Landtag Brandenburg Drucksache 6/6591 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.05.2017 / Ausgegeben: 15.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2535 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Heide Schinowsky (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/6178 Gedenkstättenbesuche Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerinnen: Die Enquetekommission zur Aufarbeitung der SED- Diktatur empfahl, die Gedenkstättenbesuche von Schulklassen auszubauen sowie den Einsatz der Gedenkstättenlehrerinnen und -lehrer zu verstärken. Der Koalitionsvertrag (Abschnitt 10.3) legt als Mindestanforderung fest, dass jeder Brandenburger Schüler/jede Brandenburger Schülerin im Laufe der Schulzeit wenigstens einmal sowohl einen Gedenkort der Opfer der NS-Zeit als auch der SED-Diktatur besuchen soll. Eine wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung dieser Verpflichtung bilden die im Land Brandenburg an insgesamt 11 Gedenkstätten eingesetzten 13 Lehrkräfte zur Betreuung von Schulklassen. Frage 1: Wie viele Brandenburger Schülerinnen und Schüler besuchten seit dem Jahr 2014 laut der Besucher-Statistiken die jeweiligen Gedenkstätten? (Bitte Aufgliederung nach den o. g. Gedenkstätten für die Jahre 2014, 2015 und 2016) Vorbemerkung der Landesregierung: Nach den Handlungsempfehlungen der Enquete- Kommission 5/1 empfahl diese, die Möglichkeit der Abordnung zusätzlicher Lehrkräfte an Gedenkstätten und außerschulische Lernorte zu prüfen sowie die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für Besuche in Gedenkstätten zu verbessern. zu Frage 1: Die in der Anlage1 befindliche Übersicht stellt die erfassten Besucherzahlen im tabellarischen Überblick dar. Erfasst werden alle Schülerinnen und Schüler, die die Gedenkstätten besuchten, unabhängig von ihrem Herkunftsort. Eine gesonderte Erfassung von Schülerinnen und Schülern aus dem Land Brandenburg gibt es nicht. Frage 2: Wie viele Schülerinnen und Schüler nahmen darüber hinaus an Zeitzeugen- Gesprächen teil? (Bitte Aufgliederung wie unter 1.) zu Frage 2: Bezüglich der Schülerzahl wird auf die Anlage 2 verwiesen. Diese nimmt Bezug auf Zeitzeugengespräche in den Gedenkstätten. Darüber hinaus fanden Zeitzeugengespräche in Schulen im Jahr 2014 mit 1.071 Schülerinnen und Schülern und im Jahr 2015 mit 1.394 Schülerinnen und Schülern statt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6591 - 2 - Frage 3: Wie viele Schülerinnen und Schüler verließen in den Jahren 2014-2016 zum jeweiligen Schuljahresende die Brandenburger Schulen? zu Frage 3: Die folgende Übersicht weist die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus, die brandenburgische allgemeinbildende Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (einschließlich berufliche Gymnasien) in den Jahren 2014 bis 2016 zum jeweiligen Schuljahresende verließen. Datengrundlage sind die Schuldatenerhebungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport mit den Stichtagen 09.07.2014, 15.07.2015 und 20.07.2016. Frage 4: Wie hoch waren die Ausgaben jeweils in den Jahren 2014-2016 für Honorare für Zeitzeugengespräche? zu Frage 4: Die Ausgaben für die Zeitzeugengespräche aus dem Landeshaushalt beliefen sich im Jahr 2014 auf 10.900 Euro, im Jahr 2015 auf 11.993 Euro und im Jahr 2016 auf 21.900 Euro. Frage 5: Wie viele Gedenkstättenlehrerinnen und -lehrer waren in den Jahren 2014-2016 wo eingesetzt? zu Frage 5: Der Einsatz ist der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. Frage 6: In welcher Höhe wurde in den Jahren 2014-2016 die