Datum des Eingangs: 19.02.2015 / Ausgegeben: 24.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/659 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 206 des Abgeordneten Prof. Dr. Michael Schierack CDU-Fraktion Drucksache 6/484 Verwendung der freiwerdenden BAföG-Mittel Wortlaut der Kleinen Anfrage 206 vom 22.01.2015 Am 13.11.2014 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung die größte BAföG-Reform aller Zeiten verabschiedet. Auch die Länder stimmten im Bundesrat am 19.12.2014 zu. Dadurch übernimmt der Bund seit dem 01.01.2015 dauerhaft den Kostenanteil der Länder an den BAföG-Leistungen. Brandenburg hat sich - wie alle anderen Bundesländer - verpflichtet, die dadurch im Landeshaushalt freiwerdenden Mittel vollständig in Schulen und Hochschulen zu investieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Ausgaben des Landes Brandenburg und der Zuschuss des Bundes für die BAföG-Leistungen in den Jahren 2009 bis einschließlich 2014 bei Studenten und Schülern jeweils entwickelt? (Bitte detaillierte Aufstellung für jedes Jahr.) 2. Wie viele Studenten wurden in den Jahren 2009 bis einschließlich 2014 in Brandenburg durch das BAföG jeweils absolut bzw. prozentual voll oder teilweise gefördert ? (Bitte detaillierte Aufstellung für jedes Jahr.) 3. Wie viele Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen wurden in den Jahren 2009 bis einschließlich 2014 in Brandenburg durch das BAföG jeweils absolut bzw. prozentual voll oder teilweise gefördert? (Bitte detaillierte Aufstellung für jedes Jahr.) 4. Wie hoch sind die Mittel des Bundes, die durch die vollständige Übernahme der BAföG-Leistungen, zusätzlich in den Jahren 2015 bis einschließlich 2019 nach Brandenburg fließen? (Bitte detaillierte Aufstellung für jedes Jahr und die Gesamtsumme, jeweils auch unter Berücksichtigung der durch die Erhöhung der Leistungen und die Ausweitung des potentiellen Empfängerkreises entstehenden Mehrkosten.) 5. Wie plant die Landesregierung die durch die BAföG-Reform frei werdenden Mittel in den Jahren 2015 bis einschließlich 2019 einzusetzen? (Bitte detaillierte Aufstellung für jedes Jahr.) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie haben sich die Ausgaben des Landes Brandenburg und der Zuschuss des Bundes für die BAföG-Leistungen in den Jahren 2009 bis einschließlich 2014 bei Studenten und Schülern jeweils entwickelt? (Bitte detaillierte Aufstellung für jedes Jahr.) zu Frage 1: Auf die nachfolgende tabellarische Übersicht wird Bezug genommen. Amtliche statistische Daten für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor. Ausgaben des Landes Brandenburg Ausgaben des Bundes Gesamt 2009 36.727 € 68.206 € 104.933 € 2010 37.243 € 69.166 € 106.409 € 2011 38.352 € 71.224 € 109.576 € 2012 37.373 € 69.406 € 106.779 € 2013 35.853 € 66.585 € 102.438 € Finanzieller Aufwand Schüler und Studenten (in Tsd. €) Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Land Brandenburg 2013, Oktober 2014 Frage 2: Wie viele Studenten wurden in den in den Jahren 2009 bis einschließlich 2014 in Brandenburg durch das BAföG jeweils absolut bzw. prozentual voll oder teilweise gefördert? (Bitte detaillierte Aufstellung für jedes Jahr.) zu Frage 2: Auf die nachfolgende tabellarische Übersicht wird Bezug genommen. Amtliche statistische Daten für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor. absolut in % absolut in % 2009 15.852 6.840 43% 9.012 57% 2010 16.658 7.222 43% 9.436 57% 2011 17.194 7.560 44% 9.634 56% 2012 17.251 7.758 45% 9.493 55% 2013 16.182 7.348 45% 8.834 55% voll gefördert teilgefördert geförderte Studierende im Land Brandenburg insgesamt Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Land Brandenburg 2013, Oktober 2014 Frage 3: Wie viele Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen wurden in den in den Jahren 2009 bis einschließlich 2014 in Brandenburg durch das BAföG jeweils absolut bzw. prozentual voll oder teilweise gefördert? (Bitte detaillierte Aufstellung für jedes Jahr.) zu Frage 3: Auf die nachfolgende tabellarische Übersicht wird Bezug genommen. Amtliche statistische Daten für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor. absolut in % absolut in % 2009 18.502 11.833 64% 6.669 36% 2010 16.607 10.711 64% 5.896 36% 2011 14.853 9.601 65% 5.252 35% 2012 13.628 8.817 65% 4.811 35% 2013 12.551 8.269 66% 4.282 34% voll gefördert teilgefördert geförderte Schüler im Land Brandenburg insgesamt Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht, Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Land Brandenburg 2013, Oktober 2014 Frage 4: Wie hoch sind die Mittel des Bundes, die durch die vollständige Übernahme der BAföG-Leistungen, zusätzlich in den Jahren 2015 bis einschließlich 2019 nach Brandenburg fließen? (Bitte detaillierte Aufstellung für jedes Jahr und die Gesamtsumme , jeweils auch unter Berücksichtigung der durch die Erhöhung der Leistungen und die Ausweitung des potentiellen Empfängerkreises entstehenden Mehrkosten.) zu Frage 4: In Folge der vollständigen Finanzierung der Leistungen für das BAföG durch den Bund erzielt das Land Brandenburg ab 2015 Mehreinnahmen durch steigende Zuschüsse des Bundes, die den Landeshaushalt mit Wegfall des bis 2014 anfallenden Landeszuschusses für die Ausgaben des BAföG in Höhe von rund 37 Mio. Euro pro Jahr entlasten werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass dieser Betrag bis 2019 im Wesentlichen stabil bleiben wird. Genauere Angaben sind derzeit nicht möglich. Die Auswirkungen auf die Mittelflüsse vom Bund zum Land Brandenburg, die sich in Folge der Verabschiedung des 25. BAföGÄnderungsgesetzes durch die Erhöhung von Leistungen und die Ausweitung des potenziellen Empfängerkreises ergeben, lassen sich nicht vorhersagen. Sie sind u.a. abhängig von der realen Studiennachfrage und den sozialen und wirtschaftlichen Hintergründen künftiger Studierender in Brandenburg. Frage 5: Wie plant die Landesregierung die durch die BAföG-Reform frei werdenden Mittel in den Jahren 2015 bis einschließlich 2019 einzusetzen? (Bitte detaillierte Aufstellung für jedes Jahr.) zu Frage 5: Die freiwerdenden Landesmittel stehen für anstehende Ausgaben im aufzustellenden Doppelhaushalt 2015/2016 zur Verfügung. Die Landesregierung wird mit dem Beschluss über den Entwurf zum Haushaltsplan 2015/2016 einen Vorschlag über die Verteilung der Mittel vorlegen. Der endgültige Beschluss über den Einsatz der Mittel bleibt dem Landtag vorbehalten.