiers sein. Weitere Themen seien die Reform von ARD-internen Prozessen und Strukturen in Verwaltung, Technik, Produktion und Programmerstellung. Die Chancen der Digitalisierung sollen konsequent im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags genutzt werden. Welche konkreten Änderungen sieht das ARD-Grundsatzpapier vor? Wie und bis wann sollen die einzelnen Änderungen umgesetzt werden? zu Frage 500: Das ARD-Grundsatzpapier sieht u.a. folgende Änderungen vor: - dialogorientierte Weiterentwicklung des digitalen Produktportfolios; stärkere Verknüpfung von linearen und non-linearen Angeboten - Beförderung des gesamtgesellschaftlichen Diskurses auch in neuen Kommunikationsräumen - Effizienzsteigerungen durch Standardisierung von Verfahren - Erweiterung von Kooperationen - Reform von Prozessen und Strukturen der programmstützenden Bereiche Verwaltung, Technik, Produktion und Programmerstellung Es ist davon auszugehen, dass die Umsetzung der Änderungen mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird. X. Skandale Frage 501: Im Sommer 2014 wurden in der ZDF-Show „Deutschlands Beste“ Rankinglisten manipuliert. Hat es in der Folge Konsequenzen für die Verantwortlichen gegeben? Wenn ja, welche? zu Frage 501: Der Landesregierung liegen keine eigenen Kenntnisse vor. Das ZDF hat folgende Angaben übermittelt: Der Leiter der ZDF-Hauptredaktion Show hat im Zusammenhang mit den Manipulationen bei der Rankingshow „Deutschlands Beste!“ die Verantwortung übernommen und ist zurückgetreten . Eine interne Untersuchung des ZDF hatte ergeben, dass der Leiter der ZDF- Hauptredaktion „Show“ selbst keine Kenntnis von den Manipulationen hatte. Die für die beiden Showsendungen zuständige Teamleiterin wurde ihrer Führungsfunktion enthoben und abgemahnt. Eine weitere Redakteurin wurde ebenfalls abgemahnt. Das ZDF hat die Reihe „Deutschlands Beste!“ nicht fortgesetzt. Frage 502: Wurden infolge der Manipulation Mitarbeiter entlassen? Wenn ja, wie viele und aus welchen Bereichen bzw. Positionen? zu Frage 502: Vgl. Antwort auf Frage 501. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 115 - Frage 503: Warum musste die Deutsche Krebshilfe im Jahr 2016 für die für sie vom ZDF veranstaltete Spenden-Gala 600.000 Euro entrichten? zu Frage 503: Hierzu hat das ZDF wie folgt Stellung genommen: Das ZDF überträgt im Rahmen einer Koproduktion mit der Deutschen Krebshilfe seit vielen Jahren Spendengalas, um für gemeinnützige Projekte Geld zu sammeln. Die Deutsche Krebshilfe beteiligt sich an den hierbei anfallenden Herstellungskosten der Produktion. Das ZDF erstattet hierzu gegenüber dem Fernsehrat als dem zuständigen Aufsichtsgremium jährlich Bericht. Frage 504: Wie viele Spendergelder hat diese Gala insgesamt eingebracht? zu Frage 504: Hierzu hat das ZDF folgende Angaben übermittelt: 2016 spendeten die Zuschauer von „Willkommen bei Carmen Nebel – Die große Show der Emotionen“ am 1. Oktober 2016 knapp 3,1 Millionen Euro (Quelle: Dt. Krebshilfe) Frage 505: Wie hoch waren die Programmkosten für diese Veranstaltung? zu Frage 505: Hierzu hat das ZDF folgende Angaben übermittelt: Die durchschnittlichen Kosten einer Primetime-Show im ZDF betragen 1,44 Mio. € (105- 150 Minuten). Frage 506: Nach welchen Kriterien bestimmt das ZDF die Höhe der an sie zu entrichtenden Gelder? zu Frage 506: Hierzu hat das ZDF folgende Angaben übermittelt: Das ZDF und die Deutsche Krebshilfe regeln gemeinsam und partnerschaftlich die vertragsgegenständlichen Punkte. Frage 507: Gab es in der Vergangenheit derartige Zahlungen an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten? (Wenn ja, bitte die Antwort einzeln für ARD, ZDF und RBB nach Veranstaltungen , Jahr und Höhe der Zahlung aufschlüsseln.) zu Frage 507: Es wird auf die Antwort zu Frage 503 verwiesen. Der RBB hat in seinen Programmen keine Spendengala oder ähnliche Programme veranstaltet; es gibt keine derartigen Zahlungen. Im Sommer 2002 ereignete sich in Mitteldeutschland eine Jahrhundertflut . Der MDR beauftragte eine Spendenhotline und produzierte für DAS ERSTE die Benefizgala „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ (Sendedatum: 16.08.2002). Die Spendenaktion, an