Datum des Eingangs: 18.02.2015 / Ausgegeben: 23.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/653 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 208 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/487 Ärztemangel im Land Brandenburg – Aktivitäten der Landesregierung Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 208 vom 23.01.2015: Ärztemangel im Land Brandenburg – Aktivitäten der Landesregierung Dass es in Deutschland, insbesondere in Ostdeutschland und insbesondere auch in Brandenburg, einen Ärztemangel gibt, ist mittlerweile sicher unstreitig. Die entscheidende Frage, die sich nur stellt, ist wie es angesichts der vorhandenen demographischen Entwicklung bei den Ärzten im stationären Bereich und bei niedergelassenen Ärzten so weit kommen konnte, ohne dass zwischenzeitlich ernsthaft gegengesteuert wurde. Das ganze kommt ja nicht wie ein Unglück über uns, sondern war lange voraussehbar . An dieser Stelle stellt sich dann schon die Frage, wie die Landesregierung , die ja über zahlreiche Behörden und Kontrollmöglichkeiten in der Frage verfügt, agiert hat. Es ist unstreitig, dass die Kassenärztliche Vereinigung den Sicherstellungsauftrag hat. Es ist aber auch bekannt, dass die Landesregierung als politisch verantwortliche Institution im Land Brandenburg dafür Sorge zu tragen hat, dass die Grundrechte aus der Verfassung umgesetzt werden. Aus diesem Grunde stellen sich dann schon Fragen, wie die Landesregierung und die dazugehörigen Behörden agieren ? In den vergangenen Jahren hat es einen immensen Zustrom von Ärzten aus Osteuropa und seit den entsprechenden Krisen im Mittelmeerraum auch aus dem Mittelmeerraum und aus dem Nahen Osten gegeben. Immer mehr Ärzte aus Osteuropa und aus dem Mittelmeerraum und dem Nahen Osten strömen nach Deutschland und sind willens und in der Lage, hier als Ärzte tätig zu sein. Das kann man im Hinblick auf den Aderlass in den Herkunftsländern als problematisch betrachten, ist aber eine Tatsache. Um als Arzt im Land Brandenburg tätig zu sein, benötigen die Ärzte aus Nicht-EU-Ländern eine Approbation. Dazu müssen die Antragsteller entsprechende Unterlagen etc. vorlegen, zuständig ist das Landesgesundheitsamt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Ärzte sind im Zeitraum der vierten Wahlperiode, d.h. 2004 bis 2009, in das Land Brandenburg gekommen, haben hier eine Approbation beantragt, haben eine Approbation bekommen und arbeiten im niedergelassenen Bereich bzw. im Krankenhausbereich? Bitte nach Jahren, nach Herkunftsländern, Antragstellern und Genehmigungen auflisten. 2. Wie viel Ärzte sind im Zeitraum der fünften Wahlperiode, d.h. 2009 bis 2014, in das Land Brandenburg gekommen, haben hier eine Approbation beantragt, haben eine Approbation bekommen und arbeiten im niedergelassenen Bereich bzw. im Krankenhausbereich? Bitte nach Jahren, nach Herkunftsländern, Antragstellern und Genehmigungen auflisten. 3. Wie viele Mitarbeiter hat das Landesgesundheitsamt bezüglich der Bearbeitung von Zulassungen zur ärztlichen Tätigkeit (Approbation) in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014? 4. Wie waren im Zeitraum 2004 bis 2014 die Bearbeitungsfälle und Bearbeitungszeiten für die entsprechenden Anträge (in Monaten)? 