Landtag Brandenburg Drucksache 6/6646 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.05.2017 / Ausgegeben: 23.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2615 des Abgeordneten Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6399 Nachfrage zur Kleinen Anfrage „Finanzabschluss für die EU-Förderperiode 2007- 2013“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Antwort auf die Kleine Anfrage „Finanzabschluss für die EU-Förderperiode 2007-2013“ führt zu weiterem Fragebedarf. Bis zum 31.3.2017 waren die Abschlussdokumente zum Operationellen Programm für den EFRE bzw. den ESF bei der EU-Kommission einzureichen. In den Operationellen Programmen werden Indikatoren benannt und zum großen Teil auch quantifiziert, die zur Begleitung und Evaluierung herangezogen werden. Frage 1: Bei wie vielen und welchen Förderfällen wurden im Rahmen der EU- Förderperiode 2007-2013 von der EU-Prüfbehörde/Bescheinigenden Stelle Feststellungen über Probleme getroffen? Frage 7: Wie viele Förderfälle wurden im Rahmen der EU-Förderperiode 2007-2013 von der EU-Prüfbehörde / Bescheinigenden Stelle mit jeweils welchem Ergebnis überprüft? (Bitte Vorlage einer Gesamtübersicht.) zu Frage 1 und Frage 7: Beim EFRE wurden in der Förderperiode 2007–2013 insgesamt 553 Vorgänge geprüft. Dabei wurden 289 Feststellungen mit finanziellen Auswirkungen und 1328 Feststellungen formeller Art getroffen (Anlage 1). Beim ESF wurden in der Förderperiode 2007–2013 insgesamt 479 Vorgänge geprüft. Dabei wurden 650 Feststellungen mit finanziellen Auswirkungen und 2010 Feststellungen formeller Art getroffen (siehe Anlage 2). Es wird darauf hingewiesen, dass in einem geprüften Vorhaben mehrere Feststellungen getroffen werden können. Im Ergebnis der Prüfungen der Fördervorgänge konnte festgestellt werden, dass die jährlichen Fehlerquoten in der Regel unter der von der Europäischen Kommission als maßgeblich erachteten Signifikanzschwelle von 2 % lagen. Ein Fehler bei der Umsetzung der EU-Förderung ist jede Abweichung von den Regelungen der EU, des Bundes oder des Landes, die für die Durchführung von Fondsinterventionen relevant sind. Soweit Fehler geeignet sind, die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben zu beeinträchtigen, stellt sich die Frage, in welchem Umfang diese Beeinträchtigung tatsächlich erfolgt und der Unionshaushalt zu Unrecht belastet wurde. In solchen Fällen wird eine Korrektur der Abrechnung gegenüber der KOM vorgenommen. Ent- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6646 - 2 - sprechend der Fehlerklassifizierung des Europäischen Rechnungshofes und des „(aktualisierten ) Leitfadens zur Behandlung von in jährlichen Kontrollberichten gemeldeten Fehlern “ der Europäischen Kommission stuften die EU-Prüfbehörden und die Bescheinigende Stelle etwa folgende Feststellungen als „Fehler mit finanziellen Auswirkungen“ zu Lasten des Haushaltes der EU ein (nicht enumerativ): Feststellungen im Zusammenhang mit dem nicht genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn , Feststellungen im Zusammenhang mit nicht zuschussfähigen Ausgaben(- bestandteilen), z.B. Nachweis über die Zahlung kann nicht erbracht werden; Rechnungs - und/oder Zahlungsbelege können nicht vorgelegt werden; Skonti, Gutschriften bzw. sonstige Abzüge wurden nicht in Abzug gebracht; Ausgaben sind dem Förderprojekt nicht unmittelbar zurechenbar, fehlerhafte Berechnung von Personalausgaben , fehlerhafte Ermittlung der Gemeinkostenpauschale, bspw. durch Wirtschaftsprüfer /Steuerberater, Ausgaben, die nach der Förderrichtlinie oder den Vorgaben der Verwaltungsbehörden /Zahlstelle nicht förderfähig waren, Feststellungen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Vergabevorschriften, soweit diese nach den „Leitlinien der Europäischen Kommission zur Festsetzung von Finanzkorrekturen, die bei Verstößen gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf von der EU im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung finanzierten Ausgaben anzuwenden sind“ mit einer (pauschalen) Finanzkorrektur belegt sind. Entsprechend der