Landtag Brandenburg Drucksache 6/6550 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.05.2017 / Ausgegeben: 08.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2599 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6342 Zum Thema Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität – religiös motivierte Straftaten“ im Februar 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Zahl religiös motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem religiösen Extremismus und religiös motivierter Gewalt hat zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte zu sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, die Schwerpunkte religiös motivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie-“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 bundesweit in das „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ aufgenommen. Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.02.2017 bis 28.02.2017 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 04.04.2017 ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen für den Monat Februar 2017 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Februar 2017 in dem Bereich “religiös motivierte Straftaten” insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung, - sonstige Straftaten, - Sachbeschädigungen aller Art. zu Frage 1: Im Februar 2017 wurden vier politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich -religiöse Ideologie- registriert. Dabei handelt es sich um zwei Gewalt- und zwei sonstige Straftaten. Frage 2: Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Da- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6550 - 2 - tum, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Im Februar 2017 wurden zwei Gewaltstraftaten erfasst und als extremistisch bewertet. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich „religiös motivierte Straftaten“ fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? Frage 4: Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich „religiös motivierte Straftaten“ fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung bzw. personellen Überschneidungen zu anderen Strukturen, Organisationen , Parteien o. ä.? zu den Fragen 3 und 4: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Frage 5: Welche und wie viele sonstigen Straftaten gibt es darüber hinaus und woraus setzten sich diese zusammen für den Monat Februar 2017? zu Frage 5: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Bei den „sonstigen Straftaten“ handelt es sich um eine Volksverhetzung und eine Bedrohung (§§ 130 und 241 StGB). Frage 6: Um welche sonstigen Straftaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis , Datum, Anzahl der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen ? zu Frage 6: Eine Abbildung der Anzahl der Opfer und Täter im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Gemäß den Verfahrensregeln zum „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ sind Opfer natürliche Personen, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden soll-ten. Dieser Status ist bei „sonstigen Straftaten“ nicht gegeben. Angaben zu Tatverdächtigen, in Verbindung mit einer konkreten Straftat, werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr automatisch abrufbar vorgehalten. Eine entsprechende Auflistung zu den in Frage 1 genannten „sonstigen Straftaten“ ist der Anlage 2 zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Stand: 04.04.2017 KA 2599 Anlage 1 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis / Kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer 1 03.02.2017 223 Wittenberge Prignitz zwischen Asylbewerbern/Flüchtlingen, christenfeindlich 1 1 2 20.02.2017 177 Potsdam Potsdam zwischen Asylbewerbern/Flüchtlingen, zwischen Ausländern 1 1 Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologiezu Frage 2: Gewaltdelikte 1 Stand: 04.04.2017 KA 2599 Anlage 2 Lfd. Nr. Delikt (§§) Tatzeit Tatort Landkreis Unterthemenfelder extremistisch 1 130 01.02.2017 Fürstenberg/Havel Oberhavel islamfeindlich, fremdenfeindlich, zwischen Ausländern ja 2 241 06.02.2017 Fürstenberg/Havel Oberhavel christenfeindlich, zwischen Ausländern, gegen Asylberwerber/Flüchtlinge ja Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologiezu Frage 6: sonstige Straftaten