Landtag Brandenburg Drucksache 6/6552 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.05.2017 / Ausgegeben: 08.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2604 der Abgeordneten Iris Schülzke (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6359 Forstschädlinge im Süden Brandenburgs Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In den Wäldern im Landkreis Elbe–Elster haben Forstschädlinge, wie die Nonne und die Kiefernbuschhornblattwespe im Jahr 2016, enorme Schäden durch Fraß hinterlassen. Die Märkische Oderzeitung berichtet, dass Bekämpfungsmaßnahmen mit Pflanzenschutzmitteln vorbereitet werden, da von den Raupen der Forleule Gefahr für die Bäume ausgeht. Vorbemerkung der Landesregierung: Wesentlicher Bestandteil eines effektiven Risikomanagements ist ein flächendeckendes und umfassendes Waldschutzmeldewesen sowie im Bedarfsfall eine zielgerichtete, selektive Bekämpfung von Schaderregern. Das Waldschutzmeldewesen des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) gewährleistet die kontinuierliche Überwachung der Waldschutzsituation, prognostiziert die Entwicklung von Schaderregern und die zu erwartenden Schäden, zeigt Handlungsnotwendigkeiten auf und dient darüber hinaus auch der Dokumentation von Gegenmaßnahmen. Dieses System hat sich als maßgebliche Säule bei der Umsetzung des Waldschutzes in Brandenburg bewährt . Bekämpfungsmaßnahmen aus der Luft werden für die Waldbesitzer nur dann durchgeführt, wenn durch Präventionsmaßnahmen allein ein Waldverlust nicht mehr verhindert werden kann. Diese erfolgen nach den Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes und dienen auch dem Erhalt des Lebensraumes. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgt auf einem Niveau, das wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt reduziert bzw. minimiert. Frage 1: In welchen Gemarkungen des Landkreises Elbe-Elster und des Landkreises Oberspreewald-Lausitz sind Winterbodensuchen wegen Forstschädlingen durchgeführt worden und welche Ergebnisse wurden jeweils festgestellt? (Bitte auflisten) zu Frage 1: Die Winterbodensuchen finden auf einem festen Raster statt (1 Probebestand pro 150 ha Kiefernreinbestand). Damit werden auch in den Landkreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz alle Gemarkungen erfasst, in denen Kiefernreinbestände vorkommen . Eine Auswertung der Ergebnisse erfolgt oberförsterei- und revierbezogen. In den Grenzen der Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz befinden sich die Oberförstereien Herzberg, Hohenleipisch, Calau und Senftenberg. Erfasst werden die Kieferngroßschädlinge Kiefernspanner, Forleule, Kiefernspinner und verschiedenen Arten der Landtag Brandenburg Drucksache 6/6552 - 2 - Kiefernbuschhornblattwespen. Anhand der Anzahl der gefundenen Puppen, Raupen und Kokons je m² und des festgestellten Gesundheitszustandes wird die Gefährdung ermittelt. Dabei wird auch die vorhandene Benadelung berücksichtigt. Nachfolgend sind die Ergebnisse der Winterbodensuche dargestellt: Kiefernspinner: Der Kiefernspinner befindet sich derzeit weiterhin in der Latenzphase. Nur im Revier Finsterwalde wurde ein etwas erhöhter Wert von 4,60 Raupen/m² festgestellt . Als kritische Zahl gelten 10 Raupen/m². Eine Gefährdung durch den Kiefernspinner allein wird ausgeschlossen, muss aber in einer Fraßgemeinschaft mit anderen Insekten berücksichtigt werden. Forleule: Landesweit wurde gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme der Befallsflächen mit erhöhten und zum Teil kritischen Befallsdichten festgestellt. Betroffen sind die Reviere Hohenbucko, Buchhain und Schlieben in der Oberförsterei Herzberg, das Revier Rehain in der Oberförsterei Hohenleipisch und die Reviere Gollmitz und Lipten in der Oberförsterei Calau. Insbesondere in Waldgebieten mit einer geringen Restbenadelung muss gegenwärtig von einer Gefährdung ausgegangen werden. Die Gefährdung und die daraus folgende Notwendigkeit eines Pflanzenschutzmitteleinsatzes kann erst festgestellt werden, wenn die Daten zum Falterflug und zur Eiablage vorliegen. Kiefernspanner: Der Kiefernspanner ist nur lokal an der Fraßgemeinschaft beteiligt. Der kritische Wert von 6 Puppen/m² wurde in keiner Oberförsterei überschritten. Kiefernbuschhornblattwespe: Die kritische Zahl liegt bei 12 Kokons/m². Diese Zahl wurde auf 4 Flächen in der Oberförsterei Herzberg (Revier Hohenbucko und Buchhain), auf 9 Flächen in der Oberförsterei Hohenleipisch (Revier Babben, Sallgast, Elsterwerda, Schönborn und Finsterwalde) und auf 1 Fläche in der Oberförsterei Calau (Revier Gollmitz), auf 5 Flächen in der Oberförsterei Luckau (Revier Walddrehna) und auf 6 Flächen im Bundesforstbetrieb Lausitz (Revier Silberbrunnen) überschritten. Bei Nachsuchen wurden diese Ergebnisse untersetzt. Jedoch liegt gegenwärtig die Schlupfbereitschaft, der in den Kokons ruhenden Larven bei unter 2 %. Eine Gefährdung durch den Larvenfraß der Kiefernbuschhornblattwespe