Landtag Brandenburg Drucksache 6/6639 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.05.2017 / Ausgegeben: 22.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2626 der Abgeordneten Ina Muhß (SPD-Fraktion) Drucksache 6/6428 Bahnstrecke Wittstock – Neustrelitz Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: In den 1990-er Jahren wurde die Bahnstrecke zwischen Wittstock und Mirow still gelegt. Später wurde die Strecke verkauft und ging an einen neuen Eigentümer über. Die Schienen wurden zeitnah abgebaut und der Bahndamm weitestgehend von Schotter und Beton-Bahn-Schwellen beräumt. Ein Rest der Beton-Bahn- Schwellen liegt seitdem neben dem Bahndamm zwischen Walkmühle und Kuhlmühle. Frage 1: Wer ist der jetzige Eigentümer der Bahnstrecke Wittstock-Mirow? zu Frage 1: Die stillgelegte Strecke Wittstock - Mirow wurde verkauft. Den Streckenabschnitt Wittstock (ausschließlich) - Buschof - Starsow hat die Regio Infra GmbH (Sitz 16949 Putlitz, Pritzwalker Straße 2) gekauft. Der Besitzübergang erfolgte zum 08.02.2011. Der Streckenabschnitt Starsow - Mirow (ausschließlich) wurde bereits 2006 zusammen mit der stillgelegten Strecke Starsow - Rechlin Nord vom Amt Röbel-Müritz für die Gemeinde Rechlin gekauft. Frage 2: Wurde diese Strecke entwidmet? Wenn nicht, unter welchen Bedingungen könnte die Strecke aktiviert werden und von wem? zu Frage 2: Die Strecke wurde nicht entwidmet. Sie kann vom Eigentümer aktiviert werden . Dazu müsste sie instand gesetzt werden, um die Betriebsfähigkeit wieder herzustellen . Der Eigentümer müsste eine Genehmigung nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zum Betreiben einer Infrastruktur beantragen, die Landeseisenbahnaufsicht würde prüfen, ob ein sicherer Eisenbahnbetrieb möglich ist, und eine Erlaubnis zur Aufnahme des Betriebes nach § 7f AEG erteilen. Frage 3: Wem obliegt die Sicherungspflicht für den Bahndamm? zu Frage 3: Die Sicherungspflicht obliegt dem Eigentümer. Frage 4: Wer hat für die Entsorgung der Beton-Bahn-Schwellen aufzukommen und wie kann das noch zeitnah durchgesetzt werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6639 - 2 - zu Frage 4: Für eine Entsorgung der Beton-Bahn-Schwellen ist der Eigentümer zuständig, jedoch besteht derzeit für ihn keine Rechtspflicht, diese zu entsorgen. Frage 5: In jüngster Vergangenheit wurde darüber geredet, einen Skaterweg/Radweg auf den Bahndamm zu bringen. Ist darüber etwas bekannt? zu Frage 5: Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat sich beim Ministerium für Wirtschaft und Energie nach Fördermöglichkeiten eines Radweges auf der ehemaligen Bahntrasse von Wittstock nach Mirow erkundigt. Diese wurden dem Landkreis seitens des MWE erläutert. Frage 6: Könnte dieser Bahndamm eine Variante der Streckenplanung für die zukünftige B189n sein? Frage 7: Wenn ja, ist dann eine Entwicklung als Skaterweg/Radweg vorläufig ausgeschlossen ? zu Fragen 6 und 7: Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die Bedarfsplanmaßnahmen B 189n Netzergänzung (NE) L 15 – Landesgrenze (LGr.) Brandenburg (BB)/Mecklenburg-Vorpommern (MV) und B 189n LGr. BB/MV – B 198n OU Mirow wurde 2007 das gemeinsame Raumordnungsverfahren mit der Landesplanerischen Stellungnahme abgeschlossen. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg hat die Vorzugsvariante (Variante 8) der Straßenbauverwaltung unter der Beachtung von Maßgaben als mit den Zielen der Raumordnung vereinbar eingeschätzt . Diese Linie wurde aufgrund von Artenschutzbelangen in einem Abschnitt modifiziert und anschließend dem Bundesverkehrsministerium zur Linienbestimmung übergeben . Die Vorzugsvariante, modifizierte Variante 8, verläuft zwischen Dranse und Buschhof parallel zur ehemaligen Bahnlinie. Eine direkte Inanspruchnahme des Bahndammes erfolgt nicht.