Landesförderung für Schüler -Reisekosten zu Gedenkstätten in Anspruch genommen? (Bitte aufgliedern nach NS- Zeit und SED-Diktatur-Gedenkstätten) zu Frage 6: Auf der Basis der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für brandenburgische Schülerinnen und Schüler zu den Kosten von Schulfahrten nach Polen mit verbindlichen Gedenkstättenbesuchen (RLSchP) wurden ausschließlich mehrtägige Schulfahrten zu den Gedenkstätten der NS-Zeit nach Polen in einer Gesamthöhe von 41.045 Euro nur im Haushaltsjahr 2016 unterstützt. Staatliches Schulamt Schulen Schüleranzahl Förderungssumme Brandenburg a.d. Havel 5 252 10.080 EUR Cottbus 8 325 13.000 EUR Neuruppin 5 244 8.951 EUR Frankfurt (Oder) 10 250 10.000 EUR Frage 7: Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des o. g. Koalitionsvertrags- Vorhabens seit 2014 ein? zu Frage 7: Mit dem neuen Rahmenlehrplan ist für die Schulen die Auseinandersetzung mit den Diktaturen der deutschen Geschichte verbindlich festgelegt. Die Schulen haben die Aufgabe, den Rahmenlehrplan mit anschaulichen, lebendigen und wirklichkeitsbezogenen Inhalten umzusetzen, um u.a. das gesellschaftliche Bewusstsein der Schülerinnen und Schüler für die Entwicklungen in der Gegenwart und die Geschichte zu entwickeln. Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Schülerinnen und Schüler 17.332 19.650 20.007 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6591 - 3 - Über die didaktische Ausgestaltung des Rahmenlehrplans entscheidet die unterrichtende Lehrkraft. Sie wählt die geeigneten pädagogischen Mittel, die mit dem Rahmenlehrplan vorgegebenen Themen und Inhalte umzusetzen. Das Land Brandenburg bietet dabei vielfältige Begegnungsstätten mit der Vergangenheit, die auch durch Zeitzeugengespräche am Erinnerungsort oder in den Schulen greifbar werden und emotional berührend in Erinnerung bleiben. Die Landesregierung sieht in den Besuchen von Gedenkstätten eine besondere und wichtige Form der Auseinandersetzung mit der deutschen Diktaturgeschichte. Die Voraussetzung ist dabei, dass die Besuche gut vorbereitet, durchgeführt und nachbereitet werden. Daher fördert die Landesregierung die Zeitzeugenarbeit, den Einsatz von Pädagogen an den 11 Gedenkstätten sowie Gedenkstättenfahrten nach Polen. Die Arbeit der Gedenkstättenpädagogen ist maßgebend für die Qualität bezüglich der Nachhaltigkeit von Gedenkstättenbesuchen verantwortlich. Frage 8: Ist eine Aufstockung der personellen und finanziellen Kapazitäten im Sinne der Empfehlungen der Enquetekommission zum Ausbau der Gedenkstättenangebote geplant? zu Frage 8: Entsprechend den Empfehlungen der Enquete-Kommission wurden in der Gedenkstätte/Museum Sachsenhausen, in der Gedenkstätte Zuchthaus Brandenburg /Görden und in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück zusätzliche Stellen für Gedenkstättenpädagogik eingerichtet und werden ab 2017 durch das Land und den Bund anteilig finanziert. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 4 Anlage 1 Besucheranzahl Schülerinnen und Schüler1 Gedenkstätten 2014 2015 2016 gesamt 1 Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen 70.688 73.380 76.062 220.130 2 Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück 1.503 1.567 1.626 4.696 3 Gedenkstätten Brandenburg an der Havel „Zuchthaus Brandenburg Görden“ 593 571 81 1.245 4 Gedenkstätten Brandenburg an der Havel „für die Opfer der Euthanasiemorde“ 769 746 610 2.125 5 Gedenkstätte NKWD Speziallager Nr. 1 Kriegsgefangenenlager Mühlberg a.d.Elbe 311 209 357 877 6 Gedenk- und Dokumentationsstätte „Opfer