ist nur gegeben, wenn zeitnah der Schlupf zu erwarten ist. Durch periodische Nachuntersuchungen wird die Kiefernbuschhornblattwespe weiter überwacht. Frage 2: Welche konkrete personelle Unterstützung erhalten die Oberförstereien, insbesondere für die Reviere, die nicht durch Revierförster besetzt sind, bei der sehr umfangreichen Arbeit der Überwachung wegen der Schädlinge und in der gegebenenfalls vorzubereitenden Bekämpfungsmaßnahme, die einen sehr hohen bürokratischen Aufwand erfordert ? (Bitte für die noch unbesetzten Reviere erläutern) zu Frage 2: Der LFB ist bestrebt, trotz Personalreduzierungen durch die Personalbedarfsplanung 2018, unbesetzte Revierstellen möglichst schnell wieder zu besetzen. In der Oberförsterei Hohenleipisch wurden 3 Reviere neu besetzt (Babben, Schönborn und Elsterwerda ), in der Oberförsterei Herzberg konnte das Revier Hohenbucko neu besetzt werden . Krankheits- und versetzungsbedingt sind in beiden Oberförstereien derzeit 2 (Gorden und Doberlug) von 16 Revieren unbesetzt. Durch Setzen von Arbeitsprioritäten für den Waldschutz beim gesamten Personal der Oberförstereien, beispielsweise durch Unterstützung der Außenarbeiten des Monitorings durch Waldarbeiter sowie durch logistische Unterstützung aus der Serviceeinheit des LFB in Doberlug-Kirchhain können alle notwendigen Waldschutzmaßnahmen vorbereitet und umgesetzt werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6552 - 3 - Frage 3: Durch den entstandenen Fraßschaden ist ein großer ökologischer Schaden entstanden , da die geschädigten Bäume kaum Kohlendioxid aufnehmen und binden können. Welche Menge an Kohlendioxid kann nach Einschätzung der Landesregierung nicht gebunden werden und belastet so die Umwelt zusätzlich? zu Frage 3: Die Fähigkeit zur Speicherung von Kohlendioxid ist von vielen Faktoren, wie Alter der Bäume, Holzvorrat und auch von der Nadelmasse abhängig. Eine Ermittlung der Kohlenstoffmengen, die bei Fraßereignissen durch die fehlende Nadelmasse nicht aufgenommen werden kann, erfordert umfangreiche Untersuchungen. Der Landesregierung liegen dazu keine Zahlen vor. Frage 4: Die aus verschiedenen Maßnahmen und Einzahlungen gebildete Walderhaltungsabgabe in Brandenburg, soll für die Erhaltung des Waldes zur Verfügung stehen. Da durch den starken Schädlingsbefall die Bäume und der Wald besonders geschwächt sind und ein teilweises Absterben drohen könnte, geht es auch darum den Wald, der ja auch in Brandenburg für jedermann zugänglich ist und so öffentliche Funktionen erfüllt, zu erhalten , notfalls mit Pflanzenschutzmitteln. Ebenso trägt der Wald, insbesondere der Kiefernwald auch im Winter dazu bei, Kohlendioxid zu binden und dem Klimawandel entsprechend dem Pariser Klimaschutzabkommen aufzuhalten. Ist vorgesehen, Mittel aus der Walderhaltungsabgabe für die Erhaltung des Waldes einzusetzen? Die geschlossenen Waldgebiete im Landkreis Elbe-Elster sind für die Genehmigung der Windkraftanlagen durch Anlegen von Zufahrtswegen, Schleppkurven und Standplätze der WEA stark aufgelichtet worden. In großen Bereichen sind für die ungehinderte Zufahrt zu den Industrieanlagen der Energieproduktion, die schützenden Randbäume entfernt oder stark verschnitten worden. Diese Situation zieht einen starken Lichteinfall bzw. eine starke Durchsonnung nach sich, die das Entwickeln von Schädlingen, besonders im Stammbereich unter der Rinde fördert. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Schädlingsentwicklung in diesen Bereichen intensiv zu beobachten und mit welchen Maßnahmen wird diese gegebenenfalls auftretende Schädlingsentwicklung durch z. B. Borkenkäfer gegengesteuert? (Bitte auflisten und erläutern) Zu Frage 4: Die Mittel der Walderhaltungsabgabe sind gemäß Pkt. 4.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 8 LWaldG zur Verbesserung der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes einzusetzen. Danach ist auch der Umbau bzw. die Wiederaufforstung von geschädigten Waldbeständen möglich. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengemeinschaften und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Sofern entsprechende Anträge gestellt werden, sind diese förderfähig. Um das Schadgeschehen im Bereich von Windenergieanlagen (WEA) zu beobachten, sind, wie auch bei vorhandenen Freiflächen, Wiesen und Wegen im Wald, keine zusätzlichen Maßnahmen vorgesehen. Das Auftreten von Schaderregern wird im Wald aller Eigentumsarten über das IT-Verfahren „Waldschutzmeldedienst“ erfasst und dokumentiert. Die Erfassung erfolgt durch den Revierleiter im Rahmen seiner Tätigkeit. Das Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde wertet die Meldungen aus und informiert in seinen aktuellen Waldschutzinformationen über das Schadgeschehen und gibt Empfehlungen für Gegenmaßnahmen. Diese Gegenmaßnahmen zu ergreifen, liegt in der Verantwortung des Waldbesitzers. Der Revierleiter unterstützt den Waldbesitzer durch Beratung.