Landtag Brandenburg Drucksache 6/6622 6. Wahlperiode Eingegangen: 03.04.2017 / Ausgegeben: 16.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2529 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6171 Schwangerschaftsabbrüche Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Das Statistische Bundesamt berichtete im März 2016, dass die Schwangerschaftsabbrüche seit 2004 zurückgehen. Frage 1: Wie viele Schwangerschaftsabbrüche haben die Krankenkassen von 2004 bis 2016 jeweils jährlich finanziert? zu Frage 1: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nur dann, wenn dieser nicht rechtswidrig ist (§ 24 b SGB V i.V.m. § 218 a Absätze 2 und 3 StGB). Nicht rechtswidrig sind Schwangerschaftsabbrüche bei medizinischer oder kriminologischer Indikation. Da der Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung (§ 218 a Absatz 4 StGB) zwar straffrei, aber dennoch nicht rechtmäßig ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Kosten für die unmittelbar damit verbundenen ärztlichen Leistungen. Der Abbruch muss grundsätzlich selbst bezahlt werden. Lediglich Frauen, denen die Aufbringung der Mittel für den Schwangerschaftsabbruch nach § 19 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) nicht zuzumuten ist, haben Anspruch auf Leistungen nach Abschnitt 5 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes. In diesen Fällen wird bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden den Krankenkassen aber vom Land erstattet. Zahlen darüber, wie viele nicht rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche von den Krankenkassen finanziert wurden, liegen der Landesregierung nicht vor. Zur Verfügung steht eine Statistik über die Anzahl der in Deutschland gemeldeten nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüche von Frauen mit Wohnsitz im Land Brandenburg mit medizinischer und kriminologischer Indikation. Die im Folgenden dargelegten Zahlen sind dem vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg jährlich veröffentlichten Statistischen Bericht, A IV 11-j/…, „In Deutschland gemeldete Schwangerschaftsabbrüche von Frauen mit Wohnsitz im Land Brandenburg“* entnommen. Jahr Medizinische Indikation Kriminologische Indikation 2004 67 2 2005 91 1 2006 73 0 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6622 - 2 - 2007 69 2 2008 51 0 2009 80 0 2010 82 0 2011 88 0 2012 105 2 2013 82 0 2014 108 0 2015 117 0 Frage 2: Wie viele Beratungsscheine wurden im gleichen Zeitraum jährlich von den Beratungsstellen ausgestellt? zu Frage 2: Es gibt keine Statistik zur Ausstellung von Beratungsscheinen, jedoch eine Statistik zur Anzahl der Ratsuchenden in der Schwangerschaftskonfliktberatung im Land Brandenburg. Diese gibt einen Anhaltspunkt für die Anzahl der in den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Brandenburg ausgestellten Beratungsscheine, da nach § 7 Absatz 1 SchKG nach Abschluss der Beratung eine Bescheinigung auszustellen ist. Daneben gibt es eine Statistik zu gemeldeten Schwangerschaftsabbrüchen unter der Beratungsregelung des § 218 a Absatz 4 Strafgesetzbuch von Frauen mit Wohnsitz im Land Brandenburg. Die Zahlen sind insofern nicht miteinander vergleichbar, da die Schwangerschaftskonfliktberatung nicht auf Frauen mit Wohnsitz in Brandenburg beschränkt ist. Die im Folgenden dargelegten Zahlen sind dem vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg jährlich veröffentlichten Statistischen Berichten, A IV 14 – j/…, „Schwangerschaftskonflikt-, Schwangerschaftsberatung, Familienplanung und Sexualaufklärung im Land Brandenburg …“ sowie A IV 11-j/…, „In Deutschland gemeldete Schwangerschaftsabbrüche von Frauen mit Wohnsitz im Land Brandenburg“* entnommen. Jahr Ratsuchende in der Schwangerschaftskonfliktberatung im Land Brandenburg Abbrüche unter der Beratungsregelung (Frauen mit Wohnsitz im Land Brandenburg ) 2004 6.290 4.511 2005 5.923 4.264 2006 5.933 4.112 2007 5.861 4.042 2008 5.809 4.015 2009 5.641 3.908 2010 5.527 3.777 2011 5.336 3.654 2012 5.180 3.390 2013 5.006 3.382 2014 4.940 3.062 2015 5.046 3.166 * Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden die Statistischen Berichte aus den Jahren 2004, 2006, 2008, 2011 und 2015 genutzt. Der Statistische Bericht für 2016 ist noch nicht veröffentlicht.