Landtag Brandenburg Drucksache 6/6638 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.05.2017 / Ausgegeben: 22.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2627 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/6429 Fernzug Berlin –Rostock Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Nach Informationen der Deutschen Bahn AG soll es künftig wieder eine schnelle Bahnverbindung von Berlin an die Ostsee geben. Der Fernzug soll im Zweistundentakt von der Hauptstadt nach Rostock führen. Frage 1: Warum soll diese Zugverbindung erst Ende 2019 eingeführt werden? zu Frage 1: Der Fernverkehr wird eigenverantwortlich durch die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen erbracht. Das gilt auch für die DB Fernverkehrs AG als Eisenbahnunternehmen des Bundes und schließt die Planung neuer Zugverbindungen ein. Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen wurden Ende März 2017 die neuen Fahrzeuge bestellt, um den Betrieb der neuen Fernverkehrsverbindung Ende 2019 aufnehmen zu können. Frage 2: In welcher Korrelation steht dieses Vorhaben in Bezug auf die zurzeit in Erarbeitung und Diskussion befindliche Landesnahverkehrsplanung für Brandenburg? zu Frage 2: Die zusätzlichen Fernverkehrszüge werden bei der Erarbeitung des neuen Landesnahverkehrsplans berücksichtigt. Planerisch bieten die Fernverkehrszüge eine zusätzliche , schnelle, überregionale Verbindung Berlin – Rostock mit einem neuen Halt in Oranienburg, der Regionalverkehr mit den Linien RE 5 und RB 12 stellt weiterhin die Bedienung der von Fernverkehr nicht berücksichtigten Halte sicher. Frage 3: Wird es Veränderungen bzw. Benachteiligungen der jetzt betriebenen Regionalexpress -Strecken zum Beispiel im Hinblick auf die Fahrzeiten geben? zu Frage 3: Schon heute verkehren einzelne Fernverkehrszüge zwischen Berlin und Rostock ohne Beeinträchtigung des Regionalverkehrs. Die Ausweitung auf einen Zweistundentakt lässt nach den bislang diskutierten Fahrlagen keine Auswirkungen auf den Regionalverkehr in der Relation erwarten. Frage 4: Warum soll der Regionalverkehr preislich benachteiligt werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6638 - 2 - zu Frage 4: Die Tarifbildung im Fernverkehr ist ebenfalls nicht Aufgabe des Landes. Soweit ersichtlich wird der Regionalverkehr nicht grundsätzlich preislich konkurrenziert. In Bezug auf den klassischen Tarif nach gefahrenen Kilometern ist der Regionalverkehr weiterhin preisgünstiger als der Fernverkehr. Darüber hinaus werden inzwischen aber auch zahlreiche Sparangebote sowohl im Fern- als auch im Regionalverkehr angeboten, so dass je nach individuellem Sparangebot entweder der Fern- oder der Nahverkehr preisgünstiger sein kann. Frage 5: Welche Auswirkung hat der Einsatz des Fernzuges ab Berlin auf den RE 2, der aus Cottbus kommt? zu Frage 5: Keine. Die Züge befahren unterschiedliche Strecken. Frage 6: Soll es weitere Vorhaben der DB AG zur Einrichtung neuer oder schnellerer Fernverbindungen auf oder über das Territorium Brandenburgs geben? zu Frage 6: Ja, im Zusammenhang mit der angekündigten „Fernverkehrsoffensive“ soll der Fernverkehr der Deutschen Bahn AG auch zwischen Berlin und Dresden durch zusätzliche IC-Züge im Zweistundentakt ausgeweitet werden. Diese Züge sollen innerhalb des Landes Brandenburg am Flughafen BER, in Doberlug-Kirchhain und in Elsterwerda halten und durchgehend von/nach Rostock verkehren. Bereits ab Dezember 2017 werden zusätzliche ICE-Sprinterzüge Berlin – München über Halle, Erfurt und Nürnberg mit einer Gesamtfahrzeit von unter 4 Stunden eingerichtet. Gleichzeitig verkürzt sich aufgrund der Inbetriebnahme der Neubaustrecke Erfurt – Nürnberg auch die Fahrzeit der regulären ICE-Züge zwischen Berlin und München. Darüber hinaus hat die Deutsche Bahn im Rahmen der Fernverkehrsoffensive mittelfristig auch eine Ausweitung des Fernverkehrs in den Relationen Berlin – Magdeburg, Berlin – Cottbus und Berlin – Stralsund angekündigt. Da dies frühestens ab 2022 erfolgen würde, liegen hierzu noch keine konkreten Planungen vor. Frage 7: Wie gestalten sich die Zusammenarbeit und der Informationsfluss bei der Fortschreibung des Landesnahverkehrsplanes des Landes mit der Deutschen Bahn? zu Frage 7: Die Landesregierung und der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg stehen unabhängig von der Fortschreibung des Landesnahverkehrsplans stetig in Kontakt mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen, um die Fahrpläne des Regional- und Fernverkehrs aufeinander abzustimmen. Die Zusammenarbeit ist konstruktiv.