Landtag Brandenburg Drucksache 6/6640 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.05.2017 / Ausgegeben: 22.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2630 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/6432 Ortsumfahrung B96 Fürstenberg/Havel Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Das Teilprojekt Ortsumfahrung Fürstenberg/Havel auf der B 96 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten. Die gesamte Maßnahme B 96 ist mit dem Attribut „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Frage 1: Wie ist diese von der Bundesregierung vorgenommene Priorisierung im Bundesverkehrswegeplan in Bezug auf das genannte Projekt B 96-G10-BBT3-BB zeitlich, planerisch und finanziell zu bewerten? zu Frage 1: Maßnahmen der Dringlichkeitsstufe „Vordringlicher Bedarf“ sollen im Geltungsbereich des Bundesverkehrswegeplanes bis 2030 umgesetzt bzw. begonnen werden . Frage 2: Wie ist der aktuelle Planungsstand zu Ortsumfahrung Fürstenberg/Havel B 96? zu Frage 2: Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Erarbeitung der technischen Entwurfsplanung . Frage 3: Welche Arbeitsschritte einschließlich der Beteiligungsverfahren sind in welchen Zeiträumen bis zum Baubeginn der Umgehungsstraße Fürstenberg/Havel vorgesehen? zu Frage 3: Auf der Basis der Entwurfsplanung, die auch den Landschaftspflegerischen Begleitplan beinhaltet, wird das Baurecht über ein Planfeststellungsverfahren nach § 17 Bundesfernstraßengesetz beantragt. Der Baubeginn ist erst nach Vorlage eines rechtsgültigen und vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses möglich, der insbesondere vom Verfahrensablauf (Einwendungen) und von möglichen Klagen nach Abschluss der Baurechtsverfahren abhängt. Belastbare Aussagen zu einem möglichen Realisierungsbeginn sind deshalb derzeit aufgrund des frühen Bearbeitungsstandes nicht möglich. Frage 4: Welche Argumente sprechen für die Planung Westumfahrungs-Variante der Ortsumgehung Fürstenberg/Havel? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6640 - 2 - Frage 5: Welche Abwägungen sind dabei vorgenommen worden, insbesondere in Bezug auf den Landschafts- und Naturschutz und die Messung des Durchgangsverkehrs? Frage 6: Welche Prüfungen und Abwägungen sind bei Prüfung weiterer Varianten zur Ortsumfahrung Fürstenberg/Havel erfolgt? Frage 7: Welche Resultate haben diese Prüfungen ergeben? zu Fragen 4 bis 7: Im Rahmen der Vorplanung wurden auf der Basis des gesetzlichen Planungsauftrages zunächst Voruntersuchungen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens (nach Raumordnungsgesetz [ROG]) durchgeführt, um mögliche Trassenvarianten zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Zulässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten . Insgesamt wurden dabei fünf Grundvarianten, die sich grundsätzlich in Ost-, Mittel - und Westvarianten gliedern, untersucht. Dabei wurde geprüft, ob die ermittelten raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Sachgebiete der Raumordnung, die Schutzgüter der Umwelt und auf die betroffenen Gebiete des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sind. Dabei schied die Mittelvariante insbesondere wegen der Tangierung städtebaulicher Tabuflächen und die Ostvarianten aufgrund der Durchschneidung des FFH-Gebietes Stolpseewiesen-Siggelhavel sowie der Überbauung des Geländes des ehemaligen KZ Ravensbrück einschließlich des Jugendlagers Uckermark aus. In Auswertung der Beurteilungsmerkmale Raumordnung, Städtebau, Umwelt, Mensch, Bodenschätze , Altlasten, Kosten, straßenbauliche Parameter und verkehrlicher Nutzen wurden die West-Varianten 1 und 2 als grundsätzlich wirtschaftlich realisierbar ermittelt. Dabei überwogen die Vorteile der Variante 1 gegenüber der Variante 2 insbesondere in den Bereichen Umwelt und Städtebau. Dieses im Rahmen der Zuständigkeit des Landes Brandenburg durchgeführte Verfahren wurde am 21.10.1996 mit einer landesplanerischen Beurteilung und der Unterrichtung des Trägers des Vorhabens sowie der Beteiligten abgeschlossen . In Auswertung des Raumordnungsverfahrens wurde die West-Variante 1 inkl. der notwendigen Verknüpfungen mit dem Bestandsnetz nach § 16 Bundesfernstraßengesetz am 24.06.2004 durch das dafür zuständige Bundesverkehrsministerium linienbestimmt . Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenberg/Havel hat in ihrer 47. Sitzung am 21.03.2013 beschlossen (Beschluss-Nr.: 394/2013), dass die 2004 linienbestimmte Variante der Ortsumgehung Fürstenberg/Havel im Westen der Stadt erneut zum Gegenstand einer Projektanmeldung zur Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen gemacht werden soll. Im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2003 (BVWP) wurde eine Schwachstellenanalyse im Bundesstraßennetz des Landes Brandenburg durchgeführt. Dabei wurde die Notwendigkeit zum Bau der OU Fürstenberg/Havel bestätigt. Aus diesem Grund wurde die OU Fürstenberg/Havel erneut zur Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2015 angemeldet. Mit der Verabschiedung des 6. Fernstraßenausbaugesetzes und dem dazugehörigen Bedarfsplan im Dezember 2016 wurde der vordringliche Bedarf für die Maßnahme gesetzlich festgestellt. Frage 8: Ist die Variante „Großer Kreisverkehr“ ebenfalls geprüft worden? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6640 - 3 - zu Frage 8: Nach Kenntnis der Landesregierung wird von regionalen Akteuren unter der Bezeichnung „Großer Kreisverkehr“ eine Umorganisation der Verkehrsführung innerhalb der gesamten Stadt Fürstenberg über ein Einbahnstraßensystem diskutiert. Eine solche Variante ist nicht untersucht worden. Frage 9: Wann sind der Baubeginn und die Baufertigstellung für die Ortsumgehungsstraße Fürstenberg/Havel auf der B 96 geplant? zu Frage 9: Siehe Antwort auf Frage 3 Frage 10: Welche Unterstützung leistet die Landesregierung, um dieses Vorhaben zügig voranzubringen? zu Frage 10: Die Landesregierung hat auf Basis des gesetzlichen Planungsauftrages die konkrete Planung beauftragt und stellt die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für die Durchführung aller erforderlichen Planungen bereit.