o.g. Fehlerklassifizierung stuften die EU-Prüfbehörden und die Bescheinigende Stelle folgende Feststellungen als „Fehler formeller Art“ ein, die zwar keine Auswirkungen zulasten des EU-Haushaltes aufwiesen, jedoch nicht den (EU-)rechtlichen Rahmenbedingungen entsprachen (nicht enumerativ): Verletzung von Dokumentationspflichten, Schreib-, Rechen- und/oder Übertragungsfehler, unzureichende Anhörung oder mangelhafte Rechtsmittelbelehrung, (teilweise) Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfung von Auflagen des Zuwendungsbescheides, Feststellungen im Zusammenhang mit dem Auszahlungs- und Verwendungsnachweisprüfverfahren , Feststellungen im Zusammenhang mit der Datenerfassung, unzureichende Dokumentation der Verwaltungskontrollen, soweit sie keinen systematischen Charakter aufwiesen. Frage 2: In wie vielen und welchen Förderfällen wurde daraufhin ein Langzeitmonitoring mit entsprechender kontinuierlicher Berichterstattung zur Ergreifung von Maßnahmen zur Ausräumung der Feststellungen vorgesehen? zu Frage 2: Zum Begriff des Langzeitmonitorings wird auf die Antwort zur Frage 3 der KA 2464 verwiesen. In der Förderperiode 2007-2013 findet er lediglich in dem Datensystem für den EFRE Anwendung. Dort wird für Insolvenzfälle und zur Überwachung langfristiger Zahlungen ein Langzeitmonitoring eingerichtet. Mit dem Abschluss der Förderperiode 2007-2013 wurden durch die Prüfbehörde alle Fälle in der Prüfdatenbank 2-C-M auf den Status abgeschlossen gesetzt. Die Zuständigkeit für das Monitoring der offenen Rückzahlungen gegenüber der Kommission liegt bei der Bescheinigungsbehörde EFRE. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6646 - 3 - Frage 3: Wurden zum Ende der Förderperiode 2007-2013 in den Fonds EFRE, ESF, EFF und ELER alle Indikatoren (siehe Vorwort) erfüllt? zu Frage 3: In der Förderperiode 2007-2013 waren anders als in der aktuellen Förderperiode keine Leistungsrahmen für EFRE, ESF, ELER und EFF vorgesehen. Die Zielwerte für die Programme in Brandenburg wurden zu Beginn der Förderperiode 2007 – 2013 auf Grundlage vorab getroffener Einschätzungen mit Genehmigung der jeweiligen Programme durch die Europäische Kommission festgelegt. Die Umsetzung der Programme unterlag in der Folge teilweise erheblichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen. Zum Abschluss der OP 2007-2013 waren die den Prioritätsachsen zugeordneten Indikatoren erfüllt oder übererfüllt, teilweise aber auch nicht vollständig erfüllt. Finanzielle Sanktionen durch die Europäische Kommission sind nicht zu erwarten. Frage 4: Wie viele und welche Fälle, bei denen Betrug oder sonstige Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, hat das Land Brandenburg zum Abschluss der EU-Förderperiode 2007-2013 bei der EU-Kommission zur Erstattung angemeldet? zu Frage 4: EFRE: Zum Abschluss des Operationellen Programmes 2007-2013 wurden insgesamt 106 Projekte /Fälle mit offenen Wiedereinziehungsverfahren in den Erstattungsantrag (hier Restzahlungsantrag ) aufgenommen. Darin enthalten sind 60 Projekte/Fälle die nicht als unregelmäßig gelten, da eine Insolvenz der einzige Grund für die Wiedereinziehung gewesen ist. Somit sind zum Abschluss des Operationellen Programmes 2007-2013 46 Projekte /Fälle bei der EU-Kommission zur Erstattung beantragt worden, bei denen Unregelmäßigkeiten festgestellt worden waren. In einem Projekt/Fall handelt es sich um einen nachgewiesenen Betrug. Zudem sind zum Abschluss des Operationellen Programmes weitere 6 nicht mehr wiedereinziehbare Projekte/Fälle gegenüber der EU-Kommission mitgeteilt worden. Eine Entscheidung zur Beteiligung der EU-Kommission hieran steht mit Blick auf die 1-Jahresfrist für diese Fallkonstellation noch aus. ESF: Im Rahmen des Abschlusses der Förderperiode 2007–2013 wurden gegenüber der EU- Kommission insgesamt 73 Projekte gemeldet, in denen noch laufende Wiedereinziehungsverfahren aufgrund von festgestellten Unregelmäßigkeiten anhängig sind. Hierin enthalten sind 12 Fälle, in denen die Nichtwiedereinziehbarkeit der Forderung festgestellt und der EU-Kommission mitgeteilt wurde. In