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Bearbeitungszeiten im Landesgesundheitsamt der Situation angemessen sind? 6. Welche sonstigen Aktivitäten zur Behebung des Ärztemangels hat die Landesregierung seit 2009 ergriffen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel Ärzte sind im Zeitraum der vierten Wahlperiode, d.h. 2004 bis 2009, in das Land Brandenburg gekommen, haben hier eine Approbation beantragt, haben eine Approbation bekommen und arbeiten im niedergelassenen Bereich bzw. im Krankenhausbereich? Bitte nach Jahren, nach Herkunftsländern, Antragstellern und Genehmigungen auflisten. zu Frage 1: Vorbemerkungen: Die zuständigen Behörden führen üblicherweise Jahresstatistiken . Die nachfolgenden Daten sind daher nach Jahren - und damit nicht exakt nach Wahlperioden - untergliedert. Vor diesem Hintergrund werden die Fragen 1 und 2 auch zusammen beantwortet. Gefragt wird nach Approbationen. Gemäß. § 2 Abs. 1 Bundesärzteordnung (BÄO) bedarf jeder der Approbation, der in Deutschland den ärztlichen Beruf uneingeschränkt ausüben will. Somit bedürfen auch Staatsangehörige von EU- Mitgliedsstaaten einer (deutschen) Approbation. Daneben kann eine befriste oder auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte ärztliche Tätigkeit auch auf der Grundlage einer Erlaubnis nach § 10 BÄO (sog. „Berufserlaubnis“) ausgeübt werden. In der Anerkennungsstatistik wird insoweit nach Approbations- und Berufserlaubniserteilungen unterschieden. Über den weiteren beruflichen Werdegang von Personen, die eine Berufserlaubnis oder eine Approbation im Land Brandenburg beantragt haben, liegen keine Informationen vor. Die Landesärztekammer verfügt jedoch über Statistiken über die Staatsangehörigkeit ihrer Kammermitglieder. Diese Zahlen sagen nichts darüber aus, auf welcher rechtlichen Grundlage die Tätigkeit erfolgt, in welchem Land eine Berufserlaubnis oder Approbation erteilt wurde bzw. in welchem Land die ärztliche Ausbildung absolviert wurde. In Anlage 1 sind alle Berufserlaubniserteilungen (einschließlich Verlängerungen und Änderungen) sowie Approbationserteilungen im Land Brandenburg in den Jahren 2004 bis 2014 nach Ausbildungsland bzw. Staatsangehörigkeit erfasst. Die angegebenen Zahlen spiegeln somit nicht die in den jeweiligen Jahren neu in das Land Brandenburg gekommenen Ärztinnen und Ärzte wider, da insbesondere Drittstaatsangehörige bis 2012 nur auf der Grundlage einer Berufserlaubnis arbeiten konnten. Berufserlaubnisse mussten weit überwiegend regelmäßig, d.h. zirka alle drei bis vier Jahre, verlängert werden, insbesondere dann, wenn die erforderliche Kenntnisstandsprüfung erfolgreich abgelegt wurde und somit die bisherige Einschränkung (Tätigkeit unter Aufsicht und Verantwortung approbierter ärztlicher Kolleginnen und Kollegen) entfallen konnte. Von den angegebenen Berufserlaubnissen stellen etwa ein Drittel Verlängerungen bzw. andere Änderungen dar. Ergänzend zu den Zahlen in Anlage 1 wird darauf hingewiesen , dass erst seit 2012 entsprechend den Maßgaben des Berufsqualifikations- und –feststellungsgesetzes (BQFG) Antragszahlen gesondert statistisch erfasst werden . In 2012 