Landtag Brandenburg Drucksache 6/6675 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.05.2017 / Ausgegeben: 29.05.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2659 der Abgeordneten Iris Schülzke (BVB/FREIE WÄHLER Gruppe) Drucksache 6/6484 Herrenlose Immobilien Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: In ihrer Ausgabe vom 18.04.2017 berichtet die „Märkische Oderzeitung“ unter der Überschrift „Kaum noch herrenlose Gebäude“ über die Situation in Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus und gibt in gewissermaßen Entwarnung. Ganz so positiv stellt sich die Lage in der Fläche des Landes Brandenburg jedoch nicht dar, wie es beispielsweise die „Lausitzer Rundschau“ (Gebietsausgabe Herzberg) in ihrer Ausgabe vom 04.01.2017 beschreibt. So verschiedenartig die Beweggründe für die Aufgabe von Eigentum an Grundstücken sein mögen – die rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen sind fast immer dieselben: Eigentumsverzicht (§ 928 Abs. 1 BGB) mit entsprechender Eintragung im Grundbuch Aneignungsrecht des Landes (§ 928 Abs. 2 BGB) Wahrnehmung des Aneignungsrechts im Regelfall nur bei werthaltigen Grundstücken Die nicht werthaltigen oder überschuldeten Grundstücke bleiben in aller Regel sich selbst überlassen und belasten die Gemeinden, auf deren Gebiet sie sich befinden, in mehrfacher Hinsicht (Beeinträchtigung des Ortsbilds, Ausbleiben finanzieller Einnahmen, Verkehrssicherungspflicht ). Im Freistaat Sachsen bietet sich ein ähnliches Bild wie in der Fläche des Landes Brandenburg . „Solche Grundstücke sind ein großes Problem geworden“ (Focus Online vom 15.04.2017). Dort geht man nun neue Wege. Der Anfang des Jahres gegründete Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen soll den Kommunen helfen, solche Grundstücke wieder an den Mann zu bringen. Frage 1: Wie hoch ist aktuell die Anzahl der Grundstücke in Brandenburg, bei denen ein Fall des Eigentumsverzichts nach § 928 Abs. 1 BGB vorliegt (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln )? Frage 2: Wie hoch ist die Anzahl der Grundstücke, bei denen das Land Brandenburg seit dem Jahr 2000 vom Aneignungsrecht nach § 928 BGB Abs. 2 Gebrauch gemacht hat (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? Frage 3: Wieviel der unter 2. fallenden Grundstücke nutzt das Land Brandenburg für landeseigene Zwecke (Bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/6675 - 2 - Frage 4: Wieviel der unter 2. fallenden Grundstücke hat das Land Brandenburg veräußert oder überlassen (Bitte getrennt nach Landkreisen aufschlüsseln)? 4.1 an die jeweilige Kommune 4.2 an juristische Personen 4.3 an Privatpersonen zu den Fragen 1 bis 4: Erfasst ist die Anzahl der betroffenen Flurstücke, jedoch nicht die Zahl der Eigentumsverzichte oder der Ausübungen des Aneignungsrechts bzw. an wen betroffene Grundstücke veräußert wurden. Eine händische Auswertung sämtlicher Verwaltungsvorgänge ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die nachfolgende Tabelle enthält die flurstücksbezogenen Angaben zu den Fragen 1 bis 4. Frage 1 wird hier so verstanden, dass die Verzichtsfälle erfragt sind, in denen das Land über die Ausübung seines Aneignungsrechts noch nicht abschließend entschieden hat. Die in einer Zeile zu Frage 2 genannte Flurstückszahl kann über der Summe der zu den Fragen 3 und 4 angegebenen Flurstückszahlen liegen, weil Übertragungen in das Vermögen eines Ressorts oder Veräußerungen aufgenommen, aber noch nicht abgeschlossen sind. Landkreis Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Barnim 7 5 - 5 Brandenburg an der Havel 7 1 - 1 Cottbus 25 1 - 1 Dahme-Spreewald 17 142 106 32 Elbe-Elster 26 30 10 7 Frankfurt (Oder) 11 6 - 6 Havelland 4 22 6 16 Märkisch-Oderland 16 70 25 39 Oberhavel 4 22 8 10 Oberspreewald-Lausitz 16 100 71 3 Oder Spree 14 25 5 19 Ostprignitz-Ruppin 8 26 14 4 Potsdam 3 2 1 1 Potsdam-Mittelmark 11 39 18 19 Prignitz 6 4 2 2 Spree-Neiße 15 66 35 8 Teltow-Fläming 28 35 10 24 Uckermark 23 8 1 4 Landtag Brandenburg Drucksache 6/6675 - 3 - Frage 5: Welche Einnahmen hat das Land Brandenburg durch die Veräußerung der unter 2. fallenden Grundstücke erzielt? zu Frage 5: Die Einnahmen aus den in Rede stehenden Veräußerungen werden statistisch nicht gesondert erfasst. Eine händische Auswertung sämtlicher Verwaltungsvorgänge ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Frage 6: Welche Kosten sind dem Land Brandenburg für Maßnahmen der Unterhaltung und Verkehrssicherung an Grundstücken, bei denen vom Aneignungsrecht nach § 928 Abs. 2 BGB Gebrauch gemacht wurde, entstanden (bitte für die Jahre 2010 bis 2016, getrennt nach Jahresscheiben, angeben)? zu Frage 6: Die Höhe der hier erfragten Kosten wird statistisch nicht gesondert erfasst. Eine händische Auswertung sämtlicher Verwaltungsvorgänge ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Frage 7: Ist der Landesregierung die in den einleitenden Bemerkungen geschilderte Verfahrensweise ab dem 01.01.2017 im Freistaat Sachsen bekannt? zu Frage 7: Nein. Frage 8: Ist beabsichtigt, im Land Brandenburg eine dem Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen vergleichbare Struktureinheit zu schaffen oder einer bereits bestehenden Struktur diese Aufgaben zu übertragen? 8.1 wenn ja: ab wann und durch wen? 8.2 wenn nein: Welche Hinderungsgründe stehen dem entgegen? zu Frage 8: Das Land Brandenburg verfügt mit dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen über einen leistungsfähigen Dienstleister im Flächenmanagement .