der sich auch die BILD-Zeitung beteiligt hat, erzielte einen Erlös in Höhe von 36 Mio. €. Das Geld ging direkt bei den an der Fluthilfe beteiligten Hilfsorganisationen ein, die damit die Opfer der Flutkatastrophe unterstützt haben. Die Kosten für den Betrieb der Spendenhotline in Höhe von rund 1 Mio. € haben die Hilfsorganisationen bezahlt. Die Produktionskosten der Benefizgala hat der MDR bezahlt. Am 05.06.2002 hat der MDR die Sendung „Dankeschön - ARD und BILD danken den Spendern und Helfern“ für DAS ERSTE produziert. Die Kosten für die Produktionsendung betrugen 675 T€. Daran haben sich die Hilfsorganisationen mit einem Produktionskostenzuschuss in Höhe von 300 T€ beteiligt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 116 - Frage 508: Müssen alle Hilfsorganisationen in Zukunft für die Ausrichtung der Spenderveranstaltungen ein Teil des gespendeten Geldes an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zahlen? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 508: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Rundfunkprogramme werden in Deutschland staatsfern veranstaltet. Soweit Spendenaufrufe im Programm Wohlfahrtszwecken dienen, sind sie gemäß § 7 Abs.9 S.3 RStV zulässig und wünschenswert . Frage 509: Gibt es bereits solche Zahlungsverträge zwischen ZDF bzw. ARD und Hilfsorganisationen für die Jahre ab 2017? (Wenn ja, bitte die Antwort einzeln nach Vertragspartnern und Höhe der Geldzahlung aufschlüsseln.) zu Frage 509: Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Frage 510: Was passiert, wenn die vereinbarte Geldzahlung für die Ausrichtung der Veranstaltung die gespendete Geldsumme übersteigt? zu Frage 510: Der Landesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Frage 511: Gibt es gegenwärtig laufende Straf- bzw. Zivilverfahren gegen ARD, ZDF, RBB und Deutschlandradio? (Wenn ja, aus welchem Grund? (Bitte die Antwort einzeln nach den Rundfunkanstalten aufschlüsseln.) zu Frage 511: Gegen den RBB ist derzeit kein strafrechtliches Verfahren anhängig. Der RBB schließt fortlaufend zivilrechtliche Verträge. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsverträge , Kaufverträge, Mietverträge, Lizenzverträge, Honorarverträge. Naturgemäß kann es hier zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern kommen, die gelegentlich in Rechtsstreitigkeiten münden. Es ist bekannt, dass in Folge des sog. KIKA-Skandals Verfahren geführt wurden. Weitere Informationen anderer Rundfunkanstalten liegen nicht vor. Y. Gesellschaftliche Akzeptanz - Glaubwürdigkeit Frage 512: Wie hoch ist die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der brandenburgischen Bevölkerung? zu Frage 512: Vgl. Antwort auf Frage 514. Frage 513: Wie hoch ist die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags in der brandenburgischen Bevölkerung? zu Frage 513: Dazu gibt es keine Untersuchungen. Frage 514: Wie hoch sind die Einschaltquoten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Brandenburg? (Bitte die Antwort nach Fernseh- und Radiosendern sowie nach Tageszeiten aufschlüsseln.) zu Frage 514: Im Tagesdurchschnitt erreichen öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme im Jahr 2016 in Brandenburg einen Marktanteil von 43,3% (Quelle: AGF/GfK-Fernsehpanel). Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 117 - Die öffentlich-rechtlichen Radioprogramme erzielten eine durchschnittliche Tagesreichweite (Mo-So) in Brandenburg von 41,7% (Quelle: ma 2016 Radio II). Frage 515: Wie hoch sind die Einschaltquoten des privaten Rundfunks in Brandenburg? (Bitte die Antwort nach Fernseh- und Radiosendern sowie nach Tageszeiten aufschlüsseln .) zu Frage 515: Für den Hörfunk hat die Mediananstalt Berlin-Brandenburg die Messungen zur Reichweite seit 2007 in Berichten veröffentlicht, aus denen sich die Werte für den privaten Rundfunk in Brandenburg ergeben: http://www.mabb.de/information/radio/mediaanalyse .html Zahlen zur Reichweite des lokalen Privatfernsehens hat die Medienanstalt Berlin- Brandenburg in der Veröffentlichung „Funkanalyse Brandenburg 2015“ erhoben. http://www.mabb.de/files/content/document/INFORMATION/Fernsehen/Lokal- TV/mabb_Funkanalyse%20Brandenburg%202015_Lokal-TV.pdf Der rbb veröffentlicht Daten zur Mediennutzung auf folgender Website: http://www.rbbonline .de/unternehmen/der_rbb/zahlenundfakten/mediennutzung.html Für die Nutzung bundesweiter privater TV-Programme sind Brandenburg-Zahlen nicht verfügbar . Die Landesregierung ist nicht Mitglied der AGF und hat somit keinen Zugriff und keine Nutzungsrechte für die dort ermittelten Quoten. Frage 516: Wie stark nutzt die brandenburgische Bevölkerung das Angebot der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten im Internet? zu Frage 516: Vgl. Antwort auf Frage 517. Frage 517: Wie hoch ist die Akzeptanz des Angebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet in der brandenburgischen Bevölkerung? zu Frage 517: Eine detaillierte Aufschlüsselung der Online-Nutzung von Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausschließlich auf die brandenburgische Bevölkerung hält der RBB nicht vor. Geo-Daten der Webanalysesysteme sind auf regionaler Ebene sehr ungenau. Frage 518: Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass der Begriff der Glaubwürdigkeit als Qualitätsmerkmal in den Leitlinien der ARD fehlt? zu Frage 518: Der Begriff der Glaubwürdigkeit wird in den ARD-Leitlinien mehrfach explizit genannt und in den Kontext der Unabhängigkeit, Quellentransparenz und der journalistischen Qualität gestellt. Insofern ist die Frage gegenstandslos. https://www.daserste.de/specials/ueber-uns/ard-leitlinien-2017-2018-100.pdf Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 113 bis 125 verwiesen. Frage 519: Welches Qualitätsmerkmal ist nach Ansicht der Landesregierung für die Erfüllung eines öffentlich-rechtlichen Programmauftrages am wichtigsten? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 519: Vgl. dazu Antwort auf Frage 518. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6525 - 118 - Frage 520: In der Einführung zu den aktuellen Leitlinien der ARD spricht der Programmdirektor Volker Herres über die Etablierung der ARD als „Premium-Marke“. Ist dieses Ziel nach Ansicht der Landesregierung mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar? (Bitte die Antwort begründen.) zu Frage 520: Die Landesregierung versteht die Aussage in dem Sinne, dass die ARD für ein qualitativ hochwertiges Programm stehen will. Das entspricht dem Auftrag. Frage 521: Wie hoch ist die Akzeptanz des RBB unter seinen Rezipienten, insbesondere unter den jugendlichen Rezipienten? zu Frage 521: Der RBB erreicht mit seinen Programmangeboten ein breites Spektrum an Zielgruppen. Bei Kindern in Brandenburg (03-13 Jahre) beträgt die Verweildauer 17 Minuten RBB FS pro Tag, bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen(14-29 Jahre) 22 Minuten. Die Radioprogramme erzielen in Brandenburg bei den jungen Erwachsen (14-29 Jahren) eine durchschnittliche Tagesreichweite von 32,7%. Zahlen für Kinder (03-13 Jahre) liegen nicht vor. Z. Medienkompetenz Frage 522: Welche Rolle misst die Landesregierung dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei der Stärkung von Medienkompetenz bei? zu Frage 522: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt einen Bildungsauftrag wahr. In diesem Rahmen soll er auch zur Stärkung von Medienkompetenz beitragen. Durch Einhaltung journalistischer Regeln wie (Quellen-)Transparenz und Trennungsgebot gibt er seinen Nutzern die Möglichkeit zur eigenen Urteilsbildung und hält geeignete Angebote im linearen Programm ebenso wie in seinen Online-Angeboten vor. So leistet er einen Beitrag zu einer reflektierten Mediennutzung. Frage 523: Wie und durch welche Aktivitäten werden öffentliche und private Medienunternehmen in die Förderung von Medienkompetenz eingebunden? zu Frage 523: Vgl. dazu Antwort auf Frage 522. Frage 524: Welche Rolle spielt das Internet-Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Stärkung der Medienkompetenz? zu Frage 524: Vgl. Antwort auf Frage 522. Frage 525: Verfolgt die Landesregierung eine Medienkompetenzstrategie? Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Zielsetzungen? zu Frage 525: Hierzu verweist die Landesregierung auf die Landtagsbeschlüsse vom 8. Juli 2016, Drucksache 6/4213 und Drucksache 6/4288.