ist mit der Novelle der BÄO das Staatsbürgerschaftsprivileg, wonach nur Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten die Approbation erhalten konnten, entfallen. Somit ist in 2012 eine besonders hohe Anzahl an Approbationserteilungen zu verzeichnen. Die weit überwiegende Mehrheit dieser zugewanderten Ärztinnen und Ärzte hat zuvor auch den ärztlichen Beruf in Brandenburg mit einer Berufserlaubnis ausgeübt und bereits alle anderen Voraussetzungen für die Approbationserteilung (insbesondere den Nachweis gleichwertiger Kenntnisse im Rahmen der seinerzeit erforderlichen Kenntnisstandsprüfung) erbracht. Im Jahre 2014 haben insgesamt 155 Ärztinnen und Ärzte mit einer ausländischen Ausbildung eine Berufserlaubnis für eine erstmalige ärztliche Tätigkeit im Land Brandenburg bzw. direkt die Approbation beantragt – ohne vorher im Besitz einer Berufserlaubnis für das Land Brandenburg gewesen zu sein. Von diesen 155 konnten 119 die begehrte Approbation oder Erlaubnis erhalten. Neben den statistisch erfassten Anträgen sind zunehmend allgemeine Anfragen von Interessierten aus nahezu allen Ländern zu beantworten . Diese Anfragen sind in den letzten zwei Jahren von sehr wenigen Einzelfällen auf zirka 200 in 2014 angestiegen. Zur Zahl der im Land Brandenburg gemeldeten Mitglieder der Landesärztekammer mit ausländischer Staatsangehörigkeit gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft: Ausländische Ärztinnen und Ärzte 2004-2014 nach Art der beruflichen Tätigkeit (Quelle: Landesärztekammer Brandenburg) Jahr im Krankenhaus in Niederlassung sonstig tätig ohne Tätigkeit Gesamt 2004 234 11 19 17 281 2005 236 13 26 16 291 2006 294 16 18 12 340 2007 325 30 15 15 385 2008 383 33 21 16 453 2009 425 36 21 15 497 2010 510 41 26 18 595 2011 589 54 22 17 682 2012 662 53 26 19 760 2013 759 61 26 33 879 2014 848 84 30 38 1000 Frage 2: Wie viel Ärzte sind im Zeitraum der fünften Wahlperiode, d.h. 2009 bis 2014, in das Land Brandenburg gekommen, haben hier eine Approbation beantragt, haben eine Approbation bekommen und arbeiten im niedergelassenen Bereich bzw. im Krankenhausbereich? Bitte nach Jahren, nach Herkunftsländern, Antragstellern und Genehmigungen auflisten. Zu Frage 2: Vgl. Antwort auf Frage 1. Frage 3: Wie viele Mitarbeiter hat das Landesgesundheitsamt bezüglich der Bearbeitung von Zulassungen zur ärztlichen Tätigkeit (Approbation) in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014? Zu Frage 3: gD mD _______________________________________ 2004 - 2007 1,5 VZ 0,3 VZ 2008 - 2011 1,9 VZ 0,3 VZ Seit 2012 1,7 VZ 0,45 VZ Die in diesem Sachgebiet anfallenden Aufgaben des höheren Dienstes werden durch die Referatsleitung wahrgenommen. Frage 4: Wie waren im Zeitraum 2004 bis 2014 die Bearbeitungsfälle und Bearbeitungszeiten für die entsprechenden Anträge (in Monaten)? Zu Frage 4: Die Angaben stehen in der gewünschten Detailliertheit nicht zur Verfügung . Tatsache ist, dass die Bearbeitungszeiten seit dem Jahre 2012 auf Grund von bundesrechtlichen Neuregelungen und Verfahrensänderungen deutlich angestiegen sind und daher – wie in anderen Bundesländern auch - die gesetzlich vorgegebenen Bearbeitungsfristen in einigen Fällen nicht eingehalten