Landtag Brandenburg Drucksache 6/6653 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.05.2017 / Ausgegeben: 24.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2634 der Abgeordneten Dieter Dombrowski (CDU-Fraktion) und Andreas Gliese (CDU-Fraktion) Drucksache 6/6436 Prävention von Schäden durch Wölfe und Biber Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Mit Wirkung zum 27. Februar 2017 trat die Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf/Biber) in Kraft. Hierdurch sollen mögliche Schäden durch Wolf und Biber vermieden werden. Nach der Richtlinie können Zuwendungen für zusätzliche finanzielle Aufwendungen zur Vermeidung von Nutztierrissen durch Wölfe sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an der Infrastruktur auch von Teichwirtschaften sowie an erhaltenswerten Gehölzen gewährt werden. Die o.g. Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2020. Frage 1: Wie viele Anträge auf Förderung von Präventionsmaßnahmen wurden seit dem Inkrafttreten der o.g. Richtlinie zum Schutz vor Schäden a) durch den Wolf und b) durch Biber bis dato gestellt? zu Frage 1: Bis zum 28.04.2017 wurden 19 Anträge, davon 18 zur Wolfsprävention und ein Antrag zur Biberprävention im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) eingereicht. Frage 2: Wie viele von den eingereichten Anträgen wurden a) von Schaf- und Ziegenhaltern, b) von Gatterwildhaltern, c) von Rinderhaltern, d) von Teich- und Fischwirten sowie e) von sonstigen betroffenen natürlichen und juristischen Personen bis dato gestellt? zu Frage 2: Von den eingereichten Anträgen wurden a) 15 Anträge von Schaf- und Ziegenhaltern, b) 1 Antrag von Gatterwildhaltern, c) 1 Antrag von Rinderhaltern, d) kein Antrag von Teich- und Fischwirten, e) 2 Anträge von sonstigen betroffenen natürlichen und juristischen Personen gestellt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/6653 - 2 - Frage 3: Wie viele der unter Antwort auf Frage 1) aufgeführten Anträge wurden positiv beschieden und wie viele von diesen Anträgen wurden bis dato abgelehnt? Frage 4: Aus welchen Gründen wurden die in der Antwort auf Frage 3) aufgelisteten Anträge abgelehnt? zu Fragen 3 und 4: Per 28.04.2017 wurden 6 Maßnahmen bewilligt und kein Antrag abgelehnt . Frage 5: Wie hoch ist die Fördermittelsumme der positiv beschiedenen Anträge? zu Frage 5: Die Fördersumme der bisher positiv beschiedenen Anträge beträgt 54.893,62 €. Frage 6: Wie viele von bis dato eingereichten Anträgen auf Förderung von Präventionsmaßnahmen sind bislang noch nicht bearbeitet? zu Frage 6: Von den 19 eingereichten Anträgen sind 6 Anträge abschließend bearbeitet. 13 Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung. Frage 7: Wie viele Mittel stehen für die Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf/Biber) insgesamt bis zum 31.12.2020 zur Verfügung? Frage 8: Wie viele Haushaltsmittel stehen für die Richtlinie zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch geschützte Tierarten (Wolf/Biber) in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 jeweils zur Verfügung? zu Fragen 7 und 8: In den Haushaltsjahren 2017 und 2018 stehen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen vor Schäden durch die geschützten Tierarten Wolf und Biber jährlich jeweils 200.000 € für die Tierart Wolf und 150.000 € für die Tierart Biber zur Verfügung. Die Fortschreibung der Haushaltsansätze der Jahre 2017 und 2018 für die nachfolgenden Jahren ist Angelegenheit des Landtags.