Landtag Brandenburg Drucksache 6/6635 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.05.2017 / Ausgegeben: 22.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2637 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6439 Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Medienberichten zu Folge entspricht die Entwicklung der Abschiebezahlen in Brandenburg in den letzten Jahren nicht dem bei der Übertragung der Zuständigkeit für die Abschiebungen an die Landkreise und kreisfreien Städte zugrunde gelegten Berechnungsmodell. Die Abschiebezahlen fallen weit hinter das notwendige Maß zurück. Frage 1: Wie viele abgelehnte Asylbewerber gibt es in Brandenburg? (Bitte aufschlüsseln nach Stand 31.12.2016, 31.03.2017 und Herkunftsländer) zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Anzahl der abgelehnten Asylbewerber vor. Das Ausländerzentralregister des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge weist für die Stichtage 31.12.2016 und 31.03.2017 zu abgeschlossenen Asylverfahren aus, dass folgende Anzahl von Personen in Brandenburg lebten, deren Asylantrag nach Artikel 16a Grundgesetz abgelehnt wurde. Der Sachverhalt „Asylantrag abgelehnt“ wird im Ausländerzentralregister nicht überschrieben. Die Personen können inzwischen einen anderen Aufenthaltsstatus erlangt haben oder sich in einem weiteren Asylverfahren befinden. Herkunftsland Stichtag 31.12.2016 Stichtag 31.03.2017 Afghanistan 729 1.156 Ägypten 12 14 Albanien 200 204 Algerien 71 79 Angola 18 19 Armenien 32 36 Aserbaidschan 16 13 Äthiopien 5 5 Bangladesch 7 7 Benin 2 2 Bhutan 5 5 Bolivien 1 1 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6635 - 2 - Herkunftsland Stichtag 31.12.2016 Stichtag 31.03.2017 Bosnien und Herzegowina 227 244 Bulgarien 54 59 Burkina-Faso 4 4 Burundi 2 2 China 78 79 Elfenbeinküste (Cote d‘ Ivoire) 1 1 Eritrea 34 35 Frankreich 1 1 Gambia 3 3 Georgien 7 7 Ghana 21 23 Griechenland 2 2 Großbritannien mit Nordirland 2 2 Guinea 6 9 Indien 216 215 Irak 59 59 Iran, Islamische Republik 74 91 Israel 2 2 Italien 4 3 Jamaica 1 1 Jemen 6 6 Jordanien 18 18 Jugoslawien (ehemals) 63 66 Kambodscha 2 2 Kamerun 251 274 Kanada 2 2 Kasachstan 2 2 Kenia 378 403 Kirgisistan 2 2 Kolumbien 30 29 Kongo 4 4 Kongo, Dem. Republik 30 30 Kosovo 212 212 Kroatien 13 13 Kuba 9 9 Lettland 3 3 Libanon 153 148 Liberia 8 7 Libyen 1 1 Litauen 9 10 Mali 3 3 Marokko 15 19 Mauretanien 1 1 Mazedonien 123 137 Moldau (Republik) 14 15 Mongolei 2 2 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6635 - 3 - Herkunftsland Stichtag 31.12.2016 Stichtag 31.03.2017 Montenegro 20 19 Mosambik 1 1 Nepal 13 13 Niederlande 1 2 Nigeria 149 147 Ohne Angabe 4 3 ohne Bezeichnung 3 5 Pakistan 326 376 Peru 1 1 Polen 102 104 Ruanda 1 1 Rumänien 78 80 Russische Föderation 401 479 Senegal 6 7 Serbien 345 374 Serbien (ehemals) 13 12 Serbien und Montenegro (ehemals) 17 17 Sierra Leone 28 27 Simbabwe 1 - Slowakische Republik 9 9 Somalia 154 176 Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 14 15 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 7 15 Sowjetunion (ehemals) 6 6 Spanien 2 1 Sri Lanka 6 5 Staatenlos 88 94 Südafrika 4 4 Sudan (ehemals) 4 4 Südsudan 1 1 Syrien, Arabische Republik 139 151 Tadschikistan 1 1 Thailand 1 1 Togo 11 10 Tschad 108 110 Tschechische Republik 5 5 Tschechoslowakei (ehemals) 1 1 Tunesien 9 9 Türkei 582 574 Uganda 2 2 Ukraine 56 56 Ungarn 9 11 Ungeklärt 301 325 Vietnam 1.214 1.222 Weißrussland 12 12 Summe 7.506 8.289 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6635 - 4 - Frage 2: Wie viele von ihnen werden geduldet? (Bitte nach Herkunft, Duldungsgrund, Geschlecht und Alter aufschlüsseln) zu Frage 2: Aus den statistischen Daten des Ausländerzentralregisters kann nicht abgeleitet werden, wie viele der in der Antwort zu Frage 1 genannten Personen geduldet werden – siehe auch Antwort zu Frage 1. Das Ausländerzentralregister des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge weist für die Stichtage 31.12.2016 und 31.03.2017 zu Duldungen (Aussetzung der Abschiebung) folgende Zahlen aus: 31.12.2016 31.03.2017 Duldung nach § 60a AufenthG (alt) 87 86 Duldung nach § 60a Abs. 1 AufenthG 108 119 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (gültig bis 05.09.2013) 43 42 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 5 18 