Landtag Brandenburg Drucksache 6/6661 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.05.2017 / Ausgegeben: 29.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2655 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6478 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung DS 6/6169 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele anlassbezogene Kontrollen wegen unerlaubter Einreise fanden 2015, 2016 und bis zum 31.03.2017 an Busbahnhöfen und Haltestellen statt? Frage 2: Welche Ergebnisse hatten diese Kontrollen? zu den Fragen 1 und 2: Über anlassbezogene Kontrollen wegen unerlaubter Einreise wird in der Landesregierung kein Datennachhalt geführt. Frage 3: Wie viele konkrete Hinweise auf Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr.1-3 Aufenthaltsgesetz lagen in 2015, 2016 und bis zum 31.03.2017 vor? zu Frage 3: In der polizeilichen Kriminalstatistik werden u. a. auch Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr.1-3 Aufenthaltsgesetz erfasst. Statistisch nicht auswertbar ist hingegen, ob der jeweilige Anfangsverdacht einer Straftat durch einen konkreten Hinweis (z. B. durch einen Hinweisgeber) oder durch eine Feststellung im Rahmen der allgemeinen polizeilichen Aufgabenerfüllung begründet wurde.