Landtag Brandenburg Drucksache 6/6671 6. Wahlperiode Eingegangen: 23.05.2017 / Ausgegeben: 29.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2652 des Abgeordneten Ralf Holzschuher (SPD-Fraktion) Drucksache 6/6470 Bauliche Kapazitätseinschränkungen auf der Bahnstrecke des RE 1 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Regionalexpresslinie 1 ist die nachfragestärkste SPNV-Verbindung im Land Brandenburg. Mit den 5 Doppelstockwagons können bis zu 1290 Reisende gleichzeitig aus dem westlichen und den östlichen Regionen unseres Landes in die Landeshauptstadt oder nach Berlin ein- bzw. auspendeln. Doch schon heute sind die Kapazitäten des RE 1 oft in den morgendlichen und nachmittaglichen Spitzenstunden ausgeschöpft. Frage 1: Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Kapazitäten auf der Strecke des RE 1 zu erhöhen? zu Frage 1: Die Landesregierung arbeitet an der nachfragegerechten Fortentwicklung des Linienkonzepts. Die Ergebnisse werden Eingang in den künftigen Landesnahverkehrsplan und die Leistungsbeschreibung des Vergabenetzes Elbe-Spree finden. Frage 2: Welche baulichen Einschränkungen verhindern derzeit den Einsatz von zusätzlichen oder längeren Zügen auf der Strecke des RE1? zu Frage 2: Bauliche Einschränkungen bzw. für zusätzliche Zugfahrten erforderliche infrastrukturelle Erweiterungen können nicht pauschal bezeichnet, sondern nur mithilfe genauer fahrplan- und betriebstechnischer Untersuchungen ermittelt werden. An der Klärung dieser Fragen arbeitet die Landesregierung im Rahmen der Fortschreibung des Landesnahverkehrsplans. Frage 3: Welche Bahnsteige auf der Strecke des RE1 sind nicht oder nicht vollständig für die Abfertigung von Zügen mit sechs oder sieben Doppelstockwagons geeignet? zu Frage 3: Die Bahnsteiganlagen in nachstehend aufgeführten Stationen dieser Relation sind aktuell nicht oder nicht vollständig für die Abfertigung von Zügen aus sechs Doppelstockwagen geeignet (Bahnsteignutzlänge < 170m): • Biederitz, Gerwisch, Möser, Güsen (Land Sachsen-Anhalt) • Wusterwitz, Kirchmöser, Götz, Groß Kreutz, Fangschleuse, Hangelsberg, Fürsten- Landtag Brandenburg Drucksache 6/6671 - 2 - walde (Spree), Berkenbrück, Briesen, Jacobsdorf, Pillgram, Frankfurt (Oder)-Rosengarten sowie • Kraftwerk Finkenheerd, Jänschwalde Ost, Jänschwalde, Teichland, Cottbus- Willmersdorf Nord, Cottbus-Merzdorf, Cottbus-Sandow bei den einzelnen durchgebundenen Zügen nach Cottbus Neben den vorgenannten Stationen ist die Bahnsteiganlage in Kerkwitz aktuell nicht oder zumindest nicht vollständig für die Abfertigung von Zügen aus sieben Doppelstockwagen geeignet (Bahnsteignutzlänge < 195m): Frage 4: Gibt es Abstimmungen mit der Deutschen Bahn als Infrastrukturträger über die Ertüchtigung der entsprechenden Bahnsteige, um kurz- bis mittelfristig eine Kapazitätssteigerung zu erreichen? zu Frage 4: Die Landesregierung stimmt sich auf Basis der Landesnahverkehrsplanung mit den verantwortlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ab. Das bisherige Ergebnis der Abstimmungen zwischen dem Land Brandenburg und der DB Station&Service AG als EIU ist im „Bahnsteigkonzept für das Land Brandenburg, Bahnsteiglängen und Bahnsteighöhen“ vom 5.10.2007 niedergelegt. Diese abgestimmte Grundlage wird bezüglich der Landesinteressen im jeweils gültigen Landesnahverkehrsplan des Landes Brandenburg präzisiert. Abschließend zuständig und verantwortlich für die anforderungsgerechte Gestaltung seiner Anlagenteile ist jedoch das EIU selbst.