Landtag Brandenburg Drucksache 6/6558 6. Wahlperiode Eingegangen: 04.05.2017 / Ausgegeben: 09.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2611 des Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/6395 Infraschallemissionen bei Biogasanlagen Namens der Landesregierung beantwortet der Ministerin für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Infraschall ist tieffrequenter Schall außerhalb des üblichen Hörbereichs. Negative Gesundheitliche Auswirkungen werden vielfach diskutiert, es besteht dazu jedoch noch erheblicher Forschungsbedarf. Offensichtlich ist die Sensibilität von Menschen gegenüber Infraschall individuell unterschiedlich ausgeprägt. Infraschall geht von verschiedenen technischen Anlagen aus. Auch von Anwohnern in der Nachbarschaft von Biogasanlagen gibt es Beschwerden über mögliche Beeinträchtigungen durch Infraschall. Frage 1: Wie viele Biogasanlagen sind in Brandenburg derzeit in Betrieb? Bitte differenzieren nach Anlagen, die genehmigungspflichtig nach Bundesimmissionsschutzrecht sind und sonstigen Anlagen? zu Frage 1: Derzeit sind 305 immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Biogasanlagen in Betrieb. Die in Betrieb befindlichen nach Baurecht zu genehmigenden Biogasanlagen werden nicht zentral erfasst. Frage 2: Welche Anforderungen hinsichtlich der Infraschallemissionen für technische Anlagen gibt es und wo sind sie geregelt? zu Frage 2: Die Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch von Anlagen ausgehende Geräusche sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt. Spezielle Anforderungen für Geräusche im Infraschallbereich (unterhalb von 20 Hertz (Hz)) sind nicht geregelt. Die Regelungen über tieffrequente Geräusche schließen diesen Bereich mit ein. Nach Nr. 7.3 ist bei tieffrequenten Geräuschen im Einzelfall zu prüfen, ob von diesen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen. Frage 3: Wie werden Infraschallemissionen in Genehmigungsverfahren von Biogasanlagen berücksichtigt, die durch Baugenehmigung bzw. durch immissionsschutzrechtliche Genehmigung zugelassen werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6558 - 2 - Zu Frage 3: Ein genormtes Prognoseverfahren zur immissionsseitigen Beurteilung von Infraschall gibt es derzeit nicht. Die DIN 45680 ist derzeit in Überarbeitung und es ist beabsichtigt , ein Prognoseverfahren für tieffrequente Geräusche in diese DIN aufzunehmen. In Ermangelung eines genormten Prognoseverfahrens wird in Genehmigungsverfahren geprüft, ob die Entstehung tieffrequenter Schallemissionen > 8 Hz plausibel erscheint. Erfahrungsgemäß ist beim Betrieb von Biogasanlagen die Entstehung schädlicher Umwelteinwirkungen durch tieffrequente Geräusche nicht zu besorgen. Frage 4: Wie werden Infraschallemissionen in allgemeinen bzw. standortbezogenen Vorprüfungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen berücksichtigt? Zu Frage 4: Es liegen keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse vor, dass es sich bei Infraschallemissionen von Biogasanlagen um solche erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen handeln könnte, die gemäß § 3 c UVPG in Verbindung mit § 12 UVPG bei Vorprüfungen des Einzelfalles zu berücksichtigen wären. Frage 5: Wieviele Beschwerden über Belästigungen durch Infraschallimmissionen an Biogasanlagen liegen der Landesregierung bzw. den nachgeordneten Behörden in den letzten fünf Jahren vor? In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen wurde diesen Beschwerden nachgegangen? Zu Frage 5: Dem LfU liegt eine Beschwerde über Belästigungen durch Infraschallimmissionen , möglicherweise durch eine Biogasanlage verursacht, vor. Die Beschwerde ist am 29.03.2017 eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Die Behörde prüft einen aktuellen Messbericht und wird ggf. eigene orientierende Messungen vornehmen. Frage 6: Gibt es Kontrollen seitens der zuständigen Behörden, ob Grenzwerte für Infraschallemissionen oder –immissionen eingehalten werden? Zu Frage 6: Nein, es existieren keine Grenzwerte für Infraschallemissionen oder - immissionen.