der Regel beteiligt sich die EU-Kommission, wenn seitens des Landes alles Erforderliche getan wurde und wird, um die Forderung durchzusetzen. Eine Beteiligung wird daher auch bei diesen Fällen erwartet bzw. ist bereits erfolgt. Frage 5: Gab es seitens der EU-Kommission Anlastungsverfahren, Sanktionen oder sonstige Rückforderungen gegen das Land Brandenburg seit 2007? (Wenn ja, bitte Vorlage einer Gesamtübersicht.) zu Frage 5: Weder für den EFRE noch für den ESF gab es seit 2007 Anlastungsverfahren, Sanktionen oder sonstigen Rückforderungen der Kommission. Frage 6: Wie viele und welche Projekte wurden seitens der Verwaltungsbehörden (EFRE und ESF) aus den Operationellen Programmen der Förderperiode 2007-2013 gestrichen Landtag Brandenburg Drucksache 6/6646 - 4 - und damit nicht gegenüber der EU-Kommission zur Erstattung angemeldet? (Bitte Vorlage einer Gesamtübersicht und Begründung für die Streichung.) zu Frage 6: EFRE: Aus dem Operationellen Programm 2007-2013 wurden insgesamt 24 Projekte/Fälle gestrichen . Dabei sind 3 Projekte/Fälle bereits vor einem möglichen Erstattungsantrag bei der EU-Kommission aus dem Operationellen Programm gestrichen worden. 9 Projekte/Fälle betreffen die Richtlinie Luftfahrtforschungsprogramm des Landes Brandenburg, welche aufgrund der Abrechnungssystematik und den dem zugrundeliegenden komplexen Kostenstrukturen gänzlich aus dem Operationellen Programm 2007-2013 gestrichen wurde. ESF: In der Förderperiode 2007–2013 wurden 4 Projekte gestrichen und damit nicht zur Erstattung gegenüber der EU-Kommission angemeldet. Dem stehen 18.513 gemeldete Projekte gegenüber. Bei drei der gestrichenen Projekte fehlten aufgrund von Insolvenzen prüffähige Unterlagen. Ein weiteres Projekt wurde gestrichen, da es die Fördervoraussetzungen nicht erfüllte. Frage 7: Wie viele Förderfälle wurden im Rahmen der EU-Förderperiode 2007-2013 von der EU-Prüfbehörde / Bescheinigenden Stelle mit jeweils welchem Ergebnis überprüft? (Bitte Vorlage einer Gesamtübersicht.) zu Frage 7: Frage 7 wurde zusammen mit Frage 1 beantwortet (siehe oben) Frage 8: Hat die EU-Prüfbehörde über einzelne Förderfälle hinausgehende Prüfungen in der EU-Förderperiode 2007-2013 durchgeführt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? (Bitte Vorlage einer Gesamtübersicht.) zu Frage 8: Neben den in der Beantwortung der Fragen 1 und 7 genannten Vorhabenprüfungen (einzelne Förderfälle) wurden von den Prüfbehörden in den Fonds EFRE und ESF sog. „Systemprüfungen“ zum effektiven Funktionieren der Verwaltungs- und Kontrollsysteme durchgeführt. Die Einstufung der Funktionsfähigkeit erfolgt nach einheitlichen, von der Europäischen Kommission festgelegten Leitlinien für die Bewertung der Verwaltungsund Kontrollsysteme in 4 Kategorien (Kategorie 1 „Gute Funktionsfähigkeit; lediglich geringfügige Verbesserungen erforderlich“ bis Kategorie 4 „Funktionsfähigkeit im Wesentlichen nicht vorhanden“). Die Ergebnisse der Systemprüfungen der Prüfbehörde zum Ende der Förderperiode lagen entweder in der Kategorie 1 oder der Kategorie 2. Fondspezifisch sind die Ergebnisse dieser Prüfungen in den Anlagen 3 und 4 dargestellt (Anlage 3 EFRE, Anlage 4 ESF). Es ist nicht ausgeschlossen, dass erst durch die Abhilfemaßnahmen der Verwaltungsbehörden im Rahmen der kontradiktorischen Verfahren eine Einstufung in die Kategorie 2 und besser möglich war. Daher sind Änderungen zur vorläufigen Einstufung des Systems nicht ausgeschlossen. Die einzelnen Systemprüfberichte wurden der Europäischen Kommission über das datenführende System (SFC) übermittelt. Die Bewertungen der Prüfbehörden wurden von der Europäischen Kommission bestätigt. EFRE: Die Prüfbehörde EFRE hat zudem im Zuge der durch die Europäische Kommission ausgesprochenen Unterbrechung der Zahlungsfrist im Jahr 2012 die von der Verwaltungsbehörde aufgestellten „Aktionspläne“ zur Beseitigung von signifikanten Mängeln im Verwal- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6646 - 5 - tungs- und Kontrollsystem sowie zu Unregelmäßigkeiten im öffentlichen Vergabeverfahren untersucht. Die Beseitigung