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 54 235 Duldung nach § 60a Abs. 2b AufenthG - 3 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG wegen fehlender Reisedokumente 1.293 1.922 Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (familiäre Bindungen zu Duldungsinhabern fehlende Reisedokumente oder medizinische Gründe) 50 95 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus sonstigen Gründen 3.111 2.615 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus medizinischen Gründen 15 42 Summe der Aussetzung der Abschiebung (Duldungen) 4.766 5.177 Frage 3: Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen gibt es zurzeit in Brandenburg? (Bitte Aufschlüsseln nach Kreisen und kreisfreien Städten) zu Frage 3: Das Ausländerzentralregister enthält keine statistischen Daten über vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Zum Stichtag 31.03.2017 waren laut Ausländerzentralregister in Brandenburg insgesamt 6.647 ausreisepflichtige Personen gemeldet. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Wie viele haben sich bereit erklärt freiwillig auszureisen? zu Frage 4: Der Landesregierung sind keine statistischen Daten bekannt, wie viele Personen sich derzeit mit den Ausländerbehörden oder der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Gesprächen über die freiwillige Ausreise befinden. Es gibt hierüber auch keine Berichtspflicht. Zu freiwilligen Ausreisen im Jahr 2016 wird auf die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage Nr. 2455 verwiesen. Im Jahr 2017 (Stand 20.04.2017) sind 74 Personen ohne Förderung aus Brandenburg freiwillig ausgereist, 186 Personen sind über das bundesweite Rückkehrprogramm REAG/GARP freiwillig ausgereist. Frage 5: Wie viele Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern fanden in 2016 und im 1. Quartal dieses Jahres statt? (Bitte Aufschlüsseln nach Kreisen und kreisfreien Städten) Landtag Brandenburg Drucksache 6/6635 - 5 - zu Frage 5: Zu Rückführungen im Jahr 2016 wird auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage Nr. 2455 verwiesen. Im Jahr 2017 (Stand 20.04.2017) sind 75 Personen (nicht notwendig abgelehnte Asylbewerber) zurückgeführt wurden – siehe nachfolgende Übersicht. Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl der Personen Oberhavel 2 Potsdam-Mittelmark 6 Prignitz 1 Teltow-Fläming 3 Uckermark 6 Brandenburg an der Havel 1 Schwedt (Oder) 2 Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg 54 Frage 6: Wann erfolgt die Abschiebung der bisher noch nicht abgeschobenen Asylbewerber? Auf welchem Wege? In welche Länder? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, da die Ausländerbehörden Abschiebungen in eigener Zuständigkeit vorbereiten und durchführen. Es gibt keine Berichtspflicht über geplante Maßnahmen. Frage 7: Besteht aus Sicht der Landesregierung keine Gefahr, dass die abgelehnten Asylbewerber sich der Abschiebung entziehen und untertauchen bzw. wie wird dies verhindert? zu Frage 7: Abgelehnte Asylbewerber können auch einen anderen Aufenthaltsstatus erhalten – siehe Antwort zu Frage 1. Sofern Personen kein Aufenthalt in Deutschland gewährt werden kann, werden sie zur Ausreise aufgefordert. Eine Abschiebung erfolgt als letztes Mittel, wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt. Nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise darf der Abschiebungstermin nicht angekündigt werden (§ 59 Abs. 1 Satz 8 AufenthG), um so einem Untertauchen entgegenzuwirken. Frage 8: Wie viele von den abgeschobenen und freiwillig ausgereisten Personen sind wieder nach Deutschland und speziell nach Brandenburg zurückgekehrt? (Bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln) zu Frage 8: Wieder eingereiste Personen werden statistisch nicht gesondert erfasst - siehe auch Antworten zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Nr. 2521. Frage 9: Steht für Abschiebungen in Brandenburg genug Personal zur Verfügung? (Bitte aufschlüsseln nach Kreisen und kreisfreien Städten) Landtag Brandenburg Drucksache 6/6635 - 6 - zu Frage 9: Wie mit der Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 1236 mitgeteilt, geht die Landesregierung davon aus, dass die kommunalen Aufgabenträger die personelle Ausstattung der Ausländerbehörden im Rahmen ihrer Personalhoheit den Aufgabenerfordernissen entsprechend anpassen.