politischer Gewaltherrschaft“ Frankfurt (Oder) 416 250 394 1.060 7 Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Bildungsstätte Halbe 300 380 400 1.0802 8 Gedenkstätte „Lindenstraße 54“, Potsdam 4.409 4.128 864 9.4013 9 NKWD-Lager Fürstenwalde-Ketschendorf 30 30 30 90 10 Gedenkstätte Seelower Höhen 3.057 3.060 2.759 8.876 11 Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus 1.700 2.245 3.244 7.189 gesamt: 83.776 86.566 86.427 256.769 Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1 Es liegt nur die Gesamtzahl der in pädagogischen Führungen betreuten Schülerinnen und Schüler vor. Die durch Gedenkstättenpädagoginnen und Gedenkstättenpädagogen betreute Schüleranzahl ist in der Summe enthalten. 2 Die genaue Erfassung von Schülerzahlen ist nicht möglich, da nur die Besuchergruppe unter 27 Jahren erfasst wurde. Geschätzte 700 Schülerinnen und Schüler haben die Einrichtung besucht. 3 Die Erfassung bezieht sich auf das laufende Schuljahr 2016/2017 und ist somit statistisch nicht komplett darstellbar. 5 Anlage 2 Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Zeitzeugengesprächen in Gedenkstätten4 Gedenkstätten 2014/ 2015 2015/ 2016 2016/ 20175 gesamt 1 Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen, einschließlich Speziallager 84 530 240 854 2 Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück 69 176 245 3 Gedenkstätte Todesmarsch im Belower Wald 220 220 4 Gedenkstätten Brandenburg an der Havel „Zuchthaus Brandenburg Görden“ 663 0 0 663 5 Gedenkstätten Brandenburg an der Havel „für die Opfer der Euthanasiemorde“ 17 45 15 77 6 Gedenk- und Begegnungsstätte Leistikowstraße, Potsdam 88 19 107 7 Gedenkstätte NKWD Speziallager Nr. 1 Kriegsgefangenenlager Mühlberg a.d.Elbe 60 60 8 Gedenk- und Dokumentationsstätte „Opfer politischer Gewaltherrschaft“ Frankfurt (Oder) 15 26 41 9 Bildungsstätte Halbe Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. 35 35 10 Gedenkstätte „ Lindenstraße 54“ Potsdam 2.938 3.526 6.464 11 NKWD-Lager Fürstenwalde-Ketschendorf 20 20 20 60 12 Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus 177 252 429 13 Erinnerungsort Ehem. DDR-Militärgefängnis Schwedt (Oder) 100 1006 gesamt: 4.071 4.568 716 9.355 Quellen: Bilanz der Gedenkstättenpädagogen/-innen und des MWFK 4 Es gibt weitere Erinnerungsorte, an denen auch Zeitzeugengespräche stattfanden. 5 Die Erfassung bezieht sich auf das 1.Halbjahr 2016/2017. 6 keine Statistik, Schätzung des Vereins 6 Anlage 3 Einsatz der Gedenkstättenpädagogen/ -innen Einsatzorte/ Einsatz in Projektwerkstätten 2013/ 2014 2014/ 2015 2015/ 2016 1 Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen 3 3 3 2 Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück 1 1 1 3 Gedenkstätten Brandenburg an der Havel „Zuchthaus Brandenburg Görden“ 1 1 n.n.7 4 Gedenkstätten Brandenburg an der Havel „für die Opfer der Euthanasiemorde“ 1 1 1 5 Gedenkstätte NKWD Speziallager Nr. 1 Kriegsgefangenenlager Mühlberg a.d.Elbe 1 1 1 6 Gedenk- und Dokumentationsstätte „Opfer politischer Gewaltherrschaft“ Frankfurt (Oder) 1 1 1 7 Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Bildungsstätte Halbe 1 1 1 8 Gedenkstätte Lindenstraße, Potsdam 1 1 1 9 NKWD-Lager Fürstenwalde-Ketschendorf 1 1 1 10 Gedenkstätte Seelower Höhen 1 1 1 11 Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus 1 1 gesamt: 12 13 13 Quelle: MBJS 7 langzeiterkrankte Lehrkraft; Neubesetzung im Schuljahr 206/2017 erfolgte auf der Basis eines Kooperationsvertrages mit der Stiftung Brandenburger Gedenkstätten durch einen Gedenkstättenpädagogen (keine Lehrkraft)