der Mängel ging mit der Umsetzung einer pauschalen Finanzkorrektur in Höhe von 850.552,09 EUR im Bereich der Prioritätsachse 2 des OP („Entwicklung innovations-, technologie- und bildungsorientierte Infrastrukturen“) und der Streichung des Luftfahrtforschungsprogramms i.H.v. 6,8 Mio. EUR (EFRE-Anteil) aus dem EF- RE-OP einher. Die so freigewordenen Mittel wurden für andere Maßnahmen im Rahmen des EFRE-OP wieder eingesetzt. Die im Zusammenhang mit den festgestellten strukturellen Unzulänglichkeiten bei der Organisation im Bereich Förderung von Landesstraßenbaumaßnahmen eingeleiteten Abhilfemaßnahmen wurden ebenfalls von der Prüfbehörde durch eine Follow-up-Prüfung untersucht und als ausreichend und angemessen bewertet. ESF: Durch die Europäische Kommission wurde bei einer Prüfung der Prüfbehörde ESF im Jahr 2009 eine stichprobenhafte Überprüfung von Projekten im Buchführungssystem der zwischengeschalteten Stelle LASA vorgenommen und hierbei eine Unterbrechung des Prüfpfads festgestellt, in Folge dessen eine Zahlungsaussetzung durch die Europäische Kommission ausgesprochen wurde. Die Aufhebung der Zahlungsaussetzung erforderte die Umsetzung eines im Jahr 2010 zwischen den ESF-Behörden und der Europäischen Kommission vereinbarten Aktionsplans. Die Prüfbehörde ESF führte daraufhin im vierten Quartal 2010 Follow-up-Prüfungen bei der Bescheinigungsbehörde und der LASA durch (siehe Anlage 4), um zu überprüfen, ob die ursprünglichen Mängel in den Buchführungssystemen behoben werden konnten und die Einhaltung des Prüfpfads nunmehr sichergestellt war. Darüber hinaus hat die Prüfbehörde ESF den ersten geplanten Zahlungsantrag der Verwaltungsbehörde nach der Zahlungsaussetzung durch die Europäische Kommission stichprobenhaft anhand von Einzelfällen hinsichtlich der Einhaltung des Prüfpfads überprüft. Die Funktionsfähigkeit des neueingerichteten bzw. überarbeiteten IT-Systems zur Erstellung eines Zahlungsantrags konnte hierbei bestätigt werden. Neben den in der Anlage 4 aufgeführten Systemprüfungen hat die Prüfbehörde ESF aufgrund von Feststellungen der Systemprüfung „Initiative Oberschule – IOS“ und von Vorhabenprüfungen im Jahr 2014 eine anlassbezogene Überprüfung im Bereich der Nachweisführung des Lehrkräfteeinsatzes in ESF-Förderprogrammen sowie der Prüfung der Abrechnung von Personalausgaben für Lehrkräfte als nationale Kofinanzierungsmittel durch die LASA vorgenommen. Aufgrund von Feststellungen der Prüfbehörde wurden im Rahmen eines „Aktionsplans“ Abhilfemaßnahmen mit der Verwaltungsbehörde vereinbart. Diese beinhalteten u. a. die stichprobenhafte Überprüfung von bereits gegenüber der Europäischen Kommission abgerechneten nationalen Kofinanzierungsmitteln in Einzelfällen durch die LASA. Bei dieser stichprobenhaften Überprüfung der nationalen Kofinanzierungsmittel anhand der von der Zentralen Bezügestelle vorgelegten Gehaltsnachweise und Berechnungsübersichten wurden von der LASA in den Förderprogrammen „Schulverweigerer“ und „Innovationstransfer Berufsorientierung“ zunächst monetäre Mängel festgestellt. Die Prüfbehörde hat die Ergebnisse der LASA eigenen Überprüfungen unterzogen. Im Rahmen der weiteren Erörterung zwischen den Behörden stimmte die Verwaltungsbehörde dem Vorschlag der Prüfbehörde zu, aufgrund der festgestellten Mängel in der Nachweisführung der nationalen Kofinanzierung in dem Förderprogramm „Schulverweigerer“ eine pauschale Finanzkorrektur in Höhe von 117.988,44 EUR ESF vorzunehmen. Dies entsprach 2 % der Gesamtausgaben der nationalen Kofinanzierungsbeträge der Schuljahre 2007/2008 bis 2011/2012 in Höhe von 7.865.896,26 EUR. In dem ebenfalls betroffenen Förderbereich „Innovationstransfer Berufsorientierung“ wurde Landtag Brandenburg Drucksache 6/6646 - 6 - der Kofinanzierungsbetrag neu berechnet und der ausermittelte Korrekturbetrag in den betroffenen Projekten ebenfalls gegenüber der Europäischen Kommission abgesetzt. Die durch die Korrekturen wieder frei gewordenen Mittel konnten für andere Maßnahmen wieder eingesetzt werden. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 4. Anlage 4