Landtag Brandenburg Drucksache 6/6546 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.05.2017 / Ausgegeben: 08.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2592 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6332 Desintegrierende Predigten in der Potsdamer Biosphäre Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In der Potsdamer Biosphäre beten Muslime des Vereins der Muslime in Potsdam e.V. auf Steuerzahlerkosten. Die Stadt Potsdam zahlt diesem Verein 1.515 Euro pro Woche. Die Inhalte der Predigten könnten gegen Integration und unsere bürgerlichen Werte verstoßen. Ein Schwerpunkt scheint in der muslimischen Missionierung zu liegen. In einer Predigt fielen die Worte: „Wahrlich, meine Brüder im Glauben , die größte Sache ist es, dass durch dich ein Nichtmuslim oder eine Nichtmuslimin rechtgeleitet wird und durch dich den Islam annimmt.“ und „Befreunde dich also mit deinen rechtschaffenen Brüdern.“ und „Jede Neuerung ist Ketzerei. Und Ketzerei ist Irrtum. Und Irrtum endet im Feuer.“ (Zitiert nach „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ pnn vom 25.03.2017). In mindestens einer Predigt soll der Imam salafistische Kleidung getragen haben. Herr K. A., der Prediger des Vereins und laut pnn Imam, soll mit syrischem Akzent sprechen, er selbst sagt, dass er aus dem Libanon stammt. In Gesprächen mit Herrn A. und Funktionsträgern des Vereins sowie Vertretern der AfD wurde immer wieder betont, dass es sich um einen liberalen Islam handelt, der vertreten werden würde. 2004 ist der Verein und Herr A. vom Verfassungsschutz erwähnt worden. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Ist der Landesregierung bekannt, dass der Potsdamer Verein 2004 vom Verfassungsschutz wahrgenommen bzw. beobachtet wurde? zu Frage 1: Ja. Frage 2: Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bei der Feststellung, dass der in Potsdam gepredigte Islam sehr konservativ und desintegrativ sei? zu Frage 2: Die Bewertung religiöser Inhalte ist dem zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität verpflichteten Staat versagt. Frage 3: Kann die Landesregierung sicherstellen, dass in Brandenburg keine islamistischen Salafisten predigen? Wenn ja, wie? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6546 - 2 - zu Frage 3: Die Landesregierung kann nicht grundsätzlich von vornherein ausschließen, dass Predigten durch den benannten Personenkreis abgehalten oder beeinflusst werden. Sobald jedoch tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen oder Tätigkeiten gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegen, werden gesetzlich vorgesehene Maßnahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ergriffen. Derzeit liegen keine Hinweise vor, dass in Brandenburg salafistische Predigten gehalten werden. Frage 4: Wie bewertet es die Landesregierung, wenn in Brandenburg muslimische Missionierungsbestrebungen “das Größte“ für die Muslime sein soll? zu Frage 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen Frage 5: Sieht die Landesregierung ihr eigenes Ziel der Integration von Migranten in Potsdam vor dem Hintergrund der o. g. Ausrichtung und der o. g. Aussagen in Gefahr? zu Frage 5: Nein. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Frage 6: Wie bewertet es die Landesregierung, dass aus dem Stadthaushalt Potsdam Steuergelder für diesen Verein vermutlich zweckentfremdet werden? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, dass durch die Stadt Potsdam an den Verein der Muslime in Potsdam e. V. finanzielle Mittel ausgereicht wurden . Insofern liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, ob ggf. durch die Stadt an den Verein ausgereichte Mittel durch diesen nicht zweckentsprechend verwendet wurden. Frage 7: Sieht die Landesregierung eine Gefahr für die Integration, wenn gepredigt wird, dass man sich nur mit strenggläubigen Muslimen befreunden darf? zu Frage 7: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 8: Sieht die Landesregierung eine Gefahr der Bildung von Parallelgesellschaften, wenn die Predigten in Potsdam unsere Traditionen und Werte nicht teilen? zu Frage 8: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.