Landtag Brandenburg Drucksache 6/6596 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.05.2017 / Ausgegeben: 15.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2609 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion), Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) und Andreas Gliese (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6389 Ausgleich von Schäden an Nutztieren durch Wölfe Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Betroffene Nutztierhalter beklagen den langwierigen Prozess des finanziellen Ausgleichs von Schäden an Nutztieren durch Wölfe. Zwischen Antragstellung auf Schadensausgleich und der Auszahlung durch das Land lagen in der Vergangenheit mehrere Wochen bis Monate. Seit dem 1. März 2017 ist die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zum Ausgleich von durch Wölfe verursachten Schäden in Kraft. Allerdings kann die Auszahlung der Mittel erst nach erfolgter Notifizierung durch die EU-Kommission erfolgen. Auf seiner Internetseite veröffentlicht das Landesamt für Umwelt zwar allgemeine Angaben über die Nutztierschäden durch Wölfe sowie die ausgezahlten Beihilfen. Regionalisierte Angaben finden sich dort jedoch nicht. Frage 1: Wie viele Anträge auf Ausgleich von Schäden durch Wölfe wurden in den Jahren 2013 bis heute gestellt? Wie viele Anträge wurden aus welchen Landkreisen und kreisfreien Städten gestellt? (bitte tabellarisch pro Jahr und differenziert nach Landkreisen angeben ) Frage 3: Wie viele von den in der Antwort auf Frage 1) aufgelisteten Anträgen wurden positiv beschieden und wie viele Anträge wurden abgelehnt? (bitte tabellarisch pro Jahr und differenziert nach Landkreisen angeben) Zu den Fragen 1 und 3: Im Zeitraum 2013 bis heute wurden wie folgt Anträge gestellt und beschieden. Eine Aufbereitung der Anträge in regionalisierter Form liegt nicht vor. Anträge auf Ausgleich von Schäden durch Wölfe Jahr Anzahl Anträge Anzahl Ablehnungen Anzahl Bescheide 2013 16 0 16 2014 19 0 19 2015 22 1 22 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6596 - 2 - 2016 44 0 44 2017 16 1 16 Frage 2: Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer dieser Anträge pro Jahr und worin lagen die Gründe für eine lange Bearbeitungsdauer? zu Frage 2: Die Bearbeitungsdauer ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 Monate zwischen Antragstellung und Auszahlung. Dazu gehört die gutachterliche Ermittlung der Schadenshöhe durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung. Verzögerungen treten u. a. bei der Nachforderung fehlender oder ergänzender Unterlagen ein. Frage 4: Wie viele Rissgutachten wurden in den Jahren 2013 bis heute in Auftrag gegeben und welche jährlichen Kosten sind für Rissgutachten entstanden? Wie viele Gutachter erstellen Rissgutachten und was kostet die Anfertigung eines Rissgutachtens im Durchschnitt ? Wer trägt die Kosten für die Erstellung eines Rissgutachtens? zu Frage 4: Seit 2013 wurden insgesamt 326 Fälle über die Risshotline aufgenommen. In 295 Fällen wurde ein Rissgutachten erstellt. Für den Betrieb der Risshotline, eine durchgängige Rufbereitschaft, die Schadensaufnahme und die Erstellung von Rissgutachten entstehen dem Land im Durchschnitt Kosten von ca. 50.000 €/ Jahr. Frage 5:In welcher Höhe wurden Mittel zum Ausgleich von Schäden an Nutztieren durch Wölfe in den Jahren 2013 bis heute jährlich ausgezahlt? zu Frage 5: Quelle: http://www.lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.407130.de Stand: 10.04.2017 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6596 - 3 - Frage 6: Wie viele Mittel stehen für die Richtlinie zum Ausgleich von durch Wölfe verursachten Schäden pro Haushaltsjahr zur Verfügung? zu Frage 6: Haushaltsmittel stehen unter Kapitel 10 105 Titel 68310 und 68311 in einem Umfang bis zu 170.000 € zur Verfügung. Frage 7: Ist die zuvor genannte Richtlinie bereits durch die EU-Kommission notifiziert? Wenn nein, wann ist nach Schätzung der Landesregierung mit einer Notifizierung ungefähr zu rechnen? zu Frage 7: Die Richtlinie zum Ausgleich für durch Wölfe verursachte Schäden wurde am 18.01.2017 von der EU-Kommission notifiziert.