werden konnten bzw. können . Die Bundesländer setzen sich deshalb für die Einrichtung einer zentralen Stelle zur materiellen Begutachtung ausländischer Ausbildungen im Gesundheitswesen ein. Bei der Bearbeitung der Anträge im Land Brandenburg wurden und werden aber besondere Dringlichkeiten seitens der Einrichtungen oder drohende Unterbrechungen der ärztlichen Tätigkeit berücksichtigt. Frage 5: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Bearbeitungszeiten im Landesgesundheitsamt der Situation angemessen sind? Zu Frage 5: Die Bearbeitungszeiten sind der Situation nicht immer angemessen. Die Landesregierung bemüht sich die Personalsituation in diesem Bereich zu verbessern . Frage 6: Welche sonstigen Aktivitäten zur Behebung des Ärztemangels hat die Landesregierung seit 2009 ergriffen? zu Frage 6: Die Landesregierung setzt sich bereits seit vielen Jahren intensiv für die Verbesserung der bundesrechtlichen Voraussetzungen für die medizinische Versorgung in Brandenburg ein. Dort werden die entscheidenden Weichen im selbstverwalteten Gesundheitswesen gestellt. Es gilt, die Rahmenbedingungen für die Ausübung des Berufes der Ärztin und des Arztes attraktiv und zeitgemäß weiterzuentwickeln und für eine angemessene Vergütung zu sorgen. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den damit verbundenen Herausforderungen gilt es außerdem die vorhandenen Ressourcen klug zu nutzen und die Kräfte zu bündeln. Ohne die Aktivitäten der Landesregierung für den Erhalt der damaligen Polikliniken und ihre Weiterentwicklung zu Medizinischen Versorgungszentren gäbe es diese Versorgungsform wohl heute so in Deutschland gar nicht. Die Landesregierung hat sich in intensiver Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg auch für eine Reform der Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung eingesetzt. Was der Bundesgesetzgeber 2012 und 2013 umgesetzt hat, war in Brandenburg teilweise bereits gelebte Praxis. Die Landesregierung setzt sich für eine angemessene Vergütung für die Vertragsärztinnen und Ärzte in Brandenburg ein. Im aktuellen Gesetzgebungsverfahren für ein GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wird die Landesregierung gemeinsam mit anderen betroffenen Bundesländern deutlich machen, dass struktu- relle Benachteiligungen abgebaut werden müssen. Die Landesregierung hat sich für die Gemeindeschwester „AGNES“ eingesetzt und die Weiterentwicklung der berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit gefördert und sich auch hier für die dringend nötigen Weichenstellungen auf Bundesebene eingesetzt. Zunehmende Bedeutung erhält darüber hinaus eine innovative Gestaltung von Versorgungsstrukturen über bestehende Sektorengrenzen hinweg und mit weiterentwickelten Formen der Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Berufsgruppen. In Brandenburg herrscht ein gutes Klima für Innovationen in der Versorgung. Die zuständigen Partner (Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhausträger, Gesetzliche Krankenkassen , Landesärztekammer) beweisen das durch ihre bundesweit Beachtung findenden Projekte wie z.B. das Telemedizinprojekt Fontane, das Preisträger des Bundesforschungsministeriums geworden