Landtag Brandenburg Drucksache 6/6594 6. Wahlperiode Eingegangen: 10.05.2017 / Ausgegeben: 15.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2618 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/6402 Jahresabschlüsse der Kommunen II Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage Nr. 2524 zeigt, dass bei der Umstellung des Rechnungssystems auf die Doppik bei den Kommunen offenbar erhebliche Unsicherheiten bestanden und immer noch bestehen . Trotz Hilfestellungen haben 75 Kommunen bisher immer noch keine Eröffnungsbilanz , 262 keinen Jahresabschluss für 2011 und 302 für das Jahr 2012 festgestellt, obwohl nach der Kommunalverfassung die Gemeindevertretung über den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen hat. Frage 1: Welche konkreten Probleme bestanden oder bestehen bei der erstmaligen Bewertung des Vermögens? zu Frage 1: Die erstmalige Erfassung und Bewertung des gesamten kommunalen Vermögens sowie der Schulden war und ist vor allem eine erhebliche organisatorische und zeitliche Herausforderung für die Gemeinden und Gemeindeverbände. Frage 2: Wie oft und in welchem Umfang sind die Kommunalaufsichten in den vergangenen sechs Jahren ggü. den Kommunen wegen der Nichteinhaltung der Fristen des § 82 Absatz 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg aktiv geworden? zu Frage 2: Anzahl und Umfang kommunalaufsichtlicher Aktivitäten wegen der Nichteinhaltung der Fristen des § 82 Abs. 4 BbgKVerf werden von der Landesregierung nicht erhoben . Detaillierte Angaben dazu liegen der Landesregierung daher nicht vor und können auch nicht im Rahmen der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen regelmäßig zur Verfügung stehenden Fristen beschafft werden. Durch zwei in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführte Umfragen ist aber der Landesregierung bekannt geworden, dass sich die unteren Kommunalaufsichtsbehörden - ebenso wie das MIK als oberste Kommunalaufsichtsbehörde - regelmäßig über den Sachstand der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse unterrichten lassen, Beratungsgespräche sowie Fortschrittskontrollen durchführen. Teilweise werden auch Arbeitsbesuche durchgeführt, gemeinsame Doppik -Schulungen angeboten oder Zeit- und Maßnahmenpläne eingefordert. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6594 - 2 - In einigen Fällen sind darüber hinaus kommunalaufsichtliche Maßnahmen angekündigt bzw. durchgeführt worden. Frage 3: Wie haben sich nach Ihrer Einschätzung die kommunalen Rechnungsprüfungsämter bei der Erarbeitung der Jahresabschlüsse bewährt? zu Frage 3: Die Rechnungsprüfungsämter sind für die Erarbeitung der Jahresabschlüsse nicht zuständig. Dies würde auch zu Interessenkollision mit ihren gesetzlich übertragenen Prüfaufgaben führen. Im Übrigen steht es der Landesregierung nicht zu, die Arbeit der Rechnungsprüfungsämter zu beurteilen. Aus den in der Beantwortung zu Frage 2 bereits erwähnten Umfragen konnte aber entnommen werden, dass bei den Rechnungsprüfungsämtern bei der ihnen obliegenden Prüfung der Jahresabschlüsse kein Rückstau zu verzeichnen ist. Frage 4: Beschäftigen die Städte und Gemeinden nach Ansicht der Landesregierung für diese Frage ausreichend qualifiziertes Personal? zu Frage 4: Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Welche Qualifikationen sind dafür erforderlich? zu Frage 5: Gemäß § 82 Abs. 3 BbgKVerf hat der Kämmerer den Entwurf des Jahresabschlusses aufzustellen. Darüber hinaus gibt es keine rechtlichen Vorgaben für bestimmte Qualifikationen, die vorhanden sein müssen. Frage 6: Welchen Zusammenhang gibt es aus Ihrer Sicht zwischen der Erstellung der Eröffnungsbilanz und der Feststellung der nachfolgenden Jahresabschlüsse? zu Frage 6: Die Jahresabschlüsse beinhalten unter anderem sogenannte nicht kassenwirksame Buchungen, wie z. B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten , Inanspruchnahme von Rückstellungen usw. Diese Buchungen setzen voraus, dass die Erfassung und Bewertung des gesamten kommunalen Vermögens sowie der Schulden abgeschlossen sind. Frage 7: Wie erklärt sich, dass die Zahl der bisher nicht erstellten Jahresabschlüsse für die Jahre 2011, 2012 und 2013 von 262 über 302 auf 340 angestiegen ist? zu Frage 7: Wie in der Beantwortung zu Frage 6 erläutert, werden mit jedem Jahresabschluss die in der Eröffnungsbilanz festgestellten Werte des Vermögens und der Schulden durch entsprechende Buchungen fortgeschrieben. Um einen Jahresabschluss fertigstellen zu können, müssen daher zunächst die fortgeschriebenen Werte des Vorjahresabschlusses vorliegen. Somit führen die insbesondere bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanzen und der ersten doppischen Jahresabschlüsse eingetretenen erheblichen zeitlichen Verzögerungen auch zum Rückstau bei der Erstellung der Folgeabschlüsse bei den betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden.