Landtag Brandenburg Drucksache 6/6641 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.05.2017 / Ausgegeben: 22.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2636 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6438 Zum Thema Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität – links“ (PMK-links) im Februar 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Zahl linksextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Linksextremismus und linker Gewalt hat zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte zu sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig , die Schwerpunkte linksmotivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.02.2017 bis 28.02.2017 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 24.04.2017 ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen für den Monat Februar 2017 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Februar 2017 in dem Bereich “PMK-links” insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung, - sonstige Straftaten, - Sachbeschädigungen aller Art. zu Frage 1: Im Monat Februar 2017 wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) mit Stand vom 24.04.2017 insgesamt acht politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK - links- registriert. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6641 - 2 - Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Monat Februar 2017 Gewaltdelikte 1 Terroristische Straftaten 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 sonstige Straftaten 2 Sachbeschädigungen aller Art 5 Gesamt 8 Frage 2: Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Im Referenzzeitraum wurde eine politisch linksmotivierte Gewaltstraftat erfasst. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK- links fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? Frage 4: Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-links fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung bzw. personellen Überschneidungen zu anderen linken Strukturen, Organisationen, Parteien o. ä.? zu den Fragen 3 u. 4: Im Februar 2017 wurden keine terroristischen Straftaten, Straftaten der Bildung terroristischer Vereinigungen gemäß §§ 129a und 129b StGB sowie Straftaten der Bildung verfassungsfeindlicher (krimineller) Vereinigungen gemäß §§ 85, 129 und 129b StGB, die in den Phänomenbereich PMK-links fallen, bekannt. Frage 5: Welche und wie viele sonstige Straftaten gibt es darüber hinaus und woraus setzten sich diese zusammen für den Monat Februar 2017? Frage 6: Um welche sonstigen Straftaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis , Datum, Anzahl der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen ? zu den Fragen 5 und 6: Gemäß den Verfahrensregeln zum „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ sind Opfer natürliche Personen, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Der Opferstatus ist bei Landtag Brandenburg Drucksache 6/6641 - 3 - „sonstigen Straftaten“ nicht gegeben. Eine automatisierte Recherche zu Tatverdächtigen, in Verbindung mit einer konkreten Straftat, ist seit dem 01.01.2016 nicht mehr realisierbar. Die Abbildung der Anzahl der Opfer und Täter im Sinne der Fragestellung ist somit nicht möglich. Eine entsprechende Auflistung zu den in Frage 1 genannten „sonstigen Straftaten“ ist der Anlage zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage Stand: 24.04.2017 Anlage lfd. Nr. §§ Tatzeit Tatort Landkreis Unterthemenfelder Extremismus 1 § 224 StGB 16.02.2017 Fürstenwalde Elbe-Elster gegen rechts; Parteieinrichtungen/ -repräsentanten ja lfd. Nr. §§ Tatzeit Tatort Landkreis Unterthemenfelder Extremismus 1 § 126 StGB 16.02.2017 Finsterwalde Elbe-Elster gegen rechts; Parteieinrichtungen/ -repräsentanten ja 2 § 185 StGB 27.02.2017 Seelow Märkisch-Oderland gegen rechts; gegen Amts-/Mandatsträger; Parteieinrichtungen/ -repräsentanten ja Politisch motivierte Kriminalität -linkszu Frage 2: Gewaltdelikte -links- Politisch motivierte Kriminalität -linkszu Fragen 5 und 6: sonstige politisch motivierte Straftaten -links- 1