ist oder auch die Fallmanagerin AGNS zwei sowie die am Krankenhaus verortete KV RegioMed Bereitschaftsdienstpraxis der Partner in der IGIB, um hier nur einige Beispiele zu nennen. In Brandenburg werden auch die Krankenhäuser als Anker der gesundheitlichen Versorgung gebraucht . In Workshops mit den Krankenhausträgern werden Konzepte erarbeitet, um Versorgungsnetzwerke in den Regionen zu entwickeln. - Anlage 1 - Berufserlaubnis- und Approbationserteilungen in den Jahren 2004 bis 2014 im Land Brandenburg 1 Jahr Art Gesamt 4.1 v u m d ie . • 1••••• •V w u s atre M EIZEI . . 11J M 431 P •91. 1 ..1:11 4 ,1 . .1 .1 • 11 n • • • " m j • •nnnn , . P . . .111 7 e v . u nito. » u ,s a m a pw g M g = 1 2 tred • m l ry e e s e N . . i.• I . .11 •^ 1 ,01 • 1 •N M I= 1 n » 1n1•1 I . . . . . o r .V . 1 .1B1 .1 .". N M = . • 11.1141 u ero rr . , m g.% 1 e n .. .1. e n . n a v r••2 e .1 9 . 0 • e n •pnr . w IV i.e . m p q 1.1 .3 11 w :w alI U n i • n V • 1111 . I te u n .p n 2004 Berufserlaubnisse' 285 4 1 1 i G1 29 1 1 1 1 1 4 9 3 2 1 1 1 1 2 7 73 1 2 58 2 23 1 2 3 6 21 1 1 Annebenen 81 1 2 2 5 1 21 2 14 2 1 2005 Berufserraubnisse' 152 2 4 26 1 1 2 1 12 2 2 1 2 1 1 3 28 3 33 1 1 7 1 5 14 1 1 1 3 Amrobenen 96 2 1 2 2 1 1 1 5 50 2 11 13 1 1 3 2006 Berufserlaubrisse 160 1 5 20 1 1 1 1 1 10 3 1 9 16 3 41 10 1 1 3 419 1 1 2 4 Approbatonen 39 1 2 3 2 15 11 2 1 1 1 2007 Berufserlaubnisse' 152 1 9 25 1 2 1 2 6 1 2 1 1 1 7 14 2 3 41 6 4 1 3 110 2 1 3 Aarnohalonen 50 3 4 1 1 5 12 8 1 6 1 2 6 1 2008 Beniserlaubnisse• 154 3 1 10 21 1 2 1 1 1 1 6 1 1 2 1 1 1 13 11 2 2 38 3 4 4 316 1 1 1 Appneabnen 59 9 3 1 1 2 18 4 6 1 1 5 1 3 3 1 2039 Berufserlaubnisse' 179 3 1 1 4 27 1 1 5 1 3 3 1 1 2 1 21 8 1 4 1 44 3 7 1 520 3 1 4 Aprobeenen 80 1 13 1 1 3 1 1 15 7 14 9 8 2 3 1 2010 Bereerlaubnisse 141 5 1 1 1 1 1 1 2 24 1 2 1 2 2 1 3 2 1 1 1 1 29 1 2 2 24 2 1 1Q 1 1 11 2 1 Approbaionen 81 1 6 4 2 1 3 1 2 13 26 4 4 1 2 5 1 3 1 1 2011 Berufserlaubnisse' 135 2 6 2 3 1 2 1 1 25 1 2 1 1 4 1 1 1 4 1 1 1 1 7 3 1 4 2 24 1 2 14 1 2 7 1 3 AFProbalonen 119 1 10 14 1 1 1 3 26 18 2 14 5 1 5 1 5 4 2012 Berufserlaubnisse' 88 3 3 1 3 1 1 6 1 1 1 1 2 2 2 6 1 2 1 1 2 17 4 11 1 2 6 1 1 4 Appmbainnen 187 1 5 2 1 1 2 5 1 1 1 9 2 2 4 1 3 3 2 6 1 1 19 2 13 1 3 4 14 36 2 2 1 1 10 1 1 7 4 12 4 1 5 ArilrMe (alle I 305 1 5 4 1 5 2 1 3 6 1 7 1 1 1 1 9 2 3 1 3 6 1 510 3 2 7 3 2 2 20 217 1 718 55 7 2 1 1 21 2 1 8 619 5 2 1 9 2013 Berufserlaubnisse' 84 7 2 1 2 2 2 1 1 1 1 1 1 2 3 0 2 5 2 1 4 1 2 4 13 3 0 1 3 5 2 Approbatanen 141 1 3 2 1 9 1 1 9 1 2 1 1 2 1 1 3 1 1 1 1 2 11 18 2 4 2 20 12 1 3 2 8 4 2 2 5 2 Antrthe falle) 226 8 4 1 4 4 3 10 2 1 1 1 2 1 9 1 2 2 3 3 3 3 5 1 3 1 2 9 4 10 1 1 1 3 4 4 2 1 2 1 2 1 10 3 1 2 g 2 1 1 1 1 21 21 9 1 5 2 10 .2 18 2 11 4 1 5 6 7 5 10 5 2 2014 Berufserlaubnisse 118 7 1 2 1 5 2 1 2 1 3 2 Anprobenen 67 1 5 1 1 1 1 1 1 2 3 2 3 1 8 15 4 5 1 1 2 6 1 1 Affiran- (anal 260 1 9 6 2 3 10 2. 4 1 1 1 5 1 1 4 1 5 8 4 2 15 2 1 2 3 5 1 6 2 1 1 5 7 2. 2 23 1 1 9 29 12. 1 2 3 221 5 7 17 1 2 2 Entscheidungen = Fallzahlen (d.h. inkl. Entscheidungen über Verlängerung oder Änderung einer Berufserlaubnis bzw. Approbationserteilungen nach einer Berufserlaubniserteilung). Keine Personen. Page 1