Datum des Eingangs: 20.02.2015 / Ausgegeben: 25.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/665 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 207 der Abgeordneten Dierk Homeyer und Rainer Genilke CDU-Fraktion Drucksache 6/485 Geplante Maßnahmen im touristischen Radwegebau Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 207 vom 22.01.2015: In Presseberichten vom November 2014 äußerte sich Minister Gerber erstmals bezüglich des touristischen Radwegebaus in Brandenburg. Er erklärte, das Land plane gemeinsam mit den Landkreisen ein Programm zum Ausbau der Radwege. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 14. Januar 2015 hat der Minister erläutert, dass 40 Millionen Euro aus der GRW-I-Richtlinie in die Modernisierung strategischer touristischer Radwegeinfrastruktur investiert werden sollen. Wir fragen daher die Landesregierung: 1. Ab wann stehen die 40 Millionen Euro zur Verfügung und in welchem zeitlichen Rahmen soll das Programm umgesetzt werden? 2. Auf welcher Grundlage und wie erfolgt die Mittelverteilung auf die Landkreise? 3. Wie erfolgt die weitere Verteilung der Mittel an die Gemeinden als Baulastträger? 4. In welcher Höhe ist eine Kofinanzierung dieser Mittel durch die Landkreise bzw. Gemeinden notwendig? 5. Haben die Gespräche mit den Landkreisen bereits stattgefunden bzw. wann sind diese geplant? 6. Liegen der Landesregierung Prioritätslisten zu modernisierender bzw. auszubauender touristischer Radwege vor? Wenn ja, welche Radwege sollen durch das Programm modernisiert bzw. ausgebaut werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ab wann stehen die 40 Millionen Euro zur Verfügung und in welchem zeitlichen Rahmen soll das Programm umgesetzt werden? Frage 2: Auf welcher Grundlage und wie erfolgt die Mittelverteilung auf die Landkreise ? zu den Fragen 1 und 2: Die genannten 40 Mio. Euro bezeichnen den geschätzten Bedarf für die Modernisierung derjenigen touristischen Radwege, an denen das Land aufgrund ihrer infrastrukturellen Bedeutung für den Tourismus ein strategisches Interesse hat. Die Mittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bereitgestellt, die bei Kapitel 08 050 Titelgruppe 61 veranschlagt sind. Sie werden auf Antrag der Landkreise bedarfsgerecht und nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt . Frage 3: Wie erfolgt die weitere Verteilung der Mittel an die Gemeinden als Baulastträger ? zu Frage 3: Die Mittelverteilung an die Gemeinden als Baulastträger – wenn diese überhaupt Baulastträger sind – liegt in der Verantwortung der Landkreise, die im Rahmen der Antragstellung ein Unterhaltungskonzept für die Radwege – gegebenenfalls unter Einbindung der Gemeinden und Ämter – und seine finanzielle Absicherung darlegen müssen. Die Förderung zur Modernisierung der strategisch wichtigen touristischen Radwege wird ausdrücklich an die Landkreise gerichtet, damit diese entsprechend § 122 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen und somit zu einem gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen der Gemeinden und Ämter beitragen. Insbesondere bei den Radwegen zeigt es sich, dass deren Unterhaltung sehr stark von den erzielbaren wirtschaftlichen Effekten innerhalb einer Kommune abhängig ist. Wegen hierbei teilweise erheblicher Unterschiede ist für die Unterhaltung eines Radweges als touristisches Produkt die Kommunalgrenzenübergeifende Betrachtung unabdingbar. In ersten Gesprächen mit dem Städte- und Gemeindebund wurde dieser Ansatz begrüßt. Frage 4: In welcher Höhe ist eine Kofinanzierung dieser Mittel durch die Landkreise bzw. Gemeinden notwendig? zu Frage 4: Grundsätzlich wird die Richtlinie 2015 zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-I) einen Basisfördersatz von bis zu 50 v.H. vorsehen. Aufgrund der von vielen Kommunen beklagten Finanzierungsschwierigkeiten wird aufgrund der hohen wirtschaftlichen Effekte bereits in der Richtlinie vorgesehen, dass bei Maßnahmen der Landkreise zur Modernisierung der Radwege zusätzlich zur Basisförderung ein Zuschlag von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden kann (Potenzialförderung). Gemäß dem bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist eine Anhebung des Fördersatzes zulässig, wenn die geförderte Infrastrukturmaßnahme im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird oder sie sich in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt. Vor diesem Hintergrund ist eine Kofinanzierung von mindestens 20 % erforderlich. Frage 5: Haben die Gespräche mit den Landkreisen bereits stattgefunden bzw. wann sind diese geplant? zu Frage 5: Erste Gespräche mit den Landkreisen haben bereits stattgefunden bzw. finden statt, sobald sich die Gelegenheit bietet. Nach den Vorinformationen seit Spätsommer letzten Jahres ist noch eine Informationsveranstaltung für die Landkreise geplant, die kurzfristig nach Inkrafttreten der Richtlinie erfolgen soll. Frage 6: Liegen der Landesregierung Prioritätslisten zu modernisierender bzw. auszubauender touristischer Radwege vor? Wenn ja, welche Radwege sollen durch das Programm modernisiert bzw. ausgebaut werden? zu Frage 6: Eine Prioritätsliste liegt nicht vor. Die geplante landesseitige Unterstützung bezieht sich auf die Modernisierung der Radwege, an denen das Land aufgrund ihrer infrastrukturellen Bedeutung für den Tourismus ein besonderes strategisches Interesse hat. Sie sind auch Bestandteil der Landestourismuskonzeption: 1. Radweg Berlin-Kopenhagen 2. Radweg Berlin-Usedom 3. Elbe-Müritz-Radweg 4. Elberadweg 5. Europaradweg R1 (D-Route 3) 6. Flaeming-Skate 7. Fürst-Pückler-Radweg 8. Gurkenradweg 9. Havel-Radweg 10. Havelland-Radweg 11. Märkische Schlössertour 12. Niederlausitzer Bergbautour 13. Oder-Neiße-Radweg 14. Radrouten Historische Stadtkerne, 6 Routen 15. Spreeradweg 16. Tour Brandenburg